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wahren
Wāhren, tr., refl. und intr. (haben):
1) (s. wahr, Anm.
1) ein wachsames Auge auf Etwas haben; es (schützend) in Acht nehmen, hüten (s. d., auch in Betreff der Fügung):
a) mit Genit.: Es wär mein und meines kleinen Häufleins übel gewahrt „,worden“ (—,ge- wesen“. G. 9, 74). Berlichingen 194, es hätte schlimm darum gestanden etc.; So dachte die Frau . ., | ihrer Ehre zu w. und doppelt war sie verloren. G. 5, 151; [Sie] wahrten ihres Heroldsamtes treu. WHumboldt 3, 43; 44; Versprach, seiner wohl zu w. Musäus M. 1, 31; Talbot, der des Siegels wahret. Sch. 412b (s. Siegelbewahrer); Du bleibst und wahrst des Eingangs. 505a; Wahr deiner Haut! Werner Osts. 1, 39 etc.
b) tr.: (s. be-, ver-w.) Beständig wahre | deines Busens Hort. Cham. 3, 17; Freilig- rath 1, 265; Ein schönes Geheimnis zu w. G. 1, 240; Die thöricht gnug ihr volles Herz nicht wahrten. 11, 27; Er weiß weder, wie er seine Neigung, noch wie er seinen Vortheil w. und erhalten soll. 20, 83; Seine Rechte darauf zu w. 39, 249; Die ihn wie ihren Augapfel wahrte. Musäus M. 1, 17; Ich hatte bisher mein Herz leidlich gut gewahrt oder vielmehr nicht nöthig gehabt, es zu w. Scherr Gr. 1, 32; Du wirst die Heiligthümer w. Sch. 36b etc., auch: Vor Etwas das Obj. w. G. 2, 197; 35, 314; Simrock N. 1626 etc., seltner: gegen. B. 45a.
c) (s. b) refl.: Ich werde mich schon w. [vor Unfällen]. G. 9, 175 etc. (s. ge-w. 2), seltner mit Infin. und zu = sich hüten, in Acht nehmen, scheuen etc.: Wahrte sich das Hofgesinde, zur Abendzeit den Kreuzgang zu betreten. Musäus M. 5, 155 etc.
2) mundartl.:
a) Einen mit mißtrauischen Blicken w., beobachten. Temme SchwM. 2, 21.
b) Ulenspiegel „wart“ auf die Rede. Murner Ul. 76, achtet darauf, richtet sich danach.
c) Liebt .. treu . ., | wie ihr von Andern wahrt. Wackern. 2, 243¹⁸ (Doman), erwartet, verlangt?
d) warnen, s. 4b. Dazu:
3) Das Judenthum als Wahrer des Monotheismus. Auerbach D. 2, 25; Als Wahrer der Ehre deutscher Nation. Vogt Köhl. 16 etc.
4)
a) In eure Haft und Wahrung. Schwab 488 etc.
b) niederd. = Warnung. Murner Ul. 135.
5) s. gew. 3. Zsstzg. z.B.: Be- [1b]:
1) gw. statt des seltnern Grundw. (vgl. ver-w.):
a) mit bloßem Obj., z. B.: Einen [schirmend, schützend etc.] b. Ps. 41, 3; Sie wie unsere Augäpfel bewachen und b. Sealsfield Leg. 3, 220 etc., aber auch: Einen b., bewachen, daß er nicht wegkomme, schade etc., z. B.: Ap. 12, 4; Matth. 27, 54 etc., vgl. nam.: Jetzt ist sie zur Bewahrung mir vertraut | und .. ich werde sie b., | daß sie nichts Böses thun soll, noch erfahren. Sch. 415b etc.; Wo dann ein zweites Heer gleich finden, | um dieses zu b.? 337a, zu bewachen, daß es nicht schade; Das Feuer und Licht b. etc.; Ein Haus b., schützend etc. 2. Sam. 15, 16 etc., aber auch: um Jemandes Entweichen zu verhindern. Ps. 59, 1 etc.; Einen Garten (1. Mos. 2, 15), Baum (Spr. 27, 18) b., heute gw.: seiner warten; Gottes Gebote, Gesetze, Worte, Lehren, Bund, Weg, den Glauben b. etc., nicht davon weichen; Den Mund, die Zunge, die Lippen b., daß sie nicht schädlich plaudern etc.; Den Fuß b., daß er nicht strauchle etc.; Einen Schatz b., daß Nichts davon komme, er unversehrt etc. bleibe, z. B.: Welch einen holden Schatz von Treu und Liebe | der Busen einer Frau b. [in sich bergen etc.] kann. G. 13, 133; 141; 4, 48; Nichts ist verloren, getreu hat es die Erde bewahrt. Sch. 83b etc.; Ein Geheimnis b., nicht verrathen etc.; So reut mich nicht | die Treue, 40 Jahre lang bewahrt, | wenn etc. Sch. 352a; Hör und bewahre [im Gedächtnis, s. 2] sechs Liebespaare. G. 4, 28 etc.; Wenn unsre geistigen .. Errungenschaften nicht bloß bewahrt, sondern auch bewährt und durchgebildet werden sollen. Kapp Aufr. 6; Lieber will ich einem Hofmann seine Gemahlin bewähren als b. IP. 7, 34 etc., s. das Folg.
b) (s. a) mit Beifügung des Wo, z. B.: Einen Gefangnen im Kerker, im Schloß etc.; Früchte im Keller etc.; ein Geheimnis tief in der Seele, im Herzen etc.; eine Regel im Kopf, im Gedächtnis etc.; das Wort, die Lehre Jemandes im Herzen, in der Seele b.; So manches Jahr bewahrt mich hier verborgen (s. 3) | ein hoher Wille etc. G. 13, ⏑3; Dem war kaum das Wort entfahren, | möcht’ er’s im Busen gern b. Sch. 59a; Ich bewahr andenkend das gütige Wort in der Seele. V. Ov. 2, 371 etc.
c) (s. a) mit beigefügtem Prädikat, zur Bez., wie das Obj. ist und bleibt: Etwas unverletzt, frisch etc. b.; Sein Leben .. unverletzlich b. Sch. 387a; Wem der Gattin Treue | rein und keusch das Haus bewahrt. 53b etc., auch refl.: Sich rein und keusch b. Adelung; Das Lotosblatt, das mitten in der Fluth | .. sich ohne Naß bewahrt. Platen 2, 29 etc.
d) (s. a) mit Beifügung Dessen, wofür das Erhaltne, Aufgehobne bestimmt ist etc. (s. 2): Früchte für den Winter, zu künftigem Gebrauch b. (auf-b.); Die ihr aus Gottes Macht durch den Glauben „bewaret“ werdet zur Seligkeit. 1. Petr. 1, 5 (Welche Gottes Macht durch den Glauben für jene Seligkeit auf bewahrt. Eß) etc.; und mit persönl. Dat.: Sie hat für mich den Schutzort ausgesucht | und sie bewahrt mich einem Vater, der etc. G. 13, 19 = und einem Vater .. a ufbewahrt. 34, 165 etc., vgl. fast pleonastisch —: Er „bewaret“ ihm alle seine Gebeine. Ps. 34, 21 (ohne ihm Mendelssohn) = erhält schirmend etc.; Wenn so ihr Mal und Zeichen | die Sage sich bewahrt. Freiligrath Garb. 52 etc., auch: Wenn der Mensch sich des Auges | köstlichen Apfel bewahrt [schirmt, schützt]. G. 5, 10 etc.
e) (s. 4) mit Beifügung Dessen, was von dem Obj. ferngehalten, wogegen (wovor) es geschützt wird, gw. mit vor, z. B.: Davor bewahre uns Gott, wie vor einer Riesengestalt! G. 32, 83; 5, 10; Seine Nebenmenschen vor Alterationen behüten und b. Immermann M. 3, 89; Daß sie vor allen Schanden die Ehre mochten b. Simrock N. 231; Ich selbst will euch geleiten und vor Raub b., | daß ihr auf der Straße nicht werdet angerannt (s. f). 1646; V. 4, 160; Die regste Munterkeit, die frischeste Blume der Schönheit konnten sie nicht vorm Grabe b. W. 29, 21 etc., auch zuw. refl.: Behalte die Laster .., aber bewahre dich vor dem Ton, vor den Äußerungen, die dich lächerlich machen würden. G. 29, 265; Simrock N. 314 etc.; bei Luther mit „für“ und Dat.: Ps. 19, 14; 140, 5; 141, 9 u. o. (auch refl.: Sich bewaren fur dem Götzen- opfer etc. Ap. 21, 25), vgl. noch bezeichnend für das 183* lang andauernde Schwanken zw. vor und für (s. d., Anm.) —: Ihre Anhänglichkeit an die Religion hatte sie für jede Verschwendung und für allen Lustbarkeiten der großen Welt bewahrt. Stilling 4, 141 etc.; vereinzelt auch wohl: Einen gegen Etwas b. und veralt.: von Etwas. Fischart B. 197.
f) mit abhäng. Satz, auch ohne davor (s. e), wobei eine pleonast. Verneinung nicht selten ist (s. e: Simrock N. 1646), z. B.: Gott bewahre mich [davor], daß ich je (oder nie) in die Lage komme oder: je (oder nie) in die Lage zu kommen; Hüt dich nun und „beware“ deine Seele wohl, daß du nicht vergessest etc. 5. Mos. 4, 9; Der Himmel soll mich b., daß ich Sie nicht zu neuen Schwachheiten verleite. Möser Ph. 2, 59 etc.
g) (s. e) als Ausruf (vgl. behüten 2a), z. B.: „Bedenkt doch! Ihr seid jetzt der Edelmann.“ Gott bewahre mich! G. 10, 133; Gott bewahre! Helenchen, male den Teufel nicht an die Wand! etc. Lewald W. 1, 314 und bes. oft als entschiedne Verneinung: Meinst du, solchem Burschen sei es dran gelegen etc.? Bewahre! die wollen nur Zeit gewinnen. Gotthelf Sch. 177; König J. 3, 163; Scherr Gr. 1, 17 etc.
h) (s. a) pass. Partic.: Besser bewahrt [vorgesehn] als beklagt! Sprchw. (Alexis H. 2, 1, 195) etc.; Wohlbewahrt (Cham. 4, 152 etc.), an allen Kräften (Simrock N. 9), an Ehren (1592) etc., wohl versehn etc.; auch Ggstz.: Wenn das ..Schicksal .. gewaltsam in das schwache, unbewahrte Menschenherz einbricht. Börne 1, 339, dagegen nicht geschützt etc., seltner (s. e): Vor Kälte unbewahret. HSachs H. 242 etc. und (veralt.): Du gebrauchst dich übermüthiger, unbewahrter Worte. Schaidenreißer 6a, unvorsichtig etc., s. ge-w. 3; ver-w. 9, Schluß.
i) (s. a) Seine [des Bildes] Hüter und Bewahrer. G. 31, 62; Nemesis .. eine beschränkende Bewahrerin des Glücks. H. 11, 407; Die Bewahrerin der holden Scham. Ph. 3, 211; Der Bewahrer seiner Gesetze. Sch. 775b etc., auch mehr oder minder belebt gedacht. W. 7, 79 und selbst: Am versiegelten Stein, dem Bewahrer des Leichnams. Kl. M. 13, 271 etc., auch: Die dortigen Religions- bewahrer. G. 4, 178; Der Reichsschuldheiß . . ist Siegel- bewahrer der Reichskleinodien. IP. Fat. 2, 236; Die Würde eines Geheimenraths und Siegelbewahrers. Sch. 798a; 195b, auch als höherer Titel: Groß-Siegelbewahrer etc. k) (s. a) Die Bewahrung der Gefangnen, des Schatzes, des Feuers, des Geheimnisses etc.; Unsrer Bewahrung vertraut. Sch. 500a; 415b (s. o.:
a) etc.; veraltend: Mit allerlei brieflichen Bewahrungen versehen. Stumpf 421a, schützenden Privilegien etc., s. ferner ver-w. 11a.
2) Doppelzsstzg.: Auf-b., für künftige Zeit b., s. 1d und außer den Bsp. dort: Burmeister Gsch. 165; G. 12, 225; Wenn man so ein altes Märchen in Spiritus aufbewahrt. 14, 157; 22, 213; 23, 368; Poetische Stoffe, die ich in einem feinen Herzen auf-b. werde. 26, 30: 27, 185; 211; 29, 275; 30, 253; Die Luft bewahrt den Ton .. nicht auf. Platen 2, 35; Thümmel 1, 176; Tieck 16, 232; V. H. 1, 324; Cyrus, der mich dir wie das Weib seines eignen Bruders aufbewahrte. W. 29, 135 etc.; vereinzelt (vgl. erkennen, Anm.) ungetrennt: Die aufbewahrst du mir. Auerbach Leb. 1, 48.
a) substant. Infin.: Kein Werk zum Auf-b., sondern zum Aufbrauchen. G. 26, 286; 19, 23 etc.
b) Aufbewahrer der Helden, die nicht mehr sind [ihr Sänger]! Jris 8, 821; Kant 2, 28 etc.
c) Aufbewahrung. 298; Platen 4, 127; Zu jeglicher Art in Essig und Gewürz eingelegter Aufbewahrungen. Rumohr Kochk. 142 etc. Er-: nam. schwzr.:
1) tr.: durch Erfüllung wahr machen (vgl. erwähren): Das Sprichwort (Gotthelf Sch. 5), die Prophezeiung (Scherr Bl. 2, 311) e.; Dort wurde meine Warnung schrecklich erwahrt. Zschokke 8, 32 etc.
2) refl. (s. 1) in Erfüllung gehn, sich als wahr ergeben: Diese Prophezeiung wird sich e. Dem. St. 220; [Dies Wort] wird sich auf schreckliche Weise e. Gott- helf Sch. 324; Erz. 4, 287; Spielereien, die sich etlichemal e. JvMüller 6, 302; Pestalozzi 4, 169; 6, 41; Es hat sich bald erwahret, | was die Ahnung ihm verhieß. Reithard 97; Dieser Argwohn sollte sich bald völlig e. Scherr Bl. 3, 292; Ob an Zeniden sich der Alten Fluch erwahrt. W. 12, 322 etc.
3) intr. (sein) = 2, z. B.: Alles hör’ ich offenbaren | und Uraltes neu e. EAFröhlich Fab. 1; Nun ist’s erwahrt. Reithard 110 etc. Ge-: s. Stalder: 1) gewahr werden, wahrnehmen:
a) mit Genit.: Sein g–d, erschrak Diomedes. B. 228b; Beim ersten Eintritt gewahrten sie sogleich der fruchtbarsten Gegend. G. 18, 179; Des nahen Hafens nicht g–d. 30, 476; Sch. 540b etc.
b) mit Acc. statt Genit.: Die Besonderheiten . . zu g. G. 22, 377; 400; Wie sie gewahrt den alten Spuk. Heine Rom. 33; Platen 2, 23; 355; Rückert W. 4, 188; Uhland 288 etc.
c) zuw. mit Acc. und Infin. (vgl. sehen): Da gewahrte er einen mächtigen Wasserberg auf sich herrollen. Goldammer Litth. 6; 112; Ein gastlich Licht gewahrt er aus der Hütte schimmern. Platen 4, 355 etc.
d) Da dachte der König bei Deren Gewahrung. Rückert N. 81. 2) [1c] zuw. refl.: sich auf Etwas gefasst und dagegen vorsehn, z. B.: Gewahrt euch nur! die Allerbesten | hat solch ein Singsang schon besiegt. G. 12, 108 etc. und mit Genit.: Gewahrt euch jeder List! Reithard 65. 3) (vgl. 2) Das Land zu überraschen behend und ungewahrt. 302, unvorhergesehn, das ungeschützte, oder zum Grundw. gehörig, vergl. be-w. 1h; ver-w. 9, Schluß. Ver- [1b]: Anstalten und Vorkehrungen Behufs der Bewahrung treffen, z. B. durch Hinschaffen aneinen sichern Ort, Ein-, Verschließen, Verbergen etc., vgl. be-w., worauf die Hinweise in () gehn:
1) (1a) tr.: mit bloßem Obj., z. B.:
a) Wer Geld so verwahrt, daß es ihm entwandt wird, hat es nur schlecht ver- und gar nicht bewahrt; Be- oderverwahrt das Feuer und das Licht!; Dies französische Schloß wird dich wohl ver-w. G. 10, 206; 8; Die Erde verwahrt [in Prosa gw.: be- wahrt] solche Geheimnisse nicht. 1, 240; Wer verräth, er verwahre ein Geheimnis, hat schon dessen Hälfte ausgeliefert [also es nicht ganz bewahrt]. IP. Lev. 677; Sch. 200b; Ein jeder Fuchs verwahre [suche zu schützen] seinen Balg! Zinkgräf 2, 20 etc.
b) Muß ich der Gewalt weichen und kann ich mein Recht augenblicklich nicht be-w., so will ich wenigstens es ver-w. oder (s. 5b) mich dagegen ver-w., mir mein Recht, meine Ansprüche für die Zukunft schützen; Eine Protestation .., um ihre Rechte, wo nicht zu behaupten, doch zu ver-w. G. 39, 213 etc.
c) schwzr. etc.: Einen ver-w., mit den Sterbesakramenten versehn. 2) (1b) Etwas im Schrank, Kasten; den Dolch in der Scheide (G. 16, 309) etc.; Jemand im Gefängnis ver-w. etc. 3) Den TempelmitThüren,,Schlössern und Riegeln ver-w. Bar. 6, 17 etc. 4) (1c) So ein vollkommener Körper gewiß verwahrt auch die Seele | rein. G. 5, 59, in der Prosa gw.: be-w., vgl.: Um Gemüse frisch zu be-w., verwahrt man es in luftdichten Büchsen. 5) (1d) Etwas zum Winter, für künftigen Gebrauch; Einem oder sich Etwas ver-w.; Das Fleisch verwahr ich mir für morgen etc. 6) (1e)
a) Daß du sorgfältig dich vor ihm verwahrst [verbirgst]. G. 13, 10 etc.; häufiger: Verwahrt [geschützt] ist mir das Ohr vor deiner Rede Schlingen. Sch. 465b; Meine Erziehung hatte meinen Leib und meine Seele vor aller Verderbnis verwahrt. W. 16, 54; 105; Merck 2, 78; Wackern. 4, 1017²; Bar. 6, 69 etc.
b) Wer hat sein Herz noch gegen Pindar’s Siegeshymnen ver-w. wollen? G. 4, 219; Als sie ihre Würde gegen die betriebsame Menge ver-w. mußte. 33, 328; Sich gegen Vorwürfe, gegen Eingriffe in seine Rechte etc. ver-w. (s. 1b). 7) (1f) Unnöthig würde es sein, sich hier ernstlich zu ver-w., daß es die Absicht nicht sei etc. G. 36, 38, vgl. s. 6b —: Sich dagegen zu ver-w., daß es die Absicht sei etc.; Die Papisten verwahrten sich in einem eignen Vorbehalt, daß künftig keine [Bisthümer] mehr weltlich gemacht würden. Sch. 882b etc.; auch: Ver-w. [hüten etc.] Sie sich, Prinz, daß sie es nie .. erfahre. 244a etc. 8) s. 6b; 7; 1b, zuw. refl. ohne abhäng. Vhe: Sich ver-w. [gegen wirkliche oder mögliche Rechtskränkung, gegen Etwas, das man dulden muß etc.]. Berlichingen 96; G. 30, 351 etc. 9) pass. Partic., auch mit Bstw.: In weiten allverwahrten Kellern. G. 12, 19 etc.; Einige alt verwahrte Goldstücke. Kürnberger N. 1, 86 etc.; Als das Heer der Franken durch eine übel verwahrte Lücke in unser Vaterland einbrach. G. 19, 209 etc.; Jn der wohlverwahrten Stube. Gartenl. 9, 466b; Hungari 2, 66; V. Jl. 18, 276 etc., dazu: Der natürlichen Feste und Wohlverwahrtheit Deutschlands. Jahn V. 308 etc.; ferner (s. be-w. 1h; gew. 3): In einer unverwahrten Stunde habe ich dieses umpanzerte Herz geöffnet. Börne 2, 156, in einer unvorsichtigen, wo ich mich nicht gehütet und in Acht genommen; Wer so unglücklich ist, sich dir unverwahrt und unbehutsam zu nähern. Delbrück Sokr. 114 etc., vgl.: Böse Geister, die in des Menschen unverwahrte Brust | sich augenblicklich ihren Wohnsitz nehmen. Sch. 402a; Schlegel Dr. 2, 2, 419; W. 16, 60; 27, 11 etc.; veralt. auch: Wider Jemand unverwahrt der Ehren [ohne Ankündigung der Fehde] uns gebrauchen zu lassen. Berlichingen 185, vgl.: Unentsagt und unbewahrt der Ehren. Schm. 1, 92; 4, 125 etc., s. 11b. 10) (1i) Der Verwahrer des zum Accept versandten Exemplars. DWechselordn. 68; 69; Der königl. Teppichverwahrer. G. 21, 183 etc., s. ferner 11b und Haltaus 1910. 11) Verwahrung:
a) entsprechend 1a: Etwas in Verwahrung haben (L. Samps. 4, 4; W. 9, 102), halten, nehmen, bekommen, Einem geben etc.; Eine Landschaft ward durch Verwahrlosung Derjenigen, die sie in Verwahrung halten sollten, gleichsam ohne Widerstand eingenommen. Zinkgräf 2, 50; Dieses unschätzbare Bild, das ein wahrer Kunstfreund .. im schönsten Schränkchen aufbewahrt hätte, ließ er .. ohne Verwahrung. G. 27, 185 etc.; bildl.: Rasch | entstürzet das Gefühl sich der Verwahrung | und fließt am Boden .. hin. 8, 101 etc.; ferner (Rechtsspr.): Exekutoren, so die Erbschaft zu ver-w. haben. Eine solche Verwahrung war auch ehedem bei den Lehnen. .. Ein gleicher Vortheil kann dem Erbverpächter unter dem Namen einer Erbes verwahrung zugestanden werden etc. Möser Ph. 4, 328 (vgl. dafür: Bewahrung. 332; 333); ferner in Bezug auf Pers. als Obj. = Haft, z. B.: Sie wurden Beide in leidliche Verwahrung genommen. G. 16, 55; Beide Grafen .. nach Gent abgeführt, wo sie .. in Verwahrung blieben. Sch. 858a etc.
b) zu 1b und 5b: Klingen diese gegenseitigen Verwahrungen [Protestationen] nicht wie allseitige Beleidigungen, wenn jeder der Verwah- rer [sich V–den] einen gelinden Schauder vor dem Gedanken der Verbindung mit den beiden Andern zu empfinden vorgiebt. Volksz. 12, 158 etc.; Eine Rechtsverwahrung; Verwahrung bei Fehden (vgl. 9, Schluß und Haltaus 1911) etc.; auch: Mittel zur Verwahrung wider den Skorbut, s. Präservativ und Verwahrungsmittel etc. 12) Doppelzsstzg.: Ein-v. (selten). Melanchthon 1, 270, vgl. 2. Hab Acht oder wahr zu! Jagdruf, wenn der Schütz das anlaufende Wild nicht gewahrt (s. d. 1). Laube Br. 114, vgl. Tajo.
Zū-: