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säumen
II. Sǟūmen (sāūmen), tr. und intr. (haben) (s. Saum 3):
1) Etwas durch Saum- od. Packthiere fortschaffen (transportieren), nam. noch in Gebirgsgegenden, s. Schm. 3, 247: Sie lässt auf den Walliser .. Pässen die Reisenden in .. Schlitten über das Gebirg s. Gartenlaube 10, 422b; Veltlinerwein über die Bernina s. 423b; Tschudi Th. 622; Pferde, in den Alpen zum S. gebraucht. 621 etc.; Kein Holz . . . als allein, das man dahin saumet. Stumpf 547a; Ssoumen. 678b etc., auch saumeln. Schm. 3, 247, s. Säumer, Saumschlag etc.
2) Ich säume ein Thier = ich lege ihm den Saum [s. d. 3], den Saumsattel oder die Saumlast auf. Rückert Mak. 2, 165; Wollt’ ich, da ich keinen Grund hatte, länger zn s. [III 1] mein Reisethier s. 1, 55 etc.
Zsstzg. vgl. die von I u. III, z. B.: Áb-: ent-s., im Ggstz. zu auf-s. 1; 2.
Aūf-:
1) auf die Saumthiere laden: Schon war aufgesäumet das edle Birschgewand. Simrock N. 861; 912 etc.
2) [2]: Mit dem aufgesäumten Esel. Droysen A. 2, 41; Rückert Morg. 2, 58. Be- [2]: Der Lastthiere Besäumung. Rückert Mak. 2, 40. Ent-: s. ab-s. Ver- [1]: auf Saumthieren verführen, hochd. gemieden wegen Mißdeutung mit der Zsstzg. von III.