Gevögel
Vogelei
~ler
~eler
gevögelelhaft
~licht
~elicht
gevögeleln
Vögelschaft
Gevögel, n., –s; uv.:
1) vgl. Geflügel II 2:
a) (ohne Mz.) ein Komplex von Vögeln (vgl. Gethier und dichter.: So schläft nun aller Vogel. 4, 124), z. B.: Wo Doolin .. dem G. euch zur Speise niederstreckt. D. 300; R. 9, 7; Gewaltiges G., Geier und Habichte. Unst. 2, 155; Das gespenstisch weiße G. 14, 108; 3, 18; Il. 1, 5; 13, 831; Od. 3, 259; 14, 133; Lieb vor allem G., soviel sich ernährt aus der Salzfluth. Th. 7, 60; Der Sümpf’ und salzigen Wogen G. Arat. 167; Georg. 2, 60 etc.; veralt. ohne Uml.: Geuogel, das auf Erden fleuget. . . Allerlei gefiedertes Ge- uogel. . . Das Geuogel mehre sich. 1. 1, 20 ff. [,,Geflügel“. 8, 20; 15, 11 etc. (in welchen Stellen neuere Ausg. G. ändern); Gefügel (s. Geflügel, Anm.). Die braten alles ihr Fleisch und Gefügel nur halb. Sp. 32b; Bei allem Gefügel, welche etc. (mit Zeitw. in Mz., vgl. b). Th. 112. —
b) zuw. (mit Mz.) = Vogel, z. B.: Ein leicht G., wenn ich wär, | zu deinem Munde zög’ ich. 1, 210; Der G. laute Sippschaft | zwitschert. Tr. 104; Des Meers unholde G. Än. 3, 241; Der Habicht . ., der geschwindeste aller G. Od. 13, 87 (in einer Art sinngemäßer Fügung gleichsam masc.) etc.; übertr., z. B. vom Schiff: Männer, | die auf hölzernem G. | hergeflogen aus dem Osten. Rom. 113 etc., vgl. (s. a): Die Ruder gingen auf und ab, | .. als ob ein fremds ungewohnt Gefügel | da auf dem Wasser rührt die Flügel. Gl. Schiff 225 etc. —
c) Zsstzg. z. B.: Gegen Dompfaff, Kreuzschnabel, Mönch, Kardinal und sonstiges Kirchen-G. 343; Wie lange willst du .. | wie Nacht-G. schwirren | in jedem dunkeln Strauch? Mak. 1, 85; Das See- G. Lied. 346; H. 2, 82; Kiebitze und anderes Sumpf-G. Pr. 1, 88; Gäns’ und andere „wasser gefögel“. 63; Deßwegen gab das Zug- G. den Mann, diesen lebendigen Vogelbeerbaum, worauf es aß und nistete, für eine heimliche Schneuß aus. Flegelj. etc. —
2) das Vögeln (s. d.), so auch: die Vögelei (wegen welches obscönen Sinns die Anwendung von 1 gern gemieden wird). —
Vōg~elēī, f.; –(e)n: das Vogeln, z. B. in Zsstzg.: Aus bloßer Spaß-V. oder Kaprice. Sh. 3, 606; Die Spaß-V–n der Professoren. Br. 1, 176; 180 etc. und mit Uml., in absichtl. Erregung obscönen Nebensinns (s. Gevögel 2); Mit Festen und Tänzen und Spaßvö gelein. A. 1, 331 etc. —
~(e)ler~(e)ler: s. vogeln. — ~elhaft, a.: in der Weise eines Vogels: Kuckuck (mit karikiert v–er Aktion). 283. —
~(e)licht~(e)licht, a.: vogelähnlich, wie ein Vogel gestaltet: Eine halb-v–e Sirene. Ant. 1, 253; Die raub-v–en Harpyien. 262 etc. —
~eln: 1) intr. (haben): vogelstellen (veralt., vgl. 4): Zween Vogler gingen mit ein- ander vogeln. Post. 12b; 7; 50 etc. Dazu noch üblich: Fallen zurichten, sie zu fahen, wie die Vogeler thun mit Kloben. 5, 26; Errette mich .. wie ein[en] Vogel aus der Hand des Voglers. 6, 5; 3, 5; 124, 5, auch und: Entkommen . wie ein Vogel | aus Voglers Strick. R. 9, 132 etc.; Ein Vogler fing ein Vögelein. 1, 24 (= F. 2, 466); 2, 5; H. 2, 145; 74; 25, 266; HB. 2, 242 etc., s. 4; ferner: Einen Vogelherd bevogel(e)n, mit den nöthigen Lockvögeln etc. versehn. 625a; 559 etc.; Übrigens verfährt man mit .. der Bevogelung des platten Herdes wie bei dem Strauchherde. 2, 242b etc. — 2) in Zsstzg.: Spaß-v.: sich als Spaßvogel behaben, seinen Spaß, Spott treiben: Wo die .. schlechteste Kreatur über die Person und Aufführung der ersten Bürger so sehr spaß-v. durfte. Blackw. 84; Ein frech spaß-v–der Sachvertreter. Ar. 1, 191; Nicht Gaffer am Markt, Spaßvogeler nicht. 3, 171 etc. —
3) im veraltenden Sprchw.: Wie es voglet, also legt es Eier. LastJ. 2b = wie der Vogel, so das Ei. — 4) tr. und intr. (haben): als Ausdr. für den Akt der Begattung (s. Anm. zu Vogel und ficken, vgl. Finke, Anm. 2 und Vogelnest), z. B.: Die Halieti haben nicht ihrer Art, damit sie sich paaren, werden von andern Adlern gevogelt. 139 etc., vgl.: Daß der Reiger mit solchen Schmerzen „fuglen“ soll. Th. 103; Nach dem „fuglen“ pflegen sie beide, das Weiblein und Männlein, unter das Wasser zu dunken [tauchen]. . . Bei allem Gefügel [Gevögel], welche nach dem „suglen“ sich erschütten mit einem Schaudern. 112 etc. und obscön von Menschen (s. 3, 359a), gw. mit Uml., z. B.: Sich vögeln lassen. 530, wo auch Zsstzgn; 102b etc., vgl. 2, 388 (mit und ohne Uml.); 2, 400c (ohne Uml.) und bei Adelung die Bem.: Der Vogeler .. als ein Beiname des Kaisers Heinrich [s. 1] . ., wofür doch heutiger Geschmack und Sitten ein anständigeres Wort erforderten (s. auch Finke, Anm. 2 und etwa auch Vogelhaus. und in absichtlicher Erregung obscönen Nbnfinns: Mich aber verlangt es nach den Vogelsatzungen, | mich vöglert’s. A. 1, 384. —
Vȫgelschaft, f.: die Gesammtheit der Vögel, als Körperschaft etc.: Vögel . ., | die von der V. | zum Tode verdammt sind. 408 etc., vgl.: Ihr dreimalseliges Flügelvolk und Vogelthum! 447 und mit absichtl. Anklang an vögeln 4: Semiramis, | die als Kind erzogen worden | von den Vögeln und gar manche| Vögelthümlichkeit bewahrte. Rom. 217.
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