rosten
Rósten: 1) intr. (haben, sein), Rost (s. d. 1), Rostflecken bekommen, rostig werden, eig. und übrtr., — seltner tr. (faktit.) = r. machen:
Eisen rostet in feuchter Luft; Die Feuchtigkeit rostet das Eisen; Die edlen Metalle r. nicht; [Altes Gold und] alte Liebe rostet nicht. Sprchw.: Eine goldne Zeit, die nicht rostet. 2, 261; Sie lassen Schwanzdukaten nicht | für künftige Studenten r. eOr 1, 115, legen sie zurück, so daß sie alt werdend den Glanz verlieren; Die alten grüngerosteten Glocken. R. 1, 13; Ein Nadel .., schwarz gerostet. Mak. 1, 65; Weil die Pflugschar rostet [ungebraucht ruht], | die solches Wurzelkraut entwurzeln sollte. Sh. 7, 174; Ein rächend Schwert, von Ruh gerostet. 8, 102 etc. Nbnf. der Volksspr.: rostern, vergl. 3, 565; bair.: rotten, — 2) s. rösten.
Zsstzg. (mit sein), z. B.: Áb-: durch Rosten abgehn, sich trennen. —
Án-:
1) vom Rost angefressen werden: Einen schwarzen mit Roth untermischten Bart, der sich fast wie ein angerostetes Vorlegeschloß ausnahm. Vorl. 1, 41 und faktit.: Hat so a–de Sorge des Sparguts | einmal Seelen getränkt. H. 2, 378 etc. —
2) durch Rost ankleben, vgl. ein-r. — Be-: ungw. statt ver-r. — Dúrch-: durchdringend rosten, vgl. verstärkt: Das Eisen ist durch und durch gerostet. — Eīn-: sich mit einhüllendem Rost bedecken, nam. insofern Etwas dadurch in der Bewegung gehemmt ist, stockt, festsitzt, eig. und übertr.: Der Schlüssel ist (im Schloß), der Degen (in der Scheide) eingerostet etc.; Zwanzig Jahre hatte ich wie altes Eisen still gelegen und war eingerostet und verrostet. Ber. XVI; Wie traurig ist es, endend still zu stehn | dumpf zu verwittern, unnütz ein-zu-r. SW. 4, 181; 12, 48; Ist es erlaubt, eine Stimme wie die Ihrige . . e. zu lassen? Ib. 1, 130; Verjährte, eingerostete Meinungen. Bel. 44; Er gab seiner Maschine allen möglichen Umtrieb, nicht ein-zu-r. 5); Die Reichstagmaschine, mit ihrem ganzen Wirrwarr von etwa 500 Rädern und Rädchen zu Regensburg eingerostet. Bl. 27; Dies seltene Talent nicht e. zu lassen. 187a; Der Witz ist eingerostet in den leidigen Geschäften. 637a etc., seltner faktitiv. — Ent-: tr.: vom Rost frei machen, — auch übrtr.: Durch langen Frieden weich, | e. sie sich hier, versuchen Stoß und Streich | und stählen sich zu ernstlichen Gefahren. 8, 157; 2, 147. — Über-: sich mit Rost überziehn und faktit.: Angewöhnung, die zu sehr | den Schein gefäll’ger Sitten überrostet. Haml. 1, 4. — Um-: (sich) mit Rost umhüllen. — Ver-: durch Rost verderben, eig. und übrtr. (vergl. einrosten, verrotten, ver- alten etc.): Verrostetes Eisen; Unwissende und verrostete Kandidaten. 2, 43; Die Garderobe des deutschen Reichs, | verrostet, vermodert. Verm. 1, 205; Verrostete Vorurtheile. 1, 181b; Meine Gallier verdienen | den Namen, den die Despotie | ver-r. ließ, | .. den Namen „Franken“. Po. 3, 151; War alt, in seinen Meinungen und Ansichten verrostet. Allrw. 257.
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