Faksimile 0359 | Seite 1181
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stät Stäte stäten Stater Unstätheit stätig bestätigen Statik Station stätär Stätierer Statiös Stätisch stätisch Statist Stätistik Stätiv stäts stätsch
Stǟt (stêt), –est, a.:
s. stehen, Anm.:
1) fest, nicht hin und her schwankend etc., eig. und übertr., z. B.: 2. Macc. 15, 7; Sein Auge matt, doch „stet“. Freiligrath SW. 1, 450; 3, 124; Oftmals hab ich gesorgt, es möchte der Krug dir entstürzen; | doch er hielt sich s. auf dem geringelten Tuch. G. 1, 243; Es recht s. zu tragen und .. nicht zu bewegen oder zu rütteln. 19, 57; Mit männlich s–er Hand. 2, 34; Auf des Lebens leicht bewegter Woge | bleibt dir ein „stetes“ Herz. 13, 141; Bleibt s. auf einem Sinn. 33; Kretschmann 5, 174; Das unstete und flüchtige Gut der weiblichen Schönheit „stet“ und fest zu machen. Musäus M. 3, 67; [So] schwinden alle Erdengrößen, | nur die Götter bleiben s. Sch. 54a; 322b; 788b; Ich bin standhaft wie des Nordens Stern, | deß unverrückte, ewig s–e Art | nicht ihres Gleichen hat. Schlegel Sh. 2, 71; W. 11, 139; 20, 133 etc. Ugw.: Mit einem steten [stehnden] Heere. Nicolai 1, 165.
2) (s. 1) beständig, immerwährend, fortdauernd, nam. als attrib. Ew. (häufiger: stätig): Durch „stetes“ Leben mit . . Künstlern. G. 39, 441; Hagedorn 1, 109; Haller 5; Haug EpSp. 104; Herwegh 1, 184; Lohenstein Hy. 3; Tschudi Th. 238; V. 3, 136 etc.; als Adv. gw.: stäts (s. d.).
3) oberd.: still, ruhig. Schm. 3, 670; Auerbach Barf. 12 etc., auch ohne Uml.: Sie ist ganz stat ihres Wegs fortgegangen. Spindler V. 1, 276; 327.
4) s. stätisch. Zsstzg.: Un-:
1) [1] Un-s. und flüchtig. 1. Mos. 4, 12; Spr. 5, 6; Ein vages u–es Vermögen. G. 18, 304; 344; Verworren, schwankend und un-s. 198; Nicolai 4, 17; Sch. 81a; 492b; 129a etc., Ugw.: U–en Sumpf. JvMüller 1, 5 (ohne festen Grund).
2) [2] vgl. 1: mit Unterbrechungen, bald statthabend, bald nicht: Augen, die ein wildes, u–es Feuer schossen. Klinger Giaf. 186; V. Georg. 3, 501; Ov. 2, 326 etc.
3) [3] Schm.
4) (veralt.) ehebrüchig: (Die Unstäte.) ebd.
~e, f.; –n:
1) s. Statt 1c.
2) (ohne Mz.) das Stät-Sein, Stätigkeit, Ausdauer etc.: Scheue nicht Mühe noch S.! Rückert Mak. 2, 226, Ggstz.: In der Un-S. ihres Herzens. Kompert Pfl. 1, 13 (Unstät(t)heit. Burow Kepl. 1, 33; Forster’s Br. 1, 25), s. auch unstät 4.
~en, tr.:
in Zsstzg.: Be-: s. bestätigen und bestatten 2. Ver-: (schwzr.) befestigen; festzuknüpfen: Einen Verband, eine Nähterei v. Stalder.
*Stāter (gr.), m., –s; uv.:
versch. Münze ,der Alten. Matth. 17, 2 ff.; Pfeffel Po. 3, 46 etc.
Unstätheit: s. Stäte 2. Stǟtig (stêtig), a.:
1) ununterbrochen fortschreitend oder beharrend, beständig etc. (s. stät 2): Spr. 19, 13; Görres V. 54; G. 38, 14 (adv.); 39, 70; Tschudi Th. 228 (Kompar.) etc.
a) veralt. Adv.: S–lich. Brockes 9, 62 etc.; Stätig s. Stumpf 304a; b; Stetigs. 1, 271 etc.
b) S–keit (vgl. Kontinuität etc.). G. 14, 160; 18, 274; 32, 130; Sch. 1153a; 1215a etc.; seltne Mz.: [Gott], du unbegreiflichs Meer vollkommner S–keiten, | bleibst ohne Änderung. W. 25, 26. 2) s. stätisch.
Bestǟtigen, tr. etc.:
1) (s. bekräftigen 2) Etwas, das noch nicht (unumstößlich) fest steht, stät, d. h. feststehnd machen (s. Schm. 3, 671), nam. (ineinandergreifend):
a) die Glaubhaftigkeit, Wahrheit von Etwas bekräftigen (vgl. besiegeln 2): Eine Nachricht b., auch refl.: Sie bestätigt sich, erweist sich als wahr; Es bestätigte sich auch wirklich, daß etc. W. 5, 240 etc.; Jemandes Aussage b.; die eigne mit einem Eide b.; Dieser Umstand bestätigt meine Vermuthung; Das, was sie nur muthmaßte, zu b. G. 19, 317; Sich und den Gefährten hat er | die Persönlichkeit bestätigt. 4, 153; 282; L. 8, 348; Sein wahrer Gehalt ist durch das Feuer bestätigt. Thümmel 4, 157 etc.; daneben: „Da habt ihr Recht“, bestätet der Richter. Reithard 76; 286; Schaidenreißer 59b etc., auch ohne Uml.: Ihr Thun durch Menschenblut bestaten [ihm das Siegel aufdrücken etc.]. Opitz Grot. 223.
b) als ein zum Entscheiden Befugter erklären, daß Etwas in Kraft und Wirksamkeit treten oder bleiben, gelten soll: Einen abgeschloßnen Vertrag, Friedensschluß etc.; ein gefälltes Urtheil; eine Wahl, den Gewählten im Amt; Einen im Besitz, ihm den Besitz b.; Der Herr „bestetige“ dein Wort! Jer. 28, 6 u. o.; Sich von einem wandelbaren Kriegsfürsten zu einem bestätigten (s. c) Friedens- und Landesfürsten erheben. G. 33, 227; Eine schwebende Gewohnheit für ein Recht „bestetigen“. Luther 6, 320a; Das Recht .., das .. der Schluß | der Parlamente dir bestätigte. Sch. 418b etc.; Daß Rom mit Empörern .. wie mit einer rechtsbestätigten Macht unterhandelte. Tieck A. 2, 10 etc.; (bergm.): Einem ein gemuthetes Lehen b. oder bloß: b. (Mühlpforth Hochz. 133) etc. Daneben: In Bestätung der Prälaten. .. Ein[en] Abt zu bestäten. .. Diese Bestätigung. . . Den Bischof aber bestätet man .. mit einem Ring etc. Stumpf 363a etc.
c) außer a und b, veraltend: Durch Gerechtigkeit wird der Thron „bestetigt“ [befestigt. Zunz]. Spr. 16, 12; 15, 25 u. o. bibl. („bestettigen“. Luther 5, 240b; 371b; 6, 11a etc.), aber auch z. B. noch: Seine Selbständigkeit ward durch seine äußern Umstände nicht wenig beständigt. G. 17, 126; Wie diese Vhe .. sich lebendig erhielten und .. immer mehr bestätigt wurden. 27, 79; Mit einem bestätigten [ruhigen] Herzen. 7, 328 etc., auch refl.: Töchter und Söhne in so schwebenden Zuständen eine Weile hinwalten zu lassen, bis sich Etwas zufällig fürs Leben bestätigt. 22, 20; Die Veterinäranstalt in Jena bestätigte sich. 27, 320; Da sich denn mit Nordost das Wetter bestätigte. 40, 334; Sch. 5, 311 etc. Daneben: Will machen ich mein Testament | und bestätten meinen letzten Willen. HSachs G. 2, 144; Bestäten. Zwingli 2, 11 etc.
d) weidm.: durch Vorsuchen (s. d.) Zahl und Standort des in einem Revier befindlichen Wilds bestimmen: Ein Revier, das Wild, die Jagd b., s. Döbel 2, 45b; Gartenl. 9, 149; Laube Br. 242 etc. (s. erneuern 2; versichern 3a), daneben: Bestäten. Simplicissimus 2, 20; Teuerdank 33; (Einbestäten. Schm.).
e) Dazu nach den versch. Nüancen (a—d): Bestätigung, f.; –en; seltner: Als ihren Gewährsmann und Bestätiger in allen Einsichten. Ense D. 2, 169 etc.
2) s. bestatten 2.
3) Waaren spedieren, dazu: Güterbestät(ig)er oder bloß: Bestäter, Spediteur, vgl. Stalder 2, 392 u. niederd. (von stede, Stätte, Stelle): Bestêder (Brem. W. 4, 1015), auch: der beim Schiffszimmermann ein Schiff „bestellende“ Reeder (Bobrik 107a) und: Reederei- Korrespondent. Eichhorn Priv. 915 etc.
*Stātik (gr.), f. (–en):
der die Lehre vom Gleichgewicht enthaltende Theil der Mechanik (s. d. und Hydro-S.), dazu: statisch, darauf bezüglich.
*Statiōn (lat.), f.; –en; –s-:
1) zunächst bei Reisen: Ort, wo Halt gemacht wird; der Halt (s. d. 1, vgl. Rast 3) selbst und: die Entfernung eines Haltorts vom andern: Jch stieg mehrere S–en nicht aus. G. 19, 60; 18, 281 etc.; Auf der ersten Eisenbahn-S. Waldau N. 3, 24; Die Frachtfuhrleute hatten hier von Alters her eine Haupt-S. gemacht. Prutz Mus. 1, 10; Eine Post-S. besteht aus einer .. Strohhütte. G. 23, 221 etc.; auch übertr. 31, 21 etc.; Die S–en des Lebens etc.
2) ein ansehnl. Amt. Adelung.
3) Freie S. [Kost] haben.
~ǟr, a.:
stillstehnd.
~īērer, m., –s; uv.:
(veralt.) mit Heilthümern umherziehnder Bettelmönch, s. Agricola 499; Murner Ul. 43 u. Anm.; Zarncke Br. 400b; 402a.
*Stāt~iȫs: s. staatlich 2. ~isch: s. Statik. Stǟtisch, a.:
von Thieren: störrisch-widerspenstig, so daß man sie nicht von der Stelle bekommen kann, z. B. von Jagdhunden. Kosegarten Rh. 3, 167 etc., bes. aber von Pferden (s. ständig 2; bännig 3), eig. und bildl. Arnim 176; Streckfuß Rol. 9, 72; Falke Th. 2, 333b, auch „Stätsch, stätig“, dazu: Stätigkeit. ebd.; Stätsch. Fouqué Dr. 1, 201; Holtei Lammf. 1, 88 etc.; Stetisch. L. 11, 746; Musäus Ph. 3, 132 etc.; Stättisch. Thümmel 3, 5; Stättig. Börne Par. 1, 22; Stettig. Auerbach Dicht. 2, 125; Gotthelf 5, 135 (Stumpf 734b = strittig, wohl Drckf.); Stätig. Paalzow Th. 3, 472; Stetig. Luther 5, 70b etc.; Ein stäter [Gaul]. Rückert Mak. 1, 152.
*Stat~ist (nlat.), m., –en; –en:
1) Bühnenw.: Nichtschauspieler als stumme Pers., s. Düringer 1010; Theater- S–en. G. 19, 161.
2) (veralt.) Statistiker. Adelung.
~īstik, f. (–en):
Die S. ist eine stillstehende Betrachtung der Staatskräfte eines Landes für eine gegebne Epoche. Gaspari 10, auch (mit Mz.) = Lehrbuch der S. Dazu: statistisch, auf die S. bezüglich, dazu gehörig etc.; Statistiker, Einer, der sich mit S. beschäftigt.
~iv (īw), n., –(e)s; –e:
Gestell für mathemat. und astron. Geräthschaften.
Stǟts, adv., zu stät (s. d. 2), beständig, immer, allezeit, heute gw.:
Stets, wie bei Luther, z. B. Ps. 25, 15; 35, 13; 73, 23 etc., doch z. B.: Stäts. Uz 2, 52; Wackern. 2, 893* (Stolberg); 1303²⁷ (Schlegel) etc. —, auch z. B.: Stets unstät. Nicolai 4, 17; Ein Flattergeist, der s. das Neue liebt, vgl.: Wenn du stät (s. d. 1) und immerdar mich liebest. Talvj 2, 45; Liebt .. stät und treu. W. 11, 139, dagegen ugw.: Der bleibt auch stets [stät = fest] und unbewegt. Opitz; ferner: Sehr stets. Ds. (s. Adelung); ferner: Für stets. G. 10, 220, gw.: für immer (s. d. 1a). Verstärkt: All-s. Fouqué Dr. 1, 34; Görres H. 1, 161; IGMüller Lind. 3, 13; Prutz GschTh. 205; Reithard 355; V. 3, 43: Ar. 1, 365 etc.
Stǟtsch, a.:
s. stätisch.