Walte
walten
Walter
Walterei
Walterisch
Walterschaft
Waltern
wältern
waltig
wältigbar
waltigen
wältigen
Gewaltiger
Waltkeit
waltlich
anwaltlich
gewaltsam
Walte
Waltkeit
Anwaltschaft
Waltung
Wált~e, f.; 0:
Regierung. M. 81 etc., vgl. Schalte 3. —
~en, intr. (haben) und (3c) tr.: (s. II. Walt, Anm.) sein Wesen in herrschender Wirksamkeit hervortreten und sich verbreiten lassen; wirkend herrschen etc. (vgl. schalten 3; 3a):
1) ohne weitre Best. als die des Wo und Wie:
a) mit persönl. Subj.: 8, XVI; Der Vater waltet im Hause | fleißig. 5, 68; 11, 3; 35, 270; Pol. 25; 78a; 322b; 327b; Gd. 1, 147; 4, 19; 165; Il. 2, 102; Also durchherrscht er das Heer, ein W–der. 207; 8, 463; 3, 401 etc., s. d. —
b) mit sachl. Subj. (oft nah an a grenzend): Er hat ein Feuer . . in meine Beine gesandt und dasselbige lassen w. 1, 13 [= Er hat .. ein Feuer hergesandt .. | und ihm Gewalt ertheilt. 2, 46]; Es w. | der Zorn, der Rachedurst. 4, 134; Unter den w–den Umständen. D. 5, 80; 4, 58; 6, 48; Was in dem Salze für Kräfte w. 376; 12, 241; Welch unselig-w–des Geschick. 13, 34; Soll dieser Fluch denn ewig w.? 70; Der höhern Hand . ., | die hier zu w. scheint. 338; 6, 123; 38a; Wo rohe Kräfte sinnlos w. 79b; Als waltete im Reich der tiefste Friede. 452a; 1210b; Ein heil’ger Schauer waltet ahnungsschwer. 434; Noch waltet, statt Religion, | der alten Satzung Düster. 3, 215; 222; 4, 21; Il. 2, 197; Än. 2, 437 etc., s. c. —
c) (s. b) Das W–de = die im Werdenden und Geschehnden sich kundgebende Macht, das Geschick, Schicksal etc. 4, 17; 5, 41; 186; 13, 259; 344 etc. —
d) (s. a; b; c) Partic. Präs. mit Bstw.: All-w–der Zeus. 3, 45 etc.; Die all-w–de Fürsehung Gottes. 32, 77; R. 8, 388 etc.; Vom lebendigen Glauben an das all-w–de Ewige umschauert. Leb. 52 etc.; Die ewig-w–den Götter. 189a etc.; Keiner, soviel hoch-w–d auf Jthaka’s Felsen gebieten. Od. 21, 346 etc. —
e) subst. Infin.: Du prüfst das allgemeine W., | es wird nach seiner Weise schalten. | Geselle dich zur kleinsten Schar. 2, 290 etc. —
2) mit abhäng. Präpos.: Über Etwas w., z. B. ohne erkennbaren Kasus: 117, 2; Ein seltsamer Beschluß des hohen über uns W–den (s. 1c). 22, 316; 111a etc.; mit Dat. (vgl.: w–d schweben etc.): Über unserm Sohn hat Gott gewaltet. H. 2, 3, 118; 9, 410; Ich bin nicht frei, | ein ehrnes Schicksal waltet über mir. 4, 192; Dein Blick ruht über den Deinen, | wie dein Licht, das Leben der Nächte, | über der Erde ruhet und waltet. 13, 24; Eine Feiertagsruhe waltet über dem ganzen Ort. 18, 303; Es ist Freude, so mit stillen Sinnen über der großen Zukunft zu w. H. 2, 38; Des Unsterns, welcher über seinen buchhändlerischen Unternehmungen waltete. Schr. 1, 43; 4, 293 etc. (vgl.: Ob mir waltet der Vernichtung Macht. 215 etc.); ferner mit Acc. (vgl.: w–d herrschen etc.): Lässet er seine Gnade w. über Die, so ihn fürchten. 103, 11 (= Waltet seine Liebe über seine Verehrer. Wenn nicht ein besonderer Glücksstern über mich walte. 15, 278; Verhaßte .., | die über mein Geschick noch immer waltet. 35, 305; 1, 31; Weil noch über mich | ein fremder Wille herrisch waltete. 490a; Mißd. 40 etc.; ferner z. B.: Jch lasse Gott für das Übrige w. [w–d sorgen]. 5, 194 etc.; Du musst mich .., um so mit mir zu w. [w–d umzugehn, zu verfahren etc.], | für einen großen Esel halten. 12, 79; bes. oft: Mit Etwas schalten (s. d. 3a) und w. etc.; auch: Ein freundlich Gastrecht walte | von dix zu uns. 13, 88 = Laß zwischen den Deinen und uns ein freundlich Gastrecht w. 34, 209, wo die Präpos. sich an „Gastrecht“ schließen, die Wechselbeziehung hervorhebend etc. —
3) mit abhäng. Kasus (im gehobnen Stil), bes. (a; b) Genit.:
a) gw. zur Bez. des Ggstds, dem die (schirmende) Sorge, Sorgfalt des W–den zugewandt ist, z. B.: Kronion’s, | der, obschon entfernt, dein waltet, dein sich erbarmet. 194b; 212a⁴⁴; [Göttinnen,] so da w. männlicher Kriege. 224b; Walte deines Amtes! 199 Y. 1, 175); Des größern [Schatzes] waltet | sein Vater. Nath. 1, 3; Der Garten .., | dessen der König Indra waltet. N. 18; Rechtes w–d. 53; Des Reichs zu w. 200 etc.; Die Götter w. sein, es lebt dein Sohn. Sch. 1, 425; So magst du der Pferde w. 373; Il. 3, 440; Auch deiner walt’ ich mit Hilf’ und schirmender Obhut. 5, 809; 7, 204; Weil er des Reiches | waltete. Od. 7, 11; Wohl .. waltest du mein, wie ein Vater des Sohnes. 17, 397; 18, 254 etc.; nam. formelhaft (s. d): Deß walt Gott! z. B. 5, 68b u. o.; auch (s. d): Ein Gottwalt’s! [Segensspruch etc.] 488b etc.; vgl. (niederd.): Swaltern: den Morgen- und Abendsegen (Deß walte Gott) abbeten. 2, 203 (und danach verallgemeint = plappern etc.). —
b) bes. in der ältern Spr. auch in allgemeinerm Sinn, s. und 3, 473a, z. B. in Flüchen: Nun muß euer der Jahr-Ritt w.! G. 2, 124; 126 u. v.; ferner z. B.: Die Mittelst(e) Spinnenswielt. 1, 43 [s. Walt II, Anm.] = trieb das Spinnen, spann etc.; Deß musst’ ich großes Hungers w. H. 318 = Hunger leiden, hungern etc.; In diesem Buch .. laß ich auch Jedermann seines Sinnes w. SW. 63, 169, seinen Sinn, seine Ansicht haben etc.; auch noch: Wer in seinem Zorne spricht | zu seinem Bruder: Wicht! Deß waltet das Gericht. Jes. 47 5, 22), Der ist dem W. des Gerichts verfallen etc. —
c) mit Dat. (selten): Klassische Form und Diktion, denen dort noch besondere Gunst waltet [w–d zu Theil wird etc.]. D. 5, 347. —
d) (s. a und Das
4) Das walt der liebe Gott! 2, 268³¹ u. o.; Das walt als Glück! (Schneider mit Panier) etc.; aber auch mit eig. Obj.: Was möget ihr [Sterne] denn wohl dort oben w.? [w–d schaffen etc.]. Lthr. 309 etc. — 4) Dazu: Walter, Waltung (s. u.). — Zsstzg. z. B.: Be-, tr.: Etwas b., damit walten [2], waltend verfahren etc. Laienbr. 40; 168. — I. Dúrch- [1a], intr.: durch das Ganze als waltend sich hindurchziehn, sich als wirksam zeigen: Daß hierbei eine Art Absichtlichkeit d. mußte. 25, 157; 32, 286; 33, 111 etc. — II. Durch-, tr. (vgl. I): Etwas d., waltend durchdringen, durchziehn, beherrschen: Ideen, die die Weltgeschichte d. 1, 19; 5; So alle Ewigkeiten zu d. 4, 361; 368; Die Alles d–de Kraft. 2, 2, 546; 541; Ares, der dort das Treffen durchwaltet. Il. 5, 824; 4, 230; Od. 1, 245; 19, 130 etc. — Fórt-, intr.: zu walten fortfahren, weiter walten: Eine Gegenwirkung . ., die für die Sache der Freiheit fortwaltete. D. 6, 565; 21, 198; Die in gleichem Sinn f–den Künstler. 27, 35; Daß Frankreich’s Oberaufsicht über Avignon fortwalte. E. 1, 118 etc. — Ge-, tr.: in veralt., mund- artl. Doppelzsstzg.: Be-g. (begewaltigen), bevollmächtigen. Die Liebe thät sein Herz ver-g. G. 2, 74, bewältigen, bezwingen (s. vergewaltigen). — Hín- etc.: waltend hinschweben, sich hinbewegen etc.: Lassen Sie Ihre Feder .. auf dem Papiere h. 18, 84; Söhne in so schwebenden Zuständen h. zu lassen, bis sich Etwas zufällig fürs Leben bestätigt. 22, 20. — Ob-, intr.:
1) mit persönl. Subj.: über Etwas walten [2], z. B.:
a) Da dich .. o–de Götter begleiten. Od. 3, 376; 12, 290; Die Freier, die hier o. so herrisch. 20, 234; Il. 5, 332; Ländl. 1, 330 etc. —
b) mit Dat.: Falls ihr die Wage gerecht hieltet, so möchtet ihr [Römer] wohl | stets o. den Dingen [obherrschen]. 2, 1297⁵); Welchen gesammt obwaltet der muthige Held. Th. 17, 85.; Den fried-o–den Janus. H. 2, 330 etc. —
2) mit sachl. Subj.: in Bezug auf Etwas walten; herrschend wirksam und Einfluß übend vorhanden sein (s. vor-w. 1b): Unter den o–den Umständen; Den o–den .. Vhen sich gefügt. V. 88; Daß in Schnitt und Farbe der Kleider eine Mannigfaltigkeit obwalte, die etc. 18, 180; Wo schwankende Gesinnungen o. 265; In der klarsten .. Mondyacht, wie sie nur in hohen Gebirgszügen obwaltet. 19, 52; 22, 147; 317; 24, 173; 27; 374; Daß die Gesinnungen, die sich hier .. aussprechen, in seinen Zuhörern durchaus obwalteten. 33, 332. Bel. 10;. Damit kein Betrug obwalte. DQ. 2, 418; 3, 35; Od. 7, 42; Es müßte ein unglücklicher Stern o., wenn etc. Myth. 1, 300 etc. Vereinzelt: Es obwaltet hier ein Irrthum. Sag. 1, 69 statt: waltet — ob. — ūber-, intr. (selten): das Übergewicht habend — oder über seine Schranken hinaus —, walten, s. vor-w.: Wo Mißgestalt in Mißgestalten schaltet, | das Ungesetz gesetzlich überwaltet. 12, 10; Wie oft würde sie das ü–de Licht der Leidenschaften verdunkeln! 688b (M. 10, 8). Um-, tr.: waltend das Obj. umgeben, umschweben, (vgl. umleben, umweben etc.): Wie der Geist Das hielt und umwaltete, was wir Staaten nennen. Ber. 184; 6, 314; 6, 6; Schutzgeistern .., die uns ungesehn um-w. W. 4, 4; 3, 96; Freier jetzt vom hellen Licht umwaltet | und inniger durchströmt vom lauen Wehn. Ros. 131; 3, 20; Von den ihn u–den neuern Richtungen. Streitschr. 1, 49; In der uns rings u–den Natur. Ur. 32; Apollon’s, der Ismaros’ Höhen umwaltet. Od. 9, 198 etc. — Ver- [1a], tr., zuw. ohne Obj.:
1) Etwas waltend führen, leiten, handhaben, regieren (vgl. 2): Er wird es wohl ver-w., | er ist der Freiheit Gott. [Wie schwer] es den Weibern ist, die Zunge zu ver-w. 4, 232; Unmächtig, Zaun und Trense zu ver-w., | bedacht allein, im Sattel sich zu halten. 2, 81; Wider seine [Gottes] Wahl will unser Maulwurfswahn | . .. eine Welt, im Schoß der Nacht, ver-w. Theod. Str. 7; Wie er’s [das Schwert] verwaltete, Deß will ich euch | ein Beispiel geben. 11, 125 etc. —
2) (s. 1) gw. in engrem Sinn = etwas Einem Übergebnes und Aufgetragnes ver-w., z. B.: Der Mensch verwaltet nur, was ihm die Götter | verliehn. 241a etc.; Sein Amt 339b etc.), das Amt eines Königs (5. 33, 5), des wahrhaftigen Hirten 1, 214a), das Priesteramt 56b) ver-w. (vgl. verwesen): Daß die beste Verfassung die ist, die am besten verwaltet wird. 4, 1024²¹ Damit sie wohl ver-w. | die Wacht am deutschen Strom. 2, 1508²³ Gott | ist überall, wo man das Recht verwaltet. 528b; Den Staat ver-w. etc.; Jemandes Vermögen ver-w., als Vormund, Kurator, Geschäftsführer etc.; In welchem Sinne dieser Herr wohl des Prinzen Egon Güter verwaltete. R. 3, 117 etc., auch: Deine Absicht ist, selbst die Güter künftig zu ver-w. 15, 7, statt eines Verwalters; selbst der Verwalter zu sein; Kleine Diebe hängt man .., die großen .. mögen das Land und die Schlösser ver-w. 5, 224; bildl.: Sie sollen .. durch Abbruch an den heißen Küssen | .. das Glücke zu.ver-w. [damit hauszuhalten etc.] wissen. 1, 302 etc.; ohne Obj., z. B.: Walte Gottes Gnad’ hie, | halt’ und erhalte den Kadhi, | daß er recht walte | und gerecht [sein Amt] verwalte. Mak. 1, 63; Widerstand der selbst-v–den Beamten. 12, 7 etc. Doppel- Zsstzg. z. B.: Wenn Letzterer noch ein paar Jahre fort- verwaltet [die Verwaltung fortführt]. T. 2, 275; 15, 82 etc.; Sie werden .. alle Früchte des Volksfleißes in ihren eigenen Säckel hinein-v. Reis. 4, 212 etc.; Sein Amt, den Staat miß-v. etc. —
3) (veralt.) Den Unkost will ich dir ver-w. [für dich tragen, vgl. 2]. s. —
4) im Volkswitz (wortspielend mit 2): Er hat das Vermögen seines Mündels verwaltet [durch sein Walten verbracht etc.]. — Vōr-:
1) [1b] vorwiegend, vorherrschend walten, z. B.:
a) mit Dat. (vgl. 2): Die Gelindigkeit der Strenge vor-w. zu lassen. 32, 317 etc. —
b) ohne Dat.: Am Ende soll die Empfindung, in der Mitte die Vernunft, am Anfang der Verstand vor-w. 3, 247; Die bunte Seide waltete vor, doch war auch das Gold nicht verschmäht. 18, 228; Die lyrische Poesie, welche .. vorgewaltet hatte, trat jetzt in den Hintergrund. 2, 174 etc.; auch minder prägnant fast = ob-w. 2: Die Kenntnis der besonders v–den Umstände. 2, 359; 22, 372; Die Eintracht, die zwischen dem Hof und dem Ausschusse der . . Stände vorwaltete. 8, 253; 18, 220; 22, 299; 23, 410; Luc. 4, 29; Weik eine so lange Freundschaft zwischen Beiden vorgewaltet. 6, 117; 310 etc.; Wenn eine richtige Korrespondenz unter den Kreisstädten f ürwaltete. Ph. 1, 209 etc. —
2) [1a] waltend Vorsorge treffen für Spätres (selten), vgl.: Außen mag’s in Glätte, mag in Farben gehn, | es ist ihm schon vorangewaltet. 2, 189 etc. —
Wált~er, m., –s; uv.: 1) Jemand, der — und insofern er — waltet (mhd. waltaere): Gott, der mächtige W. Gd. 189; Der hohe W. ob der Feste. 286; 1, 117; Der sich zeigte als des Wortes W. Mak. 2, 213; Gd. 57 etc. (s. Zsstzg.). —
2) W–chen, in Sachsen = Deichselzunge, die Wage, womit das Zugvieh an die Pflugdeichsel gehängt wird (vielleicht nach dem Eigenn. W., mhd. Walther). — Zsstzg. zu1, z.B.: Allēīn-: Alleinherrscher, z. B. = Zar. E. 166. — Lêbens-: Die unsterblichen L. N. 34, Götter, als des menschl. Lebens waltend. — Ob-: s. obwalten 1: Eurer Stadt O. [Regent]. Soph. 1, 1, 127; Zeus . . des Kriegs O. Jl. 4, 84; 19, 224; Zeus, | O. des Markts. A. 1, 129; Ov. 2, 142 etc.; Der Meer-O. Poseidon. Od. 9, 412; Ihn [Äolos] hatte Kronion zum Wind-O. bestellet. 10, 21 etc. — Sách-: Anwalt (s. d. u. Sachwalt):
1) Frzfr. 68; S., „Anwälde“, Agenten, Gewalthaber sind Diejenigen, welche gerichtliche Geschäfte dem Auftrage des Eigenthümers gemäß verwalten. Bürg. Proc. 123; 242; 259 etc.; Mehr im Sinne eines S–s als eines Staatsmannes. D. 5, 61; Jt. 1, 59; 22, 69; 33, 106; 158; Sie haben Ver-W. darüber, S. sagt man ihnen, die leihen das Geld aus und nehmen die Gelder ein. Sch. 260; S. der Menschheit. 311b; 14, 59; 103; 17, 69; Mit diesem Kompliment, wodurch sie .. meine eigene Ehre zum S. und Beschützer der ihrigen gegen mich selbst machte. 9, 235; 23, 117; Die S. des Volks. 32, 167; 316 etc.; (S–in. 19, 283; Die Wahrheit, da ich sie zu meiner S–in nehmen will. Luc. 1, 416; 6, 199; 215 etc.); Prokurator oder S. des Klosters. 2, 73 etc. —
2) Fortbild.:
~erei, ~erisch, ~erschaft, ~ern: s. Sach- und Verwalter (Schluß). — Wä́ltern, tr., refl.: a) Sachwalterisch [advokatisch]. T. 3, 54; S–ische Künste. 1, 294; 484; Die s–ische Wohlredenheit. 35, 301 etc. —
b) Für euch sachwaltr’ ich stets. A. 3, 267 etc. —
c) Beschäftigungen, wo fie die .. Galle .. in Bewegung setzen können, wie die Literatur des Tages und Sachwalterei. 1, 1, 259. —
d) Die Sachwalterschaft etc. — Jemand, der — und insofern er — Etwas verwaltet, s. d., z. B. 1: Drum kann er [Blücher] V. des Schlachtfeldes sein. 283 etc.; Er [der Zar] soll V. | der Hölle sein. Pol. 42 etc. und bes. (s. verwalten 2): V. eines Guts, Hauses etc.; Hat der Mensch Lust zur Wirthschaft, so kann er meinem V. mit an die Hand gehen. 3, 19; 23; 5, 403; V. meiner Waldungen und meines | .. Gutes. HB. 1, 194 etc.; V. darüber (s. Sach-W. etc.; und als Amtstitel, z. B.: V., Verweser: die Amtsvorsteher der Berg- und Hüttenämter. 255, näher best. durch Zsstzgn, z. B.: Amts-V. (s. Amt 3). 1, 32 etc.; Bau-V. HB. 2, 133; Floß-V., vgl. Flöße 1; Gemeinde-V.; Hammer-V. 122, s. Hammer 2; Haus- V. 17, 5; 27, 293; Hütten-V. 134 (s. Hütte 4a); Ober-Hütten-V. 123b etc.; Er theilte die Vogteien | den Land-V–n aus. 6, 330 etc.; Münz-V., s. Münze 2; Post-V. u. ä. m.; mundartl.: Noth-V. (s. Einer, der mit Noth zu kämpfen hat, — und: (spöttisch) Einer, der sich ohne Beruf und mit Versäumung der eignen Angelegenheiten in die Besorgung der Gemeindeangelegenheiten mischt etc. — Fortbild.: Eine der artigsten Verwalterschaften. Ehe 121; Gottes Hand, die uns [den König] entlassen der V–schaft [entthront]. Rich. II. 3, 4 etc. —
Ver-: niederd. = wälzen (s. d.). 5, 173, vgl.: Mit uns steifen Bauerkerlen sich beltern zu müssen. SophR. 2, 335. —
Wáltig, a.: (s. 4, 72) in Zsstzg.: Áll-: (veralt.) all-ge-w.: Dem a–en großen Gott. Reis. 399b; 1, 98; 1, 154. — Ge-:
1) Gewalt habend, mächtig etc.: 1, 7; Leihe nicht einem G–ern denn du bist. 8, 15; Wenn die G–en klug sind, so gedeihet die Stadt. 10,3; Die g–eHand Gottes. 1. 5, 6 u. o.; Dem G–en, dem Klugen | steht Alles wohl. 13, 132; Was auch der Obermacht g–en Schluß | auf dich herabgerufen. 309; Dem weit und breit g–en Buonaparte. 26, 184; Du redest umsonst, vordem g–es Kelchglas [das sonst mächtigen Einfluß übte], | heitre Gedanken mir zu. Od. 1, 28; Jenen ward der g–e Wille. .. Jene g–en Wetterbäche .. reißen die Dämme | donnernd mit fort etc. 491b; Der Natur g–e Regung. 490a; Jl. 9, 557; 23, 712 etc., s. die folg. Nummern u.: G-er, -lich, -keit etc. —
2) (s. 1) zuw. mit abhäng. Vhen: Bald war der Abscheu über die. Liebe g. 17, 376, vgl.: Wenn du ob uns Beiden so g. bist. N. 768; auch (veralt.) mit Genit. (s. Zwölf reicher Kronen sollt ihr g. sein. 1175, ihrer Gewalt haben; Da doch der Strom .. 40 Faden unter sich des Steins nicht g. ist. Preuß. 43, ihn emporzutreiben vermag. — 3) (s. 1) veralt.: Der g. Hauf (s. d. 2b und Gewalthauf). 647a u. o.; 4, 73. — 4) (s. 1) veralt. = gewaltsam: Dies sind nun ganz ausgezwungene und g–e Auslegung. 1, 98b. — 5) (s. 1) mit aller Macht etc. und daher zur Bez. des Starken, Großen, Intensiven etc.:
Wä́ltigbar, a.: a) als Ew.: G–e Felsen. 36a; Die See in einer g–en Brandung. R. 1, 187; Ein g–er Mann, der seine 15 Stein wog. Leb. 5; Ein g–er Hut. Parn. 1, 347; Mit g–em Schein und Wahrzeichen. 5, 249a; 6, 207; In den g–en Wüsten. 15, 284; Worüber man g–e Augen machen wird. G. 1, 213; Den g–en Hirsch. Od. 10, 158; Mit g–em Eifer. 2, 327 etc. —
b) als Adv. (vgl. G–lich sehr etc.): Mag das stolze Wort | den lauten Schmerz g. übertönen. 6, 124; G. fehlgegriffen. 10, 37; Es reißt | mein Innerstes g. mich zum Bruder. 13, 49; Da sieht’s denn schon g. scheu um unsre Lehre aus. 14, 254; 28, 385; 29, 286; G. rothgelb. 37, 39; G. gern. 1, 4, 13; Lachen | so g. Rom. 148; Lut. 2, 6; Ph. 10, 258; 10, 363; M. 2, 103; 410a etc. — 6) Doppelzsstzg.: Vom all-g–en Hunger überwunden. 4, 160; Die all-g–e Zeit. 162; Das Allerstarrste freudig aufzuschmelzen, | muß Liebesfeuer all-g. glühen. 2, 13; 4, 26; Des All-g–en Willenskür. 12, 276; Fat. 2, 216; 438a; 489a; Od. 9, 373 etc. — Wie großartig und dichtungs-g. T. 1, 85. — Wer eigen-g. [-mächtig] seine vornehmsten Bedienten entsetzen kann. Alfr. 120 etc. (auch: Eigengewältig Steuern ausschreiben. Br. 1, 149; 1, 304a). — Den Elephanten-G–en. N. 118, stark etc. wie ein Elephant. — Hört tief unten der Gezwerge | erd-g. dumpfes Hämmern. Tr. 257 [erd-erschütternd etc.]. — Ein uraltes Stift, | so reich und hoch-g. 79; 20, 61 etc., s. hoch 2d, vgl. viel-g. — Größern Kriegs-G–en denn ihr. 145a, vgl.: Der mächtige Burgund, der Länder-| G–e [-Beherrscher etc.]. 450b. — Der meer-g–e König [Neptun]. Viehoff 1, 40; Den meer-g–en Flügelleuen. Rol. 15, 2, s. länder-, see-g. — Des rieseng–en Mannes. Pr. 7, 308; 8, 1; 24. — Stand Rom als see-g. den Landgemeinden gegenüber. 1, 39; Jenen see-g–en Freistaat [Karthago]. 1, 220, s. meer-g. — Grimm .. ergriff mit der Gewandtheit eines Sprach-G–en auch das Serbische. 33, 304; Jeder Dlchter ist ein Sprach-G–er. 11, 214, s. länder-g., wort-g. — Des über- g–en Gottes. 195b; Eine Persönlichkeit von über-g–em reformatorischen Geiste. Kath. 13; Des über-g–en Mannes. Od. 4, 333; Keiner .. konnte des über-g–en Bogens | Senn’ aufziehn. 24, 170; Il. 13, 258 etc., mehr als g. etc. — Weiß der Sänger dieser Viere | ur-g–en Stoff zu mischen. 4, 7; Wahrhafte Schönheit, Einheit vollen Gehalts und ur-g–er Form. Ästh. 1, 392 etc., mit tiefbegründeter innrer Gewalt. — Ein Viel-G–er, der Menschen zu Tausenden mit einem eisernen Zepter führt. 27, 493; N. 1109, vgl. hoch-g. — Weges- g–e [Rosse]. N. 231. — Den wort-g–en Mund. 78, s. sprach-g. — Naturlaute, die aus dem Liede Desdemona’s .. zauber-g. uns anklingen. 15, 466); Runensprüche, | so .. zauber-g. Lied. 316. mit Zaubergewalt etc. —
in Zsstzg.: Be-, Úber-: was sich be-, überwältigen lässt, bes. verneint: Die Masse schwillt zum fast Un-über-w–en. Br. Kosm. 1, 13. —
Wáltigen, tr.: (s. wältigen) in Zsstzg.: Be-: veralt. statt bewältigen. — Ge-: in Doppelzsstzg.: Be-g. (veralt.) s. begewalten, z. B. auch: Wegen ihrer übermüthigen und tyrannischen ,Begwaltigung“, damit sie die armen Leut bedrängten. 658a; Garg. 216a etc., s. d. Folg. — Ver-g.: Einem Gewalt anthun (be-g.), z. B.: Wer sie muthwillig plagt und vergewaltigt. Ber. 347; Bekrieget, ,,vergwaltigt“. 2; Der vergewaltigten Wahrheit zu Hilf kommen. 3, 220 ³⁰); Daß des Kläffers Hohn | dich, heil’ge Unschuld, vergewaltigte. Po. 1, 95; Daß Bertha von Gianettino [Doria] nicht vergewaltigt, sondern von ihm bloß geraubt wird. NBtr. 56; Daß sie ihre Unterthanen nicht quälen oder ver-g. sollen. B. 60b; Bl. 2, 404; 3, 23; DTr. 2, 20 etc. (s. vergewalten). Dazu: Weder fremden Angreifern noch einheimischen Vergewaltigern. E. 265; Der Abscheu gegen den französischen Vergewaltiger [Napoleon]. 12, 61 etc.; Über Bergewaltigung laut klagen. 8, 197; Aus Liebe der Wahrheit und Erbarmnis meiner Vergewaltigung. Ph. 13, 90 M. 3, 20; Sonn. 456; Pilg. 2, 116; 35, 297 etc. — Uber-: veralt. statt überwältigen, ver-ge-w.: Lässt du dich gern ü. etc.? 67b [16, 95]. —
Wä́ltigen, tr.: (s. waltigen) in Zsstzg.: Be-: das Obj. der Gewalt des Subj. gehorchen und sich fügen machen, bezwingen: Die Stoffe, die um ihn her lagen, konnte er [dichtend] nicht b. und verarbeiten. Dicht. 2, 93; Fast schien es selbst diesen Appetiten gegenüber unmöglich, Alles zu b. M. 3, 98; Mittel, die Steine zu b. [beim Steinschneiden]. 8, 89; Jeden, glaub’s, b. Schmerzen. 1, 116; 4, 107; Im Vorgefühl des B–s. 181; Es war etwas so Zwingendes, so B–des in dem Sturm und Drang der Zeit. Bl. 1, 206; Der reinen Jungfrau Keuschheit zu b. Sh. 8, 173; Rich. III. 5, 3; Nachdem er mit Wein mich bewältigt. Od. 9, 516; Jetzo bewältigte mich, den Ermatteten, lieblicher Schlummer. 10, 31 etc.; Jene Bewältigung der Materie durch den Geist. 6, 23; Lit. 5, 395 etc. — 2) (veralt.) . refl. mit Genit., (vgl.: sich bemächtigen). A. 1, 119. — Durch-: (selten) be-w–d durchdringen: Es war zu viel, ihn durch und durch zu tief erfassend, ich möchte fast sagen d–d. Vorl. 1, 168. — Ent-: (veralt.) Einem Etwas e., mit Gewalt entreißen. 1, 55 (auch: Ihn Desselben e. Straf . ., | die auf Entwältigung gesetzt. 4, 98. — Ge-:
1) mundartl.: G., gew altigen, bevollmächtigen. (s. begewalten). —
2) be-w., z. B.:
a) Bis die Sonne . die . . Nebel gewältigte. 15, 109; [Linné] selbst habe die Natur en gros g. und beherrschen können. 36, 83; Das Ferne durch das Nahe zu g. 39, 81; 291; 3, 337; 27, 384; 429; 430 etc. (Erzgewält’ger. 10, 275, Schmiede); So ein Schwein könne er nicht . . g. in seiner kleinen Haushaltung. 3, 436; G. 239; 241; Das Erz, das spröde g–d durchs Feuer. 1, 46; (Des bösen Triebs Gewältigung. Mak. 2, 31); 2, 115²⁵) etc. —
b) (s. a) bes. Bergb.: die einen Grubenbau unzugänglich machenden Hindernisse bezwingen u. heben: 3, 383; Hochz. 133; Man sagt, man habe die Grubenwässer (die ersäufte, ertränkte Teufe) gewältigt [die Wässer zu Sumpf gehalten] oder den Verbruch, den Versatz, den alten Mann gewältigt. 102; Wassergewältigung. 1, 174.—
3) Doppelzsstzg, z.B.: Auf-g. (s.2b) das Wieder- eröffnen .. eingestürzter Grubenbaue. 14 etc. — Konnten sie aber Allesbe-g. (s. 2a), konnten sie sich durchringen. G. 16 etc. (mundartl.). — Das Recht .. ver-g. [s. vergew altigen]. 1, 41; Daß durch seine Diener Niemand leicht vergewältigt werden könnte. Alfr. (Vorr.); Seine Richter richteten über die Vergewältigungen, die auf der Landstraße vorgingen. 76; Rich. III. 3, 7 etc. — Über-:
1) tr. (s. 2): durch Übergewalt bezwingen; übermannend (s. d.) be-w.: Einer mag „vberweldiget“ werden, aber Zwei mögen widerstehen. 4, 12; Er „vberweldiget“ sie und schwächt sie und schlief bei ihr. 2. 13, 14 etc.; Seine Standhaftigkeit wird hier mehr als erschüttert, wird überwältiget werden. 6, 51; Dein Mitleid überwältigt mich. 7, 197; 9, 290; Unheil überwältigt Scham. 10, 292; 17, 369; 22, 388; 3, 504; Überwältigt von seinen Erinnerungen. M. 1, 195; 22, 16; Endlich überwältigte mich der Schlaf. 741b; Er suchte, seine Furcht männlich zu bekämpfen; es gelang ihm zwar, sie zu ü.; aber er konnte sie nicht unterjochen. Malk. 2, 31; Da diese Vorstellungen seine Vernunft überwältigten. 6, 157; Überwältigt | von solcher Liebe, willigt .. Geron ein. 11, 149; 245; Luc. 6, 259 etc. —
2) (s. 1) zuw. ohne Obj.: die Übergewalt haben, siegen: Rettet euch! die Feinde ü.! 9, 125; 390a etc.; bes. adjekt. Partic. Präs.: Wo das religiöse Gefühl wieder ü–d in mir aufwogt. Verm. 1, 85; 4, 224; Rost. 114a; Seine Gründe . ., durch ihre Zusammenordnung so ü–d. 6, 25 etc. —
3) Dazu:
Gewáltig~er, m., –s; uv.: a) Das Recht wohnt beim Überwältiger. 106a etc. —
b) Überwältigung, Mord und Verrath; von solchen Verbrechen etc. 5, 270; 1, 433b; Beredtsamkeit, der es mehr um Überredung als Überwältigung zu thun ist. 23, 320. —
(s. gewaltig 1 und 4, 73) Profoß (s. d.) beim Heer, auch: Die „Provosen, Gewältigers“. 51 etc.; bes.: Als der General-G. reitend durch das Lager angezeigt wurde, glaubte ich den Rumormeister [s. d.] jener wilden Zeit leibhaftig vor mir zu sehen. D. 2, 188; Ph. 2, 9; Osn. 1, 37 etc.; (selten): Der Schiffs-G. [Kapitän]. It. 1, 48 etc.; Ver-G., s. vergewaltigen etc. —
~keit, f.; 0: das Gewaltigsein, gewaltige Großheit: Von der dämonischen G. .. des Shakspeare’schen Juden [Shylok]. Jahr 2, 211; Schlucht, an deren Rande sich in trotziger G. diê Mauern und Thürme .. erheben. Rep. 1, 198; 12, 49; 10, 361 etc. —
~lich, adv.: (veraltend) = gewaltig (s. d., nam. 5b), sehr gw. bei (z. B. in der Bibel) etc. und noch: Betrügen dich | .. g. 2, 56; Du hast dein Volk erlöst g. Ps. 7 7, 16; 74; Wir rennen | und treffen so g. | zusammen, daß etc. 20, 23. —
Anwaltlich, a.: in Bezug auf Anwälte etc., z. B.: Im administrativen, respektive staats-a–en Skrutinialverfahren. 17, 417 etc. (s. anwaltschaftlich). —
Gewáltsam, a.: mit zwingender Gewalt (s. d. 4), der Widerstehndes sich fügen muß, wirkend, — vgl. das schwächre und abgeschliffnere gewaltig (ohne Bezug auf gebrochnen Widerstand) und gewaltthätig (nur von Pers. und unbefugter Gewalt): Kein Erdbeben .., das .nicht auch dieses Element [das Meer] g. aufgeregt. Gsch. 96; Euer Streben muß g. sein. 13, 133; 134; 98; G. schmerzlich reißt Zerstörung oft | durch Höllenqualen in die Ruhe hin. 291; 17, 325; Ein Hagelwetter .. schlug die Spiegelscheiben .. auf das g–ste zusammen. 20, 31; 21, 148; Trommeln, deren g–e Wirbel.. das Herz hätten zersprengen mögen. 196; Durch brünstiges, ja g–es Gebet im Augenblick eine günstige Umwendung schwer bedrohender Unfälle zu erzwingen. 22, 376; 23, 369; Eine Batterie . ., die eben g. [gewaltig] arbeitete. 25, 25; 26, 40; Ihr habt euch | g. zugeeignet, was ich euch | noch heut zu übergeben Willens war. 407a; 438b; 492a; Des Vaters Macht .. beugete g. | der Jugend starren Nacken. 495b; 513b; Die g–ste Abspannung. 1074b etc.; selten Ggstz.: In das Feste sucht zu dringen | un-g. [ohne Gewalt], ohne Stoß. 10, 232 etc. —
~e, f.; –n: (veralt.) Herrschaft (vgl. Gewalt 1a): Die Stadt hat nicht wenig guter Freiheiten, auch etwas G. und Eigenthums eines .. Spitals. 430a etc., s. vgl. d. Folg. —
~keit, f.; –en: das Gewaltsamsein und: etwas Gewaltsames: Zustände von G., Übermuth und Verzweiflung. 25, 106; Mit allen seinen Tücken und G–en. 15, 248; 31, 81; 94; H. 1, 56; 5, 191 etc. (oberd.: Gewaltsame). —
Anwaltschaft, f.; –en: das Sein und Thun eines Anwalts (ohne Mz.), die Vertretung und —: eine Körperschaft als Anwalt oder von Anwälten: Die allgemeine Begründung einer Richtung, in der man selbst steht, kann leicht als eine bloße A. für die eigenen Bestrebungen gemißdeutet werden. SchV. 8; 3, 95; Ich sollte die A. für das jüdische Gesetz übernehmen. 11, 113; In der lebhaften und feurigen A. für das äußere Interesse der Familie. Z. 1, 339; 3, 96; Die Doppelkammer der A. M. 256; 52; Die Eh’ ist Sache von mehr Werth, | als daß man sie durch A. betrieb. Sh. 7, 348 etc. Zsstzg., s. die von Anwalt: Die After-A. 20 etc.; Bacon’s Staats-A. 30; 199 etc.; Die Staats-A–en haben die ihnen .. zustehenden Funktionen selbständig auszuüben. 17, 417 (vgl.: Die Requisition der staatsanwaltschaftlichen Behörde. ebd.); Auf eingelegte Appellation der Ober-Staats-A. 12, 210 etc. —
Wáltung, f.; –en: das Walten, auch: Gebiet des Waltens: In gemeiner Stadt W. — gw. in Zsstzg. (s. die von walten), z. B.: An- (?): Ohne Ver-W. kein Staat, ohne A. kein Volk. M. 131. — Mǖh-: ein mit Mühe verknüpftes Walten oder Thun, dem man sich unterzieht: Dienste heißen nach dem eingeführten Stil solche M–en, für die man bezahlt wird. 1, 221; Solcher Mühe-W. überhoben. Gs. 1, 305; 14, 1, 346; DQ. 1, 269; 315; Luc. 1, 428 etc., s. Mühewalt. — Ob-: Welche Infantin unter meiner Aufsicht und O. erwuchs. DQ. 2, 286; 2, 274. — Réchts-: Rechtspflege, Justiz. Bl. 1, 175. — Ver-: Administration etc. (auch — nam. in Zsstzg. = V–s-Behörde): Unter der V. eines unwürdigen Vormunds. Herr 11; 380b etc.; Am zweiten Tage der Amts-V. 15, 82; Forst-V. 1, 55; Geschäfts-V. 807b; Guts-V. 4, 59; 174; Er reise in Angelegenheiten der obersten Haupt-V. J. 120; Unter der Miß-V. der Admiralität. 4, 413b; Die in dem Gefängnisse herrschende Miß-V. Unters. 152; 9, 253; Reichs-V. Or. 1, 211; Selbst-V. 12, 206 etc.; Die Folgen dieser Staats-V. 7, 115; Die mir in der Staats-V. entgegen waren. Luc. 6, 305; 167 etc.; Ein System edler Vertrauens-V. 12, 537b auf Vertrauen gegründete u. ä. m.
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