stät
Stäte
stäten
Stater
Unstätheit
stätig
bestätigen
Statik
Station
stätär
Stätierer
Statiös
Stätisch
stätisch
Statist
Stätistik
Stätiv
stäts
stätsch
Stǟt (stêt), –est, a.:
s. stehen, Anm.:
1) fest, nicht hin und her schwankend etc., eig. und übertr., z. B.: 2. 15, 7; Sein Auge matt, doch „stet“. SW. 1, 450; 3, 124; Oftmals hab ich gesorgt, es möchte der Krug dir entstürzen; | doch er hielt sich s. auf dem geringelten Tuch. 1, 243; Es recht s. zu tragen und .. nicht zu bewegen oder zu rütteln. 19, 57; Mit männlich s–er Hand. 2, 34; Auf des Lebens leicht bewegter Woge | bleibt dir ein „stetes“ Herz. 13, 141; Bleibt s. auf einem Sinn. 33; 5, 174; Das unstete und flüchtige Gut der weiblichen Schönheit „stet“ und fest zu machen. M. 3, 67; [So] schwinden alle Erdengrößen, | nur die Götter bleiben s. 54a; 322b; 788b; Ich bin standhaft wie des Nordens Stern, | deß unverrückte, ewig s–e Art | nicht ihres Gleichen hat. Sh. 2, 71; 11, 139; 20, 133 etc. Ugw.: Mit einem steten [stehnden] Heere. 1, 165. —
2) (s. 1) beständig, immerwährend, fortdauernd, — nam. als attrib. Ew. (häufiger: stätig): Durch „stetes“ Leben mit . . Künstlern. 39, 441; 1, 109; 5; EpSp. 104; 1, 184; Hy. 3; Th. 238; 3, 136 etc.; als Adv. gw.: stäts (s. d.). —
3) oberd.: still, ruhig. 3, 670; Barf. 12 etc., auch ohne Uml.: Sie ist ganz stat ihres Wegs fortgegangen. V. 1, 276; 327. —
4) s. stätisch. — Zsstzg.: Un-:
1) [1] Un-s. und flüchtig. 1. 4, 12; 5, 6; Ein vages u–es Vermögen. 18, 304; 344; Verworren, schwankend und un-s. 198; 4, 17; 81a; 492b; 129a etc., Ugw.: U–en Sumpf. 1, 5 (ohne festen Grund). —
2) [2] vgl. 1: mit Unterbrechungen, bald statthabend, bald nicht: Augen, die ein wildes, u–es Feuer schossen. Giaf. 186; Georg. 3, 501; Ov. 2, 326 etc. —
3) [3] —
4) (veralt.) ehebrüchig: (Die Unstäte.) ebd. —
~e, f.; –n: 1) s. Statt 1c. —
2) (ohne Mz.) das Stät-Sein, Stätigkeit, Ausdauer etc.: Scheue nicht Mühe noch S.! Mak. 2, 226, — Ggstz.: In der Un-S. ihres Herzens. Pfl. 1, 13 (Unstät(t)heit. Kepl. 1, 33; Br. 1, 25), s. auch unstät 4. —
~en, tr.: in Zsstzg.: Be-: s. bestätigen und bestatten 2. — Ver-: (schwzr.) befestigen; festzuknüpfen: Einen Verband, eine Nähterei v. —
*Stāter (gr.), m., –s; uv.: versch. Münze ,der Alten. 17, 2 ff.; Po. 3, 46 etc. —
Unstätheit: s. Stäte 2. — Stǟtig (stêtig), a.: 1) ununterbrochen fortschreitend oder beharrend, beständig etc. (s. stät 2): 19, 13; V. 54; 38, 14 (adv.); 39, 70; Th. 228 (Kompar.) etc. —
Bestǟtigen, tr. etc.: a) veralt. Adv.: S–lich. 9, 62 etc.; Stätig s. 304a; b; Stetigs. 1, 271 etc. —
b) S–keit (vgl. Kontinuität etc.). 14, 160; 18, 274; 32, 130; 1153a; 1215a etc.; seltne Mz.: [Gott], du unbegreiflichs Meer vollkommner S–keiten, | bleibst ohne Änderung. 25, 26. — 2) s. stätisch. —
1) (s. bekräftigen 2) Etwas, das noch nicht (unumstößlich) fest steht, stät, d. h. feststehnd machen (s. 3, 671), — nam. (ineinandergreifend):
a) die Glaubhaftigkeit, Wahrheit von Etwas bekräftigen (vgl. besiegeln 2): Eine Nachricht b., auch refl.: Sie bestätigt sich, erweist sich als wahr; Es bestätigte sich auch wirklich, daß etc. 5, 240 etc.; Jemandes Aussage b.; die eigne mit einem Eide b.; Dieser Umstand bestätigt meine Vermuthung; Das, was sie nur muthmaßte, zu b. 19, 317; Sich und den Gefährten hat er | die Persönlichkeit bestätigt. 4, 153; 282; 8, 348; Sein wahrer Gehalt ist durch das Feuer bestätigt. 4, 157 etc.; daneben: „Da habt ihr Recht“, bestätet der Richter. 76; 286; 59b etc., auch ohne Uml.: Ihr Thun durch Menschenblut bestaten [ihm das Siegel aufdrücken etc.]. Grot. 223. —
b) als ein zum Entscheiden Befugter erklären, daß Etwas in Kraft und Wirksamkeit treten oder bleiben, gelten soll: Einen abgeschloßnen Vertrag, Friedensschluß etc.; ein gefälltes Urtheil; eine Wahl, den Gewählten im Amt; Einen im Besitz, ihm den Besitz b.; Der Herr „bestetige“ dein Wort! 28, 6 u. o.; Sich von einem wandelbaren Kriegsfürsten zu einem bestätigten (s. c) Friedens- und Landesfürsten erheben. 33, 227; Eine schwebende Gewohnheit für ein Recht „bestetigen“. 6, 320a; Das Recht .., das .. der Schluß | der Parlamente dir bestätigte. 418b etc.; Daß Rom mit Empörern .. wie mit einer rechtsbestätigten Macht unterhandelte. A. 2, 10 etc.; (bergm.): Einem ein gemuthetes Lehen b. oder bloß: b. Hochz. 133) etc. Daneben: In Bestätung der Prälaten. .. Ein[en] Abt zu bestäten. .. Diese Bestätigung. . . Den Bischof aber bestätet man .. mit einem Ring etc. 363a etc. —
c) außer a und b, veraltend: Durch Gerechtigkeit wird der Thron „bestetigt“ [befestigt. 16, 12; 15, 25 u. o. bibl. („bestettigen“. 5, 240b; 371b; 6, 11a etc.), aber auch z. B. noch: Seine Selbständigkeit ward durch seine äußern Umstände nicht wenig beständigt. 17, 126; Wie diese Vhe .. sich lebendig erhielten und .. immer mehr bestätigt wurden. 27, 79; Mit einem bestätigten [ruhigen] Herzen. 7, 328 etc., auch refl.: Töchter und Söhne in so schwebenden Zuständen eine Weile hinwalten zu lassen, bis sich Etwas zufällig fürs Leben bestätigt. 22, 20; Die Veterinäranstalt in Jena bestätigte sich. 27, 320; Da sich denn mit Nordost das Wetter bestätigte. 40, 334; Sch. 5, 311 etc. Daneben: Will machen ich mein Testament | und bestätten meinen letzten Willen. G. 2, 144; Bestäten. 2, 11 etc. —
d) weidm.: durch Vorsuchen (s. d.) Zahl und Standort des in einem Revier befindlichen Wilds bestimmen: Ein Revier, das Wild, die Jagd b., s. 2, 45b; 9, 149; Br. 242 etc. (s. erneuern 2; versichern 3a), daneben: Bestäten. 2, 20; 33; (Einbestäten. —
e) Dazu nach den versch. Nüancen (a—d): Bestätigung, f.; –en; seltner: Als ihren Gewährsmann und Bestätiger in allen Einsichten. D. 2, 169 etc. —
2) s. bestatten 2. —
3) Waaren spedieren, dazu: Güterbestät(ig)er oder bloß: Bestäter, Spediteur, vgl. 2, 392 u. niederd. (von stede, Stätte, Stelle): Bestêder 4, 1015), auch: der beim Schiffszimmermann ein Schiff „bestellende“ Reeder 107a) und: Reederei- Korrespondent. Priv. 915 etc. —
*Stātik (gr.), f. (–en): der die Lehre vom Gleichgewicht enthaltende Theil der Mechanik (s. d. und Hydro-S.), dazu: statisch, darauf bezüglich. —
*Statiōn (lat.), f.; –en; –s-: 1) zunächst bei Reisen: Ort, wo Halt gemacht wird; der Halt (s. d. 1, vgl. Rast 3) selbst und: die Entfernung eines Haltorts vom andern: Jch stieg mehrere S–en nicht aus. 19, 60; 18, 281 etc.; Auf der ersten Eisenbahn-S. N. 3, 24; Die Frachtfuhrleute hatten hier von Alters her eine Haupt-S. gemacht. Mus. 1, 10; Eine Post-S. besteht aus einer .. Strohhütte. 23, 221 etc.; auch übertr. 31, 21 etc.; Die S–en des Lebens etc. —
2) ein ansehnl. Amt. —
3) Freie S. [Kost] haben. —
~ǟr, a.: stillstehnd. —
~īērer, m., –s; uv.: (veralt.) mit Heilthümern umherziehnder Bettelmönch, s. 499; Ul. 43 u. Anm.; Br. 400b; 402a. —
*Stāt~iȫs: s. staatlich 2. — ~isch: s. Statik. — Stǟtisch, a.: von Thieren: störrisch-widerspenstig, so daß man sie nicht von der Stelle bekommen kann, z. B. von Jagdhunden. Rh. 3, 167 etc., bes. aber von Pferden (s. ständig 2; bännig 3), eig. und bildl. 176; Rol. 9, 72; Th. 2, 333b, auch „Stätsch, stätig“, dazu: Stätigkeit. ebd.; Stätsch. Dr. 1, 201; Lammf. 1, 88 etc.; Stetisch. 11, 746; Ph. 3, 132 etc.; Stättisch. 3, 5; Stättig. Par. 1, 22; Stettig. Dicht. 2, 125; 5, 135 734b = strittig, wohl Drckf.); Stätig. Th. 3, 472; Stetig. 5, 70b etc.; Ein stäter [Gaul]. Mak. 1, 152. —
*Stat~ist (nlat.), m., –en; –en: 1) Bühnenw.: Nichtschauspieler als stumme Pers., s. 1010; Theater- S–en. 19, 161. —
2) (veralt.) Statistiker. —
~īstik, f. (–en): Die S. ist eine stillstehende Betrachtung der Staatskräfte eines Landes für eine gegebne Epoche. 10, auch (mit Mz.) = Lehrbuch der S. Dazu: statistisch, auf die S. bezüglich, dazu gehörig etc.; Statistiker, Einer, der sich mit S. beschäftigt. —
~iv (īw), n., –(e)s; –e: Gestell für mathemat. und astron. Geräthschaften. —
Stǟts, adv., zu stät (s. d. 2), beständig, immer, allezeit, — heute gw.: Stets, wie bei z. B. 25, 15; 35, 13; 73, 23 etc., doch z. B.: Stäts. 2, 52; 2, 893* 1303²⁷ etc. —, auch z. B.: Stets unstät. 4, 17; Ein Flattergeist, der s. das Neue liebt, vgl.: Wenn du stät (s. d. 1) und immerdar mich liebest. 2, 45; Liebt .. stät und treu. 11, 139, dagegen ugw.: Der bleibt auch stets [stät = fest] und unbewegt. ferner: Sehr stets. (s. ferner: Für stets. 10, 220, gw.: für immer (s. d. 1a). Verstärkt: All-s. Dr. 1, 34; H. 1, 161; Lind. 3, 13; GschTh. 205; 355; 3, 43: Ar. 1, 365 etc. —
Stǟtsch, a.: s. stätisch.
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