Schmälen
Schmählen
Schmǟ(h)lenSchmǟ(h)len: s. Schmach II, Anm.:
1) intr. (haben):
a) weidm., s. b und melden 3a. —
b) von Pers.: pikiert und unwillig über Etwas sich in scheltenden Worten ergehn: Wie konnt’ ich sonst so tapfer sch., | wenn thät ein armes Mägdlein fehlen! 11, 157; Ungeduldig begann Bellyn am Thore zu sch.: | Lampe, wollt ihr nicht fort? etc. 5, 200; Warum die Mutter schmählt. 7, 44; 35, 154 etc.; Das Sch. 103; 111; 4, 29) etc.; Auf 16, 130; 7, 165), über 34, 98) Etwas oder Einen; mit Einem — 60 — 1, 289; Haml. 3, 2) sch.; Der Patriarch schmählt mit mir, daß ich Alles .. so links ausrichte. 2, Beil. 24); Sie werden geschmählt haben, daß der Hausvater so lange auf sich warten ließ. 168b etc. — 2) tr. (s. 1b):
a) Einen oder Etwas sch., schelten: Ihr habt die Pflicht „geschmält“ [verletzt etc.]. Sh. 3, 158 etc.; Einen aus-sch. 10, 114; 1, 130; 10, 169; 11, 200 etc. —
b) mit Angabe der Wirkung. Schmählt [treibt sch–d] ihn hierher! Sh. 6, 336; Einen her-, fort-sch.; Jetzt ist nicht Zeit, zu schelten. | Verliebte Neigung schmählt man nichthinweg. 5, 243 etc.
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