Schulen
Schuler
Schūl~en: 1) (niedrd.) ,,intr. [haben]:
sich verbergen, geschützt sein, auch: seitwärts, lauernd blicken [s. schielen 1]etc.“. 318; Der Schuldige schulet. 24b etc. Dazu: Sch. laufen, nam. von Schulkindern, die, statt die Schule zu besuchen, weglaufen und sich verstecken, — anklingend an hochd.: hinter die Schule (s. d. 1a) laufen, (vgl. frz. faire l’école buissonnière), aber unvrwdt. damit, vergl.: Wenn so’n grote Scholjung noch schuln leep. 47. —, übrtr. (Schiff.) auf den Wind, s. laufen 1f. — 2) tr.: in die Schule (s. d.) nehmen und in einem Wissen oder Können fest und sicher einüben, eig. und übrtr. (vgl. ziehen, dressieren), z. B.:
a) Das Publikum wird wie Rekruten geschult und gezüchtet. T. 3, 78; Schult die Kinder, wie der Vogel seine Jungen fliegen lehrt, im sausenden Eistanze! 10, 124b; Die Eigenschaften, zu denen das nur geistige Leben den Deutschen geschult. Lit. 5, 364; 23, 178; Schulet Kinder durch Kinder! 36, 198; In der Ruinenwelt Jtaliens seinen Künstlersinn sch–d. Bl. 1, 250 etc.; Ein Pferd sch., zureiten und: es die Schule (s. d. 1h) oder schulmäßig gehn lassen, z. B.: Daß er . . | sein Roß an ihrem Haus vorüberschule. 513 (s. Fensterpromenade) etc. —
b) refl.: Gryphius übersetzte . ., um sich daran zu sch. Lit. 3, 437; 391; Leid. 1, 38; Wenn Franklin sich in jeder Woche in einer andern Tugend übte und schulte. Lev. 321 etc. —
c) pass. Partic.: Einen besser geschulten Kopf. T. 1, 260; So gut geschult. Kön. 1, 198; Eine wohlgeschulte Dienerin. Hel. 2, 133 etc.; Dein Gaul war schlecht geschult. Rost. 25a; Ein geschultes Pferd. 1192a etc., seltner: In gutem, geschultem [schulmäßigem] Deutsch. R. 1, 18. —
d) (s. c) Geschultheit, s. Schule 1k. —
e) Schulung. Befr. 1, 26. — 3) obrd. (s. 2) o. Obj. oder intr. (haben): Schule halten, schulmeistern: Der Schulmeister könne nicht sch. 5, 219. Dazu: Schuler = Privatlehrer. — 4) intr. (haben), vgl. 2: lernen: Ich muß noch weiter sch. Dazu (vralt., mund- artlich) Schuler = Schüler (s. d.), auch z. B.: Ein Schülerlein. Lthr. 132b; Mitschuler. X etc. — Zsstzg., nam. zu 2, z.B.: Āūs- (schwzr.):
1) [4] auslernen. —
2) [3] Einen a., be-sch. (wie einen Schulbuben), aushunzen. — Bāūm-: s. Baumschule. — Be-: s. aus-sch. 2. — Dúrch- [2]: Durchgeschulte Rekruten. 1, 2, 680. — Eīn-:
1) [2]:
a) Kinder mit Döble [Handschlägen] e. D. 1, 140; Eingeschulte Fechter. 2, 273; Sich zu einem Hofnarren abrichten und e. 44, 167; Er wurde durch den Leibarzt .. förmlich in seinen Beruf eingeschult. Bl. 1, 158; Die Rosse e. Allrw. 7 etc. —
b) Dieses Einfachste .. mußte hier erst förmlich eingeschult [eingeübt] werden. —
c) Einschulung. 141; 9, 279a; gK. 34 etc. —
2) s. einpfarren: Ein Attest der Schule, daß und in welche Schule und für welche Tageszeit der betreffende schulpflichtige Arbeiter eingeschult ist. 13, 298). — Er- [2]: Mehr erlebt (s. d. 1b) als erschult. Päd. 3, 1, 217. — Ver- [2]: durch Schulzwang verderben. M. 80. — Vorǖber-: z. B. [2a]. — Zū- [2]: schulend zubilden oder zustutzen, ein-sch.: Kapelle, die er sich zugeschult. Moz. 23 etc. —
~er, m., –s; uv.: s. schulen, bes. 3; 4; Schule, Anm.
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