Vogt
vogtbar
Vogtei
eilich
vogten
Vogtschaft
Vōgt, m., –(e)s; Vögte, (–e); -:
aus mlat. vocatus = advocatus (s. Advokat), ahd. fogat, fogit, mhd. vog(e)t, vo(g)it, — im Allgem. veralt. Bez. für Jemand, der — und insofern er — über Etwas beaufsichtigend, schirmend waltet, herab von der höchsten Würde bis zu niedern Beamten- und Dienerstellen, vgl.: Schirmherr, Walter, Verwalter, Vorgesetzter, Kurator, Inspektor etc., s. 2, 405; 1975 ff.; 1, 625; 1, 388; 4; 340; 1, 331 etc. und z. B.: Befahl Pharao .. den Vögten des Volks und ihren Amtleuten [den Antreibern des Volks und dessen Aufsehern. den Treibern des Volks und seinen Vögten. . .: Ihr sollt dem Volk nicht mehr Stroh .. geben, daß sie Ziegeln brennen, wie bis anher etc. 2. 5, 6 ff.; Im Hause Arza, des V–s zu Thirza. 1. 16, 9 [der über das Haus in Thirza war]; Arioch, dem öbersten Richter des Königs. . . Des Königes V., Arioch. 2, 15; Der König Nebukadnezar sandte nach den Fürsten, Herrn, Landpflegern, Richtern, Vogten, Räthen, Amtleuten und allen Gewaltigen im Lande. .. Da kamen zusammen die Fürsten etc. . ., Vögte, Räthe etc. 3, 2 ff. [Tributeinnehmer. Die alten „Voigte“. H. 1, 2, 331; Wenn .. | der V. [Aufseher] zusammenruft die Sklaven. 1, 142; Der V. .., der wöchentlich alle Rechnungen berichtigt etc. 19, 4 ff.; Er mußte V. (Vormund) werden. G. 22, 81; Der allen Wittibweibern V. [Kurator] sein wollte. Sch. 348; Wenn Ihr einmal V. werdet; Stabhalter seid ihr schon. 3, 467; Ein Reich, dessen V. [der Kaiser] auf seinem Stuhle festgebunden war. 16, 152; Ihr, Engel, .. | seid Schild und Vögte eurem Ebenbilde; | beschützt, beschirmt mein armes Kind Mathilde. Rom. 190; Wir Karol V. entbieten allen .. Landvögten, Vitzthumen, Vögten, Pflegern, Verwesern. 1, 456b; Befehl der römischen kaiserlichen Majestät, des „Vogte“ der Christenheit. Lthr. 180b; Die Quallen sind in ihrer Art die Landrichter und „Voigte“ des Meeres. Norw. 1, 6; Verpfändete er diese Güter den Baselern und verwaltete sie vogteilich [als V., Kurator] für die Stadt. Sie zerfielen. Die Stadt übergab sie einem andern V. 24, 378; Noch ein Thier war zu machen, | der V., der Oberherr und Pfleger dieser Sachen, | der Mensch. 1, 35; Der Tag . ., | an dem der höchste V. [Richter, Gott] soll Recht und Urtheil sagen. V. ist in der Schweiz, was in Deutschland der Schulz im Dorf ist. 1, 8: Da kam .. der V. .. Wie sich’s gebührt, trat ich dem Herrn entgegen, | der uns des Kaisers richterliche Macht | vorstellt im Lande. 519a etc.; N. 208; 328; Daß er zum V. geordnet sei | .. „Lasst euch sein befohlen meine Burgen und mein Land“. 490; Des Lebens und des Gutes sollst du ein V. mir sein. 1075; 1123; 1447; Solche Tyrannei .. der tyrannischen Vögten zu vertreiben. 344a; Voigt nennt man in Sachsen den Ersten von dem eigentlichen Hofgesinde, der die Aufsicht über die Knechte und über die Scheunen und Böden hat und besonders auch über das Ackergeschirr gesetzt ist. 621b (vgl. etc. Nbnf.: Faut. gräf 1, 238 etc. (s. 1, 511, vgl. Hühner-V.); weibl.: Vogtin Soll 3, 206; 3, 354 etc.), Vögtin 294; 296) = Frau des V–s (als Titel); seltner: eine weibl. Pers. als V. (s. u.: Gabel-V.). — Zahlreiche Zsstzg., in verschiedenen Gegenden oft verschiedene Würden und Amter bezeichnend, z. B.: Ácker-:
1) Ein sogenannter Hofmeister [s. d. 1a, Schluß] oder A. Straff. 1, 401, Aufseher über die Arbeiter im Feld. —
2) Flurschütz. — Amts-: zu Amt 3:
1) Gerichtshalter in einem solchen. — 2) Verwalter oder Verweser eines solchen. — 3) Gerichtsdiener in solchem: Der Gerichtsbote und A. R. 7, 197. — Armen-: Bettel-V. — Bánn-: Bannwärter (s. d. und Acker-V. 2). — Béttel-: Policeidiener, dem die Verhütung unbefugten Bettelns obliegt. V. 1, 273; d. 33, 197a etc., auch: Armen-, Gassen-, niederd. Pracher-V. etc., vgl. Bettelkönig 2. — Bīēnen-: Aufseher über die Bienen, Bienenwärter. B. 126. Búrg-: Vogt, dem eine Burg und ihr Gebiet untergeben ist. E. 1, 14; Des Kaisers B., der auf Roßberg saß. 517b etc., vgl.: Burggraf, Land-, Reichs- V. etc. Dēīch-: Unterbeamte des Deichgrafen (s. d.): Einen Teichgrafen und zehn Teichvögte. Ph. 1, 328 etc. — Dōm-: Kurator des Domkapitels. 1, 201a, s. Kast-V. — Dórf-: Dorfschulze. — Ehe-: der gesetzliche Vertreter einer Frau, zunächst der Ehemann. Ehz. 15; 1, 22; 8, 44 etc.; dann auch: ihr Kurator, s. Schirm-V. — Féld-:
1) = Acker-V. 1; 2. —
2) Der oberste Feldprofoß, d. i. soviel als F. oder -Richter. 1, 66b. — Frōhn-:
1) Aufseher über die Fröhner. 2. 1, 11 etc.; Fab. 2, 230; F. mit dem Stabe, treibt die Arbeiter. 520b; 1017a etc. —
2) = Frohnbote (s. d.), Gerichtsdiener, Kerker-V. etc. Sh. 2, 257. — Gābel-: Die alte Hex und G–in. EfA. 1, 371, insofern Hexen auf Gabeln reiten etc. — Gárd-: (veralt.) = Burg-V., auf Rügen. — Gássen-: s. Bettel-V. — Grénz-: Als Hüter der Donau und G. Deutschlands im Osten. 227, der die Grenze schirmt. — Grōß-: Die beiden Großvögte der Ruhe und Ordnung, Rußland und Östreich. 194, Schirmherr; Ober-V., im Bezug zu den untergebnen. Unter- oder Kleinvögten etc. — Hárdes-: in Schleswig, der einer Harde (s. Hard, Anm.) vorgesetzte Be- amte. — Hāūs-: Mein H. 1. 15, 2 = Der Verwalter meines Hauses. Sh. 3, 576 etc.; im Besondern an einigen Orten = Aufseher über die Gefangnen über herrschaftliche Schlösser denen auch eine Zolleinnahme oblag. 18. — Hühner-: Hühner-Wärter; -Händler. Beamter, dem die Zinshühner (s. d.) etc. einzuliefern find. (Die „Hühnerfauthe“. Fat. 2, 188). — Húnds-: Diener, dem die Sorge dafür obliegt, daß die policeilichen Verordnungen in Betreff der Hunde nicht übertreten werden. — Kást-: (s. Kasten 3) Hatten deßhalb gemeinlich alle Klöster und Gestift ihre Advokaten und Kastenvögt, Schirmherren und Besorger. .. Ein solcher K. 353a (s. Vitzthum); 360a; 370a; 411a; 524a; 4, 827 ²⁶ etc. — Kérker-: „Nun K., was giebts?“ Stockmeister (s. d.). Sh. 2, 167 etc. — Klēīn-: s. Groß-V. — Klōster-: s. Kast-V.; auch: Gerichtshalter auf einem Klostergut. — Lánd-: der einem Land (Provinz) oder einer Landschaft (Bezirk) Vorgesetzte, z. B. 519b — abwechselnd mit „Vogt“ (s. d. 519a), von Geßler „Reichs-V. in Schwytz und Uri“. 516); Landvogte, Oberrichter. 3, 476. — Mōōr-: Aufseher über ein Torfmoor und den Torfstich dort (s. Torfmeister). — Öber-: s. Groß-V. — Pfálz-: Ordnet er Graf Eppen zum obersten Regenten, Pf. und Hausmeier (s. d.). 216b; 219a etc. — Pflūg-: s. Acker- V. 1: Sind doch ihre Hufen so gering gewesen, daß sie sich alle vier mit einem Pf. haben behelfen können. B. 1, 235. — Prácher-: s. Bettel-V. — Rēīchs-: s. Land-V. u. Vogt. 519a. — Rēīt-: in Schleswig etc., vgl. Reitkammer. — Schírm-: Jeden falschen Ton ihm [dem Ohre] fern zu halten, | siehst du mein Herz als Sch. in ihm walten. Ven. 50; H. hätte das Amt deines Sch–s, doch Das ist nur ein schwäbischer Titel, es ist: das Amt, die Frau selbst gegen den Mann zu vertreten. 17, 618 (s. Ehe-V.); Der natürliche Sch. unserer protestantischen Denkfreiheit. 5, 85; Du bist der hohe Sch. unsres Hauses. 666a; Daher die Geistlichkeit ihre Schirmvögte .. unter den mächtigen Baronen aussuchte. 1035b etc. — Schlóß-: Schloßwart, Kastellan. 16, 185. — Schútz-: (s. Schirm-V.). Ph. 3, 108. — Sklāven-: Sklavenaufseher. 2, 283 etc.; übertr. Bl. 1, 42. — Stádt-: vgl. Dorf- und Land-V. — Stífts-: vgl. Dom-V. — Stóppel-: Frohn-V.: Von Pharao und seinen St uppelvögten bedrängt. Lthr. 47b. — Stránd-: Für einen bestimmten Distrikt die Überwachung des Strandes übernehmen müssen, d. h. er bekleidete das Amt eines St–es. Pom. 2, 124; Die Strandvögte, denen es obliegt, über die an den Strand getriebenen Güter zu wachen etc. Wald 184; Warn. 41. — Tāūben-: Taubenwärter. — Thāl-: Der graue Th.: Personifikation des Föhns im Unterwaldner Lande. IX; Zieh die Naue ein, | der graue Th. kommt. 517a. — Túrn-: Der herrschende T. 233 = Turnier-V., -Richter. — Unter-: s. Groß-V., z. B.: Der U. erzählet, wie manchen Spitzbuben er in seinem Leben beinahe gefangen. Ph. 1, 372. — Wámpen-: Der reiche Prasser und schlemmerische W. EfA. 1, 232, der für das Füllen seiner Wampe Besorgte. — Wínd-: W. Äolus. 98, der die Winde beherrscht etc. —
Vōgtbar, a.: (veralt.) mündig, — eig.: sich selbst bevogten könnend, — Ggstz.: Un-V. —
~ēī, f.; –en: 1) das Amt, Gebiet, die Gewalt, die Einkünfte eines Vogts, Schirmvogts, Gerichtshalters etc.: Das Land Juda und die drei V–en, so dazu gehören. 1. 10, 30; 38 etc.; 14, 241; Er theilte die V–en | den Landverwaltern aus. 6, 229; So erneuert und ändert er keine Hauptmannschaften noch V–en mehr. 172b; Welche V. der Kaiser . . Herrn Rüdiger zu verwalten befohlen. 371b; 374b; [Der Abt] begehrt, ihm die V. des Blutgerichts der Stadt St. Gallen .. zu verleihen. 380b (am Rand: Reichs-V. bei den Geistlichen noch ungewohnt); Eine besondere V., hat vom Bischof einen Vogt. 394b; 405b; Bern ward nicht lang vom Reich bevogtet, sondern Ao. 1223 durch Kaiser Friedrichen der V. entladen. 575a etc.; Durch, Mittel der Kast-V. 411b etc.; Aus einzelnen Reichs- V–en waren edle Herrlichkeiten erwachsen, wo ein edler Herr ihrer mehrere zusammengebracht. Osn. 1, XIX etc., auch: Bettel-V., wo sich manche Staaten die Elenden ordentlich zutreiben. V. 93, das Schalten der Bettelvögte und ihr Regiment etc. —
2) an manchen Orten = Gefängnis, nam. in Zsstzg., z. B.: Daß man .. nach der ersten besten Frohn-V. hintaumeln möchte. Frzfr. 28; Wer die Wahrheit weiß und redet sie frei, | Der kommt in Berlin auf die Haus-V. (oder Stadt-V.). Er drohte mir gleich mit der Stadt-V. 3, 217. —
ēīlich, a.: der Vogtei gemäß, darauf bezüglich, dazu gehörig: Er verwaltete die Güter vogt. [als Vogt] für die Stadt. 24, 6; Die v–e Gewalt. Mack. 2, 16; In dem v–en Amtslokal. 58 etc.; Aus der reichs-v–en Verfassung. Osn. 1, IX etc.; auch (s. Vogtei 2): Aus stadt-v–en Gründen. 13, 97 etc. —
~en, tr.: (schwzr.)
1) (als Vogt) beherrschen etc.: Wenn du mich [deine Frau] untern thun wolltest und vogten, daß ich Nichts sagen, Nichts haben sollte. U. 1, 367 etc. —
2) (s. 1) unter Kuratel stellen, bevormunden: 2, 307 etc., bes. Zsstzg.: Be-:
1) [1] Die Stadt wird noch vom Bischof von Konstanz bevogtet. 430a; 603b; Bevogtung. 618b etc., bildl.: Wie oft schon wogte | .. zu euch heran das wilde Heer, | daß es die Gipfel frei und hehr | in Nebel hülle und bevogte. 13 etc. —
2) [2] Sie müsse bevogtet sein, sie sei eine verthunliche Frau und hätte den Verstand nicht, ihr Vermögen zu besorgen. Sch. 314; U. 2, 238; 307; 311; 13, 124 (Bevogtung. 131); HB. 1, 30 etc.; bildl: Es muß die Welt von der Schreibstube aus bevogtet und bevormundet werden. 2, 404 etc. —
~schaft, f.; 0: die Würde eines Vogts; die Vormundschaft 1, 641) etc.
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