Geschick
II. Geschick, n., –(e)s; –e:
1) (ohne Mz.) das wiederholte Schicken, gw.: Das G–e. 74; 13, 422; 320a etc. —
2) ohne Mz. = Schick (I 1):
a) von Sachen oder sachl. Aufgefaßtem: die rechte, gehörige Art des Seins etc.: Etwas hat weder Art noch G.; Etwas (wieder) ins G. 1, 113; M. 1, 234), aus dem G. bringen, z. B. auch: Nun lasse ich mich wieder in einen Handel ein, der mich ganz aus dem G. bringt. 35, 147 etc.; Einige .. Schläge gaben dem eingefügten [Rad-] Stück das letzte G. M. 1, 254 etc. —
b) (s. a) von Pers. etc.: die Fähigkeit und Gewandtheit, Etwas gehörig und zweckentsprechend anzugreifen, zu handhaben etc.: Zu Allem G. haben; Sein G., Alles, was er .. zeichnete, sogleich zum Tableau einzuleiten. 22, 395; 15, 135; 5, 31 etc.; Er hatte viel Hand-G. 15, 158 (s. Handfertigk.); Kunst-G. 10, 297 etc.; Ggstz. (versch. 3): Der Mönch hat .. der guten Sache durch Über- eifer oder Un-G. geschadet. H. 2, 3, 20; Verm. 1, 111; 149b etc. und hier auch hochd. (wie mund- artl. auch sonst, s. masc.: Der Un-G. [ungeschickte Mensch]. H. 1, 2, 168; Br. 102 etc.; Die Hans [s. d.] Un-G–s etc.; Un-G. (oder Ungeschickt) lässt grüßen (s. d. 2). —
3) = Verhängnis (s. d., vgl. Schicksal, Schickung, Fügung), sowohl (ohne Mz.): die in dem Geschehnden waltende Macht, die den Menschen das über sie Verhängte zuschickt, als auch: das ihnen so von dieser Macht Zugeschickte (s. schicken 1a): Ein blindes Verhängnis spielt mit seinem G.; eine unheilige Nothwendigkeit regiert nach den Gesetzen des Zufalls das Schicksal der Sterblichen. Voln. 12; 1, 31; 6, 62; 3, 7; 1b; Weil das Glück . . | die G–e blind verstreut. 53b; Mit des G–es Mächten. 78a; Un-G. (vgl. 2b). 12, 54; Un-G. und Miß-G. B. 162 (s. Unglück etc.); Miß-G. Tag. 159; 8, 41; 3, 34 etc., selten Fehl-G. Zelt. 6, 115 etc.; Götter- Od. 11, 298), Gottes- M. 4, 120) G., von den Göttern etc. zugeschicktes; Schlacht- 2, 159³), Welt- 469b), Zeit- 2, 152) G., wie’s in Schlachten, Weltereignissen etc. waltet; Erden- 547), Fluch- 427b), Jammer- Il. 18, 18), Noth- B. 64a), Qual- Son. 84), Segens- G. etc. —
4) Bergb.: erzführende Adern, Gänge und: die erzführende Beschaffenheit etc., s. 387; 1, 170; H. 132; Hier brechen die edelsten G–e ein. 1, 65 etc.; Ort-G. (oder Ortschick), spitzwinklig nach einem Gang streifende Kluft etc. (s. OrtIII1), dazu: Ortschickig, solche Klüfte habend.
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