wehrbar
Wehrd
Wehre
Wêhrbar, a.:
1) eine Wehr tragend; im Stande, sich zu wehren; mannhaft im Kampfe; wehrhaft (s. d.): W–er Held gH. 3, 265); W–e Mannschaft V. 313; 14, 1, 740) etc. —
2) was sich wehren (s. d. u. Zsstzgn.) lässt: Kaum ab-w–e Wespenschwärme; Der nichtleicht ver-w–e Eintritt etc. —
Wêhrd: s. Werder, Anm. 1. — Wêhre, f.; –n: s. Wehr II.
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