strafbar
Strafe
strafen
straff
strafen
Strafheit
sträflich
Strafling
Strähe
Strāf~bar, a.:
Strafe verdienend: Er ist unschuldig, so s. er scheint. 35, 139; ’Was S–es [„Sträfliches“. F. 1, 87] begehen. 2, 273; Diese s–e, diese verdammliche Liebe. 105a etc.; [Das] wird meine S–keit mindern. 191b etc.; Be-s., bestraft werden könnend. —
~e, f.; –n: 1) ein Übel, das Einen als Folge begangnen Unrechts trifft, nam. durch einen Urtheilsspruch (vergl. Buße 2 und 6, 255): Daß eine Hölle und äußere S–n mir eher für sie eine Linderung zu versprechen als eine Schärfung der S. zu drohen schienen. 17, 132 u. o. Leicht zu mehrende Zsstzgn (s. 2184 ff.), z. B.: Die Ehren-S–n in Geld-S–n umgesetzt. 17, 112; Zu lebenslänglicher Festungs-, Gefängnis- S. verurtheilt; Wie Manchen hat er Leibes- und Geld- S–n erspart! Ph. 1, 160; Marco erhält als gnädige Halb- S. den Auftrag, sogleich . . gegen die Türken abzugehen. 33, 232; Die Richter haben ihm die Hals- straf’ auferleget. Fr. 399 (s. Hals 3); Die Lehre von den ewigen Höllen-S–n. Str. 1, 152; Kinder-S. (s. Staupe 1); Streng büßt’ ich’s ab mit allen Kirchen-S–n. 443a; Abschaffung der Körper-, nam. der Prügel-S.; Kriminal-S–n; Bei Lebens- S. 973b), bei Leibes- und Lebens-S–n M. 11), bei Leibes- S. 201) verbieten etc.; Worauf keine Leibes-S. steht. Osn. 1, 261; Leib- und Lebens-S–n. Ph. 1, 258; Ordnungs-S. bezahlen, für Verletzung der festgesetzten Ordnung; Policei-S–n; Prügel-S. 12, 9a; Schul-S–n; Bei Thurm- (und Leibes-)S. 3, 349; Ph. 1, 154 = Gefängnis-S.; Todes-S. F. 279; Vermögens- S.; Zuchthaus-S. Sonn. 263 etc. —
2) (s. 1) selten personif.: Die Erinnyen mit ihren Dienern, den S–n. Luc. 5, 205. —
3) (s. 1) von best. S–n, z. B.: Seine [Gefängnis-] S. absitzen etc.; bes. = Geld-S. (s. Bruch III 1m): (Seine) S. geben, erlegen, bezahlen; Einen in S. nehmen etc. —
4) (s. 1) veraltend: Zurechtweisung etc., z. B.: Höret doch meine S. [„Widerlegung“. 13, 6; 23, 4; 1, 23; 25; 30 etc.; 2. 3, 16; N. 42γ (u. Br. 296a etc.); —
~en, tr. etc. (mhd. strâfen, vgl. nam. Schm. 3, 682; veralt. Impf. strief. Stumpf 400b): 1) (mund- artlich) behauen, beschneiden. — viell. die Grundbed. —
2) mit einer Strafe belegen; diese für begangnes Unrecht erfolgen lassen (vgl. züchtigen; büßen4), z. B.:
a) Einen s.; ihn hart, schwer, hoch, linde, leicht s., (un)gerecht s.; Einen für Vergehen (Frevel, Verbrechen, Sünden, Missethaten etc.), wegen eines Vergehns, um eines Vergehns willen, um ein Vergehn etc. s.; selten (vgl.
3) mit Gen.: Gott, strafe mich nicht meiner Sünden. 1, 107; oft: Sünden, Frevel, den Diebstahl etc. s.; (dichter.): Der Jlion mit Kronion’s frevel-s–dem | Karst niederriß. 3, 50; ohne Obj. (s. rächen 1b). 10, 6; 16, 12 u. o. (seltner: Er bestraft’ ohne Lindigkeit. N. 173); Einen an der Ehre; am Leib, Leben, Vermögen, Gelde; ihn um (so und so viel) Geld s. etc.; Den Dieb oder Diebstahl mit Gefängnis etc. s., be-s.; Etwas mit dem Tode s. 4, 276; Kinder mit der Ruthe s.; Gott straft — Einen mit Blindheit, Völker mit Krieg, Pest etc. — b) ellipt. als Fluch: Gott straf mich etc. [wenn ich lüge]. Dazu: Aufthuerische Kriegsleute .. heißen „Strafmichgott’s“. 24, 445 — c) refl.: Etwas straft und rächt (s. d. 2) sich; Der sich selbst s–de Mißbrauch. 7, 86 etc.; Diese augenblickliche Albernheit be strafte sich. 21, 138 etc. — d) Ungestraft [straflos]. 3, 6; Ungestraftheit. 6, 151; 173 etc.; vgl.: Unbestraft, von keiner äußern Strafe getroffen. — e) Strafer. 30, 372 — auch, gleichsam personif., = Stock. 6, 169 —, veralt.: Sträfer. SW. 46, 352; „Streffer“. 1, 165 etc. (s. 3), vgl. gw. mit abhäng. Genit.: Bestrafer(in). 1, 351; N. 5, 295 etc. — f) veralt.: „Straffung“. N. 6, 23 etc., gw.: Bestrafung. — 3) (s. 2) veraltend: (mit Worten) zurechtweisen; tadeln; schelten (s. 1752; Br. 296a; 371a etc.): 1. 6, 3; 21, 25; 37, 10: 20, 4; 22, 2; 18, 21 u. o. (Wir leiden keinen Meister noch „Streffer“. 5, 148b etc., s. 2e); Er strafte [schalt] sie dabei, daß etc. 54 etc.; Jedes Zeugnis straft mich einen Schurken. Rich. III. 5, 3 etc.; auch: Er straft ihn Deß [= darüber] mit harten Worten. 11, 133; 15, 142; 4, 124; 2, 468 etc.; So „straffe“ [zeihe] mich der Lügen (s. d.). 5, 198a etc.; Einen Lügen s.; Der Lügenstrafer. Rich. II. 4, 1. —
4) selten (s. 3) Sie haben ihre Sünde durch Buße gestraft. 8, 20a, büßend als Sünde bekannt (vergl.: durch Strafe gebüßt); so wohl auch 13, 15 (vergl. s. v. ֶ). —
5) Im Pikettspiel straft beim Ansagen ein höhres Blatt das niedrigre des Gegners, macht dies fürs Zählen ungültig, s. 120. — Zsstzg., nam. zu 2, z. B.: Ab-: so strafen, daß die Sache damit abgethan ist: Einen a. 1, 308; 26, 219 etc., auch [3]: 3, 91; Sich selbst a. Fr. 451 von einem Selbstmörder; Vergehn, Sünden etc. a. V. 1, 162; 2, 207; 491; 3, 557 ¹⁷; 8, 288 etc.; Abstrafung. — Be- [2a; c; d; e; f]. — Lügen- [3]: s. Lüge. — Nīēder-: (ugw.) Sein Wort, das auf die Sünder niederstraft [strafend niederfährt]. Sav. 28. — Ver-: Der angehnde Meister mus jeden beim Meisterstück begangnen Fehler v. [durch Geldstrafe büßen]. —
Stráff, a.: Ggstz. zu schlaff (s. d.): scharf und kräftig angespannt: Sich stramm (s. d.) und s. halten. Gr. 2, 248; T. 1, 46 etc. Arme, die den Bogen | spannten streng und s. 52b etc.; S–e Saiten, Sehnen, Bogen, Geschosse, Seile, Taue, Nerven, Muskeln, Haltung etc.; S. — spannen, (an)ziehn, die Zügel fassen oder halten, sich halten, sich empor richten, sich stellen, stehn etc.; Daß sie s. und unverdrossen ihre Pflicht that. B. 98; Ein Beutel . ., voll und s. 36b; In kürzere, s–ere jambische Glieder zusammengezogen. 243b; Markige, nerven-s–e Deutschheit. 180b etc. —
~en, tr.: straff machen: Die Saiten 2, 13), den Nerv garten Po. 1, 152; 2, 377), den Erschlafften (1, 4), den Arm 2, 90; BE. 173), die Glieder quette W. 58), die ganze Gestalt VTag. 233) s. etc.; refl.: Es strafft sich | jegliche Kraft in ihm. Po. 1, 25 etc.; Durch seines nord’schen Armes Straffung. 2, 7 etc.; Die Maschen an-s. etc. 2, 263; In der auf gestrafften Haltung. 14, 268); Ihre [der Fahne] Seide straffte sich bald zitternd aus. V. (61) 57; Des Armes Sehnen sich ent-s. [erschlaffen]. 1, 368; Die Arme müssen sich er-s. 137 etc. —
~heit, f.; 0: das Straffsein: Elasticität und S. der Glieder. Y. 1, 9; Ästh. 2, 162; 198 etc. —
Strǟf~lich, a.: 1) Strafe oder Tadel verdienend (s. strafbar). Küchl. 6, 29; 5, 46; Luc. 5, 316 etc.; Ggstz.: Un-s. 5. 32, 4; 73, 13; 119, 9 etc.; 5, 287; Od. 16, 237 etc. — 2) (s. strafen 2b) wie „verdammt“ (s. d. 2), verflucht etc. zur Bez. eines hohen Grads: S. weh. D. 530; Es hat mich gott-s. geschnellt. Leb. 1, 231 etc. — 3) strafend, streng etc.: Schnell wird er s. richten. 12, 265; 6, 60; Ich will mir ein s–es Ansehen geben. 5, 3, 148; 214a; Mas. 101 etc. —
~ling, m., –(e)s; –e: Einer, der eine Kriminalstrafe zu überstehn hat (vgl. Züchtling). 3, 164; 12, 8b; Bagno-S–e. ebd. etc.; Fortbild.: Die S–schaft etc. —
Strǟhe, f.; –n: s. Strähn 2.
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