Faksimile 0646 | Seite 1468
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Walt
I. Wált, m., –(e)s; –e:
Jemand, dessen obwaltender Sorgfalt Etwas zur Verwaltung anvertraut ist, ahd. walto, z. B. lantwalto, Landvogt; mhd. walte (s. walten), z. B.: Ein Armen-W. Jahn V. 59; Auf Befehl seines Kriegs-W. [-Minister] Louvois. M. 71 etc., allgm. üblich aber nur (s. auch II, Anm.): An-:
1) Einer, der und insofern er als bevollmächtigter Vertreter Jemandes Rechtssache führt (s. z. B. Chr. Martin Lehrb. des bürgerl. Processes 107 § 73 etc.) = Sach-W., -Walter, eig. und übertr.; oft nam. bei nichtjurist. Schriftst., unrichtig mit d als Auslaut; in Mz. mit und ohne Uml., z. B.:
a) in Ez.: Wer war der „Anwald“ .. | der Ketzer, denen ihr den Stab gebrochen? Cham. 4, 44 (nachher: Advokat); Des Herzens A. Freiligrath Ven. 25; Wenn ja die Sache Gözens die Sache der Kirche sein soll, so unterscheide er wenigstens die Sache von diesem „Anwalde“. L. 11, 541; Mich unbereitet, ohne A–s [„Anwalds“. Sch. Stuart 17] Hilfe | vor ein noch nie erhört Gericht gestellt. Sch. 407b; „Ein warmer A. ist Graf Shrewsbury | für meine Feindin und des Rechts.“ . . Man gönnt ihr keinen A. etc. 418a [beidemal: „Anwal d“. Sch. St. 75]; Hier steh ich, mich verdammend und vertheid’gend, | der Kläger und der „Anwald“ meiner selbst. Schlegel Sh. 1, 167; „Anwald“ in der großen Sache | der beleidigten Natur | schwor er [Voltaire] deinen [Calas’] Mördern Rache. Thümmel 7, 37 etc.; auch von weibl. Pers., z. B.: Liebe Mutter . ., seid meiner Liebe A. Schlegel Rich. III. 4, 4; Mir | soll’s [das Gold] eine ihrer Frauen zum A. machen. Tieck Cymb. 1, 4 etc.; seltner: Der Religion äußere Stellvertreterin und öffentliche Anwaltin, die Kirche. Jahn V. 130 etc. Mz., z. B.:
b) Anwalte. Alexis H. 1, 1, XIV; Die A–e der Aristokratie. Börne 3, 380; Ense T. 5, 115; Gotthelf U. 2, 245; Ich fodre Recht, A–e wehrt man mir. Schlegel Rich. II. 2, 4; V. Ant. 1, 388 etc.
c) Die Anwalde. Kl. Gel. 5; 288; 289 u. o.; Sich zu rechtlichen Anwalden legitimiert. Musäus Ph. 4, 174; Tieck N. 2, 54 etc.
d) Die öffentlichen Anwälte. Droysen A. 2, 13; Über Nacht erscheinen die Heiligen ihren Anwälten [den Jungfrauen, s. a, Schluß]. Gutzkow 3, 33; Die Priester, d. h. die Anwälte des reinen Menschenthums. R. 6, 17; König Kl. 2, 127; Heine 8, 197; Scherr Hofgsch. 204; W. 14, 112 etc.
e) Anwälde. Pestalozzi 1, 174; Sealsfield TrR. 1, 123 etc. Doppelzsstzg. z. B.: Die Befugnis des A–es, Jemanden zu substituieren .. oder gleich ein best. After-A. ernannt. Chr. Martin bürg. Proc. 110 § 74 etc.; Gegen-A. [des Gegners]; Advokaten, Rechtsanwalde. Pesalozzi 1, 174; Staats-A., als öffentlicher Ankläger den Staat vertretend; Die Staats-A–e. Gutzkow R. 2, 183 etc.; Staatsanwälte. Ense T. 6, 466; Kapper Vorl. 2, 103 etc.; Die Ober-Staatsanwälte. Publicist (55) Nr. 2 etc.; Teufels-A., Advocatus diaboli, in der kathol. Kirche: der bei dem der Heiligsprechung vorangehnden Proceß (s. d. 2) diese als A. des Teufels Bekämpfende (vgl.: Immer wie der Advokat des bösen Geistes nur auf die Blößen und Schwächen unserer Natur zu sehen. G. 17, 154) etc.
2) (s. 1) veralt. (s. Wurm):
a) = Verweser, Vogt.
b) (in Tirol) Gemeindevorsteher. Schm.; Spindler V. 1, 46.
c) (scherzh.) Daß man [bei einem unehelichen Kind] einen andern armen Teufel für sich zum A. und Schuldträger stellet. Simplicissimus 1, 488. An-W. (s. d. 1 und Sachwalter): Verordnung, betreffend die Proceßvollmachten der S–e. . . Da das in .. der Kanzlei- ordnung vom 2. März 1669 vorgeschriebene Formular für die Procesvollmachten der S–e den jetzigen Bedürfnissen nicht entspricht etc. Mecklb. Strel. Off. Anzeiger (1858) No. 2 S. 8; „Sachwald“ darf sich keine Klagen cedieren lassen. .. „Sachwälde“ sollen den Rotulationsreceß, jeder in des andern Gegenwart zu Protokoll geben etc. ANRötger Schwer. Rep. 1809—1812 etc.
Sách-: