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theilbar theilen Theiler Theilerei theilhaft theilig theiligen theilisch Theilnis Theils theilsam
Thēīl~bar, a.:
was sich theilen (s. d. und Zsstzg.) läßt, T–e Theile. Creuz 1, 78 etc. Rechenk. = ohne Rest t.: Grade Zahlen sind durch 2 t. etc. (s. Theiler); T–keit; Ggstz.: Un-t., s. z. B. Atom; Der Schmerz um Liebe wie die Liebe bleibt | un-t. und unendlich. G. 13, 284; Un-t. ist die Schönheit; der sie ganz besaß, | zerstört sie lieber, fluchend jedem Theilbesitz. 12, 187, so beschaffen, daß man es mit Keinem theilen mag etc.; Ab-t. etc.: Jedermann glaubt Dasjenige mit-t., was er selbst besitzt. G. 22, 377; Unsere Ideen haben dadurch an Mit-T–keit verloren. Sch. Humb. 445; Unklares Un-mit-t–es. G. 27, 149 etc.; Ver-t. etc.; (Un-)zer-t., vgl.: Einig und „vnzerteilich“. Luther 8, 15a etc.
~en: 1) tr., auch ohne Obj.:
a) in Theile sondern, zerlegen, nam. auch, insofern diese für Pers. best. sind, denen sie zu Theil werden (s. b): Etwas in 2 (drei etc.) Theile t.; Etwas aus einander (oder mundartl.: von sammen) t.; Etwas unter so und soviel Pers., unter sich t.; Sonne und Wind t. (Alxinger D. 158), gleich t. (Scherr G. 1, 243; Weichmann 2, 114); Die Beute, Erbschaft etc. t.; etc.; Jakob theilete das Volk . . in 2 Heere. 1. Mos. 32, 7; 33, 1 etc.; Sie t. ihre Liebe und ihre Bewunderung zwischen alle Verdienste mit .. Unparteilichkeit. Börne Frzfr. 47; Wir t. [unter uns] gleich die Kamele, wir t. gleich den Gewinn. Cham. 3, 312 (s. b); Daß er’s [der Henker das Haupt] vom Rumpfe theile. Herwegh 137; Deine Zauber binden wieder, | was die Mode streng getheilt. Sch. 19a; 55b; 492a; Säge .., die .. widerspenstiges Holz zu t. schien. Tieck N. 7, 170; Wenn uns zwei Leidenschaften t. W. 11, 181; 198 etc., s. 3.
b) (s. a) Etwas (mit Jemand) t., ein Theilnehmer dabei sein, es mit ihm gemein haben etc.: Er sollte mit reichen Leuten die lange Weile t. G. 15, 21; Sie wollen mit mir t. (a) und ich meine, | daß ich mit ihnen Nichts zu t. [schaffen etc.] habe. 7, 234; Ein Vorzug, den keine andre Nation, wenigstens nicht in dem Grade, mit ihr theilt. 39, 290; Ich möcht’ es (s. d. 8) nicht mit dem Hofmeister t., der das gute Kind so vernachlässigt. 10, 179; Deßwegen wollten sie ihn auch nicht t. [Theil haben] lassen an dem väterlichen Erbe. Hebel 4, 74; Mein Leiden hast du, meinen Schmerz getheilt, | so theil auch jetzt das Glück der Glücklichen. Sch. 490a; Mit mir | gleiche Gefühle | brüderlich t–d. b; 551a; 568a; Soll sie .. t. mein Bette. Stolberg Il. 1, 31; Getheilte Freud’ ist doppelte Freude, | getheilter Schmerz ist halber Schmerz. Tiedge Ur. 95 etc.
c) vereinzelt: Etwas mit Jemand t. = es ihm mit-t. (s. d.): Theil, was du denkst, mit uns, wie wir mit dir. Schlegel Rich. II. 2, 2; L. 3, 349 etc. 2) refl. (s. 1):
a) sich in Theile trennen, spalten, sondern etc.; Wappnete er seine Knechte .. und theilete sich [= seine Schar]. 1. Mos. 14, 15; Der Strom theilete sich in 4 Hauptwasser. 2, 10; Das Wasser theilete sich auf beiden Seiten, daß sie trocken hindurchgingen. 2. Kön. 2, 8 etc. Wo sich der Pfad in 2 Arme theilte. G. 15, 4; Zwei Metzger .. kommen in ein Dorf, t. sich, einer links .., einer rechts. Hebel 3, 158; Man theilt sich zwischen Ja und Nein. Ramler F. 3, 191; Unter diesen Hypothesen haben sich die Gelehrten getheilt. L. 11, 60; Messina theilte sich [in Parteien]. Sch. 489b; Scipio .. theilte sich zwischen den Waffen und den Büchern. Zimmermann Eins. 38, widmete sich zur Hälfte diesen, zur Hälfte jenen etc.
b) meton.: Sich in Etwas t. = es unter sich t.: Die beiden . . Mächte, die | sich in die Welt zu t. lange kämpften. G. 35, 225; Wenn Zwei in ein Gefühl sich selig t. WHumboldt 1, 401; Kriegk 2, 439; Daß sich in deine Rechte | ein Zweiter theilt. Sch. 26a, daran Theil nimmt; W. 12, 54 etc. 3) (s. 1) pass. Partic., z. B.: [Darüber] sind die Meinungen verschieden und die Urtheile getheilt. G. 14, 114; Meinungen, zwischen welchen bis jetzt die Ansichten getheilt sind. Schelling 2, 2, 508 etc.; Ggstz: Ungetheilter Beifall [allseitiger] W. 2, 44 etc. und nach der Anzahl der Theile z. B.: Wie die Bevölkrung des Landes zweige- theilt ist. Gervinus Lit. 3, 199; Mit dreigetheilten Spitzen. Brockes 5, 371; Die schließliche Vereinigung der dreigetheilten Welt des römischen Reiches unter einem einzigen Herrn. Schlegel Dram. 3, 173 etc.; In schmalen, vielgetheilten, sich auskeilenden Gängen. Humboldt K. 1, 262 etc. (vgl. die den Bruchzahlen entsprechenden Zeitw., z. B. dritteln (s. d., auch drittheilen, z. B. Gleim 3, 374); vierteln, s. vier-t. etc.); bes. auch (Wappenk.): Längs-, quer-, schrägrechts-, schräglinks-, zweifach-, dreifach getheilter Schild etc. Dazu das Abstraktum: Darin, daß Deutschland kirchlich getheilt ist und diese Getheiltheit doch wieder geographisch und staatlich gemischt ist. Auerbach Ab. 32; Tag. 177; In ihrer Gesammtheit wie Getheiltheit. Herrig 30, 4; DMus. 1, 2, 924; Stahr Par. 2, 173 etc.; Die Einfachheit und Un getheiltheit des Geistigen. WHumboldt 1, 30 etc. Dazu: 4) Kein Augenblick von Eifersucht rief jemals eine Theilung und Sonderung Dessen herbei, was durch das Leben selbst vereint worden. Ense B. 3, 601; Die wiederholten Theilungen von Alexander’s Weltreich etc.; Diese Dreitheilung. Mommsen 1, 34 etc.; Beute-, Erbschaftstheilung; Die Deich- theilung, unter die Deichpflichtigen; Erztheilung, nach Vh. der Kuxe, dann aber auch bloß: das Abmessen, Abwiegen der aus dem Bergbau gewonnenen Mineralien. Scheuchenstuel 70; Einfache Antwort auf die Frage .. ohne Fragtheilung. Mommsen 1, 60; Wiederum begannen die Land theilungen [Ackervertheilungen] und Ansiedlungen. Oppenheim 10, 25; Von der Wortforschung, deren Haupt- und Nachtheilung. Spate 2, 50; Von dieser Quertheilung eines Tempels [durch eine Querwand]. Guhl 1, 45. Über die Silbentheilung beim Schreiben (s. Sanders Orth. 103); Todtheilung (vralt.): die Theilung eines Landes unter die Glieder der Regentenfamilie, so daß Jeder nun seinen Theil selbständig für sich und seine Nachkommen (mit Aufhebung der frühern Gemeinschaft) besitzt, vgl. Frisch 2, 375c. 5) Theiler, s. u. Zsstzg. nach den Bruchzahlen, s. [3] und vier-t., ferner z. B.: Áb-:
1) theilend scheiden, trennen, sondern etc., vgl. Mendelssohn 4, 1, 36 und kürzer und bestimmter: Man theilt vom Ganzen Etwas ab, so daß dies getrennt, für sich besteht; theilt das Ganze planmäßig ein, auch ohne hervortretende Abtrennung; vertheilt es, so daß die Theile einzeln und gesondert hierhin und dorthin, an best. Empfänger oder Stellen gelangen (s. auch aus- oder zer-t.): Von dem Saal einen Raum durch eine Querwand a.; Silben a.; Seine Papiere nach Fächern ab-zu-t. G. 15, 33; Wer theilt die fließend immer gleiche Reihe | belebend ab, daß sie sich rhythmisch regt? 11, 9; In abgetheilten Wiesen. 14, 180; Wenn ich Zeit und Stunde zusammennehme und abtheile. Sch. 1, 128; Hat er jene | Summe abgetheilt in drei | gleiche Theile. Heine Rom. 75; Die Theile müssen auch ihr abgetheiltes Dasein haben und das Ganze ein bloßes Aggregat aus denselben sein. Mendelssohn Morg. 220; Sie hatten sich in drei Haufen abgetheilt. Sealsfield Leg. 1, 199 etc.
a) Ünter-a.; etwas Abgetheiltes noch weiter a., z. B.: Eine unter-a–de Terminologie. G. 40, 315; Zünfte, welche sich wieder nach ihren verschiedenen Gewerken unterabtheilten. Heine 4, 6 etc. (s. b), selten im pass. Partic.: Fein abgetheilt und untergeabtheilt. Droysen A. 3, 75, richtiger: Titel, welche in Kapitel unterabge theilt sind. Baier. Strafges. (1813) Anm. 1, 51.
b) Abtheilung: das A. und —: die dadurch entstandnen Theile: Die Abtheilung der Silben etc.; Rohrsäulen der perpendikularen Abtheilungen. G. 21, 209; Unterabtheilungen. ebd.; Haupt- und Nebenabtheilungen; Bei großen Schächten hat die Zimmerung drei Abtheilungen: die Förder-.., die Kunst-.., die Fahrtabtheilung. Scheuchenstuel 114; Daß alle Volks-, Stamm- und Waffenabtheilungen sich im Gefecht vermischen. G. 4, 296; Er überlegte .. die Wandabtheilungen und bestimmte die Größe der hiernach zu verfertigenden Ölbilder. 20, 103 etc.
2) veralt. (s. 1): ganz mit vollständiger Loslösung jeder Beziehung trennen, scheiden: So ist ein Ehebrecher auch schon geschieden . ., nicht allein von seinem Gemahl, sondern von diesem Leben abgetheilet. Luther 5, 382b; Ihr habt euch selbst abgetheilt von der Kirche und nach dieser Selbstabtheilung. Wicel gegen Jonas 50b etc.
3) bei der Theilung Jemand abfinden, sich mit ihm auseinandersetzen: Seinen Bruder Herzog Heinrichen .. mit dem Amt Freiberg und Wolkenstein abgetheilet |apanagieret]. Luther SW. 61, 344; Die Nothwendigkeit trat ein, mit dem daheim bleibenden Bruder ab-zu-t. Sch. 882a etc.; übertr.: Wir haben abgetheilt [Nichts mehr mit einander zu theilen, zu schaffen]. Auerbach Dicht. 2, 87 etc. Dazu: Abtheilung. Dorfgesch. 4, 144; Wegen Abtheilung ihrer Erblanden. Zinkgräf 1, 110 etc. Āūf-:
1) Etwas so theilen, daß es vollständig aufgeht: Daß er den gesammten ager publicus zwischen Römern und den beiden verbündeten Völkern habe a. wollen. Niebuhr 2, 190; Auftheilung des Gemeinlandes. Mommsen Röm. 1, 180 etc.
2) refl.: Das Stück ist wirklich ein Ganzes und tbeilt sich verständlich auf und zu. Zelter 2, 260, eröffnet und schließt sich (ist dem ganzen Umfang nach) verständlich und übersichtlich in seiner Theilung und Gliederung. Aūs-: Etwas weggeben, von sich ausgehn lassen, so daß es Empfangenden zu Theil wird (vgl. ver-t. 1): Das Land durchs Loos unter die Geschlechter a. 4. Mos. 33, 54; Das Erbe nach dem Los zwischen den Vielen und Wenigen a. 26, 56; Diesen sollst du das Land a. zum Erbe. 53; Den Raub a. 2, 15, 9; Jedem eine Gabe a. Sch. 71b; Fürstenhüte a. 351a; Spenden a. W. 9, 267; Er theilt das ganze Deutschland unter seinen Kindern aus. Wackern. 3, 760²³ (vgl. oben: 4. Mos. 33, 54); Die höchsten Gaben der liebevoll a–den Natur. G. 11, 134; Rollen zum Einstudieren a. Görres V. 2; Dem Volk gerechte Satzungen a. Platen 2, 241; Streiche a. 240; Rippenstöße a. Möser Ph. 3, 78 etc.; seltner ohne Bezug auf eigne Empfänger (s. ver-t.): Er theilet das Volk aus in die Städte. 1. Mos. 47, 21; Gurt . ., in den ich vier Figuren .. ausgetheilt. G. 28, 365 etc. Dazu: Austheiler des ewigen Lebens. Mathesius Sar. 4a; des Segens. H. R. 7, 207 etc.; Daß ich Sie zur Austheilerin meiner .. Geistesprodukte machte. G. Stein 1, 225 etc.; Austheilung des heiligen Geistes (Hebr. 2, 4), des Abendmahls, der Almosen, der Beute etc.; Austheilung [Vertheilung] des Lichts (und Schattens). G. 31, 195; W. 6, 25; Daß das Volk die Lasten .. nach einer ganz unbilligen Austheilung trage. 32, 212 etc. Be-: Einen (oder sich) b., ihm (sich) Etwas zu Theil werden lassen, ihn damit versehn, begaben etc.: Durch den Frieden wurden Preußen, Baiern mit Ländern betheilt, deren Größe etc. Becker Weltgesch. 13, 393; Er betheilte sie mit den herrlichsten Arzeneien. Lohenstein Arm. 1, 1126; Ein Mann kann sich mit mehrern Weibern b. 1403; Die ganze Welt betheilet er davon. Opitz Ps. 74 etc. Dúrch-: theilend dúrchschneiden etc. Eīn-:
1) s. ab-t., z. B.: Warum die Rangordnung unsres Senats nach Bänken eingetheilt sei. G. 20, 17; Die Kunst ein-zu-t., ohne sie zu zerstückeln. 39, 441; Der Sperling theilt sein kurzes Leben | in Zwitschern und in Liebe ein. Hagedorn 3, 26; Ein Kapital . ., welches er in fünf Massen eintheilt. Mendelssohn 4, 1, 36; Bei müßigen und unfruchtbaren Eintheilungen und Untereintheilungen. 385; Taktein- theilung. G. 18, 302 etc.
2) bei der Vertheilungin eine Stelle einweisen: Bei dessen Bataillon mein Landsmann eingetheilt war. Hackländer Stillfr. 1, 305; 306; So theilte man auf die Tagwachen wo möglich Reiterei ein. Rüstow gK. 202. Empōr-: refl.: sich emporbewegend theilen, spalten: Theilt sich die Fluth empor. G. 1, 149. Er-: Einem Etwas e., zu Theil werden lassen, geben, z. B. ein Amt; eine Stelle, Würde, Pfründe; einen Orden. Rath (ugw.: An Einem .. Rath e. Olearius B. 23a), Bescheid (ugw.: Ihn des Beschieds e. Fleming 29) etc.; Befehl zu Etwas e.; Eine Schildgerechtigkeit e. oder abschlagen. Börne 3, 317; Du wirst des Leides Palme mir e. [oderzu-e., s. zutheilen]. Cham. 6, 263; Wie goldlockigen Hirten, | .. schwarzborstigen Faunen | .. über die schwellenden Glieder | voll-e. sie gleiches Recht. G. 12, 199; L. 2, 238; Der ertheilet ihnen| noch frischre Nachricht. Nicolai 2, 50; Ablaß ist uns ertheilt. Sch. 429b; Bei der Vollmachtsertheilung. Oppen- heim 10, 375 etc. Erb-: Erbtheilung; Be-e., s. Erbtheil. Fórt-: das Getheilte weiter theilen. W. 25, 61. Mít-:
1) selten (s. 2) Einer mit von den Theilenden (z. B. Kommunisten) sein. König Selts.Gsch. 140.
2) gw. [s. 1c]: ein Wesen in den Mitbesitz von Etwas setzen, das von dem Subj. ausgeht (ausfließt); es daran mit Theil haben lassen:
a) tr.: Der Magnet theilt dem Eisen den Magnetismus mit; Einem Etwas von seinem Überfluß, dem Hungrigen sein Brot (Hes. 18, 7), Einem Etwas geistlicher Gabe (Röm. 1, 11), Nachrichten, Kenntnisse m.; Ein Vorsatz, mitgetheilt, ist nicht mehr dein. G. 13, 247; Den Kern Natur- und Kunstfreunden mit-zu-t. 27, 330; Wie leicht man mit Worten das Unmögliche, Ungehörige als ein Mögliches, Verständiges und Verständliches m. könne. 39, 185; Dem mittheilt er seine Stärke. Lavater (Wackern. 2, 839³³); Dieser mitgetheilte und nicht erworbene Begriff. L. 10, 310; Dieser [Anzahl] ein Bannrecht m. [st. er-t.|. Möser Ph. 3, 190 etc.
b) refl. (s. a): Jemand theilt sich [= seine Gefühle, Gedanken etc.] mit etc., s. c; Der Magnetismus theilt sich dem Eisen mit; Die Zuckung, die vom Herzen sich den schlotternden Gliedern mittheilte. G. 16, 168; So theilte sich sein Gefühl um so lebhafter mit. 25, 169 etc.
c) adjekt. Partic. Präs.: M–d [sich m–d, s. b, oder mittheilsam] war sie im höchsten Grad. G. 15, 182 etc.
d) Unmitgetheilte Lust muß Überdruß erwecken. Hagedorn 2, 64.
e) Alle Mittheiler von Nachrichten. Ense T. 2, 319; Ein fröhlicher Mittheiler [der von dem Seinigen mittheilt]. Luther 5, 44a; Mittheilerin großer Gedanken. Schlegel (Wackern. 2, 1307³) etc.
f) Deine Mittheilungen [die von dir mitgetheilten Nachrichten] etc.; Da sein Herz nicht ohne Theilnehmung bleiben konnte, so ward eine liebevolle Mittheilung nun zum Bedürfnisse. G. 16, 144 etc.; Dieses Land .. führt durchaus den Charakter der Unmittheilung [Unmittheilsamkeit] in sich selbst und nach außen. G.s Br. von Riemer 99 etc. in Doppelzsstzg. (vgl. vor-t.): Be-n: das Obj. in Nachtheil bringen: Wie entsetzlich Mainz durch die Taunusbahn benachtheilt worden. FList (Augsb. Z. 44 2083a); Schottel 622b, gw.: benachtheiligen, vgl. auch: Jeder siehet auf seinen Nutzen und daß er und das Seine nicht vernachtheilt werde. Wackern. 3, 563¹³ (JBöhme; Schm.). umher ver-t. Zinkgräf 1, 93. unterabtheilen; auch (veralt.): Nachdem die Gegend dem schwäbischen und allemannischen Fürftenthum untergetheilt |zugetheilt und untergeben] ward. Stumpf 391a. ein Urtheil fällen, abgeben, sprechen, gw. nach der Bed. 2 von Urtheil (s. d.), nach 4 im philos. Gebrauch und nach 1 nam. bei Alteren (Nbnf.: urt(h)eln. Bahrdt 3, 387; Geibel Rod. 1, 88; IP. Fat. 2, 14; Sch., s. 1b. Wir ordnen nach grammat. Beziehungen:
Nāch-: Um-: Unter-: Úr-:
1) tr. (veraltend): ein Urtheil über das Obj. fällen
a) ohne und b) mit Angabe, wie das Urtheil lautet:
a) Hes. 33, 20; Sir. 18, 21; Matth. 16, 3; Jak. 4, 11 ff.; Off. 16, 3 etc.; Da urtheileten dem guten Mann sein Werk Diejenigen, so etc. Luther 5, 140b; Wer hat dir . . Macht gegeben, zu ur-t. andrer Leute Herzen und Sinn? 304a; 492b; 6, 24a; 136a; Darum er gar hart urtheilet die Verächter. 8, 107a; Wer urtheilt uns? wer wird Zuhörer des Kampfes? V. Th. 8, 25; Welcher viel der Zwiste der rechtenden Jünglinge urtheilt. Od. 12, 440; Zinkgräf 1, 223 etc.
b) Einen rein (3. Mos. 13, 6), für unrein (3), zum Leben (Hes. 13, 19), zum Tod (Luther 5, 357a; 6, 233a etc.), eine Lehre etc. zum Feuer (1, 421a; 426a) ur-t.; Hie wird der Papst auch von seinen Theologen geurtheilet und gestraft als ein Lügner. d, 243a; Ob er [Gott] Die will für Vertilger und Unterdrücker seines Worts ur-t. 5, 299b etc.; Er war gefänglich [ge-]urtheilt zum Rad. HSachs G. 1, 131 etc.; Nichts soll mich in Erstaunen setzen . ., | was ein Gerichtshof .. zu „urtheln“ sich erdreiste. Sch. 407b.
2) intr.:
a) absol.: Sei unerschrocken, wenn Du ur-t. sollst [als Richter]. Sir. 4, 9; Recht (Weichmann 3, 134), nicht recht (Hes. 33, 20), (un)parteiisch ur-t.; Dann trennt das Kind Eins vom Andern, das Naschbare vom Unnaschbaren und theilt es und urtheilt. Gutzkow R. 8, 2b; Bl. 1, 350; U.: Etwas als ein Merkmal mit einem Dinge vergleichen etc. Kant SW. 1, 57 etc.
b) mit abhäng. Präpos.:
c) Man urtheilt von (s. e) einem Theil auf das Ganze. Mendelssohn 4, 1, 314 etc. 8) Aus dem Erfolge ur-t. Danzel 171, s. γ. γ) Nach dem Schein, nach dem Erfolg (s. 8) ur-t.; Nach sich von (s. ε) Andern ur-t. d) Daß man über sein Werk urtheilet, schal oder gründlich, links oder rechts, gutartig oder hämisch. L. 7, 331 etc., s. ε. ε) Von Etwas ur-t. wie der Blinde von der oder (s. d) über die Farbe; Er urtheilte immer schief von Dem, was gerade vor ihm stand. W. 14, 142 etc.; Ur-t. Sie von meinem Erstaunen, als etc. Sch. 747a, denken Sie sich mein Erst.; Von dessen Wichtigkeit Niemand besser ur-t. [dessen Wichtigk. Niemand besser würdigen etc.] konnte als sie. W. 16, 78. g) Der zwischen den Leuten recht urtheilet. Hes. 18, 8. c) mit abhäng. Satz: Ur-t., daß etc.; Urtheile .., ob Derjenige unempfindlich bleiben konnte. W. 5, 24; Nun mag ich wohl schlecht ur-t. können, was für Salbung eig. zu einem Super- intendenten gehört. L. 12, 389 etc.; veralt.: mit Acc. und Infin.: Wo ein Halbkenner den Künstler unter der Natur geblieben zu sein ur-t. dürfte. 6, 376 = wo ein Halbkenner ur-t. dürfte, daß der Künstler .. geblieben sei etc.
3) Dazu: Urtheiler, z. B. im Gericht: Carol. 104 etc. (Urtheler. Zeitschr. f. d. Recht 13, 442 etc.); ferner z. B.: Ein Klügling und Urtheiler des Weges. Claudius 7, 75; G. 24, 172; Eine gute Beobachterin und milde Urtheilerin. Scherr Bl. 1, 228 etc. mit Fortbild.: Die unbefugte Richterei und Urtheilerei. Fichte 8, 83 etc., dagegen: Urtheilung gw. nur von den Doppelzsstzg.— Doppelzsstzg. z. B.: Áb-u.:
1) Einem Etwas a., es urtheilend ihm absprechen (Ggstz zu-u.), z.B. das Leben etc.
2) das entscheidende (oder End-) Urtheil sprechen, eig. und übertr.:
a) tr.: Eine Sache (Forster A. 1, 384; Gartenl. 10, 113a; W. 14, 111), den Proceß (Klinger F. 129) a.; Die Sache (B. 410a; Erbvgl. 369), den Handel (W. 14, 112) aburteln etc.; Einen a. Mundt Rob. 2, 253; Oppenheim 8, 5; Rückert W. 2, 173 etc.
b) intr.: Über Etwas a. Börne 5, 273; Daß ich prüfen mußte, ehe ich aburteln konnte. Forster Br. 1, 429; Entschieden abzu-u. G. 39, 4; Ein schließliches Aburteln, ohne weitere Appellation zuzulassen. 280 etc.
c) Niemanden vor der Aburtheilungbestrafen. Auerbach Tag.144 etc. Āūs-u.: das U. vollenden. V. Ar. 3, 199. Be-u.: Etwas b., darüber ur-t. Schlegel Dr. 2, 2, 167; L. 2, 118 etc.; auch: In einem b–deren [kritischeren] Auszuge. 8, 504 etc.; Kunstbeurtheiler. G. 30, 321; Beurtheilung. 342 etc. Ver-énd-u.: s. Endurtheil, vgl. ver-u. Fêhl-u.: falsch ur-t. Gervinus Lit. 5, 624. Mis-u.: fehl-u. V. 4, 188; Ov. 2, 293. Nāch-u.: ein Urtheil nachsprechen: Er urtheilt nach, was man ihm vorgeurtheilt. Ar. 3, 182; Matthisson E. 1, 37. Ver-u.: durch ein Urtheil für straffällig erklären (vgl. verdammen 1): Einen in die Proceßkosten, zum Schadenersatz, zu Gefängnis, zum Tode ver-u.; Jemandes That ver-u. und den Thäter bemitleiden; Man soll Niemanden be-u. und am wenigsten ver-u., wenn etc. Benedir 8, 123; Wegen eines großen Vergehens zum Schanzen verurtheilt. Jris 3, 94; Verurtheilt Alle, die ihn führen, | der Name „Grieche“ schon in Jlium, | wohlan! so würgt mich. Sch. 29b etc.; Verurtheilungen etc. Vōr-u.: s. nach-u.; auch: vor der Untersuchung ur-t., vgl. voraus-u. Schütze Hamb. 490. Zū-u.: Einem Etwas z., urtheilend zuerkennen (Ggstz ab-u.), z. B. eine Frau (Luther 5, 242a), den Preis (H. Ph. 10, 295), einen guten Charakter (V. Br. 1, 293) etc.
Ver-:
1) s. ab-t., vgl. aus-, zer-t. 3:
a) tr., z. B. α) örtl.: Die Ladung eines Schiffs gehörig ver-t. (s. stauen); Auf einem Gemälde die Lichter, Licht und Schatten wohl ver-t.; Die wohlvertheilten Kanäle. G. 5, 26; Alles das Bittere, das auf seine einzelnen Tage vertheilt sein sollte, goß sie über diese einzige Nacht aus. Leisewitz Jul. 3; Vertheile du deine Handlanger an deinen Thoren herum. Sch. 159a; Die Juden unter den übrigen Einwohnern Ägyptens zu ver-t. (vgl. ). 1013b etc. 8) mit Rücksicht auf Empfangende: Geld an, unter die Armen ver-t. (oder aus-t.); Jch [Säumer] vertheilte die Ladung pünktlich [an die Empfänger; lieferte sie ab]. G. 18, 17; In Kriegen werde Erobertes nach den Orten, Erbeutetes nach den Leuten vertheilt. JvMüller 24, 304; Daß die Eltern .. ihr ganzes Gut an ihre Kinder ver-t. DMus. 1, 1, 133; Die [Schätze] vertheilt er nun umher an Alle. Platen 4, 290; Diese Erwerbungen vertheilte er unter die Tüchtigsten. Sch. 1012b; Gleich unter sie vertheil’ ich Lieb’ und Sorge. 489b; Ungleich vertheilt sind des Lebens Güter | unter der Menschen flücht’gem Geschlecht (s. α). 491b etc. γ) selten: Meint Er, was ich erwarb, damit woll’ Er nun schalten | und woll’ es nach und nach ver-t.? G. 7, 41, vereinzelnd verbringen etc.
b) intr. od. vielmehr mit leicht ergänzbarem Obj.: Mischete . liebliches Weines, | trat zu Allen umher und vertheilete (s. a8). V. Od. 13, 54.
c) refl. (s. aa): Das Blut vertheilt sich vom Herzen aus in die Schlagadern; Die Steuern ver-t. sich folgendermaßen auf die einzelnen Provinzen; Vertheilet euch nach allen Regionen. G. 2, 286 etc. (vgl. zer-t. 3) etc. Dazu:
d) Eine ganze Vereinigung und unvertheilete Gemeinschaft der Heiligen. Luther 1, 202a, heute gW.: unzertheilt.
e) Güter.., von denen sie allein die Vertheilerin war. Sch. 787b etc.
f) Vertheilungen von Almosen etc.; Almosen-, Geld-, Holz-, Prä- mienvertheilung etc.; Die Vertheilung der Wärme zwischen die verschiedenen Jahreszeiten (vgl. e). Humboldt KlSchr. 1, 288 etc., s. auch Vertheilnis. 2) refl.: sich beim Theilen versehn, nam.: austheilend, so daß man selbst dabei zu kurz kommt. Vīēr- [3]: s. vierteln, in der vollen Form gew. von dem Zerstücken Verurtheilter durch den Henker in 4 Theile: Platen 4, 203; G. 31, 324; 35, 136, vgl.: [Götzen-] Bilder . . schlug man in Stücke und sendete sie, geviertheilt, versch. Schwellen mahometanischer Heilorte zu pflastern. G. 4, 187, gleichsam als von einer an den Götzenbildern vollzognen Strafe; so: Viertheilung. I. Vōr-: z. B. als Muster für einen Nach-T–den (ugw.). II. Vór-: 1) Etwas vortheilt Einem, bringt ihm Vortheil, nützt ihm. Abbt 1, 193; Kant Rel. innerh. d. Gr. 73; Wackern. 4, 46010 H.) etc.
2) Vortheil für sich ziehn, z. B.:
a) Sie schlugen bei jedem Bade ihr Leben in die Schanze, um für ihre Gesundheit Etwas zu vor-t. [profitieren, gewinnen]. Kohl A. 2, 64 etc.
b) mit hinzutretendem Begriff des Betrüglichen, euphemist. st. betrügen (vgl. schnellen etc.): Du vortheilst die Leut, wo du kannst. HSachs G. 2, 155 etc. und ohne Obj.: vortheln. Logau (L. 5, 224; 238), heute gw. Be-, über-, ver-v. Doppelzsstzg., z. B.: Be-v.:
1) (2b) Einen b. Forster Br. 1, 295; G. 22, 97; 24, 57; 28, 32; 29, 167; 35, 114; Stein 1, 27; L. 10, 170; 11, 106; 107 etc., auch: Einen um Etwas b. G. 20, 164; 27, 428; Schlegel Dram. 1, 370 etc., dazu: Durch Bevortheilung u. dergl. ungerechte Wege erbeutet. Rabner 4, 218 etc.
2) selten im entgegengesetzten Sinn von 1: in Vortheil setzen (vgl. Ggstz.: benachtheilen):. Solche begünstigte oder, wenn man will, bevortheilte Naturkinder. G. 27, 508; Weil nun Mancher zu sehr bevortheilt, Andre in Nachtheil stehen würden. Landw. Z. (55) 98b etc., vgl. auch: Verkaufte Jemand sein Haus und bevortheilte ihme [bedingte sich als Vortheil, Vorrecht] darin den Wiederkauf. Hohberg 3, 35a. Über-v. (2b): Einen überlistend be-v., den Vortheil über ihn gewinnen: 3. Mos. 25, 14 ff.; Jer. 20, 10; Hab. 1, 4; 2. Kor. 2, 11; 12, 17 ff.; Arnim 35; Börne Par. 1, 85; Fichte 6, 180; FSchlegel Luc. 150; W. 8, 254; 268; 27, 153 etc.; auch in einer Art Personif. des Obj.: Weil.. die Sittsamkeit des Lesers sozusagen übervortheilt [täuschend überlistet] wird. Wernike R. 124 etc. und des Subj.: So kann ein solcher Irrthum den Menschen Jahrhunderte durch hinreißen und ü. G. 39, 234 etc. Übervortheilung. Ver-v. = be-v. 1: Erbvgl. 270; Gryphius Säug. 22; H. Ph. 10, 32; Kl. Gel. 362; Münzverfälschung vervortheilt die Kaufleute. JvMüller 15, 367; Der sie im Handel um eine große Summe „verfortelt“. Olearius Reis. 94b; Pestalozzi 1, 25; HSachs G. 2, 158; Sch. 130a etc.; Vervortheilung des Käufers. Möser Ph. 2, 116, mit subjekt. (od. vgl. be-v. 2), gw. mit objekt. Genit. Zer-: tr. etc.:
1) theilend spalten: Die Stelle, wo mit bittrem Schafte | der Gott der Liebe mir die Brust zertheilet. Platen 4, 121 etc.; Das rothe Meer zu seiner Ehr | „zutheilet“ er. Weckherlin 120.
2) theilend zerlegen: Zahlen in ihre Primfaktoren z.; Gott dachte seine Vollkommenheiten zertheilt, d. h. er schaffte Wesen, wovon jedes Etwas von seinen Vollkommenheiten hat etc. L. (Mendelssohn Morg. 278).
3) etwas Zusammengeballtes, Massenhaftes auflösend zergehn machen, auch ohne Obj. und entsprechend refl., vgl. ver-t. mit dem Hauptbegriff der Verbreitung, obgleich sich vereinzelte Vertauschungen beider Wörter finden: Oft sind Federwolken über den ganzen Himmel vertheilt, man sieht sie dort überall; Der Wind zertheilte die Haufenwolken, zerstreute sie, machte sie zergehn; Das Pflaster .. zertheilt den Schleim und das gestockte Blut. W. 15, 253; Z–de Mittel .., welche Zertheilung, d. h. Schmelzung einer Geschwulst .. bewirken. Falke Th. 2, 454; Die Geschwulst zertheilt sich; Sowie sich das Ungewitter | in seinem Blute zertheilt. W. 15, 197; Daß das Geheimnis sich zertheile [auflöse, verschwinde]. Roquette W. 14 etc.; vereinzelt: Daß dieser Nutzen sich hernach wieder durch das ganze Land zertheilt. Rabner 4, 184, richtiger: vertheilt: Zū-:
1) Einem Etwas z., als ihm zukommenden Theil geben, bestimmen (zu-er-t.). Auerbach V. (61) 17; G. 14, 130; 22, 377; 30, 297; 33, 96 etc.
2) s. auf-t. 2.
Thēīl~er, m., –s; uv.:
1) persönl.: Jemand, der und insofern er theilt (s. d. u. Zsstzg.), z. B. Gleim 3, 374; weibl. T–in; schwzr.: Gemeindsgenoß. Sꝛalder. Zsstzg. z. B. auch Alten-T. s. Altentheil. 2) sachl. z. B.:
a) (veralt.) ein Bestandtheil des Webstuhls. Garzoni 566a.
b) auf der Schützenscheibe etc. die kleinste noch meßbare Distanz bei Bestimmung des dem Mittelpunkt (oder Zweck) nächsten Schusses. Hausbl. (60) 1, 171.
c) Rechenk.: eine Zahl, insofern dadurch eine andre (ohne Rest) theilbar ist: Den größten gemeinschaftlichen T. zweier Zahlen suchen etc.
~erēī, f.; –en:
selten auch in Zsstzg.: Ur-: s. urtheilen 3.
~haft, a.:
1) nach Adelung, in der Volksspr.: sich bequem oder vortheilhaft theilen lassend („theilsam“), Ggstz.: un-t.
2) eines im Genit. beigefügten Komplements Theil habend: Eines so lebhaft gewünschten Gutes endlich t. zu werden. G. 15, 17; Dieses Blatt soll euch des schönsten Genusses t. machen. 23, 187; Daß ihr nicht t. [„theilhaftig“. Off. 18, 4, s. u.] werdet ihrer Sünden. H. R. 7, 342 etc.; Ggstz.: Im Mittelmaß vereint sich zweier Äußern Kraft, | doch Mittelmäßigkeit ist beider un-t. (–⏑–). Rückert W. 2, 118 etc.; oft in verlängerter Form: Theilhaftig, z. B. 1. Kor. 9, 10; 23; 10, 7; 21 u. .; Der stieren Härte | eines Edelsteins t–ig (⏑–⏑). Heine Rom. 130; WHumboldt 3, 51 (—⏑) etc.; (in niederd. Verwechsl. von Dat. u. Acc.: Ihnen ihres Glaubens t–ig zu machen. Olearius Reis. 82b). Zsstzg. außer dem Ggstz. (s. 1; 2) nam.: Vór-:
1) geneigt zu vortheilen (s. d. 2b) = voll eigennütziger Gewinnsucht: Der v–en Stadt. Logau (L. 5, 290) etc.; auch: In Kaufmannschaft ein sehr v–ig und betrieglich Volk. Mandelslo 50b; HKurz Sonn. 16; HSachs G. 1, 69 etc., auch Vortheilisch. Mal. 1, 14; Sir. 14, 9; Luther 1, 250b.
2) Vortheil bringend, gewährend; zum Vortheil gereichend: Durch einander mischen, was ihnen vor-t. und was ihnen nachtheilig ist. G. 15, 190; 13, 96; Das war hierzu mehr vor-t. als nachtheilig. W. 9, 135; Ihn in ein v–es Licht zu stellen. 8, 124; Wiewohl der Glanz .. einen v–en Abstich von der einfachen Kleidung machte. 19, 336 etc.; V–ig. Breitinger (Wackern. 4, 20¹); Zimmermann Nat. 3 etc.; Mit V–igkeit [auf v–e Weise]. Zinkgräf 1, 104 etc.; Die Noth lehrte die Venetianer, ihre Sicherheit in der un-v–esten Lage suchen, die ihnen nachher so vor-t. ward. G. 23, 74 etc.
~ig, a.:
nur in Zsstzgn., z. B.:
1) mit Zahlw.: aus so und so vielen Theilen bestehend: Ein-; zwei- etc.; mehr-; viel-t–e Bücher (s. bändig 1); Die hundert-t–e Thermometerskala etc.; Ein zwei-t–es Gesenk (s. d. 4). Karmarsch 1, 762 etc.; Die Elementarstoffe .. waren vorhanden in zwei-t–en Verbindungen. Was hat sie zur drei- und vier-t–en Ver- einigung getrieben? Oppenheim 8, 87; Zwei-t–e und mehr-t–e Verbindungen. 97 etc.; auch z. B.: Die Drei- T–keit der Familie aufzuheben und alle Elemente in einen festen Hausstand zu vereinigen. Lewald Bfr. 1, 227; Grube Geogr. 3, 49 etc.; ferner in einer Art Ellipse (vgl. löthig 3c u. e), z.B.: Doppelthaler sind 900-t.; einfache Thaler 750-t., jene enthalten 900, diese 750 Theile Silber auf 1000 Theile der Legierung. 2) mit Zahlw. z.B.: Dick-t–e Bücher, s. bändig1; Reich-t., reich an Zahl der Theile. Linck Schl. 19 etc. 3) mit Vors., z. B.: Ab-: (veralt.) = abgetheilt, d. h. abgegrenzt, abgesondert. JBöhm 2, 46; 198; 10, 168; 12, 69 und so noch: Augsb. Z. (55) 66a; bei Campe auch = apannagiert (s. Abtheil). Gêgen-:
1) auf den Gegentheil (s. d. 1) oder Gegner bezüglich, von ihm ausgehnd, ihm angehörig: Unser Heil im g–en Lager suchen. LHerbert Nap. 3, 128; Der g–en Luftstreiche. W. 14, 111 etc., vgl.: Gegentheilische illatio ist nicht schließbar. Schottel 326b.
2) (s. Gegentheil 2) entgegengesetzt: Möser Ph. 3, 64; JvMüller 1, 284; Grade die g–e Wirkung. W. 14, 61; HB. 1, 247 etc. Nāch-: Nachtheil bringend; zum Nachtheil gereichend; schädlich (s. Ggstz. vortheilhaft, seltner: Da Tanznachspiele dem .. Theatergeschmack überall mehr n. als vor-t. Schütze Hamb. 263 etc.); Einem (oder für Einen); der Gesundheit etc. n. In das N–e .. hin zeichnen. Fichte 7, 329; Der Lust ist diese Nacht heilig; | dein Besuch ist ihr n. Rückert Mak. 1, 102; Die n–sten Anekdoten. W. 17, 117 etc.; Die N–keit; Mittel, dem Mißbrauche der Freiheit zu wehren, welche der Freiheit selbst un-n. [nicht n.] sind. 7, 184; (Bessern Vorschlägen un-n.) einen Rath zu geben. 5, 156 = unbeschadet; 23, 18; 29, 198; 31, 425 etc. Vór-: (s. Ggstz. nach-t.) z. B.: Der v–e [vortheilhafte] Mangel. Rachel Sat. 2 (Überschr.); Schütze Hamb. 126 etc. Vōr-ur-: vorurtheilsvoll: Das Abergläubische und V–e. H. Ph. 13, 252. Zer-: s. zertheilbar.
~igen, tr. etc.:
in Zsstzg., z. B.: Áb-: apannagieren. Campe (s. Abtheil). Be-: refl.: Sich an oder bei Etwas b., mit daran Theil nehmen und im Partic.: Betheiligt. Gotthelf Sch. 353; mitbetheiligt. Lewald Hel. 2, 175 etc.; Ggstz.: Unbetheiligt und dazu: Seine völlige Unbetheiligtheit an diesen Dingen. D Mus. 1, 2, 2. Be-nāch-: heute gew. st. des seltnern benachtheilen (s. d.) etc.
~isch, a.:
in Zsstzg.: Gêgen-t., s. gegentheilig 1; vör-t., s. vortheilhaft 1.
~nis, n., –ses (f.); –se:
in seltner Zsstzg.: Ver-: Vertheilung: Ver- einzelung der V–se. Ense B. 3, 298.
~s: s. Theil 15. ~sam, a.:
s. theilhaft 1, vgl. Stalder, hochd. gw. nur Zsstzg.: Mít-: mittheilend (s. d. 2c): Der geschwätzige K. war nicht gegen mich m. Goldammer Litth. 84; Hartmann Unst. 2, 316; Sehr m. über diesen Gegenstand. Oppenheim 8, 4; In der m–sten Stimmung. Spielhagen Pr. 2, 8 u. o.; M–keit. Novalis 1, 208; Schelling 2, 2, 501 etc.; Un-m.; Un-m–keit.