Faksimile 0708 | Seite 1530
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Weiger weigerlich weigern wegern) Weigernis Weigling
Wēīg~er, m., –s; uv.:
s. Weger 2b.
~erlich, a.:
(veralt.) Hotham fiel auf Ersuchen des Königs, ihn einzulassen, w. Gryphius Fr. 444, er verweigerte ihm den nachgesuchten Einlaß etc., gw. nur: Un-w.: ohne Weigerung oder Widerrede; ohne daß solche statthat, statthaben kann, darf etc., z. B.: Das Hauptkapitel, das unglückliche Liebende .. un-w. verhandeln. Auerbach Dorfgsch. 4, 216; Er kam un-w. [ohne sich zu weigern]. Cham. 3, 279; Er nahm es un-w. aus meiner Hand. 4, 291, ohne mir eine Weigrung zu verstatten; ohne daß ich mich weigern durfte; Einem Jeden u–en Rechts pflegen. Erbvgl. Beil. 2; Die nachgeborenen Kinder ziehen .. un-w. in die Fremde. Höfer V. 123; Un-w. zugestanden. Musäus M. 5, 135; Den u–sten kindlichen Gehorsam. Prutz Mus. 2, 106; W. Att. 3, 2, 305 etc., vgl.: Die gebotene und un-ver- w–e Anstrengung. Niebuhr Rom. 1, 295, die nicht verweigert werden; der man sich nicht entziehen konnte etc.; ferner: Reicht ohngewegert her der Hände zartes Paar! Weichmann 1, 236 etc.; Daß ich .. Allen, die meine Hilfe bedürfen, solche unverwegert widerfahren lasse. Zinkgräf 1, 31; Berlichingen 262 etc., ohne Weigrung.
~ern(wêgern), tr., rel. und ohne Obj.:
I. tr.: Schiff.: W., be-w., s. Weger 2b. II. (s. Weigand, Anm.): der Gesinnung, wonach man Etwas nicht will; es von sich oder zurückweist, Ausdruck geben (auch vralt.: widern): 1) tr.:
a) Einem Etwas w. oder ver-w. (s. d.), es ihm versagen, nicht gewähren: Wer Barmherzigkeit seinem Nächsten „wegert“. Hiob 6, 14; Gott „wegert“ mir mein Recht. 34, 5; Spr. 30, 7; Wenn das Gesetz ihr andre Rechte weigert. G. 13, 303; Nicht „wegert“ mir, das [was] man auch einem Sauhirten vergönnt! Hutten (Wackern. 3, 221¹7); Er weigerte mir Hektor’s Leichnam nicht. Sch. 34b; Was ihm die Charis | neidisch geweigert. 86a; Wär noch ein Wunsch zurücke, den der Himmel | dem liebsten seiner Söhne weigerte? 243a; Die erste Bitte, die ich an ihn wage, | er kann sie mir nicht w. 253a; 407a; 444b; Eurer Tapferkeit | kann er den wohlverdienten Preis nicht w. 466b; 530a; 551b etc.
b) Etwas w. (vgl. 2a), z. B.: Du giebst ihm seines Herzens Wunsch und „wegerst“ [ihm, s. a] nicht, was sein Mund bittet. Ps. 21, 3; Er weigerte Das um so weniger, da etc. Auerbach Barf. 9; Sie wollen ihn mit Gold beschenken, | er weigert’s. Rückert Morg. 1, 103; Eid-w–d-priesterlichen Groll. Scherr Bl. 1, 312, der die Eidesleistung weigert; Ihn zu geben nach Willkür oder zu w. V. Od. 21, 345 etc. Veralt. auch: Und ob er dieselben [seine Schriften und Lehren] nun auch wegern und widerrufen würde. Luther 5, 17a, sie nicht mehr gelten lassen wollen, zurücknehmen etc. 2) refl.:
a) mit Genit. (= 1b): c) Sich keiner Arbeit zu w. Claudius 6, 46; Haben sich des Beitrittes geweigert. Ense Tag. 6, 329; Frenzel Watt. 2, 222; Görres V. 130; Als man sich Dessen geweigert. G. 26, 43; Ob ich so toll sei, mich dieser Arbeit zu w. 28, 129; H. 11, 53; Sich des Eides w. König Kl. 3, 203; L. 4, 94; Weigerte sich Deß aus allen Kräften. Musäus M. 2, 143; Kein schönes Weib darf sich der Sitte w. Sch. 467b; 356a; Stolberg Jl. 19, 303; Sie weigerte sich des gebotenen Sitzes. V. Il. 23, 204; Od. 8, 43; Da Abdallah unbeweglich Dessen | sich weigert. W. 25, 281 (21, 78; 17, 119; Luc. 5, 315; Att. 4, 1, 96 u. v.), doch auch (s. Das 4; Es 9 und 8: 2. Mos. 39, 8); Der weigert sich’s. W. 28, 353; Wolltest du | dich, wenn du an den Augen leidest, drum | der Salbe w.? HB. 1, 24. 8) „Weger“ dich der Züchtigung . . nicht. Hiob 5, 17; 2. Mos. 4, 13; Er wegert sich’s. 39, 8 (s. a: W. 28, 353); Hebr. 12, 25; Daß man den Mutterrossen die Mähne abschneiden sollte, auf daß sie den Esel steigen lassen; denn in der Mähne sollen sie sich Deß wägern oder zu stolz dazu dünken. Eppendorf 91; Daß wir uns des Leides und Kreuzes wegern. Luther 5, 314a; 8, 5a; Zinkgräf 1, 79 etc. γ) So widert sie sich des Beischlafen. HSachs G. 1, 29; Schweinichen 3, 15 etc.
b) zuw. mit Dat. statt Genit. (wozu formell auch einige Beisp. von a gehören können), s. ver-w. 2: Dem weigerte sich der junge Mann. Immermann M. 1, 302; Ob wir uns demselben [dem Vergnügen oder Schmerz] w. [entziehen etc.] oder überlassen sollen. Kant Anthr. 179; Daß er sich jedem vorläufigen Verhöre weigere. Tieck NK. 2, 419 etc., auch mit gleichsam personif. Subj.: Noch weigert dem Gedanken sich der Wille. Lenau A. 64.
c) mit Infin. und zu, sehr gw., z. B.: Wie lange „wegerstu“ dich vor mir zu demüthigen? [s. du 8; lassen 8 etc., doch vgl. 3a] .. Wegerstu dich, mein Volk zu lassen? 2. Mos. 10, 3 = Wie lange weigerst du dich noch, vor mir gedemüthigt zu werden? etc. Mendelssohn; 7, 14; 5, 25, 7 etc.; Seit sich sein Schuldner Schlaf zu zahlen weigert. Schlegel Somm. 3, 2 etc.; veralt.: So wider dich nicht, ihr Bett zu beschreiten. Schaidenreißer 43a etc.
d) zuw. mit daß, vgl. (veralt.): Wohl hab ich mich gewidert [= geweigert], daß die Disputation nicht soll gedruckt werden. Eck (Luther 1, 162a).
e) oft ohne abhäng. Vhe: Tritt nicht zurück und weigre dich nicht länger. G. 13, 142 etc.; Er „wegerte“ sich. 1. Mos. 48, 19; Sich zu sperren und wegern. Luther 5, 245a etc.; Noch sperret und „widert’“ er sich immerdar. SW. 35, 56; Zinkgräf 1, 76 etc.
f) s. 3c. 3) ohne Obj. oder sich (s. d. †),
a) (selten) Versage nicht noch weigre!| o gieb! Rückert Mak. 1, 87, etwa das Erbetne etc.
b) (s. 1b und 2c das erste Beisp.) Da w. ihre Augen nicht alleine, | die Fluth zu mehren. Schlegel Gd. 1, 121; Was sagst du, daß Makduff zu kommen weigert | auf unsre Ladung? Tieck Makb. 3, 4, vgl. (s. 2c): Makduff .. weigert sich, zu kommen. Sch. 571a.
c) veralt. elliptisch (s. Schm.): Nach andern Diensten w., streben, mit Vernachlässigung oder Verschmähung des Einem Obliegenden; An oder auf Einen (sich) w., appellieren, mit Verschmähung des gesprochnen Urtheils, dazu: Weigerung = Appellation.
d) zuw. adjekt. Partic. Präs.: Hinunterschlingen und, wiewohl mit w–dem und widerstehendem Magen verdauen. Kosegarten Rh. 3, 265 etc.; Öffne, Göttin, das blinzelnde Auge, die „wegernden“ Ohren. Po. 1, 6; 166; Näher zu schieben den wegernden Kiel dem Platze der Anfuhrt. D. 2, 31 etc.
e) subst. Infin.: Sage, | daß ich noch [weder] W. . . noch Verzug ertrage. Schlegel Sh. 2, 218 etc.; Das Wegern ist umsonst. Weichmann 1, 235 (s. 5a) etc. 4) Ungeweigert:
a) pass. (s. 1b).
b) in akt. Sinn = unweigerlich (s. d.). 5) Weigerung:
a) (s. 3e) In scheuen Weigerungen. Schlegel Gd. 1, 295; Der Held mit seinem Werben bei ihr nur Weigrung fand. Simrock N. 1193; Auf ihrer Weigerung beharren. W. 19, 153 etc.; Zsstzg. (gw. Verweigerung), z. B.: Aufstände und Gehorsams weigerungen zu bekämpfen. Ense T. 6,196 etc.; veralt.: Widerung der Justiz. Schweinichen 2, 108 [Rechtsverweigerung].
b) s. 3c. 6) Der Abgeordnete Milde als Wahlweigerer. Ense Tag. 4, 112, der sich geweigert zu wählen etc., s. ver-w. 1b. Zsstzg.: Aūs- [2e]: mit seinem Weigern zu Ende kommen. JESchlegel 2, 432.
Ver-:
1) [1a; b; 3b]: Den Gehorsam oder: zu gehorchen ver-w.; Die Steuern (zu bezahlen) ver-w.; Man kann einem großen Verbrecher eine Art Achtung nicht ver-w. G. 29, 277; Ich habe, was ich ihm anitzt verwegern [verweigern. Ramler F. 2, 304] muß, | schon seinem Vater abgeschlagen. Hagedorn 2, 164; Wenn zärtlich Wehren . ., was sie verweigert, heimlich heischt. Haller 99; Sch. 218a; 706b etc.; veralt. auch: Als der Henker verwidert, Hand an den König zu legen. Gryphius Fr. 428; 385; Kein Begehrtes je verwidern, | kein Verwidertes begehren. Logau (L. 5, 211) etc. Dazu:
a) [3e] Ihr V. wird zum Scherz. Haller 99; 112; Ohne V. V. Od. 11, 381 etc.
b) [5; 6] Die Verweigerung, der Verweigerer des Eides, der Steuern; Zufällig eintretende Verweigerungen. G. 27, 107 etc.; Eides-, Steuer-Verweigerung, Verweigerer, z. B. Steuerverweigrer. Xen. d. Ggnw. 17; 181 etc.
c) [4a] Unverweigerte Gabe, Gunst etc.
d) [4b] Unverweigert, aktiv, s. unweigerlich. 2) [2b] Er verweigert sich dem großmüthigen Anerbieten und will sich ihm aus Uneigennützigkeit verweigert zu haben scheinen. L. 7, 89; Sie verweigerte sich allen Arzeneien. 101; 301 etc.
~ernis, f.; (n., –ses); –se:
Weigerung: Meine W. Immermann M. 3, 63.
~ling: s. Weitling.