Spruch
Spruchen
spruchhast
Sprüchig
Spruchlich
Sprücke
Spruchel
Sprúch, m., –(e)s; Sprüche; -:
1) das Sprechen, s. 2a; außerdem hochd. (vgl. An-S. 1) nur in Zsstzg. (s. d.), entsprechend denen von sprechen (und Sprache). —
2) etwas Gesprochnes, doch nur im beschränkten Sinn von Sentenz (s. d.):
a) insofern Jemand (als Richter) urtheilend, entscheidend spricht, auch (s. 1) z. B.: Die Sache ist zum S. vorbereitet, reif; steht auf den oder zum S.; kommt zum S. etc.; Der S. des Richters, des ew’gen Richters 319), der Geschwornen T. 1, 36, s. Wahr-S.); Der oberrichterliche S. Unt. 138); Einen S. sprechen Morg. 164), publicieren 3, 264), ertheilen 8, 74) etc.; Der .. sein Leben durch der Griechen S. verlor. 29b; Ein feierlicher S. der Nation entsetzt den Tyrannen des Thrones. 776a; Des Schicksals S. ist erfüllet. 2, 932³⁴; 815⁴¹ etc. —
b) insofern Etwas zur Beherzigung in gedrungner, dem Gedächtnis sich leicht einprägender Form ausgesprochner wird (s. S.-Sprecher etc.): Ein S. aus der Bibel; Die Sprüche Salomonis, der sieben Weisen etc.; Goldene, weise, kluge, dunkle etc. —; alte, abgedroschne, alberne, nichtssagende Sprüche etc.; Hier ist der S. wahr: „Dieser säet, der Andre schneidet.“ 4, 37 etc.; „Leben und leben lassen!“ war sein [Wahl-] S. 10, 171; Sprüche in Reimen. 3, 1; Die Meister sagen einander vor der Lade ihren Gruß, der Geselle hat seinen S. 13, 188 etc.; auch verkl., z. B.: Den Schwarzrock . ., | deß Sprüchlein uns zusammenthut. 3, 180, von der Trauungsformel; Sh. 3, 176; Und was dergleichen feine Sprüchlein [iron.] mehr sind. 35, 165 etc.; Läppische Sprüchelchen. Br. 1, 7; Man sagt das Sprüchelchen. .. Dasselbe Gesätzchen. Br. 227a; 1, 375; 6, 315; 355; 7, 317 etc. — Zsstzg. zahlreich, nam. zu 2b (ohne Bem., vgl. die von Rede; Wort etc., wie zu 2a die von Urtheil, leicht zu mehren nach folg. Bsp. (s. 2104): Áb-: [1; 2a]:
1) das entscheidende Urtheil (s. absprechen 2a). U. 2, 241; Es. 4, 94. —
2) mit objekt. Genit.: das Urtheil, insofern Einem dadurch Etwas richterlich abgesprochen (s. d. 1a) wird: Verdiente den Lebens-Abbruch und A. Mak. 2, 187. — Álltags-: F. 231 etc., vergl. Gemein-S. — Án- [1]:
1) (s. ansprechen 1d) Einen (über, wegen Etwas) in A. nehmen (versch. 2), anklagend vor Gericht fordern; zur Rede stellen; tadeln etc. E. 145; 133b; Ich muß hierin meinen Freund Göckingk namentlich in A. nehmen. 348b; Jede Abweichung davon .. wird in gerechten A. genommen. 343a; 4, 339; Ihn als einen Ungläubigen in A. nehmen. 6, 252; 27, 128; 31, 93; Sch. 93; 7, 130; 11, 501; 4, 1019⁷; Att. 2, 2, 21; H. VI etc. —
2) (s. 1 und ansprechen
3) eine Forderung, die man auf Etwas geltend zu machen berechtigt ist oder zu sein vorgiebt: Ansprüche — auf oder an (selten zu) Etwas — haben, machen, erheben etc.; den Ansprüchen entsagen, sie aufgeben etc.; Etwas in A. nehmen (versch. 1); Große, (un)berechtigte Ansprüche etc., z. B.: Du hast gerechte Ansprüche auf oder an unsre Dankbarkeit; Alle Menschen haben .. gleiche Ansprüche an den Gebrauch ihrer Kräfte. 24, 62; Eine Begebenheit, an welcher die griechische und äthiopische Geschichte gleich viel A. hat. Luc. 6, 346; Der mittels einer edlen That | dazu den größten A. hat. | Um diesen A. zu erlangen etc. 37 etc.; Dir einen A. auf unsre Prinzessin machen. 1, 164 u. o.; Ob sie an einige Milderung der Strafe .A. machen können. 9, 235; 6, 57; Luc. 6, 49; 55; 17, 35; 99, auch mit sachl. (personif.) Subj.: Das Kolorit .. ist eine Erscheinung, die nur ans Gefühl A. macht. 29, 417 etc.; Ihre linke Hand nimmt ein Knabe in A. . ., will getragen sein. 31, 98; Daß die Musik mehrere menschliche Geistes- und Seelenkräfte in A. nehmen könne. 29, 336; 529b; Jemand oder Etwas nimmt mich, meine Zeit etc. sehr in A. (vgl. veralt.: Wir hatten ferner keinen A. 73b, die Räuber ließen uns in Ruh) etc.; Den seine Fähigkeiten zu mancherlei A. berechtigten. 39, 291; Mit höheren Ansprüchen hervortreten. 22, 389; 428a; Gieb gegen meine Rechte, | Lysander, deinen kahlen A. auf. Somm. 1, 1; 35, 95 etc. —
a) Doppelzsstzg. z. B.: Entschädigungs- oder Schaden-A., auf Entschädigung; Erb(schafts)-A., auf Erbrecht sich gründend; Kastenansprüche der Gesellschaft. R. 8, 304, s. Kaste; Die historischen Rechts- ansprüche. 8, 377; Ein Wieder-A. Deutschlands auf das linke Rheinufer. B. 3, 299 etc. —
b) mundartl. auch bloß Spruch. — Dazu:
c) Etwas beanspruchen, für sich in A. nehmen, z. B.: Die Bildhauerarbeiten beanspruchen für sich einen nicht unerheblichen Kunstwerth. 16, 449 u. 0., noch bei fehlend. —
d) (veralt., s. 1): Ansprüchig, s. kriegisch. —
Āūs-: 1) [1] s. Aussprache 1. —
2) ein Satz, worin man über Etwas seine Ansicht ausspricht (s. d. 3), urtheilt, entscheidet: Der A. des Richters, des Orakels, des Schicksals 919b), des Loses 22, 229) etc.; Laß dieses Blumenwort | dir Götter- A. sein. 11, 138; Nach dem A–e unsres Wilden gehörte der Hof .. zur Spreu. Ph. 4, 48; Nach des Dichters A. ist die Weltgeschichte das Weltgericht; Den A. thun, z. B. von richterl. Entscheidung. 1, 41; 475; 3, 109 etc. Mundartl. (s.
a) die Abtheilung der Eltern mit ihren Kindern etc. —
b) das Legat. — z. B. magischer Spruch. 3, 66; Ov. 2, 21 etc. — Zimmer-S. (s. d. und Baurede). — Trink-S. 8, 382. — veralt. statt Devise. 352. — als Beweis dienend, nam. von Bibelsprüchen. R. 9, 222. — Bībel-. — N. 147. — Ein D. auf einem Ringe. Haml. 3, 1. — Dónner- [2a]: (s. Donnerwort). Dr. 1, 15. — Eīn- [1]:
Bánn-: Bāū-: Bécher-: Bēī-: Bewēīs-: Bōten-: Dénk-: 1) = Einsprache 1, Protest etc.: E. thun 14, 295 etc.). — Einem 1, 142), auch z. B.: Eh der Finsternis Einbruch [personif.] | thut deiner Reise den E. Mak. 1, 129 etc.; Gegen Etwas E. erheben, seltner: machen 661b); Mit hinderndem E. lgegen die Trauungl. 5, 90 etc. —
2) (selten, s. einsprechen 3): Besuch. 4, 3, 221; — End-: nam. [2a] Ggstz.: Zwischen-S. (s. Interlokut), auch: Haupt-S. — Fêhl-: fehlsamer, falscher. 2, 475b, s. Wankel-S. — Fǖr- [1]: Fürsprache. Empf. 3, 111; 3, 215 etc., daneben (veraltend): Ein so gerechter Wunsch braucht meinen Vor-S. nicht. 1, 261; 3, 28; 32; 4, 46 etc., auch in seltnerer Mz.: Alle diese Vor- und Widersprüche. Hamb. 570. — Gêgen-: Der Spruch: „Hoffen und Harren | Macht manche zum Narren“ hat seinen G.: „Mit Harren und Hoffen | hat’s Mancher getroffen“ etc.; mund- artlich = Wider-S. (s. d.). — Gemēīn-: (s. Gemein-Ort, -Platz). 34, 222; 34, 222 etc. — Góld-: 21, 57 etc., s. golden 3. — Götter-: s. [2a], vgl. Orakel: 13, 394; 21, 113; 27, 246etc. — Grúnd-: ein Spruch, nam. Bibel-S. als Fundament etc. 1, 392b. — Hāūpt-: 5, 299a, Grund-S., s. auch: End-S. — Kérn-: kerniger. 22, 86 etc. — Kráft-: kräftiger. Ästh. 131. — Lêhr-: HB. 2, 255 etc. — Lōb-: lobender Aus-S., Lob (s. d. 1 und Anm.): Luc. 4, 50; 11, 751; 12; 191 etc. — Mácht- [2a etc.]: ein Aus-S., wogegen ein Wider-S. nicht statthaben kann oder doch nicht soll, (s. nam. 3, 306 ff., vergl. Machtsprecher etc.): Nur einem höhern M. folgend. 2, 330; Die seichten und frivolen Machtsprüche, wodurch Voltaire andere Kunstwerke herabzuwürdigen suchte. E. 1, 129; Herr 302; 796a; 2, 250 etc., vgl.: Lauter Macht- oder Unmachtsprüche etc. 7, X. — Mórd- [2a]: (vgl. Todes-S.; Justizmord). Bl. 2, 213. — Orākel- [2a etc.]: s. Götter-S. — Réchts- [2a]: 8, 418; 475 etc. — Rēīm-. — Rícht-:
1) [2a] Richter-S. — 2) s. Zimmer-S. — Ríchter- [2a]: Mak. 1, 166 etc. — Rūnen-: Lied. 316, s. Rune. — Schícksals- [2a]: T. 1, 279 etc. — Sêgens-: Den S. der Weihe darüber ausgesprochen. V. 95. — Sêher-: Aus-S. eines Sehers. 2, 323. — Sínn-: Denk-S. etc.: Buch der Sinnsprüche von s. VII. — Sítten-: (s. Moral): Auf des S–s geborgten Stelzen. 3, 346. — Spótt-: — Tāfel-: (s. Trink-S.). 1, 39, auch Tisch- S. — Tōdes- [2a]: Bl. 1, 110 etc. (vergl. Mord-S.). — Trink-: Toast (s. d.). 114 etc. Túgend-: vgl. Sitten-S. 7, 116. — Ürtheils- [2a]: 919b etc. — Ver- [1]: 1) das Versprechen (s. d. 5a; 6): 5, 8b; Versprüche, Schwüre werden drauf gethan. 5, 113; 164; 1, 82; 2, 78; Sh. 1, 194; Der V., stets auf der Tugend Pfad zu gehn. 1, 26) etc.; dazu: Ehe-V. 2, 85; Pr. 9, 49 etc.; Gebrochner Treu-V. 2, 262 etc. —
2) (s. 1) nam. = Verlobung. D. 2, 529; Jos. 98; 112 etc.; 3, 302; 9, 2, 96; M. 1, 118; J. 2, 316; Bfr. 1, 165; Pr. 3, 54; Sh. 2, 143 etc. —
3) [2a] Die Akten liegen jetzt zum letzten V. Ausgw. 3, 94. — Verdámmungs- [2a]: 153b; 704b. — Vólks-: Altdeutsche Volkssprüche. Bibl. 6, XX. — Vōr-:
1) s. Für-S. — 2) Predigttert. — Wāhl-: erkorner Sinn-S., Devise. Luc. 5, 172 etc. — Wāhr- [2a]: Spruch der Geschwornen (Jury): Bl. 1, 226; 301; Gschw. 2, 100; J. 2, 117 etc. — Wánkel-: (s. Fehl-S.). 10, 107. — Wáppen-. — Wēīd(e)-: eig. = Weidmanns- S., s. 3, 151; Altd. W. 3, 97 etc., danach oft = Gemein-S.: „Träume sind Schäume“. In diesem W. der Materialisten. Ausgw. 7, 186; Sch. 284; 27, 380; Dergleichen halbwahre Kameral- weidsprüche. 8, 255 etc., vgl. (umdeutend) = Spruch, woran man sich weidet. Ber. 137 etc. — Wīder- [1]:
1) das Widersprechen Jemandes gegen Etwas: Keinen W. dulden, leiden, (v)ertragen etc.; Viel W. erfahren; W. gegen meine Überzeugung ist mir .. willkommen. 33, 331 etc.; Da es außer allem und über allen W. ist, daß etc. 13, 91, unwidersprechlich; Ohne W. etc., s. auch Für-S. — 2) (s. 1) „W., welcher in der Verbindung ein- ander widerstreitender Begriffe besteht.“ Anthr. 60 etc.: Etwas steht mit etwas Andrem im W. Sch. 1, 22), in gradem 171), im gradesten 3, 33), im schneidenden Tag. 151) W. etc.; Ein W. mit oder in sich selbst, im Beiwort (s. d.), ein innrer W. etc.; Ein scheinbarer (oder Schein-) W.; Sein W. mit allem Kirchenthume. Leb. 2, 7; Die Widersprüche denkrecht aufzulösen. 447; Wo ein Widersprüchelchen erscheinen will. 9, 201; 1, 9; Gern Widersprüche [s. Paradoxen] behaupten. 1, 4, 13; 11, 553; 366b; Auf Freiheit gegründet, im W. aller jener ..Hemmungen. A. 2, 13; Er erweitert .. seinen innern W. zum Welt-W. Ästh. 2, 13 etc. Dazu (selten): Widersprüch-ig 9, 579), -lich a.: sich widersprechend etc. — Zāūber-: magisch wirkend (s. Bann-S.). 10, 194; 11, 134; Luc. 6, 204; 430 etc. — Zímmer-: Zimmermanns-S. beim Richten (s. d. 2b) eines Gebäudes. 85 (Bau-, Richt- S.). — Zū- [1]:
1) das Zusprechen (s. d. 2a), die Ansprache etc.: Die Zuschrift sollte nur den Z. ersetzen. R. 9, 172; Die Gespenster scheuen furchtsam | der Lebend’gen plumpen Z. Rom. 213; Bei diesem verständlichen Z–e. DFam. 1, 212; F. 1, 258; Luc. 1, 358 etc. —
a) Worte als Weisung des Verhaltens, z. B.: weidm. auch für die Hunde. Br. 304 etc. —
b) bes. insofern man Jemand tröstend zuspricht. 4, 254; Liegt ohne Wartung, ohne Rath und Z. Nath. 1, 2 etc.; Nach geistlichem Z. verlangen. 3, 4 etc. —
2) (s. 1) Besuch zusprechender (s. d. 1b) Gäste: In einem Hause, das immer Z. hat. 24, 125 etc., auch von Kunden, Abnehmern, und so bildl.: Die Bowle etc. findet viel Z. etc. —
3) veralt. Rechtsspr. = An-S. 2. — Zwīē- [1]: s. Zwiesprach. — Zwíschen- [2a]: s. Interlokut etc. —
~en etc.: s. sprechen, Anm. und Anspruch 2c. —
~hast, a.: in der Weise eines Spruchs (s. d. 2b). —
Sprüch~ig, ~lich: s. Anspruch 2d; Widerspruch 2. — Sprück~e: s. Breite1h. — ~el, etc.: s. Sprenkel, -ig etc.
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