Faksimile 0030 | Seite 852
Faksimile 0030 | Seite 852
Gesandter Gesandtin Gesandtschaft gesandtschaftlich
Gesándt~er, m., –en; –en:
von senden (s. d.) das substant. Partic. (über die Abwandlung s. Bedienter, Anm.): 1) allgm.: so nam. bei Altern (vgl. Bote), z. B.: Sandte er seiner Jünger zween .. und die G–en [„Abgeschickten“ Eß] gingen hin etc. Luk. 19, 32; 7, 10 etc., ferner z. B.: Es sei dem Könige, als dem Obersten, oder den Hauptleuten als den G–en von ihm zur Rache über die Übelthäter etc. 1. Petr. 2, 14 (= den Statthaltern, die zur Bestrafung der Verbrecher .. von ihm gesendet sind. Eß) und noch in der gehobnen Spr. z. B.: Lord Burleigh (zur Königin Maria): Ich komme als G–er des Gerichts. Sch. 412a etc. und in Zsstzg. (s. u.): Jesus, des Angebeteten Sohn, der Himmel-G–e. Kl. M. 10, 567 etc. 2) gw.: in Fällen, wo ein Staat oder allgemeiner: eine als selbständige Macht erscheinende politische Gesammtheit mit einer fremden Macht in öffentlichen Angelegenheiten Verhandlungen zu pflegen hat, eine mit diesen Verhandlungen beauftragte und betraute Pers.: Die Stadt schickte G–e an den belagernden Feldherrn, um wegen der Übergabe zu unterhandeln; Die G–en der Römer an den Koriolan; Die Mutter des Koriolan als G–e [seltner: G–in] des Senats an ihn; Eure und meine G–en. 2. Macc. 11, 20; 17 etc. Bei Altern oft auch ohne Artikel als Mz.: G–en statt G–e, z. B.: Des Raths G–en. 4, 44; Man schickt G–en und wünscht Glück. Hagedorn 2, 224; Olearius Reis. 9b; Zinkgräf 1, 314 etc., vgl. veralt.: Einer von Adelward g–er-weis an einen fürstlichen Hof verschickt. 2, 54 [als G–er] etc., s. 3. 3) im engsten Sinn: G–er oder ordentlicher, ständiger G–e(r), im Ggstz. zum außerordentlichen G–en (s. 2), der bei einem besondern Anlaß abgesendet ist ein hoher Staatsbeamte, der ständig an dem Sitz einer auswärtigen Macht verweilt als Vertreter des Staats in den Beziehungen derselben zu der auswärtigen Macht, vgl.; Er ging als außerordentlicher G–e(r) [2] an den Bundestag; Er ist G–er am (beim) Bundestag; Mein Tischnachbar war Bourgoing, französischer G–e zu Dresden. G. 27, 260; Die Frau oder Gemahlin des G–en (s. u.: G–in). Vergl. Zsstzg., nam. Ab-G., ferner Ambassadeur, Nuncius, Ministerresident etc.
~in, f.; –nen:
1) zuw.: eine weibl. Pers. als Gesandter (s. d. 2), nam. scherzhaft, verallgemeint, s. Ab-G.
2) gw.: die Frau eines Gesandten (3): Russische G. Ense Tag. 1, 189; Fremde G–nen. Gutzkow R. 2, 401; Klinger LeidW. 18 etc.
~schaft, f.; –en; –s-:
1) (s. Gesandter 1) zuw.: der einer zu einem best. Zweck abgesendeten Pers. ertheilte Auftrag, ihr Geschäft (vgl. Botschaft und 2): Daß ich beinahe darüber ihren Bruder und seine G. vergessen. Thümmel 3, 8; Lisette ging betrübt zu der G. ab. Zachariä 1, 237 etc.
2) (s. 1 und Gesandter 2) so gw. in staatlichen Beziehungen: Karl bediente sich seiner noch bei verschiednen G–en. Sch. 798a; Die einzelnen Verrichtungen, deren er [Demosthenes] so viele und so wichtige in dem Laufe seines öffentlichen Lebens ausgeführt hat, .. alle seine Dekrete, G–en etc. W. Luc. 6, 143 etc.
3) ein Gesandter (2 und nam. 3) mit dem zugehörigen Personal: Als Sekretär, Arzt, Prediger bei der G.; Dem Hauskaplan der G. V. 1, 70 etc.
~schaftlich, a.:
auf eine Gesandtschaft bezüglich, dazu gehörig etc.: Die g–en meist erfolglosen Geschäfte. Ense Denkw. 5, 247; Einer g–en Sendung angeschlossen. G. 19, 108 etc. Zsstzg, vgl. die von Bote, Botschaft, s. Spate 2010, z. B.: Ab-: s. Gesandter 1 und 2: Wir .. | erwarten kaiserlich der Völker A–n (korrekter: A–e). G. 12, 260; Zeiler sagt in seinem Sendschreiben Nr. 65: Im Deutschen wird ein Unterschied gehalten, also daß der Fürsten und andrer Stände des Reichs (darunter auch die Reichs- und Hansestädte zu verstehen) Legaten nicht Gesandte, sondern A–e genannt werden. Und diesen Unterschied observiert auch der Reichsfurier bei den Reichstagen. Unser heutiger Zeitungsstil, wenn ich mich nicht irre, bemerkt diesen Unterschied nicht oder kehrt es vielmehr gerade um. L. 11, 293; Der König | liebt die Prinzessin Eboli . .. Ich bin sein A–er. Sch. 266a; Kam zu ihm [zu Dante] ein A–er | von der hingeschiednen Schönen | der ihn führte .. durch der Hölle tiefste Schlucht. Uhland 322 etc., ferner von einer weibl. Pers.: Die A–e oder: Ha! meine kleine A–in. Hamb. Theat. 1, 3, 49; Die vor Mohammed den Propheten | als A–in kam getreten. Rückert Morg. 1, 91; Ich soll dazu die A–in sein? Zachariä 1, 236 etc., ferner: Eine schwarze A–schaft [Gesammtheit schwarzer A–en]. Musäus M. 4, 136; Solcher A–schaft Sitte. Rückert Morg. 2, 232, daß solche A–e geschickt werden etc. Búndes(tag)-: z. B. Gesandter [3] am Bundestage: Als Bundes-G–er nach Frankfurt gehen. Ense Tag. 5, 5. Ehren- [2]: E–en. So nennt man in Helvetien die Gesandten der Kantone und zugewandten Orte zu ihren Tagsatzungen. W. 15, 288; 14 etc., s. Kantons-G. Góttes-: G–er [1]. Grōß- [2; 3]: G–er, Gesandter ersten Rangs, Staats-G–er, Ambassadeur (s. Großbotschafter); Eine moskovitische G–schaft. Ense Biogr. 4, 350. Hímmels-: H–er [1]. Kantóns-: s. Ehren-G.; Die Herolde oder Weibel, die jeder K–schaft zur Seite schritten. Mügge Elsi 208. Krēīs-: (vgl. Kantons-G., Kreis 4f; Kreistag): In dem freundlichen Zirkel der K–en. G. 26, 194; 27, 65 etc. Rēīchs- [2; 3]: R–er. Ense Tag. 5, 165. Stāāts-: (s. Groß-G. und als Ggstz.: Winkel-G.): Durch St’. in großem Pompe bat er | für ihn um meine Hand bei meinem Vater. Streckfuß Rol. 9, 25. Wínkel-: In dieser W–schaft. V. Ar. 1, 402, im Ggstz. einer öffentlichen oder wirklichen Staats-G–schaft etc.