Faksimile 0648 | Seite 1470
Faksimile 0648 | Seite 1470
Faksimile 0648 | Seite 1470
Faksimile 0648 | Seite 1470
Faksimile 0648 | Seite 1470
Faksimile 0648 | Seite 1470
Faksimile 0648 | Seite 1470
Faksimile 0648 | Seite 1470
Walte walten Walter Walterei Walterisch Walterschaft Waltern wältern waltig wältigbar waltigen wältigen Gewaltiger Waltkeit waltlich anwaltlich gewaltsam Walte Waltkeit Anwaltschaft Waltung
Wált~e, f.; 0:
Regierung. Jahn M. 81 etc., vgl. Schalte 3.
~en, intr. (haben) und (3c) tr.:
(s. II. Walt, Anm.) sein Wesen in herrschender Wirksamkeit hervortreten und sich verbreiten lassen; wirkend herrschen etc. (vgl. schalten 3; 3a):
1) ohne weitre Best. als die des Wo und Wie:
a) mit persönl. Subj.: Fichte 8, XVI; Der Vater waltet im Hause | fleißig. G. 5, 68; 11, 3; 35, 270; Platen Pol. 25; Sch. 78a; 322b; 327b; Schlegel Gd. 1, 147; V. 4, 19; 165; Il. 2, 102; Also durchherrscht er das Heer, ein W–der. 207; 8, 463; Zelter 3, 401 etc., s. d.
b) mit sachl. Subj. (oft nah an a grenzend): Er hat ein Feuer . . in meine Beine gesandt und dasselbige lassen w. Klag. 1, 13 [= Er hat .. ein Feuer hergesandt .. | und ihm Gewalt ertheilt. Opitz 2, 46]; Es w. | der Zorn, der Rachedurst. Cham. 4, 134; Unter den w–den Umständen. Ense D. 5, 80; G. 4, 58; 6, 48; Was in dem Salze für Kräfte w. 376; 12, 241; Welch unselig-w–des Geschick. 13, 34; Soll dieser Fluch denn ewig w.? 70; Der höhern Hand . ., | die hier zu w. scheint. 338; Rückert 6, 123; Sch. 38a; Wo rohe Kräfte sinnlos w. 79b; Als waltete im Reich der tiefste Friede. 452a; 1210b; Ein heil’ger Schauer waltet ahnungsschwer. Uhland 434; Noch waltet, statt Religion, | der alten Satzung Düster. V. 3, 215; 222; 4, 21; Il. 2, 197; Än. 2, 437 etc., s. c.
c) (s. b) Das W–de = die im Werdenden und Geschehnden sich kundgebende Macht, das Geschick, Schicksal etc. Cham. 4, 17; 5, 41; 186; G. 13, 259; 344 etc.
d) (s. a; b; c) Partic. Präs. mit Bstw.: All-w–der Zeus. WHumboldt 3, 45 etc.; Die all-w–de Fürsehung Gottes. G. 32, 77; Gutzkow R. 8, 388 etc.; Vom lebendigen Glauben an das all-w–de Ewige umschauert. König Leb. 52 etc.; Die ewig-w–den Götter. B. 189a etc.; Keiner, soviel hoch-w–d auf Jthaka’s Felsen gebieten. Wiedasch Od. 21, 346 etc.
e) subst. Infin.: Du prüfst das allgemeine W., | es wird nach seiner Weise schalten. | Geselle dich zur kleinsten Schar. G. 2, 290 etc.
2) mit abhäng. Präpos.: Über Etwas w., z. B. ohne erkennbaren Kasus: Ps. 117, 2; Ein seltsamer Beschluß des hohen über uns W–den (s. 1c). G. 22, 316; Sch. 111a etc.; mit Dat. (vgl.: w–d schweben etc.): Über unserm Sohn hat Gott gewaltet. Alexis H. 2, 3, 118; Brockes 9, 410; Ich bin nicht frei, | ein ehrnes Schicksal waltet über mir. Cham. 4, 192; Dein Blick ruht über den Deinen, | wie dein Licht, das Leben der Nächte, | über der Erde ruhet und waltet. G. 13, 24; Eine Feiertagsruhe waltet über dem ganzen Ort. 18, 303; Es ist Freude, so mit stillen Sinnen über der großen Zukunft zu w. Hölderlin H. 2, 38; Des Unsterns, welcher über seinen buchhändlerischen Unternehmungen waltete. Niebuhr Schr. 1, 43; Platen 4, 293 etc. (vgl.: Ob mir waltet der Vernichtung Macht. Kinkel 215 etc.); ferner mit Acc. (vgl.: w–d herrschen etc.): Lässet er seine Gnade w. über Die, so ihn fürchten. Ps. 103, 11 (= Waltet seine Liebe über seine Verehrer. Mendelssohn); Wenn nicht ein besonderer Glücksstern über mich walte. G. 15, 278; Verhaßte .., | die über mein Geschick noch immer waltet. 35, 305; IP. 1, 31; Weil noch über mich | ein fremder Wille herrisch waltete. Sch. 490a; Schlegel Mißd. 40 etc.; ferner z. B.: Jch lasse Gott für das Übrige w. [w–d sorgen]. JvMüller 5, 194 etc.; Du musst mich .., um so mit mir zu w. [w–d umzugehn, zu verfahren etc.], | für einen großen Esel halten. W. 12, 79; bes. oft: Mit Etwas schalten (s. d. 3a) und w. etc.; auch: Ein freundlich Gastrecht walte | von dix zu uns. G. 13, 88 = Laß zwischen den Deinen und uns ein freundlich Gastrecht w. 34, 209, wo die Präpos. sich an „Gastrecht“ schließen, die Wechselbeziehung hervorhebend etc.
3) mit abhäng. Kasus (im gehobnen Stil), bes. (a; b) Genit.:
a) gw. zur Bez. des Ggstds, dem die (schirmende) Sorge, Sorgfalt des W–den zugewandt ist, z. B.: Kronion’s, | der, obschon entfernt, dein waltet, dein sich erbarmet. B. 194b; 212a⁴⁴; [Göttinnen,] so da w. männlicher Kriege. 224b; Walte deines Amtes! Geibel 199 (Droysen Y. 1, 175); Des größern [Schatzes] waltet | sein Vater. L. Nath. 1, 3; Der Garten .., | dessen der König Indra waltet. Rückert N. 18; Rechtes w–d. 53; Des Reichs zu w. 200 etc.; Die Götter w. sein, es lebt dein Sohn. Stolberg Sch. 1, 425; So magst du der Pferde w. Uhland 373; V. Il. 3, 440; Auch deiner walt’ ich mit Hilf’ und schirmender Obhut. 5, 809; 7, 204; Weil er des Reiches | waltete. Od. 7, 11; Wohl .. waltest du mein, wie ein Vater des Sohnes. 17, 397; 18, 254 etc.; nam. formelhaft (s. d): Deß walt Gott! z. B. Luther 5, 68b u. o.; auch (s. d): Ein Gottwalt’s! [Segensspruch etc.] Garzoni 488b etc.; vgl. (niederd.): Swaltern: den Morgen- und Abendsegen (Deß walte Gott) abbeten. V. 2, 203 (und danach verallgemeint = plappern etc.).
b) bes. in der ältern Spr. auch in allgemeinerm Sinn, s. Schm. und Benecke 3, 473a, z. B. in Flüchen: Nun muß euer der Jahr-Ritt w.! HSachs G. 2, 124; 126 u. v.; ferner z. B.: Die Mittelst(e) Spinnenswielt. 1, 43 [s. Walt II, Anm.] = trieb das Spinnen, spann etc.; Deß musst’ ich großes Hungers w. H. 318 = Hunger leiden, hungern etc.; In diesem Buch .. laß ich auch Jedermann seines Sinnes w. Luther SW. 63, 169, seinen Sinn, seine Ansicht haben etc.; auch noch: Wer in seinem Zorne spricht | zu seinem Bruder: Wicht! Deß waltet das Gericht. Rückert Jes. 47 (Matth. 5, 22), Der ist dem W. des Gerichts verfallen etc.
c) mit Dat. (selten): Klassische Form und Diktion, denen dort noch besondere Gunst waltet [w–d zu Theil wird etc.]. Ense D. 5, 347.
d) (s. a und Das
4) Das walt der liebe Gott! Wackern. 2, 268³¹ u. o.; Das walt als Glück! HSachs (Schneider mit Panier) etc.; aber auch mit eig. Obj.: Was möget ihr [Sterne] denn wohl dort oben w.? [w–d schaffen etc.]. Werner Lthr. 309 etc. 4) Dazu: Walter, Waltung (s. u.). Zsstzg. z. B.: Be-, tr.: Etwas b., damit walten [2], waltend verfahren etc. Schefer Laienbr. 40; 168. I. Dúrch- [1a], intr.: durch das Ganze als waltend sich hindurchziehn, sich als wirksam zeigen: Daß hierbei eine Art Absichtlichkeit d. mußte. G. 25, 157; 32, 286; 33, 111 etc. II. Durch-, tr. (vgl. I): Etwas d., waltend durchdringen, durchziehn, beherrschen: Ideen, die die Weltgeschichte d. WHumboldt 1, 19; 5; So alle Ewigkeiten zu d. 4, 361; 368; Die Alles d–de Kraft. Schelling 2, 2, 546; 541; Ares, der dort das Treffen durchwaltet. V. Il. 5, 824; 4, 230; Wiedasch Od. 1, 245; 19, 130 etc. Fórt-, intr.: zu walten fortfahren, weiter walten: Eine Gegenwirkung . ., die für die Sache der Freiheit fortwaltete. Ense D. 6, 565; G. 21, 198; Die in gleichem Sinn f–den Künstler. 27, 35; Daß Frankreich’s Oberaufsicht über Avignon fortwalte. Matthisson E. 1, 118 etc. Ge-, tr.: in veralt., mund- artl. Doppelzsstzg.: Be-g. (begewaltigen), bevollmächtigen. Schm.; Die Liebe thät sein Herz ver-g. HSachs G. 2, 74, bewältigen, bezwingen (s. vergewaltigen). Hín- etc.: waltend hinschweben, sich hinbewegen etc.: Lassen Sie Ihre Feder .. auf dem Papiere h. G. 18, 84; Söhne in so schwebenden Zuständen h. zu lassen, bis sich Etwas zufällig fürs Leben bestätigt. 22, 20. Ob-, intr.:
1) mit persönl. Subj.: über Etwas walten [2], z. B.:
a) Da dich .. o–de Götter begleiten. V. Od. 3, 376; 12, 290; Die Freier, die hier o. so herrisch. 20, 234; Il. 5, 332; Ländl. 1, 330 etc.
b) mit Dat.: Falls ihr die Wage gerecht hieltet, so möchtet ihr [Römer] wohl | stets o. den Dingen [obherrschen]. Schlegel (Wackern. 2, 1297⁵); Welchen gesammt obwaltet der muthige Held. V. Th. 17, 85.; Den fried-o–den Janus. H. 2, 330 etc.
2) mit sachl. Subj.: in Bezug auf Etwas walten; herrschend wirksam und Einfluß übend vorhanden sein (s. vor-w. 1b): Unter den o–den Umständen; Den o–den .. Vhen sich gefügt. Görres V. 88; Daß in Schnitt und Farbe der Kleider eine Mannigfaltigkeit obwalte, die etc. G. 18, 180; Wo schwankende Gesinnungen o. 265; In der klarsten .. Mondyacht, wie sie nur in hohen Gebirgszügen obwaltet. 19, 52; 22, 147; 317; 24, 173; 27; 374; Daß die Gesinnungen, die sich hier .. aussprechen, in seinen Zuhörern durchaus obwalteten. 33, 332. Kolbe Bel. 10;. Damit kein Betrug obwalte. Tieck DQ. 2, 418; V. 3, 35; Od. 7, 42; Es müßte ein unglücklicher Stern o., wenn etc. Myth. 1, 300 etc. Vereinzelt: Es obwaltet hier ein Irrthum. Willkomm Sag. 1, 69 statt: waltet ob. ūber-, intr. (selten): das Übergewicht habend oder über seine Schranken hinaus —, walten, s. vor-w.: Wo Mißgestalt in Mißgestalten schaltet, | das Ungesetz gesetzlich überwaltet. G. 12, 10; Wie oft würde sie das ü–de Licht der Leidenschaften verdunkeln! Sch. 688b (M. 10, 8). Um-, tr.: waltend das Obj. umgeben, umschweben, (vgl. umleben, umweben etc.): Wie der Geist Das hielt und umwaltete, was wir Staaten nennen. Arndt Ber. 184; G. 6, 314; Rückert 6, 6; Schutzgeistern .., die uns ungesehn um-w. W. 4, 4; ESchulze 3, 96; Freier jetzt vom hellen Licht umwaltet | und inniger durchströmt vom lauen Wehn. Ros. 131; 3, 20; Von den ihn u–den neuern Richtungen. Strauß Streitschr. 1, 49; In der uns rings u–den Natur. Tiedge Ur. 32; Apollon’s, der Ismaros’ Höhen umwaltet. V. Od. 9, 198 etc. Ver- [1a], tr., zuw. ohne Obj.:
1) Etwas waltend führen, leiten, handhaben, regieren (vgl. 2): Er wird es wohl ver-w., | er ist der Freiheit Gott. Arndt; [Wie schwer] es den Weibern ist, die Zunge zu ver-w. Nicolai 4, 232; Unmächtig, Zaun und Trense zu ver-w., | bedacht allein, im Sattel sich zu halten. 2, 81; Wider seine [Gottes] Wahl will unser Maulwurfswahn | . .. eine Welt, im Schoß der Nacht, ver-w. Uz Theod. Str. 7; Wie er’s [das Schwert] verwaltete, Deß will ich euch | ein Beispiel geben. W. 11, 125 etc.
2) (s. 1) gw. in engrem Sinn = etwas Einem Übergebnes und Aufgetragnes ver-w., z. B.: Der Mensch verwaltet nur, was ihm die Götter | verliehn. Sch. 241a etc.; Sein Amt (Sch. 339b etc.), das Amt eines Königs (5. Mos. 33, 5), des wahrhaftigen Hirten (Luther 1, 214a), das Priesteramt (Sch. 56b) ver-w. (vgl. verwesen): Daß die beste Verfassung die ist, die am besten verwaltet wird. Wackern. 4, 1024²¹ (FVReinhard); Damit sie wohl ver-w. | die Wacht am deutschen Strom. 2, 1508²³ (Schenkendorf); Gott | ist überall, wo man das Recht verwaltet. Sch. 528b; Den Staat ver-w. etc.; Jemandes Vermögen ver-w., als Vormund, Kurator, Geschäftsführer etc.; In welchem Sinne dieser Herr wohl des Prinzen Egon Güter verwaltete. Gutzkow R. 3, 117 etc., auch: Deine Absicht ist, selbst die Güter künftig zu ver-w. G. 15, 7, statt eines Verwalters; selbst der Verwalter zu sein; Kleine Diebe hängt man .., die großen .. mögen das Land und die Schlösser ver-w. 5, 224; bildl.: Sie sollen .. durch Abbruch an den heißen Küssen | .. das Glücke zu.ver-w. [damit hauszuhalten etc.] wissen. Nicolai 1, 302 etc.; ohne Obj., z. B.: Walte Gottes Gnad’ hie, | halt’ und erhalte den Kadhi, | daß er recht walte | und gerecht [sein Amt] verwalte. Rückert Mak. 1, 63; Widerstand der selbst-v–den Beamten. Oppenheim 12, 7 etc. Doppel- Zsstzg. z. B.: Wenn Letzterer noch ein paar Jahre fort- verwaltet [die Verwaltung fortführt]. Ense T. 2, 275; Volksz. 15, 82 etc.; Sie werden .. alle Früchte des Volksfleißes in ihren eigenen Säckel hinein-v. Heine Reis. 4, 212 etc.; Sein Amt, den Staat miß-v. etc.
3) (veralt.) Den Unkost will ich dir ver-w. [für dich tragen, vgl. 2]. HSachs, s. Schm.
4) im Volkswitz (wortspielend mit 2): Er hat das Vermögen seines Mündels verwaltet [durch sein Walten verbracht etc.]. Vōr-:
1) [1b] vorwiegend, vorherrschend walten, z. B.:
a) mit Dat. (vgl. 2): Die Gelindigkeit der Strenge vor-w. zu lassen. W. 32, 317 etc.
b) ohne Dat.: Am Ende soll die Empfindung, in der Mitte die Vernunft, am Anfang der Verstand vor-w. G. 3, 247; Die bunte Seide waltete vor, doch war auch das Gold nicht verschmäht. 18, 228; Die lyrische Poesie, welche .. vorgewaltet hatte, trat jetzt in den Hintergrund. Kriegk 2, 174 etc.; auch minder prägnant fast = ob-w. 2: Die Kenntnis der besonders v–den Umstände. G. 2, 359; 22, 372; Die Eintracht, die zwischen dem Hof und dem Ausschusse der . . Stände vorwaltete. W. 8, 253; 18, 220; 22, 299; 23, 410; Luc. 4, 29; Weik eine so lange Freundschaft zwischen Beiden vorgewaltet. 6, 117; 310 etc.; Wenn eine richtige Korrespondenz unter den Kreisstädten f ürwaltete. Möser Ph. 1, 209 etc.
2) [1a] waltend Vorsorge treffen für Spätres (selten), vgl.: Außen mag’s in Glätte, mag in Farben gehn, | es ist ihm schon vorangewaltet. G. 2, 189 etc.
Wált~er, m., –s; uv.:
1) Jemand, der und insofern er waltet (mhd. waltaere): Gott, der mächtige W. Arndt Gd. 189; Der hohe W. ob der Feste. 286; Rückert 1, 117; Der sich zeigte als des Wortes W. Mak. 2, 213; Seume Gd. 57 etc. (s. Zsstzg.).
2) W–chen, in Sachsen = Deichselzunge, die Wage, womit das Zugvieh an die Pflugdeichsel gehängt wird (vielleicht nach dem Eigenn. W., mhd. Walther). Zsstzg. zu1, z.B.: Allēīn-: Alleinherrscher, z. B. = Zar. Arndt E. 166. Lêbens-: Die unsterblichen L. Rückert N. 34, Götter, als des menschl. Lebens waltend. Ob-: s. obwalten 1: Eurer Stadt O. [Regent]. Solger Soph. 1, 1, 127; Zeus . . des Kriegs O. V. Jl. 4, 84; 19, 224; Zeus, | O. des Markts. A. 1, 129; Ov. 2, 142 etc.; Der Meer-O. Poseidon. Wiedasch Od. 9, 412; Ihn [Äolos] hatte Kronion zum Wind-O. bestellet. 10, 21 etc. Sách-: Anwalt (s. d. u. Sachwalt):
1) Börne Frzfr. 68; S., „Anwälde“, Agenten, Gewalthaber sind Diejenigen, welche gerichtliche Geschäfte dem Auftrage des Eigenthümers gemäß verwalten. DDanz Bürg. Proc. 123; 242; 259 etc.; Mehr im Sinne eines S–s als eines Staatsmannes. Ense D. 5, 61; Forster Jt. 1, 59; G. 22, 69; 33, 106; 158; Sie haben Ver-W. darüber, S. sagt man ihnen, die leihen das Geld aus und nehmen die Gelder ein. Gotthelf Sch. 260; S. der Menschheit. Sch. 311b; W. 14, 59; 103; 17, 69; Mit diesem Kompliment, wodurch sie .. meine eigene Ehre zum S. und Beschützer der ihrigen gegen mich selbst machte. 9, 235; 23, 117; Die S. des Volks. 32, 167; 316 etc.; (S–in. 19, 283; Die Wahrheit, da ich sie zu meiner S–in nehmen will. Luc. 1, 416; 6, 199; 215 etc.); Prokurator oder S. des Klosters. Zinkgräf 2, 73 etc.
2) Fortbild.:
a) Sachwalterisch [advokatisch]. Ense T. 3, 54; S–ische Künste. JvMüller 1, 294; 484; Die s–ische Wohlredenheit. W. 35, 301 etc.
b) Für euch sachwaltr’ ich stets. Droysen A. 3, 267 etc.
c) Beschäftigungen, wo fie die .. Galle .. in Bewegung setzen können, wie die Literatur des Tages und Sachwalterei. DViertelj. 1, 1, 259.
d) Die Sachwalterschaft etc. Jemand, der und insofern er Etwas verwaltet, s. d., z. B. 1: Drum kann er [Blücher] V. des Schlachtfeldes sein. Arndt 283 etc.; Er [der Zar] soll V. | der Hölle sein. Platen Pol. 42 etc. und bes. (s. verwalten 2): V. eines Guts, Hauses etc.; Hat der Mensch Lust zur Wirthschaft, so kann er meinem V. mit an die Hand gehen. Rabner 3, 19; 23; Tieck 5, 403; V. meiner Waldungen und meines | .. Gutes. W. HB. 1, 194 etc.; V. darüber (s. Sach-W. Gotthelf) etc.; und als Amtstitel, z. B.: V., Verweser: die Amtsvorsteher der Berg- und Hüttenämter. Scheuchenstuel 255, näher best. durch Zsstzgn, z. B.: Amts-V. (s. Amt 3). Stilling 1, 32 etc.; Bau-V. W. HB. 2, 133; Floß-V., vgl. Flöße 1; Gemeinde-V.; Hammer-V. Scheuchenstuel 122, s. Hammer 2; Haus- V. W. 17, 5; 27, 293; Hütten-V. Scheuchenstuel 134 (s. Hütte 4a); Ober-Hütten-V. Jablonsky 123b etc.; Er theilte die Vogteien | den Land-V–n aus. Rachel 6, 330 etc.; Münz-V., s. Münze 2; Post-V. u. ä. m.; mundartl.: Noth-V. (s. Schm.): Einer, der mit Noth zu kämpfen hat, und: (spöttisch) Einer, der sich ohne Beruf und mit Versäumung der eignen Angelegenheiten in die Besorgung der Gemeindeangelegenheiten mischt etc. Fortbild.: Eine der artigsten Verwalterschaften. Hippel Ehe 121; Gottes Hand, die uns [den König] entlassen der V–schaft [entthront]. Schlegel Rich. II. 3, 4 etc.
Ver-:
~erei, ~erisch, ~erschaft, ~ern: s. Sach- und Verwalter (Schluß). Wä́ltern, tr., refl.:
niederd. = wälzen (s. d.). Brem. W. 5, 173, vgl.: Mit uns steifen Bauerkerlen sich beltern zu müssen. Hermes SophR. 2, 335.
Wáltig, a.:
(s. Schm. 4, 72) in Zsstzg.: Áll-: (veralt.) all-ge-w.: Dem a–en großen Gott. Olearius Reis. 399b; Weichmann 1, 98; 1, 154. Ge-:
1) Gewalt habend, mächtig etc.: Sir. 1, 7; Leihe nicht einem G–ern denn du bist. 8, 15; Wenn die G–en klug sind, so gedeihet die Stadt. 10,3; Die g–eHand Gottes. 1. Petr. 5, 6 u. o.; Dem G–en, dem Klugen | steht Alles wohl. G. 13, 132; Was auch der Obermacht g–en Schluß | auf dich herabgerufen. 309; Dem weit und breit g–en Buonaparte. 26, 184; Du redest umsonst, vordem g–es Kelchglas [das sonst mächtigen Einfluß übte], | heitre Gedanken mir zu. Kl. Od. 1, 28; Jenen ward der g–e Wille. .. Jene g–en Wetterbäche .. reißen die Dämme | donnernd mit fort etc. Sch. 491b; Der Natur g–e Regung. 490a; V. Jl. 9, 557; 23, 712 etc., s. die folg. Nummern u.: G-er, -lich, -keit etc.
2) (s. 1) zuw. mit abhäng. Vhen: Bald war der Abscheu über die. Liebe g. G. 17, 376, vgl.: Wenn du ob uns Beiden so g. bist. Simrock N. 768; auch (veralt.) mit Genit. (s. Schm.): Zwölf reicher Kronen sollt ihr g. sein. 1175, ihrer Gewalt haben; Da doch der Strom .. 40 Faden unter sich des Steins nicht g. ist. Schütze Preuß. 43, ihn emporzutreiben vermag. 3) (s. 1) veralt.: Der g. Hauf (s. d. 2b und Gewalthauf). Stumpf 647a u. o.; Schm. 4, 73. 4) (s. 1) veralt. = gewaltsam: Dies sind nun ganz ausgezwungene und g–e Auslegung. Luther 1, 98b. 5) (s. 1) mit aller Macht etc. und daher zur Bez. des Starken, Großen, Intensiven etc.:
a) als Ew.: G–e Felsen. B. 36a; Die See in einer g–en Brandung. Forster R. 1, 187; Ein g–er Mann, der seine 15 Stein wog. Höfer Leb. 5; Ein g–er Hut. Klencke Parn. 1, 347; Mit g–em Schein und Wahrzeichen. Luther 5, 249a; JvMüller 6, 207; In den g–en Wüsten. 15, 284; Worüber man g–e Augen machen wird. Sch. G. 1, 213; Den g–en Hirsch. V. Od. 10, 158; Mit g–em Eifer. 2, 327 etc.
b) als Adv. (vgl. G–lich sehr etc.): Mag das stolze Wort | den lauten Schmerz g. übertönen. G. 6, 124; G. fehlgegriffen. 10, 37; Es reißt | mein Innerstes g. mich zum Bruder. 13, 49; Da sieht’s denn schon g. scheu um unsre Lehre aus. 14, 254; 28, 385; 29, 286; G. rothgelb. 37, 39; G. gern. Hamb. Th. 1, 4, 13; Lachen | so g. Heine Rom. 148; Lut. 2, 6; H. Ph. 10, 258; L. 10, 363; Musäus M. 2, 103; Sch. 410a etc. 6) Doppelzsstzg.: Vom all-g–en Hunger überwunden. Cham. 4, 160; Die all-g–e Zeit. 162; Das Allerstarrste freudig aufzuschmelzen, | muß Liebesfeuer all-g. glühen. G. 2, 13; 4, 26; Des All-g–en Willenskür. 12, 276; IP. Fat. 2, 216; Sch. 438a; 489a; V. Od. 9, 373 etc. Wie großartig und dichtungs-g. Ense T. 1, 85. Wer eigen-g. [-mächtig] seine vornehmsten Bedienten entsetzen kann. Haller Alfr. 120 etc. (auch: Eigengewältig Steuern ausschreiben. Br. 1, 149; Luther 1, 304a). Den Elephanten-G–en. Rückert N. 118, stark etc. wie ein Elephant. Hört tief unten der Gezwerge | erd-g. dumpfes Hämmern. Scheffel Tr. 257 [erd-erschütternd etc.]. Ein uraltes Stift, | so reich und hoch-g. Reithard 79; W. 20, 61 etc., s. hoch 2d, vgl. viel-g. Größern Kriegs-G–en denn ihr. B. 145a, vgl.: Der mächtige Burgund, der Länder-| G–e [-Beherrscher etc.]. Sch. 450b. Der meer-g–e König [Neptun]. Sch. Viehoff 1, 40; Den meer-g–en Flügelleuen. Streckfuß Rol. 15, 2, s. länder-, see-g. Des rieseng–en Mannes. Spielhagen Pr. 7, 308; 8, 1; 24. Stand Rom als see-g. den Landgemeinden gegenüber. Mommsen 1, 39; Jenen see-g–en Freistaat [Karthago]. Platen 1, 220, s. meer-g. Grimm .. ergriff mit der Gewandtheit eines Sprach-G–en auch das Serbische. G. 33, 304; Jeder Dlchter ist ein Sprach-G–er. Oppenheim 11, 214, s. länder-g., wort-g. Des über- g–en Gottes. B. 195b; Eine Persönlichkeit von über-g–em reformatorischen Geiste. Gervinus Kath. 13; Des über-g–en Mannes. V. Od. 4, 333; Keiner .. konnte des über-g–en Bogens | Senn’ aufziehn. 24, 170; Il. 13, 258 etc., mehr als g. etc. Weiß der Sänger dieser Viere | ur-g–en Stoff zu mischen. G. 4, 7; Wahrhafte Schönheit, Einheit vollen Gehalts und ur-g–er Form. Vischer Ästh. 1, 392 etc., mit tiefbegründeter innrer Gewalt. Ein Viel-G–er, der Menschen zu Tausenden mit einem eisernen Zepter führt. G. 27, 493; Simrock N. 1109, vgl. hoch-g. Weges- g–e [Rosse]. Rückert N. 231. Den wort-g–en Mund. Reithard 78, s. sprach-g. Naturlaute, die aus dem Liede Desdemona’s .. zauber-g. uns anklingen. KFrenzel (Nat.–Z. 15, 466); Runensprüche, | so .. zauber-g. Heine Lied. 316. mit Zaubergewalt etc.
Wä́ltigbar, a.:
in Zsstzg.: Be-, Úber-: was sich be-, überwältigen lässt, bes. verneint: Die Masse schwillt zum fast Un-über-w–en. Cotta Br. Kosm. 1, 13.
Wáltigen, tr.:
(s. wältigen) in Zsstzg.: Be-: veralt. statt bewältigen. Grimm. Ge-: in Doppelzsstzg.: Be-g. (veralt.) s. begewalten, z. B. auch: Wegen ihrer übermüthigen und tyrannischen ,Begwaltigung“, damit sie die armen Leut bedrängten. Stumpf 658a; Fischart Garg. 216a etc., s. d. Folg. Ver-g.: Einem Gewalt anthun (be-g.), z. B.: Wer sie muthwillig plagt und vergewaltigt. Arndt Ber. 347; Bekrieget, ,,vergwaltigt“. Büchsenmeist. 2; Der vergewaltigten Wahrheit zu Hilf kommen. Hutten (Wackern. 3, 220 ³⁰); Daß des Kläffers Hohn | dich, heil’ge Unschuld, vergewaltigte. Kosegarten Po. 1, 95; Daß Bertha von Gianettino [Doria] nicht vergewaltigt, sondern von ihm bloß geraubt wird. Ioach Meyer NBtr. 56; Daß sie ihre Unterthanen nicht quälen oder ver-g. sollen. Olearius B. 60b; Scherr Bl. 2, 404; 3, 23; Steub DTr. 2, 20 etc. (s. vergewalten). Dazu: Weder fremden Angreifern noch einheimischen Vergewaltigern. Arndt E. 265; Der Abscheu gegen den französischen Vergewaltiger [Napoleon]. Immermann 12, 61 etc.; Über Bergewaltigung laut klagen. Fichte 8, 197; Aus Liebe der Wahrheit und Erbarmnis meiner Vergewaltigung. H. Ph. 13, 90 (Hutten); Immermann M. 3, 20; Kurz Sonn. 456; Scherr Pilg. 2, 116; W. 35, 297 etc. Uber-: veralt. statt überwältigen, ver-ge-w.: Lässt du dich gern ü. etc.? Schaidenreißer 67b [16, 95].
Wä́ltigen, tr.:
(s. waltigen) in Zsstzg.: Be-: das Obj. der Gewalt des Subj. gehorchen und sich fügen machen, bezwingen: Die Stoffe, die um ihn her lagen, konnte er [dichtend] nicht b. und verarbeiten. Auerbach Dicht. 2, 93; Fast schien es selbst diesen Appetiten gegenüber unmöglich, Alles zu b. Immermann M. 3, 98; Mittel, die Steine zu b. [beim Steinschneiden]. L. 8, 89; Jeden, glaub’s, b. Schmerzen. Platen 1, 116; 4, 107; Im Vorgefühl des B–s. 181; Es war etwas so Zwingendes, so B–des in dem Sturm und Drang der Zeit. Scherr Bl. 1, 206; Der reinen Jungfrau Keuschheit zu b. Schlegel Sh. 8, 173; Rich. III. 5, 3; Nachdem er mit Wein mich bewältigt. V. Od. 9, 516; Jetzo bewältigte mich, den Ermatteten, lieblicher Schlummer. 10, 31 etc.; Jene Bewältigung der Materie durch den Geist. Heine 6, 23; Gervinus Lit. 5, 395 etc. 2) (veralt.) . refl. mit Genit., (vgl.: sich bemächtigen). Lohenstein A. 1, 119. Durch-: (selten) be-w–d durchdringen: Es war zu viel, ihn durch und durch zu tief erfassend, ich möchte fast sagen d–d. Kapper Vorl. 1, 168. Ent-: (veralt.) Einem Etwas e., mit Gewalt entreißen. Zinkgräf 1, 55 (auch: Ihn Desselben e. Grimm); Straf . ., | die auf Entwältigung gesetzt. Brockes 4, 98. Ge-:
1) mundartl.: G., gew altigen, bevollmächtigen. Adelung (s. begewalten).
2) be-w., z. B.:
a) Bis die Sonne . die . . Nebel gewältigte. G. 15, 109; [Linné] selbst habe die Natur en gros g. und beherrschen können. 36, 83; Das Ferne durch das Nahe zu g. 39, 81; 291; 3, 337; 27, 384; 429; 430 etc. (Erzgewält’ger. 10, 275, Schmiede); So ein Schwein könne er nicht . . g. in seiner kleinen Haushaltung. Hebel 3, 436; Reinhard G. 239; 241; Das Erz, das spröde g–d durchs Feuer. Rückert 1, 46; (Des bösen Triebs Gewältigung. Mak. 2, 31); HSachs (Wackern. 2, 115²⁵) etc.
b) (s. a) bes. Bergb.: die einen Grubenbau unzugänglich machenden Hindernisse bezwingen u. heben: Karmarsch 3, 383; Mühlpforth Hochz. 133; Man sagt, man habe die Grubenwässer (die ersäufte, ertränkte Teufe) gewältigt [die Wässer zu Sumpf gehalten] oder den Verbruch, den Versatz, den alten Mann gewältigt. Scheuchenstuel 102; Wassergewältigung. Karmarsch 1, 174.—
3) Doppelzsstzg, z.B.: Auf-g. (s.2b) das Wieder- eröffnen .. eingestürzter Grubenbaue. Scheuchenstuel 14 etc. Konnten sie aber Allesbe-g. (s. 2a), konnten sie sich durchringen. Gotthelf G. 16 etc. (mundartl.). Das Recht .. ver-g. [s. vergew altigen]. Zinkgräf 1, 41; Daß durch seine Diener Niemand leicht vergewältigt werden könnte. Haller Alfr. (Vorr.); Seine Richter richteten über die Vergewältigungen, die auf der Landstraße vorgingen. 76; Schlegel Rich. III. 3, 7 etc. Über-:
1) tr. (s. 2): durch Übergewalt bezwingen; übermannend (s. d.) be-w.: Einer mag „vberweldiget“ werden, aber Zwei mögen widerstehen. Pred. 4, 12; Er „vberweldiget“ sie und schwächt sie und schlief bei ihr. 2. Sam. 13, 14 etc.; Seine Standhaftigkeit wird hier mehr als erschüttert, wird überwältiget werden. Engel 6, 51; Dein Mitleid überwältigt mich. G. 7, 197; 9, 290; Unheil überwältigt Scham. 10, 292; 17, 369; 22, 388; Hebel 3, 504; Überwältigt von seinen Erinnerungen. Immermann M. 1, 195; IP. 22, 16; Endlich überwältigte mich der Schlaf. Sch. 741b; Er suchte, seine Furcht männlich zu bekämpfen; es gelang ihm zwar, sie zu ü.; aber er konnte sie nicht unterjochen. Steffens Malk. 2, 31; Da diese Vorstellungen seine Vernunft überwältigten. W. 6, 157; Überwältigt | von solcher Liebe, willigt .. Geron ein. 11, 149; 245; Luc. 6, 259 etc.
2) (s. 1) zuw. ohne Obj.: die Übergewalt haben, siegen: Rettet euch! die Feinde ü.! G. 9, 125; Sch. 390a etc.; bes. adjekt. Partic. Präs.: Wo das religiöse Gefühl wieder ü–d in mir aufwogt. Heine Verm. 1, 85; Platen 4, 224; Rückert Rost. 114a; Seine Gründe . ., durch ihre Zusammenordnung so ü–d. W. 6, 25 etc.
3) Dazu:
a) Das Recht wohnt beim Überwältiger. Sch. 106a etc.
b) Überwältigung, Mord und Verrath; von solchen Verbrechen etc. G. 5, 270; Monatbl. 1, 433b; Beredtsamkeit, der es mehr um Überredung als Überwältigung zu thun ist. W. 23, 320.
Gewáltig~er, m., –s; uv.:
(s. gewaltig 1 und Schm. 4, 73) Profoß (s. d.) beim Heer, auch: Die „Provosen, Gewältigers“. Weidner 51 etc.; bes.: Als der General-G. reitend durch das Lager angezeigt wurde, glaubte ich den Rumormeister [s. d.] jener wilden Zeit leibhaftig vor mir zu sehen. Ense D. 2, 188; Möser Ph. 2, 9; Osn. 1, 37 etc.; (selten): Der Schiffs-G. [Kapitän]. Stahr It. 1, 48 etc.; Ver-G., s. vergewaltigen etc.
~keit, f.; 0:
das Gewaltigsein, gewaltige Großheit: Von der dämonischen G. .. des Shakspeare’schen Juden [Shylok]. Jahr 2, 211; Schlucht, an deren Rande sich in trotziger G. diê Mauern und Thürme .. erheben. Rep. 1, 198; Immermann 12, 49; Oppenheim 10, 361 etc.
~lich, adv.:
(veraltend) = gewaltig (s. d., nam. 5b), sehr gw. bei Luther (z. B. in der Bibel) etc. und noch: Betrügen dich | .. g. Daumer 2, 56; Du hast dein Volk erlöst g. Mendelssohn Ps. 7 7, 16; Reithard 74; Wir rennen | und treffen so g. | zusammen, daß etc. W. 20, 23.
Anwaltlich, a.:
in Bezug auf Anwälte etc., z. B.: Im administrativen, respektive staats-a–en Skrutinialverfahren. Nat.–Z. 17, 417 etc. (s. anwaltschaftlich).
Gewáltsam, a.:
mit zwingender Gewalt (s. d. 4), der Widerstehndes sich fügen muß, wirkend, vgl. das schwächre und abgeschliffnere gewaltig (ohne Bezug auf gebrochnen Widerstand) und gewaltthätig (nur von Pers. und unbefugter Gewalt): Kein Erdbeben .., das .nicht auch dieses Element [das Meer] g. aufgeregt. Burmeister Gsch. 96; Euer Streben muß g. sein. G. 13, 133; 134; 98; G. schmerzlich reißt Zerstörung oft | durch Höllenqualen in die Ruhe hin. 291; 17, 325; Ein Hagelwetter .. schlug die Spiegelscheiben .. auf das g–ste zusammen. 20, 31; 21, 148; Trommeln, deren g–e Wirbel.. das Herz hätten zersprengen mögen. 196; Durch brünstiges, ja g–es Gebet im Augenblick eine günstige Umwendung schwer bedrohender Unfälle zu erzwingen. 22, 376; 23, 369; Eine Batterie . ., die eben g. [gewaltig] arbeitete. 25, 25; 26, 40; Ihr habt euch | g. zugeeignet, was ich euch | noch heut zu übergeben Willens war. Sch. 407a; 438b; 492a; Des Vaters Macht .. beugete g. | der Jugend starren Nacken. 495b; 513b; Die g–ste Abspannung. 1074b etc.; selten Ggstz.: In das Feste sucht zu dringen | un-g. [ohne Gewalt], ohne Stoß. G. 10, 232 etc.
~e, f.; –n:
(veralt.) Herrschaft (vgl. Gewalt 1a): Die Stadt hat nicht wenig guter Freiheiten, auch etwas G. und Eigenthums eines .. Spitals. Stumpf 430a etc., s. Schm., vgl. d. Folg.
~keit, f.; –en:
das Gewaltsamsein und: etwas Gewaltsames: Zustände von G., Übermuth und Verzweiflung. G. 25, 106; Mit allen seinen Tücken und G–en. 15, 248; 31, 81; 94; Hölderlin H. 1, 56; W. 5, 191 etc. (oberd.: Gewaltsame).
Anwaltschaft, f.; –en:
das Sein und Thun eines Anwalts (ohne Mz.), die Vertretung und —: eine Körperschaft als Anwalt oder von Anwälten: Die allgemeine Begründung einer Richtung, in der man selbst steht, kann leicht als eine bloße A. für die eigenen Bestrebungen gemißdeutet werden. Auerbach SchV. 8; Gutzkow 3, 95; Ich sollte die A. für das jüdische Gesetz übernehmen. 11, 113; In der lebhaften und feurigen A. für das äußere Interesse der Familie. Z. 1, 339; 3, 96; Die Doppelkammer der A. Jahn M. 256; 52; Die Eh’ ist Sache von mehr Werth, | als daß man sie durch A. betrieb. Schlegel Sh. 7, 348 etc. Zsstzg., s. die von Anwalt: Die After-A. Würtemb. Hofgerichtsordn. 20 etc.; Bacon’s Staats-A. Herrig 30; 199 etc.; Die Staats-A–en haben die ihnen .. zustehenden Funktionen selbständig auszuüben. Nat.-Z. 17, 417 (vgl.: Die Requisition der staatsanwaltschaftlichen Behörde. ebd.); Auf eingelegte Appellation der Ober-Staats-A. Volksz. 12, 210 etc.
Wáltung, f.; –en:
das Walten, auch: Gebiet des Waltens: In gemeiner Stadt W. Schm., gw. in Zsstzg. (s. die von walten), z. B.: An- (?): Ohne Ver-W. kein Staat, ohne A. kein Volk. Jahn M. 131. Mǖh-: ein mit Mühe verknüpftes Walten oder Thun, dem man sich unterzieht: Dienste heißen nach dem eingeführten Stil solche M–en, für die man bezahlt wird. Abbt 1, 221; Solcher Mühe-W. überhoben. Moscherosch Gs. 1, 305; DMus. 14, 1, 346; Tieck DQ. 1, 269; 315; W. Luc. 1, 428 etc., s. Mühewalt. Ob-: Welche Infantin unter meiner Aufsicht und O. erwuchs. Tieck DQ. 2, 286; Rahel 2, 274. Réchts-: Rechtspflege, Justiz. Scherr Bl. 1, 175. Ver-: Administration etc. (auch nam. in Zsstzg. = V–s-Behörde): Unter der V. eines unwürdigen Vormunds. FK Moser Herr 11; Stumpf 380b etc.; Am zweiten Tage der Amts-V. Volksz. 15, 82; Forst-V. Oppenheim 1, 55; Geschäfts-V. Sch. 807b; Guts-V. Stilling 4, 59; 174; Er reise in Angelegenheiten der obersten Haupt-V. Pröhle J. 120; Unter der Miß-V. der Admiralität. Natur 4, 413b; Die in dem Gefängnisse herrschende Miß-V. IWiggers Unters. 152; Volksz. 9, 253; Reichs-V. Fallmerayer Or. 1, 211; Selbst-V. 12, 206 etc.; Die Folgen dieser Staats-V. W. 7, 115; Die mir in der Staats-V. entgegen waren. Luc. 6, 305; 167 etc.; Ein System edler Vertrauens-V. Gartenl. 12, 537b auf Vertrauen gegründete u. ä. m.