Staat
Staate
staaten
Staaterei
staatig
staatisch
staatlich
Staatsthum
Stāāt, m., –(e)s; –en; –s-:
aus lat. status, it. stato etc. (s.stehen, Anm.):
1) (veralt.) der Stand, worin Jemand oder Etwas sich befindet, s. (Im ehelichen „stot“. Ul. 98) etc. und z. B. noch: Der Landesherr soll .. den S. des Landes nicht verändern. 9, 167. —
2) (s. 1) ,der einen Stand auszeichnende äußre Aufwand, Prunk, bes. an Kleidern, Bedienung, Gefolge“. (s. staatlich 2), z. B.:
a) von fürstlichen Pers. etc.: Der König nähert sich mit seinem ganzen S. Sch. 32 [Gefolge]; Für meinen Hof und meinen S. | die nöth’gen Kosten aufzutreiben. 1, 57 etc., s. Hof-S. —
b) überh. Schmuck und Pracht (Prunk), nam. in Kleidern: Viel Geld für S. ausgeben oder (Volksspr.) „verstaaten“; Sein Mantel reich an S. SW. 1, 450; Die blaue Mütz’ | .. sie ist zum höchsten S. 320b; Sie prunken wie Döcklein | in flitterndem S. 4, 89 etc., s. Zsstzg. —
c) Auch bildl. übertr. in stehnden Wendungen: Etwas ist nur zum S. [nicht zu praktischem Zweck etc.], z. B.: 6, 66 etc.; Der piemontesische Hanf macht hier wegen seiner Länge großen S. 15, 350), erregt Aufsehn etc.; Sein Stimmchen machte schlechten S., | es knarrte, wie ein Wagenrad. Lichtw. 116 etc.; Von oder mit Etwas großen S. machen, großthun etc.; Er machte ordentlich S. mit seinem alten Vater bei dem König. 4, 51; Ens. 130; Jahr. 1, 246 etc. —
3) veralt. (s. Etat) Anschlag über Ausgaben und Einnahmen. dazu die RA.: Auf Einen oder Etwas S. machen [rechnen, sich verlassen] können, z. B. 3, 42; Th. 8, 15; 12, 73; 153; 208; RFr. 50; Auf den elenden Tropf .. kann wohl kein vernünftiger Kerl den geringsten S. machen. 3, 6; 14, 57; War S. darauf zu machen, daß etc. 11, 62 etc. (s. 4, 1006). —
4) in Mz.: die niederländ. Stände (s. d. 4b), d. h. die Vertreter der Provinzen in den Landesversammlungen: Jede Provinz hatte ihre S–en, ihre Landstände. 9, 165; 304a; 797a; 870b; Die Herren S–en. Y. 1, 51 etc. (Die Staden. 54; 87; 189 etc.; dazu: Ein „Stadischer“ Trompeter. 93); dazu: General-S–en, für sämmtliche Provinzen. 796a etc., auch z. B. in Frankreich. 33, 125, vgl. die ugw. Ez.: Der Fünfte war Amsterdammer Generalstaat e. Stammb. 13 etc. —
5) ein Land (Reich) und Volk als politischer Körper, als ein in sich geschloßnes, in best. Form regiertes Ganze: Kleine, große, mächtige S–en; Das sternbesäete Banner der [ver- einigten] S–en [Nordamerika’s]. Leg. 1, 244 etc.; Pflichten gegen den S.; Das Wohl des S–s; Zum Besten des S–s etc.; S. und Kirche. 19, 164; Was der Priester bekam . .; was die Kirche oder der S. bekam. Osn. 1, 30; Cäsar hat vor seinem 37. Jahre in dem S. [als S–s-Mann] wenig und nicht vor dem 42. im Krieg hervorgeleuchtet. 14, 379; Der Stifter eines .. geheimen S–s im S. 18, 253 etc. —
a) verkl.: Unser Dörfchen stellte ein einziges feudales S–chen im S–e .. vor. V. (61) 112; 1, 539b; 13, 291 (ugw.: S–en und „Stäätchen“. 15, 326; 11, 667a); S–lein. M. 55. —
b) auch von Thieren, die in ähnlichen Genossenschaften leben, z. B. von Bienen. Ländl. 4, 789; Im Bienen-S. 29, 198 und bildl.: Österreich, dieser Immen-S. V. 11 (vgl. Bienenkönigin; Biberrepublik etc.). — Zsstzg. nam. zu 2b, vgl. die von Schmuck, Putz, Kleid, Tracht etc. und — was unbez. bleibt — zu 5, vgl. die von Reich, Volk etc., leicht zu mehren und zu verstehn nach folg. Bsp.: Bīēnen- [5b]. — Brāūt- [2b]: 1, 130. — Ein B. im Staatenbunde. T. 6, 37 etc. — 1, 256; 8, 348. — s. Gesammt-S. — Erb-. — Fést- [2b]: 74, vgl.: Festtags-S. 14, 18. — Umwandlungsproceß des mittelalterlichen F–s zum modernen Rechts-S. Bl. 1, 54. — Flítter- [2b]: 1, 115. —
Búndes-: Eīnheits-: Eīnzel-: Feudāl-: Frēī-: 1) Republik (s. d.). 6, 24; 8, 118 etc. —
2) [1] ugw.: Denke dir Klaren kurz vor dem Hintritte in den F. der Natur. 2, 204 etc. — Fürsten-: nam. [2b], seltner [5] Monarchie. — Generāl- [4]. — Gesámmt-: Hausbl. (57) 1, 2, Ggstz.: Einzel-S–en. — Grōß-: (vgl. Großmacht). 11, 230 u. o., Ggstz. Klein-, Mittel-S–en. — Hándels-: Daß es, wie keinen geschlossenen H., auch keinen geschlossenen [alles Fremde ausschließenden] Sprach-S. geben könne. D. 6, 369. — Hāūpt-: Die H–en Europas. — Hōf- [2a]: 4, 63; Ein Weisel, will ich schweifen, | umschwärmt von meinem H., den Gedanken. 1, 237; 33, 326; M. 2, 17 etc., daneben veraltend f.: Sein Schloß, seine „Hofstatt“. 1, 31; Salomon bei seiner „Hofstatt“. EfA. 1, 308; Der ganzen H. Zug. 2, 20 (und dazu 11, 647); Zur Hofstatt. 149; 67a; b; 70a; Ihre zarische Majestät mit ihrer ganzen „Hoffstadt“. Reis. 157a; 336a; 378a; Auf seinen Schlössern .. wird er.. sich eine Hofstatt gründen. 365b; Eure Hofstatt ist | der Sitz der Minne. 467b; Gen Rheinfeld, wo die Hofstatt war, zu ziehn. 549; So lange als ihn der König nicht an seine H. beruft. 23, 11; 2, 42 etc., vgl.: Den „Hofstaaden“ einziehen [einschränken]. 1, 236 und Hof-Stadt, -Statt. — Ich-: selbstsüchtiger. R. 3, 401. — Immen- [5b]. — Kírchen-: das weltliche Gebiet des Papsts. — Klēīder- [2b]: 3, 136. — Klēīn-, Míttel-: s. Groß-S. — Mútter-: Ggstz. Kolonie. 1, 636. — Natūr-: Dieser N., wie jeder politische Körper heißen kann, der seine Einrichtung ursprünglich von Kräften, nicht von Gesetzen ableitet. 1152b; Die Staaten des Alterthums . . N–en . . . Das Princip des Vernunft- S–es, die Garantie. .. So entsteht ein neuer N., richtiger ein Zufalls-S. Ästh. 2, 255. — Nónnen- [2b]: 8, 141. — Nōth-: Der Zwang der Bedürfnisse warf den Menschen in den Staat hinein etc. .. Mit diesem N. etc. 1152a. — Rāūb-: Algier, früher der mächtigste der R–en. Geogr. 103 etc. [Seeräuberei treibend]. — Réchts-: Eine Forderung des R–es ..; dagegen im Patrimonial-S. Staatsr. d. pr. Mon. 1, 282, s. Feudal-S. — Rīēsen-: Eines R–es und Zwerg-S–leins etc. M. 3. — Sēē-: 1, 684. — Sónntags- [2b]: (s. Fest-S.). Gd. 257; 11, 159. — Sprāchen-: s. Handels-S. — Stāāten-: So ward Deutschland .. kein Bundes-S., sondern ein St. M. 84. — Trāūer- [2b]: V. 1, 30. — Ür-: ein ursprünglicher oder (z. B. 32, 328) ein den Ur-Vhen entsprechender (vgl. Natur-S.). — Verlōbungs- [2b]: (vgl. Braut-S.). 8, 48. — Vernúnft-, Zūfalls-: s. Natur-S. — Zwérg-: s. Riesen-S. — Zwíschen-: z. B. = Mittel-S. V. 277 u. ä. m. —
~e, f.; –n: s. Malterbrett. —
~en, tr.: s. Staat 2b. —
~erēī, f.; –en: in Zsstzgn.: das tadelhafte Wesen und Treiben von Staaten: Bei Aufrecht- erhaltung der Einzel-S. ein einiges Deutschland eine Unmöglichkeit. 8, 87; Uns von der unseligen Viel- und Klein-S. zu erlösen. Gr. 2, 60; Ib. 1, 242 etc. —
~ig, a.: ugw. — st. staatlich (s. d. 1), z. B. S–keit. M. 56 etc., — außer in Zsstzg.: In einem viel-st–en [aus vielen Staaten bestehnden] Volk. 58. —
~isch, a.: 1) (niederd.) Staat (s. d. 2) machend, vgl. stattlich: Er ist gar zu geschniegelt, zu s., zu geziert. Sh. 2, 492 etc. — 2) ugw. st. staatlich 1. J. 245. —
~lich, a.: 1) den Staat (s. d. 5) betreffend, darauf bezüglich etc.: Die s–en Rechte und Pflichten. A. 2, 280; Ein zu einem innigen und einigen Gemeinwesen s. und stattlich (s. 2) verbundenes Volk. M. 35; Durch die s–en Fugen und Spalten des zerbröckelnden deutschen Reichs. Jer. 1, 400; Kirchliche und st–e Heuchelei. Bl. 1, 111; Wenn sich dir statt einer st–en, eine stadtliche [gw.: städtische, s. u.] und wohl gemerkt auch eine stattliche [s. 2] Versorgung böte. GsE. 3, 133; Die Vielheit der fest abgeschlossenen st–en und städtischen Individualitäten. (47) 914 etc., vgl. (s. o. Die „statt“ Erlach.. in der Berner Regierung .. hat .. ihr eigen „stattliche“ Policei. 590b. Zsstzg. z. B.: Die Umwandlung des deutschen Bundes in ein bundes-s–es Reich. 140; In unsern klein-s–en Kreisen. N. 1, 103; 18 etc.; Die süd-s–en Landesvertretungen. 15, 79 etc. — 2) (s. Staat 2) in seinem Erscheinen prächtig, ansehnlich etc.: S. vor dem Volke. 4, 165; Der Almanach macht wirklich ein s–es Gesicht. Sch. (13. Apr. 1796); Den s–en Schritt und die volltönende Energie der Drydenschen Reime. Rh. 3, 93; Eine s–e, patriarchalisch würdevolle Figur. N. 1, 26; Er geht manchmal s–er als der Herr selbst. Kom. Op. 2, 287 etc., heute zur Vermeidung von Zweideutigkeiten (vgl. 1) — nach der ältern Schreibw. und Ausspr. Statt, Stadt für Staat — gw.: stattlich, s. d., vgl. staatisch und mit fremder Endung: statiös. —
~sthum, n., –(e)s; 0: das eigenthümliche Wesen eines — oder des — Staats (val. Volksthum und Fortbild.): Einem Volk, dessen Kraft noch nicht in den zersetzenden Dunstkreis des modernen S–s gezogen worden. Weltgesch. 14, 171 etc.
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