ig
ig, a.:
1) schleiß. — 2) sich leicht schleißen oder spalten lassend.
Anm. S. 3, 458 ff.; 2, 327 ff. (auch: Ihr Hab .. wurde „geschleitzt“. 320b, beschädigt etc.); 4, 834 etc. (niederd. slet, Schleet = Wrack; ferner mit fremder Endung — s. Kledage — Schlitage, Abnutzung eines Segels oder Taus. ferner: Das Tau, Segel istverschleten. etc.). Zu schleißen intr., ahd. slizan, mhd. slizen (starkformig) gehört als Faktit. ahd. sleizan, mhd. sleizen (schwachformig), vgl. schleifen I; II (und in Betreff der Bed. I 1e; II 2; verschleifen 2a; 4). Dazu: Schlitz, ahd., mhd. sliz etc.; veralt. z. B.: Heerschlitz Ph. 3, 188 etc.) = Desertion, s.
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