wehren
Wêhren, tr., auch ohne Obj. und ref.:
(s. wahr, Anm. 3):
1) vertheidigen, schützen, schirmen etc.:
a) tr. (veralt.): Sie wollten ihrem König das Reich helfen w. Gudr. 1376; N. 160; Doch wehrte seine Hand | seinen reichen Geißel mit ungethümen Schlägen. 189, vertheidigte den Besitz desselben gegen Die, welche ihn daraus losmachen wollten etc. —
b) refl., mit od. ohne abhäng. Vhe zur Bez. Dessen, was man — und womit man es — abzuhalten; wogegen — und womit man dagegen — sich zu halten, zu behaupten, zu bewahren sucht etc. (vgl.: sich — zur Wehr setzen, widersetzen, stemmen, sträuben, sperren etc.): a) ohne abhäng. Vhe: Angegriffne Personen, Thiere w. sich; Die Nebel .. wehrten sich eine Weile. 23, 7; Wer .. sich daraus nicht lernet hüten und w. 6, 315b; 5, 270b; Sollst du über ihn herrschen, er sperre und wehre sich nun so sehr, als er will. SW. 35, 132; Schon weicher wehrt sie sich, sie wanket, sinkt dahin. 1, 301; Wehrte sich wie ein Bär. 174a; N. 622; 2297 etc. — ) mit Präpos.: Sich aus Leibeskräften; aus od. mit aller Macht; mit Hand und Fuß; mit Zähnen und Klauen (s. d. 1); mit stumpfen Nägeln (s. d. 1g) w.; Sich (mit Etwas) gegen oder wider Einen (oder Etwas) w., z. B.: Unwillig, wie sich Feuer gegen Wasser | im Kampfe wehrt und zischend seinen Feind | zu tilgen sucht, so wehret sich der Zorn | in meinem Busen gegen deine Worte. 13, 81; Das sind .. die Wehre, damit sich die heiligen Marterer gewehret haben wider die Tyrannen. 6, 478a; N. 2022 etc., ähnlich auch veralt. mit vor (für) und Dat., z. B.: Ihr Feind [war] ein kühnes Thier; | für diesem mußten sich die ersten Menschen w. 2, 256; Sich vor den Wölfen zu w. („zuwören“). Th. 6 etc., versch. mit um, für und Acc., zur Bez. Dessen, was man durch den kämpfenden Widerstand zu schirmen, zu bewahren sucht, z. B.: Er wehrte sich wie ein Löwe um seine Freiheit. 9 136 (34, 151; 35, 144); Daher wehrt man sich im Wissenschaftlichen, so lange nur möglich, für das Hergebrachte. 39, 105; Wie oft mußte er sich gegen wilde Thiere .. für seine Pflanzungen w. 1010b etc., s. γ. — γ) zuw. mit Genit., in versch. Sinn (vgl. ), z. B. = um, für in der Verbind.: Sich seines Lebens, Leibes, seiner Haut (s. d. 10, z. B. 24, 29 etc.) w.; Das friedsame Geschöpf, das seines Lebens | sich nicht mit allen Leibeskräften wehrt. 366a etc.; ferner (vgl. das üblichere er-w.) fast = gegen, wider, zur Angabe des fern-zu- Haltenden, Abzuwehrenden: Dabei hielt sie sich so fest an Siegbert’s Halse, daß dieser, von innerster Empfindung durchbebt, kaum noch wußte, wie er sich ihrer und seiner w. sollte. R. 6, 164; Wehr dich damit deiner Feinde! 28, 561 [,Jägers Lehrabschied“]; Dessen wehrten [weigerten etc.] sie | gar höflich sich. 11, 132; N. 626 etc.; Ugw. = mit: Die Hesperiden .. w. sich blauen Granites gegen das Meer. FrzLustschl. 2, 30. —
c) zuw. ohne Obj. oder intr., oft — wie schon in b — sich nah berührend mit 2, z. B.: Hie liege ich zu Feld .., das Schloß stürm ich! Hie wehret und seid frisch! Möget ihr euch da erretten und mich herniederlegen, dürft ihr etc. 1, 390b; Sie sollen helfen, nähren und w. und also heißen Heilande, Väter und Retter. 1, 180 etc., bes. auch im subst. Infin. (vgl. b u. † Sich), z. B.: Mit jungfräulichem W. | zog sie die Hand zurück. 1, 19; Wann zärtlich W. . ., | was sie verweigert, heimlich heischt. 99 etc., s. 2g. —
2) (vgl. die oft nah angrenzende Bed. 1, nam. 1b; c) mit Widerstand und entgegenwirkender Kraft fern-, abhalten; hindern; wirken, daß Etwas fernbleibt, unterbleibt etc., — in versch. Fügung, z. B. (mehrfach ineinandergreifend):
a) Einem Etwas w., z. B.: c) ihn davon abhalten, daran hindern etc.: Wer will’s ihm w.? 11, 10; Ich „were“ meinem Fuß alle böse Wege. 119, 101; 2. 2, 14 etc.; Die .. eifersüchtig | den Anblick jedem Andern w. möchte. 13, 101; Du wehrest, die er [der Kranke] will, ihm die verbotne Speise. W. 3, 188; Sh. 3, 31; Rich. II. 2, 4; Wo rankes Geißblatt . . | Eingang der Sonne wehrt. Sh. 1, 408; Od. 11, 149 etc., auch: [Götter,] wehrt mir die Umarmung einer Andern | mit Todesbanden. Cymb. 1, 2 etc. — 8) (selten) es von ihm fern halten (s. ab-w.): Mädchen, das dem Kranken die Fliegen wehrte. Pr. 3, 88; Gott wehre den Schlag dem Vater von so vielen Söhnen. JP. 91; vgl. d. —
b) (s. ac) Einem oder einer Sache w. (vgl. steuern 3); Wehre ihnen! 4. 11, 28; Da ward der Plage gewehret. 16, 48; 50; 4, 32; 50; 11, 52 etc.; Haben ihr gewehrt 3 lange Nächte. | Ihr ist nicht zu w. 6, 253; Wehrt eurem Sohn! 34, 119; 35, 244; 6, 232b; 78a; Den Wärmer .., der .. dem Winterfrost nur dürftig wehrt. 12, 6 etc.; auch: a) Man muß dem Bösen w. mit harter Strafe. 20, 30; N. 149; Ich wehrte seinem Zorn | mit einer grimmen Wunde. 1546 etc. — ) (selten) „Were“ deinem Fuß vor („fur“) ihrem Pfad. 1, 15 (Halte ab deine Füße von ihrem Steige. etc.; s. ferner f. —
c) (s. aa) Etwas w., vgl. b und ver-w., z. B.: Der Herr Zebaoth hat es beschlossen; wer will es w.? 14, 27 etc.; Zu w. | die Opfer, die mit Recht mir angehören. 6, 373; W–d Landung. 3, 39; Daß sie ihm damit steuren und w. seine Tyrannei. 8, 251b; Wehr auch den Mangel [ab]! Mak. 1, 108; Ich wende, was ihr scheut | und wehre, was euch dräut. 93; Ihn damit zu binden. | Da wehrt es seine Hand. N. 6, 25; Od. 22, 409 etc.; auch: Das beste W. (s. g) ist mit dem Schwert des Geistes . . w. ..; aber [sie] wollen’s Alles mit Würgen w. 6, 317b etc., s. ferner e. —
d) Einen oder Etwas von Etwas w. (vgl. aα): Da wollten sie die Gäste von Burgen w. [treiben] und Land. N. 197, 1915; Sorgsam wehrten sie Staub, Schimmel und Mottenschwarm | von der farbigen deutsches Wörterb. II. Schrift. 3, 11; Den Fluch von dem Hause zu w. Od. 2, 59; 3, 237 etc. —
e) (s. c) selten mit Gen. st. des sachl. Obj.: So lag er da und wehrte des Verbandes. 150b. —
f) (s. ac; c) mit abhäng. Satz st. des Obj., z. B. mit daß: Ich will nicht w., daß sie verdeutschen, was sie wollen. 5, 142b; Wehre du mir nicht, daß ich | hinuntersteige. 514b etc.; oft mit ,,pleonastischer“ Verneinung, z. B.: Manchem wehrt seine Armuth, daß er nichts [vgl.: etwas] Übeles thut. 20, 23; Kaum wehrt’ ich seiner wüthenden Verzweiflung, | daß er den Dolch nicht auf sein Leben zuckte; Gott wehrt[e], daß sie nicht treffen sollen. 5, 315a; 8, 81b; 250a; Die verschiedne Glaubenslehre wehrte, | .. daß er mich nicht vom Könige begehrte. Rol. 13, 10; Doch konnte ich ihren .. Händchen nicht .. w., daß sie mir nicht ein paar Runzeln von der Stirn glättete. 6, 119 etc.; ferner mit Infin. und zu, z. B.: Wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen. 19, 14; 16, 6; Wehrt ihnen, im Schlaf die wehrlose Natur anzugreifen. 293b; Einem Blick .., dem er nicht w. konnte, wenigstens bis an die Thüre seines Herzens vorzudringen. 16, 145 etc. —
g) ohne abhäng. Vhe (vgl. 1c), z. B.: Dem immer trotz allem W. um sich greifenden Prunk. 6, 147; Eher stoßen [antreiben] als w. Sch. 7; 8; Wobei das Überschießen der noch aufschäumenden Seife durch beständiges W., d. h. Schlagen mit einem Rührscheit verhindert wird. 3, 265; Zwar ich wehrete gern. Od. 2, 62 [= Wohl wehrte ich ab. etc. —
3) mit einer Wehr versehn, s. be-w., gw. nur pass. Partic.: Mit gewehrter Hand. 1, 124; 548b etc. —
4) (veralt., s. wahr, Anm. 2) in die Wehr (s. d. 9 und Gewehr f 1), den Besitz eines Gutes setzen, auch: ein-w. und als Ggstz.: aus-w., aus dem Besitz setzen, s. 5, 190; 308 etc., häufiger: ent-w. (s. d. 4).
Zsstzg. z. B.: Áb-[2]:
1) mit versch. Fügung:
a) [2aα] Einem oder sich die Fliegen a.; Völker, die sich beständig ihre wachsamen Feinde a. müssen. Ap. 1, 266; Warum soll ich nicht länger noch .. mir im glücklichen Kampf a. den verborgenen Tod. 4, 1194⁰); Unter dem Baum, der die Mittagssonne mir abwehrt. 3, 27; Daß .. du | Argos Volk abwehrtest die Noth. Il. 9, 518 etc. —
b) s. a und [2d]: Mutterliebe, die jedes Lüftchen von ihr abwehrt. 2, 130 etc. —
c) s. a, b und [2c]: Etwas oder Einen a., z. B.: Ihren Ausbruch ab-zu-w. 42b; Das Fliegen- und Bremsenzeug ab-zu-w. 12, 625a; Ein Wall, um ab-zu-w. den Franken [oder zu dals Mz. ?]. 5, 11; Der Flüchtige .. wehrt nur den Tod ab. 54; Alle Zugluft ab-zu-w. 15, 61; 22, 91; 23, 133; Den dringenden Ungestüm standhaft a. 25, 96; Wenigstens den ersten Sturm ab-zu-w. 822a; 3, 86; Il. 4, 52; Umziehen .. mit tiefem Graben die Mauer, | welcher rings abwehre den reisigen Zeug und das Fußvolk. 7, 343; 8, 451; Od. 9, 57 etc.; auch: Abgewehrt mit den Tischen | sein schnelltödtend Geschoß. 22, 74 etc. und im Partic. Präs., verschmelzend: Den Mantel, den wind-a–den. 14, 529; Dgl. wetter-a–de Gewande. 25, 40; Wurf-a–de Schilde. 2, 179 etc. —
d) s. a und [2b]: Die in Zeiten mit Dämmen und Ableiten der künftig drohenden Gefahr ab-zu-w. wissen. 14, 16; Mit Weisheit diesem Übel ab-zu-w. 35, 176; Wehret allem Fortschritt und den allmählichen Veränderungen der Zeit ab. M. 1, 26; Ist Dem nicht ab-zuw., | der mit dem Säbel kommt? W. 1, 4 etc. —
e) [2f] Wer kann a., daß nicht das Gräßlichste geschieht? Tag 187; A., daß sie nicht zutäppisch wurde. helf U. 2, 337 etc. —
f) [2g] Um ab-zu-w., nicht uy angreifen. 33, 183 etc. —
2) Dazu:
a) Des FluchsAb- wehrer. Il. 18, 100; Schäferhunde .. als Abwehrer der Raubthiere. Ländl. 4, 666 etc. —
b) Durch beständige Abwehrung der Leidenschaft. 1200a. — Āūs- [4]. —
Be-: 1) [3]vgl. Wehr II2 und (be-)waffnen, eig. und übertr.:
a) tr.: Ich selbst kann tausend Mann mit Flint’ und Schwert b. 3, 337; Der die wehr- und waffenlose Demokratie in dem Kampfe jenseit der Alpen beschildet und bewehrt. 3, 341; 66b; Wie gern | der fromme Mann hier seinen kleinen Groll | mit meines Zornes Riesenarm bewehrte. 274b etc. —
b) refl.: [Er] bewehrte sich zum Streit. 53b; 167a; Mit wundersamen Waffen b. sie sich. 54; Die mit eitler Weisheit sich bewehrten. Gd. 1, 335 etc. —
c) pass. Partic.: Die Bewehrten [Soldaten]. 4, 41; Er ist bewehrt. Entreißt ihm seinen Dolch. 433b etc. — c) Noch gestern war mit Stift und Feder | sein Ohr bewehrt. Arm. 183; Die mit .. Reiterstiefeln bewehrten Beine. Band. 1, 19; Ein .. Orkan, | bewehrt mit Graus und Untergange. Fabel 2, 1; Die bewehrten [bespornten] Fersen. Sh. 6, 192; Mit der Keule bewehrt. 3, 64 etc. — 8) Bogen- und köcher- 1, 359); dolch- 97a); pfeil- Blackw. 244); schwert- 1, 17); speer- 14); stahl- 22) bewehrt etc. — γ) Alle sind wir wohlbewaffnet, wohlgerüstet, wohlbewehrt. 2, 4; Od. 24, 380 etc.; Die stärksten wohlbewehrtesten [vgl.: best-bewehrten] Leute. 2, 158³⁰) etc.; Gleich wie der Leu .. das unbewehrte Vieh | zerscheucht. 160a; 1, 283 etc., s. 2. —
2) [3] vgl. Wehr II 4; 5; beschirmen etc., z. B.: Der pfleget nun die Frommen zu b. 64; 1; Unsre Stadt verschanzet und bewehret. 1, 1, 75; Daß nicht der Schott’ ins unbewehrte Reich | hereinbrach. Sh. 7, 22 (s. 1cγ) etc. —
3) s. bewähren. — Eīn- [4]. — Ent-:
1) [3] im Ggstz. zu be-w. 1, vgl. entwaffnen, z. B.: Entharnischt und entwehrt. Fr. 470; 381; Wenn mit 50 Heeren | man mich allein nicht konnt’ e. 472; Mit „entwörter“ Hand. 92a [22, 84]; Panther und Tiger ihrer Klaun e. Rol. 7, 57 etc. —
2) [2aa; d] = ab-w. 1a; b, z.B.: So soll deinem Aas die Hunde Keiner e. 239a (Il. 22, 348); Sie hatten sich den feindlichen Dolch nur von dem Herze entwehrt. 6, 321. —
3) = er-w. (s. d.):
a) tr. (veralt.): Sie hätten’s gern entwehrt; doch war der von Jberg so mächtig . ., daß sie es nicht er-w. mochten. 1, 156, heute für Beides gw. das Grundw., s. [2c]; ferner refl.:
b) mit Genit.: Unvermögend, sich ihrer [der Nattern] aller zu e. 12, 156; 4, 439; Damit entwehrten sie sich des schwindsüchtigen Grams etc. Ph. 4, 33. —
c) (s. b, ugw.) mit Dat. st. Genit.: Der Hafen.., | wo du dich dem Sturm entwehrst [entziehst etc.]. 16, 105. —
d) mit Infin. und zu: Auch dann noch können wir uns nicht e., bei dem Anblick .. mitzuleiden. 7, 343; 8, 206 etc. —
4) [4]:
a) Einen eines Dinges; seiner Ehre; seiner fahrenden Habe etc. e. [berauben], s. 4, 128. —
b) (s. a) auch: Einem Etwas e. [rauben, entziehn etc.], z. B.: Daß er mir meine Brandschatzung gefangen, enthalten und entwehret. 178; N. 57, 8; Mil. Disc. 166; Die Stadt, so ihm von den Toggenburgern entweert war, wieder erobern. 402b; Daß es ihnen .. nicht mit dem Schwert, sondern so betrüglich . . sollte entweert sein. 603b; Sein entweert väterlich Erb und Fürstenthum wieder zu erlangen etc. 740a; 670b; 336a etc.; Ihm seine eigne Tochter e. A. 1, 1280 etc. Dazu: Die vom Segestes eigenmächtig geschehene Entwehrung Thusneldens. [Klagen, welche] auf kundbarlichen Entwehrungen beruhen. 7. —
Er-: 1) [2] veralt. st. des Grundw., z. B:
a) [2a] Gott hat’s ihm .. erwehret. 3, 347a; Meerräuberei, die ihnen Diokletian erwehret. 180b etc., s. ent-w. (3a). —
b) [2b] Daß dem Licht der Wahrheit Niemand kann e. 2, 8 etc. —
c) [2f] Daß du mir erwehret hast, daß ich nicht etc. 1. 25, 33 etc. —
2) [1b]:
a) veralt. st. des Grundw., ohne abhäng. Vhe: Jedoch erwehrt sich Meersburg und ward nicht er- obert. 393a; Da ich mich nicht konnte e. noch retten. 5, 534a, auch ohne sich (s. d. †): Es ist nicht zu e. 6, 219b; ferner mit Präpos.: Sich wider Jemand 5, 25), vor Einem 2, 194), vor dem Frost Pilg. 58a) e., vgl. noch mundartl.: Sie e. sich fast vom heiligen Brote. 3, 7, vgl. b. —
b) Sich Jemandes oder einer Sache e., vgl. [1bγ] und entw. 3b: Er kann sich der Diebe und Räuber nicht e. [,,erwelen“ Drckf.]. 6, 14; 19b; Dieses .. Aberglaubens sich .. zu e. N. 14; 9, 173; 19, 194; R. 5, 455; M. 19, 961; 6, 183a; 961b; 520a; 433b; 4, 199; 6, 64; 11, 250; 20, 122 etc. —
c) mit Infin. und zu (s. ent-w. 3d). Apol. 1, 308; Ich konnte mich doch deßwegen nicht e., ein solches Gemälde für vortrefflich zu halten. 30, 398; 19, 201; 1150a; 2, 89; 8, 127; 191
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.