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Richten
Richten machet zwischen Herzog Leopold von Östreich und Denen von Schwyz von wegen der Stadt Zug. 725a; 590a etc. S. die folgenden, sich hier eng anschließenden Bedd. 5) (s. 4) eig. und zunächst von einem zu Gericht zu sitzen und Recht zu sprechen Berufenen:
über Etwas oder Jemand das Urtheil sprechen, dann auch verallgemeint: in der Weise eines solchen entscheidend urtheilen, tr. u. intr., selten refl. mit Angabe der Wirkung: Ein König, der auf dem Stuhl sitzet, zu r. Spr. 20, 8; Der die Armen treulich richtet. 29, 14; Richte recht! 31, 9; Daß sie das Volk allezeit r. . . Daß sie alle geringen Sachen r. 2. Mos. 18, 22; Richtet nicht nach dem Ansehen, sondern richtet ein recht Gerichte. Joh. 7, 24; Sie r. um Geschenke [lassen sich bestechen]. Mich. 3, 11; Richtet ihn nach eurem Gesetz. Joh. 18, 31; Ap. 23, 3; 24, 6; 25, 10; So soll die Gemeine r. zwischen Dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts in diesem Gericht. 4. Mos. 35, 24; 5, 1, 16; Richtet zwischen mir und meinem Weinberge! Jes. 5, 3; Hes. 34, 17; Gott richtet in aller Welt. Ps. 105, 7; Wie könnte sonst Gott die Welt r.? Röm. 3, 6; Gott hat meine Sach gerichtet. 1. Mos. 30, 6 etc.; Richtet [urtheilt] ihr selbst, ob’s vor Gott recht sei, daß etc. Ap. 4, 19; Richtet bei euch selbst, ob’s wohl stehe, daß etc. 1. Kor. 11, 13; Warum wird Das für unglaublich bei euch gerichtet [,,gehalten“. Eß], daß Gott Todte auferwecket? Ap. 26, 8 etc.; Richte selbst, was wäre sie [die Tugend], | wenn sie nicht kämpfen müßte? Gellert; Er war erfahren gnug, die Rechte zu verstehn | und hatte sich schon reich gerichtet. Giseke; Der richtet zwischen mir und euch, der oben | die einzig unbestochne Wage hält. G. 35, 297; Die jetzige Welt ist Nachwelt, setzet sich, richtet | gleiches Gericht. Kl. Od. 2, 166; Sie r. alle Kriegsforderungen, Rechtslosigkeiten und Staatsfragen ohne Appellation. JvMüller 24, 37; Weil sie [Sonntags in der Kirche] den Anzug einer Gemeine, welche sie sonst nur stückweise richteten, beurtheilen könnten. Rabner 4, 64; Sie gestehe . ., daß sie die Macht | allein, nicht die Gerechtigkeit geübt . .. Ermorden lassen kann sie mich, nichtr.! (s. 6). Sch. 414betc.
a) der Urtheilsspruch kann Einem ein erwünschtes Recht zusprechen, so zuw. biblisch, z. B.: Der Herr wird sein Volk r. und über seine Knechte wird er sich erbarmen. 5. Mos. 32, 36 [„Recht schaffet der Ewige seinem Volk.“ Zunz; „Wenn der Ewige seines Volks sich annimmt.“ Mendelssohnl; Richte mich, Herr, nach meiner Gerechtigkeit und Frömmigkeit. Ps. 7, 9 [auch Mendelssohn; „Schaffe mir Recht“ etc. Zunz] etc.
b) häufiger (bibl.): verurtheilen, verdammen: Er hat seinen Sohn nicht gesandt in die Welt, daß er die Welt richte [„verurtheile“ Eß], sondern daß die Welt durch ihn selig [,gerettet“ Eß] werde. Joh. 3, 17; Richtet unser Gesetz auch Einen, ehe man ihn verhöret? 7, 51; Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet etc. Matth. 7, 1 etc.; Mephistopheles: „Sie ist gerichtet.“ Stimme von oben: „Jst gerettet.“ G. 11, 207. 6) (s. 5) ein gerichtliches Todesurtheil vollstrecken: Einen r. (Hebel 3, 61 etc.), vom Leben zum Tode r. (Wackern. 3, 437¹², Fischart), mit dem Schwert, Strang, Rad etc. r., ohne Zusatz gw.: enthaupten. Selten (vgl. 5: Sch. 414b) = tödten, erschlagen ohne richterl. Spruch, z. B.: Sie haben müssen sterben ..; wie man sie gefunden hat, so hat man sie gerichtet [1525, im Bauernkrieg]. Agricola 240. S. hinr. 2b; Nach-, Scharf-Richter. 7) Dazu:
a) Ungerichtet, nam. zu 5: Einen ungerichtet lassen. 571; [Der Papst] will auch von der heiligen Schrift ungericht sein. Luther 6, 393betc.
b) Richter, s. u.
c) Richtung, s. u.
Anm. S. I recht, Anm. und Graff 2, 419, vgl. über mundartl. bes. in Zsstzg. hervortretende Bedd. nam. Schm. 3, 33 ff. Zstzg. z.B.: Áb-:
1) dressieren (s. d.):
a) Thiere a. Burmeister gB. 1, 278; G. 4, 68 etc., sie zu best. Leistungen, die man von ihnen haben will, gewöhnen und ziehn; So richtet man Pferde zum Reiten und Fahren, Hunde zum Tragen, zum Ziehn, zur Jagd ab. Falke 1, 6b; Hunde aufs Apportieren, auf Ab- und Widersprung etc.; Bären zum Tanzen; Vögel zum Sprechen, mit der Dreh- orgel zum Pfeifen eines Stücks a. etc., auch: Es giebt einige [Hunde], die sozusagen sich [s. d. †] fast selbst a. Döbel 1, 109a etc. Vereinzelt so auch (vgl. b), gegen den heutigen allgem. Gebrauch, unter-r., das vielmehr geistige Auffassung des Lernenden und Urtheil in der Anwendung des Erlernten voraussetzt (vgl. auch unterweisen), z. B.: Schon lange unterricht’ ich einen schwarzen Ziegenbock für dich und lern ihn Künste etc. Geßner 3, 115; Die Dompfaffen lernen allerlei Stückchen pfeifen und werden bes. in Waldgegenden von Leinwebern und Schustern unterrichtet. Oken 7, 264 etc., s. be-r. 1c.
b) (s. a) Jemand a., früher allgem. = unterweisen etc., z. B.: Leute erziehen und a., denen sie die Schäflein Christi wiederum befehlen können. Mathesius Chr. 2, 40a; Er sollte nicht Studenten und Schreiber aus seinen Söhnen ziehen, sondern sie zur Jagd, Reiterei und ritterlichen Tugenden a. lassen. Zinkgräf 1, 103 etc. und selbst noch: Hamlet, wenn er die Komödianten abrichtet. L. 7, 24 etc., dagegen heute gw. nur in Bezug auf das urtheil- und willenlose Verhalten des Abgerichteten, sei es in einem einzelnen, best. Fall, sei es in der mechanischen oder instinktmäßigen Aus- übung einer ihm zurzweiten Natur gewordenen Fertigkeit, z. B.: Man unterrichtete nicht, man weckte nicht Keime von Talenten, man richtete ab. Hartmann BB. 121; Nicht vom Unterrichten, sondern vom A. ist die Rede, von einem A., wie Staare und Papageien abgerichtet werden, Worte nachzusprechen. Raumer Päd. 3, 2, 170; Dieses Verstandes-A. 3, 1, 151 etc.; Eine abgerichtete Gliederpuppe werden. Jahn M. 98; Der Wohlstand richtet alle Geister und Herzen nach einem Leierstückchen ab. Sturz 1, 97 etc., vgl. ohne tadelnden Nebensinn: Mit leichter Mühe geriethen die Griechen auf den Schluß, daß man die jungen Menschen wie die jungen Thiere a. müsse und die Abrichtung ihrer Kinder war ihre erste Sorge. Die gemeinen Bedürfnisse bestimmten die Art derselben und alle ihre Kinder würden, wie die Hänflinge, ein Lied gepfiffen oder wie die Hunde den Ball geholt haben, wenn das gemeine Wohl Dies erfordert hätte. Aber sie wollten und bildeten Krieger etc. Möser 3, 66, so von der sichern, zur zweiten Natur gewordnen Fertigkeit, nam. in schlimmen Dingen: Der Dieb richtet seine Kinder aufs Stehlen, auf Schelmstücke, auf Lug und Trug, aufs Betteln ab; Ich wurde in geistigen Dingen so methodisch zur Lüge und Phrase erzogen, so auf eine gewisse herzlose Regelmäßigkeit abgerichtet. Gutzkow R. 2, 123; Wie ist der gute Mann abgerichtet auf Gewinn! Logau 2, 1, 33; Der geringste Kramer .. ist abgerichtet, den Andern durch Freundlichkeit zu betrügen. Rabner 4, 51; Wenn ich mich nur auf einen hübsch abgerichteten Freund hätte verlassen können, der meine schlaue, süße Höflichkeit in derbe gute Wahrheit übersetzte. L. 11, 408 etc. und in Bezug auf das Verhalten in einem vorliegenden Fall nach der ertheilten Vorschrift etc.: [Die Actrice] müßte ja wohl ab-zu-r. sein [für diese Rolle]. 12, 348; Der junge S., den man schon abgerichtet hatte, versetzte etc. G. 28, 207; Zeugen nach Bedürfnis a. 348 etc., s. unterr. 1b.
c) zuw. mit sachl. (mehr oder minder belebt gedachtem oder personif.) Obj. (s. a, b): Auf seltsame Sprünge richtet die Sprache nur ein Gaukler, nicht ein Dichter ab. Novalis 1, 112; Von ihr hab’ ich zu klingen, | die Lauten abgericht. Opitz (Wackern. 2, 314²²).
2) [1] Etwas a., ihm genau und vollständig die richtige Gestalt, Größe, Anordnung in den Verhältnissen, Maßen etc. geben, gw. nur in zahlreichen techn. Anwendungen (vgl. abgleichen etc.), z. B.: Stabeisen a. [grade], auf dem Abrichtstock mit dem Abrichthammer (s. d.); Radschienen a. [kreisförmig]; Röhren über einen Dorn (s. d. 3f) a.; Das [Huf-] Eisen a., das Aufliegen auf den nicht zum Tragen best. oder krankhaften Stellen durch eine entsprechende Gestalt des Eisens abwenden. Falke 1, 6; Einen Hammer, Amboß a., die Bahn glattfeilen, s. Scheuchenstuel 4 etc.; Bretter a., glatt hobeln; Das A. [der Stereotypplatten] geschieht auf der Hobelmaschine. Franke Kat. 141; Das Schermesser a., abziehn, schärfen. Schm. 3, 33; (Buchbind.) = abformieren (s. d.); (Bergb.) Bühnloch und Anpfahl richtig abmessen; Die Seifensieder richten die Lauge ab, geben ihr die richtige Stärke im Vh. zum Fett etc. Veralt. auch in nicht techn. Anwend. (s. ein-r.), z. B.: Dein schwindelnder Verstand, zum Irren abgericht [geschaffen], | sieht oft die Wahrheit ein und wählt sie dennoch nicht. Haller 53; Zeigen sich nun neue Übereinstimmungen, Ordnung und Nutzen und bes. dazu abgerichtete Mittelursachen. Kant SW. 1, 202 etc.
3) veralt., mundartl. Bedd.:
a) (Den Tisch) a., abdecken. Schm. 3, 35.
b) Einen eines Dings oder es ihm a. (richten, be-, ent-, ver-r.), ihn durch Leistung (Zahlung) desselben zufriedenstellen 34: So soll ihr der Brautschatz abgerichtet und gefolget werden. Erbvgl. Beil. 24, 27; Die Schuld gänzlich a. Fischart V. 109b etc.; Einen Eid a. [leisten]. Haltaus 7.
c) Den Schaden a., ersetzen, ausgleichen. ebd. etc.
d) Bis .. der Jammer (jammervolle Zustand] mit großem Blutvergießen abgericht [abgestellt, geendet] ward. Stumpf 763a.
e) durch richterl. Spruch ab- erkennen. Haltaus etc.
f) refl.: sich beschmutzen, zu-r.: Gnädiges Fräulein werden sich ganz a. Goltz 2, 191.
4) Dazu:
a) nam. zu 1: Der (Vogel-)Abrichter. Gutzkow R. 9, 56; 58, und (s. 1b): Als Abrichter hoffnungsloser Jugend. Jahn V. 150; Statt seiner Lehrer, vielmehr nur seine Schulmeister oder noch deutlicher zu sprechen, seine Abrichter. Prutz GschTh. 124; Raumer Päd. 3, 1, 151; Abrichterinnen [frz. Bonnen etc.]. Jahn M. 233 etc.
b) Die Abrichtung (1a) eines Hühnerhunds. Döbel 1, 109a etc., auch s. 1b: Möser 3, 66; Erziehung ist hierbei nicht sowohl erforderlich als Abrichtung. IGJacobi 3, 71 etc. und (2): Rauhe Stellen bleiben immer auf der Rückseite [der Stereotypplatte] zurück und es wird deßhalb noch eine besondere Abrichtung nöthig. Franke Kat. 141 etc.
Án-:
1) Etwas a., nach heutigem Gebrauch [1a] Speisen, das Essen a. od. bloß a. (Gotthelf Sch. 307; HSachs 2, 4, 1a), zum Auftragen bei Tisch fertig machen (s. Anricht); Als sie aber die gerösteten Grundbirn aus der Pfanne auf das Plättlein anrichteten. Hebel 3, 14; Einem einen eignen Braten a. Tieck 3, 52; Ein stattliches Mahl a. Pfeffel Pr. 8, 173 etc. Auch überleitend zu b übertr., z. B.: Den Stoff zu diesem Auftritt [Lustspiel], der aber so ohne alles Gewürz da angerichtet steht etc. G. 32, 50; Wo man seinem Volke alles Mitzutheilende so nach Geschmack und Gaumen zu-r. und a. mußte. 33, 312; Es sah, was kochete [im Herzen] und eben diese Kocheten wollte es nicht a. lassen. Gotthelf G. 304; Würde so mancher Zank und Streit, ja manche Prügelsuppe [s. d.] unangerichtet unterbleiben. Rockenphil. 2, 215 etc. b) (s. a am Schluß und aus- essen etc.) etwas Unangenehmes, Schlimmes bereiten, verursachen, mit persönl. und sachl. Subj. (vgl. anstiften): Er hat mit seiner Dummheit, seine Dummheit, der übergetretne Strom, der Krieg etc. hat viel Schaden angerichtet (s. u.); Na, du hast ’was Schönes [iron.] angerichtet!; Was hast du angerichtet! B. 39a; Cham. 3, 303 etc.; Nun ist geschlichtet, | was ein pöetisch Blut | vorwitzig angerichtet | in Hast und Eifermuth. Freiligrath Garb. 55; Sie wollte nicht Alles ausbaden, was Andere angerichtet. Gotthelf G. 39; Ich laß mir’s halt gefallen; | man richtet mir nichts Anders an | als meinen Brüdern allen. Uhland 401 etc. Jn der ältern Spr. nicht auf Schlimmes beschränkt (s. c), wir ordnen die Beisp. alphabet. nach dem Obj., die veralteten oder doch veraltenden Verbind. durch * bezeichnend: *Arbeit (s. u.: Mühe); Ärgernis (Jer. 8, 15; Röm. 16, 17; W. Luc. 3, 318 etc.); Aufruhr in der Stadt (Ap. 17, 5; Sir. 7, 7); Einem ein rechtes Bad (s. d. 1a: G. 16, 190); Betrübnis (2. Kor. 2, 5); ein Blutbad oder Blutvergießen (Spr. 12, 6); eine Dummheit (Benedir 4, 225); Feindschaft; *Freude (Weiße Komöd. 2, 233); *Frieden (c: Logau 1, 6, 65; Mathesius Chr. 1, 17), nicht Frieden, sondern Streit und Verfolgung (IBöhm 10, 714); Gerechtigkeit (c: Jes. 32, 1), Recht und Gerechtigkeit (Jer. 23, 5); ein Getümmel (Zach. 14, 13); Greuel (Sir. 10, 15); Grimm (Spr. 15, 1), Hader (Spr. 6, 14; 19 etc.); Einem schlimme Händel (Sch. 636a); muthwillige Handlungen (Schweinichen 1, X), Heuchelei (Jes. 32, 6); Jammer (Sir. 3, 29); Krieg und Streit (IBöhm 10, 211); Mühe (Spr. 10, 10); Mühe und Arbeit (Ps. 10, 7); Praktiken (HSachs 1, 350c); Recht (Jes. 42, 4 etc., s. o.: Gerechtigkeit); Schaden (s. o.; Möser Ph. 3, 206); Schande (Hos. 4, 18); einen Schimpf (Keller Fastn. 859, 4); einen Skandal (G. 22, 371); Streit (s. o.: Frieden und Krieg); eine Sündfluth (Ps. 29, 10); Unfrieden (Hebr. 12, 15); einen Unfug (W. 9, 280); ein Unglück (G. 20, 95); Unheil; Hader und Unwillen (Kirchhof Wend. 224a); eine Verbitterung (Hebr. 3, 16); Verderben (Spr. 26, 28); Verheerungen (Ense Biogr. 3, 319); eine Verstörung (Am. 5, 9); eine Verwirrung (G. 15, 115; Kl. 12, 95); ein Zerstören (Ps. 46, 9); Zorn (Röm. 4, 15); Zwist a. etc. c) ferner im Allgem. veralt.: Etwas ein-, auf-r., s. b, wovon manche Verbind. sich hierher ziehn lassen, ferner z.B.: Ein Reich, Königreich (Luther 3, 198b; 6, 246b), ein Regiment (129a), Schulen und Pfarren (5, 172b) a. [gründen]; Einen Bund (2. Kön. 15, 15; 17, 4); einen andern Gottesdienst (Hos. 4, 14) etc.; Bergwerke (Mascou 1, 110); Mauern und Thürme (2, 31), die Stadt wieder a. (121) etc.; Neue Krüge [od. Wirthshäuser] a. Erbvgl. 236; Sie richtete nun ihren Hofstaat wieder an. Musäus M. 2, 17; Unsern zerfallenen Hausrath wieder a. 54 etc. An cu. a schließen sich techn. Anwend., z. B.: d) Bauk.: Holz a., zum Bau zuhauen. e) Hüttenw.: das Kupfer zur Saigerung vorbereiten u. beschicken, s. 3a. f) [2c] Kohlenbr.: Einen Meiler a. G. 18, 41. g) Maler.: die Farben gehörig zubereiten. h) weidm.: Einen Vogelherd a. Rabner 3, 25 = ein-r. etc.
2) (vralt.) Einen a.: anleiten, anweisen, anstiften zu Etwas etc., s. Schm 3, 34; Haltaus 39; Ein Geschwätz, damit er sie fein wollt a. 2. Mos. 32, 25; Das Volk a. und anweisen. Keisersberg Post. 1, 17; Daß er dich richte an | im Haushalten. HSachs 3, 2, 33a; Daß Cybele der Löwen Grimm und Wuth | zu dem Zug des Wagens angerichtet [abgerichtet etc.]. Weckherlin 674 etc. Dazu:
3) Anrichter:
a) a–de Pers., z. B. (s. 1a): Hatte der Anrichter eine Speise etc. Guhl GR. 2, 262; ferner (s. 1e) = Schichtmeister (s d. 2) und vralt. (s. 1c): Ein Anrichter des Glaubens. Franck Weltb. 37b; Anrichter der Schule zu Illfeld. Zinkgräf 1, 187 etc.
b) (s. 1a) Küchengeräth zum A., s. Anricht. 4) Anrichtung:
a) das A., z. B. vralt. (s. 1c): Von der innerlichen Anrichtung des wahren Christenthums durch Buße. CFBahrdt 2, 81; Zu Wiederanrichtung der Bergwerk. Hammer RH. 405; Eine neue Anrichtung des ganzen Gebäudes der Wissenschaften. H. Ph. 13, 374.
b) (Uhrmach.) das die Zeiger bewegende (sogen. Vorlege-)Werk. Āūf- [2]: Etwas in die Höhe richten, so daß es nun aufrecht ist, vergl. empor-r., das nicht das Aufrechtsein in sich schließt, obgleich beide Wörter begreiflicherweise in einander übergreifen, z. B.: Die Augen gen Himmel empvr-r., doch auch (seltner): Die Augen a. Opitz W. 3, 256; IP. 7, XXVI etc., vgl.: erheben 1; erhöhen 1 etc.:
1) tr.:
a) Etwas Liegendes, Umgeworfnes, Gesenktes, Niederhängendes etc. a., eig. und übrtr., z. B.: Einen (umgeworfnen) Wagen wieder a. Zinkgräf 2, 17; Einen Gefallnen a.; Den Niedergeschlagnen, Betrübten tröstend a.; Den gesunknen Muth wieder a.; Ihr Vaterland wieder a. G. 33, 331; Dein Anblick richt [spätre Lesart: hebt] die Schwachen auf. Haller 133 etc.; Die Masten wurden aufgerichtet. Steffens (Wackern. 4, 1302²⁶); Nehmen | ihm das Kreuz ab, richten es unter Todtengebein auf. Kl. (2, 738 ⁵); Geschütz (1. Macc. 11, 20); die Banner (Schöffer Liv. 181b); Einen Stein zu einem Mal a. (s. b). 1. Mos. 28, 18; 31, 45; G. 15, 18 etc.; Den Kopf a. Ps. 83, 3 etc.; Brust und Haupt stolz gegen das Verhängnis a. Rellstab 3, 18; Wie gehst du also krumm? richte den Rücken auf. IPauli (Wackern. 3, 79 ²7); Aufgericht und stehend verscheiden. Zinkgräf 2, 42; Die hoch- aufgerichtete Zipfelmütze. Tieck N. 7, 60; [Der Igel] richtet aus sich selber gleichsam lebend’ge Pallisaden auf. Brockes 9, 302; Künste, die mir die Haare aufrichteten [sträubten]. Tieck 2, 169 etc.
b) auch mit Etwas als Obj., das erst durch das A. entsteht, um dann aufgerichtet zu stehn und zu bestehn (bestimmter: er-r., s. d.), eig., vgl. (s. a): Einen Stein oder Steine zum Mal und: ein Mal (Hes. 39, 15); Altäre, Tempel, Hütten, Thürme, Mauern, Bollwerk etc. a. (Bibel) oder er-r.; Zwischen Erhalten und Neu-A. [der Gebäude] zweifelhaft. G. 21, 268; Mich soll .. | ehren ein Hügel, am hohen Gestade des Meeres | aufgerichtet. 5, 96; Erbauen .. | ein Roß aus Fichtenholz, zum Berge aufgerichtet. Sch. 28b etc. u. übrtr.: Einen Bund, ein Bündnis, einen Frieden, ein Friedensinstrument, einen Vertrag, Vergleich, Gesetze, Ordnungen, Staaten, Reiche etc. a. oder er-r.; Das ist ein schönes und heiliges Schuld- und Wechselrecht, das in dem Herzen aller gutgearteten Menschen aufgerichtet ist. Hebel 3, 432; Sie richteten Schulen auf. Rabner 1, 54; Es fehlte an Geld, neue Armeen auf-zu-r. Sch. 984a; 338b; 1099b etc. Ferner vralt., mundartl.:
c) Einen (mit Etwas) a., ihn in gehörigen Stand setzen, ihm einen großen Dienst erweisen (iron.). Schm. 3, 33.
d) Den Tisch a. = an-r. 35.
e) im Partic.: Aufgericht, wie aufrecht (s. d. und
2) übrtr. = aufrichtig, bieder etc. Agricola 668; Luther 4, 203b; 227a; 404a; Ringwald Lautr. 19; 44; 47 etc. 2) refl., s. 1a, z. B.: Lenz richtete sich straff auf. Auerbach Ed. 279; Man richtet sich gegen den Mitunterredner auf. Engel 7, 136; Sich beugen und wieder a. L. 11, 148; Einen Helden, der sich unter der Last der Drangsale muthig aufrichtet. 13, 46 (Mendelssohn); Flügel, die sich nach einer andern Welt a. IP. 7, 175; Als die Jünglinge vom bemoosten Lager | auf sich richteten. Platen 4, 282; (Bergb.) Der Gang richtet sich auf [der gesenkte, geneigte nimmt die ursprüngliche Lage wieder an]. Scheuchenstuel 15; Wenn sich der kriechende Busch nicht zum Baume aufrichtete. Sch.; Ob die Schweden von diesem harten Schlage sich je wieder a. würden. Ders.; Richtete er sich an dieser Erinnerung wieder auf. W. Cic. 1, 56 etc.
3) imperat. [3b]: Steht .. richtauf. Droysen A. 1, 311 = aufgerichtet, aufrecht.
4) (vralt.) Aller starken Gebäuen ein Wiederaufrichter und Mehrer. Stumpf 707b.
5) Die Aufrichtung sovieler Obelisken. G. 31, 29; Die Faltungen der Erdrinde (Aufrichtungen der Schichten). Humboldt K. 1, 318; Die Aufrichtung des Bündnisses. etc. Āūs-:
1) [1; 2] gehörig, nach der richtigen Richtung, Form etc. richten und anordnen, in einigen Fällen, nam.:
a) (Kriegsk.) Jedes Glied der Rottierung muß in sich ge- richtet sein, so daß es wirklich auf einer graden Linie stehe und die richtigen Abstände vom Nebenmann zu Nebenmann vorhanden seien. Dieses A. der Glieder, welches vom ersten Gliede anfängt, geschieht auf das Kommando: Richt euch! (τήρee τ daττμcτω). Rüstow gK. 109.
b) beim Emporwinden von Ggstdn. diese und das Seil etc. gehörig richten, z. B.: bei Bauten; im Bergw.; hierzu Ausrichter, der beim Ausfördern der Kübel das Seil richtende und Stockungen etc. verhütende Arbeiter.
c) (Kupferschm.) Die Beulen a., hämmernd fortschaffen, so daß die richtige Rundung entsteht, s. ausbeulen.
d) (mundartl.) Verworrnes Haar a., (ent-r.) schlichten mit dem Schlicht- (oder Ausricht-)Kamm (Richter, Entrichter). Schm. 3, 33, vgl. Stalder 2, 272.
2) Etwas durch darauf gerichtete Sorgfalt ausfindig machen oder es näher aus- und durchforschen, nam.:
a) (Bergb.): Einen Gang a. (ausgehen, s. d. 10b), (mit der Wünschelruthe) suchen, finden. Jablonsky 364b; Die ersten Kupfererz und Eisenstein sein am Berg Libanon ausgerichtet. Mathesius Sar. 71a; Eine übersetzte (verworfene) Lagerstätte a.,* mit systematischer Bergarbeit ihre Fortsetzung aufsuchen, auffinden. Scheuchenstuel 19; 247; Oft zerschlägt sich der Gang vor dem Bergmann in 1000 Trümmern, aber der Geduldige .. verfolgt ruhig seinen Weg und sieht seinen Eifer belohnt, indem er ihn bald wieder in neuer Mächtigkeit und Höflichkeit ausrichtet. Novalis 1, 65 etc., ferner: Ein Flöz, welches man auf eine Länge von 7000“ ohne Unterbrechung „ausgerichtet“ (zum Behuf des Abbaues näher untersucht) hatte. KCvLeonhard (DViertelj. 1, 1, 58); Scheuchenstuel 19 etc.
b) (weidm.) Ein Wild a., aufspüren, auffinden; „Richt’s aus!“ wenn der Hund einer Fährte nachhängen soll. Laube Br. 281.
3) (weidm.) s. Gericht1. 4) Etwas fertigmachen, fertigschaffen, ins Werk richten etc., nam.:
a) Etwas Einem (zu sagen, zu bestellen) Aufgetragnes (bei Jemand) a., bestellen (s. b), z. B.: Als er mir von dem Herrn, der mich bestellt, ein Kompliment ausrichtete etc. G. 21, 131; Sagt ihm von meinetwegen, daß etc. . . Er richtete umständlich aus, was ich gesagt hatte. 28, 210; Ein Page tritt zu dem Fürsten und richtet leise Etwas aus. 13, 115; Richtet eurer Frau einen Gruß aus von dem Zundel-Heiner! Hebel 3, 143 etc.
b) Etwas Auszuführendes, zu Thundes a., ausführen, bewirken, bewerkstelligen etc. (vergl. ver-r. 2), sei es (s. a) in fremdem Auftrage oder aus eignem Antrieb, nam. mit den allgem. sächl. Fw. (es, Das, Alles, Etwas, Viel, Nichts etc.) Obj., ferner z. B.: Eine Sache, ein Werk, ein Geschäft etc., einen Befehl, einen Auftrag (s. a) etc. a., z. B.: Mit Geld kannst du Alles (Viel) bei ihm a.; Wenn nun Aaron und seine Söhne Solches ausgerichtet haben. 4. Mos. 4, 15 etc.; Alle Sache, die er ausgerichtet. 1, 24, 66; Ps. 112, 5; Wer seine Sachen durch einen thörichten Boten ausrichtet. Spr. 26, 6 etc.; Wenn aber der Herr alle seine Werke ausgerichtet hat. Jes. 10, 12; Ap. 14, 26 etc.; Das Geschäft ist dir zu schwer, du kannst’s allein nicht a. 2. Mos. 18, 18; Spr. 24, 27; Dan. 8, 23 etc.; Josua richtete den Befehl aus, der ihm gegeben war. 1. Macc. 2, 15; Ps. 103, 20; Joel 2, 11 etc.; Wie der Bischof sah, er richt Nichts aus. G. 9, 7; Sie y 7 4 haben’s fein ausgerichtet, die lieben Löffel. Luther SW. 64, 334; Ja, wenn’s mit Saufen wär ausgericht! HSachs 1, 480a; Zeiten, wo persönliche Größe noch Etwas ausrichtete. Sch. 991a; Wenn eine Welt von Männern | mit aller Redekunst Nichts ausgerichtet, | hat eines Weibes Güte übermeistert. Schlegel Sh. 7, 240; Da hatte ich die Sache wohl ausgericht. Schweinichen 3, 109; Das, was unmöglich scheint, a. Tieck Gs. N. 1, 157 etc. Auch mit persönl. (sogen. ethischem) Dat., zur Bez. des Auftraggebers: Daß du mir den Auftrag (die Kommission, das Geschäft etc.) ja gut ausrichtest!; Das thue ich nicht, Das kann die Mamsell sich allein a. FPslug (Volksz. 10, 71) etc., minder gw. insofern es nicht der eig. Auftraggeber ist, sondern nur Der, dem es zu Statten kommt: Ich habe weder dem Neugierigen durch Nachrichten, noch dem Forschenden durch Vernunftgründe Etwas ausgerichtet. Kant 3, 104 etc.
c) (s. b; d; e) minder gew. Verbind., z. B.: von Pflichten und Leistungen (s. 5c): Richte dein Amt redlich aus. 2. Tim. 4, 5; Er richtet sein Amt aus auf dem Altar und that .. dem Allmächtigen ein feines Opfer. Sir 50, 16 etc.; Daß er Brandopfer, Speisopfer und das Fett der Dankopfer daselbst ausrichtete. 1. Kön. 8, 64; 1. Chr. 17, 2 etc.; Ich will mein Gelübde a., das ich dem Herrn gelobet habe. 2. Sam. 15, 7 etc., ferner z. B.: Meine Kräfte .. haben mir dies Vermögen ausgericht [,geschafft“. Zunz; „erworben“ Mendelssohn]. 5. Mos. 8, 17; Diese Wohlthat, welche durch uns ausgerichtet wird. .. Solcher reichen Steuer halben, die durch uns ausgerichtet wird. 2. Kor. 8, 19 ff. (vgl.: „Beisteuer, die von uns besorgt wird“. Eß); Also soll mein Zorn vollendet und mein Grimm über ihnen ausgerichtet werden. Hes. 5, 13; Die Winde .. toben und richten den Zorn aus Deß, der sie geschaffen hat. Sir. 39, 34 etc.; Wenn sie euch in einer Stadt verfolgen, so fliehet in eine andere .Ihr werdet die Städte Jsraels nicht a. [sie so fliehend nicht alle durchmachen], bis des Menschen Sohn kommt. Matth. 10, 23; Wenn zwei Körper eine Wirkung a. [hervorbringen]. Kant 8, 131; Wenn das Reden und Spielen durch Maschinen ausgerichtet [verrichtet, gethan] würde. IP. 15, 59; Zu verweilen bis morgen noch, daß ich ihm alles | Ehrengeschenk ausrichte [fertig, vollständig besorge]. V. Od. 11, 352 etc., auch als verhüllender Ausdr.: Seine Noth (s. d. 3) a. Luther 4, 383a, heute gew.: ver-r. (s. d. 2a).
d) (s. b; c) Strumpfwirk.: Strümpfe a., die gewalkten fertig zu-r., durch Rauchen u. Scheren.
e) (s. b; c) sehr häufig: Ein Mahl, Gastmahl, Gastgebot, einen (Fest-)Schmaus, ein Fest, eine Hochzeit etc. a., als (Haus- oder Gast-)Wirth alles Nöthige dazu besorgen und geben, z. B.: Die Hochzeit wurde auf des Oheims Schloß ausgerichtet. G. 17, 148; Der Taufschmaus .wurde im Wirthshause ausgerichtet. Gotthelf U. 2, 193; Jndem er die Hochzeit [beider Kinder] auf einen Tag ausrichtete. W. Luc. 4, 30; Daß die vornehmen Leute einander ihr Silbergeschirr liehen, wenn ein großes Gastmahl aus-zu-r. war. HB. 1, 124; Att. 4, 1, 81. Dazu: Du thust ihnen gute Ausrichtung, wie ein reicher Wirth seinen Gästen zu thun pfleget. Luther 6, 347b etc. und nam. = Hochzeits- oder Taufschmaus: Zu Ausrichtungen oder sonst zur Nothdurft Rehböcke zu schießen. Preuß. Edikt v. 13. Juli 1754 (s. Nat-Zeit. 15, 228) etc. 5) vralt., mundartl. Bedd.:
a) [4] Streit, Hader etc. a., schlichten; Eine Sache a., durch Rechtsspruch endgültig entscheiden. Haltaus 78; Das ist eine ausgerichte Sache (ebd.) oder ausgericht (Alberus 40b etc.), ausgemacht, entschieden etc.
b) den Sinn, die Meinung von Etwas ausmachen; festsetzen, ausdrücken etc.: Luther 1, 555a; 4, 216a; 5, 348b etc.
c) Eine Schuld, Geld, Zins etc. a., zahlen, ent-r. 2. Macc. 4, 27; Luther 1, 197a; 3, 111b; HSachs 1, 528b; Stalder 2, 273 etc., s. 4c.
d) Jemand a. (s. c), ihn befriedigen, abfinden etc. Mathesius Sar. 135a; Eine Tochter a., ausstatten. Schm. 3, 35.
e) Jemand a. (s. a), ihm auf seine Klage Recht sprechen. Keler Fastn. 234, 8; 523, 10.
f) Jemand a., schmähen, schelten, über ihn medisieren (vgl. ver-r. 3c), (s.. Schm. 3, 37): Fischart Ehz. 16; Großm. 75; Franck Weltb. 133b; Sie mögen nun von mir sagen, was sie wollen und mich brav a. Knebel 3, 39; Luther 2, 384b; 4, 199a; HSachs G. 2, 132; Uns ins Gesicht a. Hinterm Rücken thut üble Nachred nicht weh. Spindler St. 1, 32 etc., vgl.: Seinen Nächsten be-r. und verleumden. Keisersberg Höll. Löw. 28. 6) Ausrichter: 94* Einer, der Etwas ausrichtet, z. B.:
a) s. 1b.
b) (s. 4) Vollstrecker, Ausführer (Erekutor), z.B.: eines Testaments. Hebr. 7, 20; Haltaus 80; Kretschmann 5, 310 etc.; Als Diener, Ausrichter u. Schaffner des Papsts. Hutten (Wackern. 3, 222⁴¹); Von den Ausrichtern der Regierung. DViertelj. 1, 1, 369; Die Willkür des Ausrichters [Dieners, als Vollstreckers der Befehle des Herrn]. G. 23, 202 etc. (s. Schm. 3, 34) und fem.: Ausrichterin ihres Amts (H. 11, 203), ihrer Gesetze (Sch. 1111b), ihrer Befehle (W. 17, 143) etc. 7) Ausrichtung, das A., auch das Ausgerichtete, s. nam. 4e u. (s. 5c) Zahlungstermin. Stalder.
Be-:
1) vralt.: in den richtigen, gehörigen, erforderlichen Stand versetzen, z.B.: Den Tisch b., decken (an-r.): Sitzen täglich zu berichtem Tisch. Schaidenreißer 2b; Alle Sachen würden schnell bericht [kämen schnell in Ordnung]. Luther 1, 195b etc.; Die Gewissen b. und trösten [vergl. a und 3a]. 5, 256b etc. So nam. noch:
a) kirchl.: Einen b., mit dem Sakrament versehn. Luther 6, 117b ff., bes.: einen Kranken. Kosegarten Rh. 1, 65; Daß er sich b. ließ vor seinem Ende. Luther 3, 530b etc.
b) (Münzw.) Münzen, Münzplatten b., gehörig runden, s. ausstückeln. c) (weidm.) Einen Falken b., ab-r., zähmen.
2) Einem Etwas, über Etwas b., ihm Bericht davon erstatten, Mittheilung darüber machen, melden, wobei das Verhalten des Bericht Empfangenden und, wie er dadurch berührt wird, ganz außer Frage bleibt (s. 3 und versichern): Die Polizeibeamten müssen ihrem Chef täglich (über) alle Vorfälle in der Stadt b.; Dem Arzt über das Befinden des Kranken b.; Noch Gräulichers hat mir derselbe Mann | berichtet, was in Sarnen ist geschehn. Sch. 522b etc. Das Gemeldete kann auch durch einen abhäng. Satz ausgedrückt sein oder fortbleiben, wie andrerseits auch der persönl. Dat. (vgl. 3): Sie b. ihm das Geschehene, was dort geschehn ist oder sei; den Tod des Kaisers, daß der Kaiser todt ist oder sei, seltner: Die Zung’ ist schuldlos, die ihn todt berichtet [meldet]. Schlegel Sh. 6, 195 etc.; Dem alten König zu b., | wie nah etc. W. 10, 113 [in d. Ausg. 1794, Bd. 10, 281: Den etc., s. 3b]; Man hat Ihnen in der That falsch berichtet. Heine Reis. 2, 264 etc.; Ein Narr kann mehr plaudern, weder [als] zehn Weise(n) b. [antworten] können. Luther 6, 319b etc.; Die Zeitungen b. [gerüchtsweise] von einem großen Siege etc., den Sieg [Detail] über den Sieg etc. Ungew.: Ein Schreiben, das mir die Ankunft eines wahren Wundermenschen berichtiget. FMüller F. 122.
3) Einen b., vgl. 2, davon versch., insofern die Pers. hier als das von dem ihr Kundgewordnen berührte u. modificierte Obj. erscheint, z. B.:
a) (vergl.
1) Einen zurechtweisen, vergl.: Ich lasse mir b., ich empfange Bericht; Jch lasse mich b., fast = berichtigen (s. d.) ich nehme Belehrung an. Schm. 3, 37; „Wir müssen eine so gelehrte Feder wie die Jhrige auf den letzten Nothfall aufsparen“. Der Oberpriester ließ sich [Acc.] b. W. 14, 167 etc.; Don Sylvio, der nicht zu b. war, wenn er sich einmal Etwas in den Kopf gesetzt. 1, 242; Sie sind gewiß nicht recht. | B. könnt’ ich Sie. Körner 230a, zurechtweisen; Drum will er auch Die b., | die auf falschem Wege sind. Opitz Ps. 48 etc. Jn den übrigen Fällen die wir nach grammat. Beziehungen ordnen näher an 2 grenzend, doch mit der angegebnen Nüance: b) Einen b., von Etwas in Kenntnis setzen, es ihm mittheilen (vgl. benachrichten); Daß ich dich berichte, wie es deinem Volk ergehen wird. Dan. 10, 14; 9, 22; Sie sind aber berichtet worden wider dich, daß etc. Ap. 21, 21; Wie obgedachter Oberkaufmann mich berichtete. Andersen 22b; Da wurde ich berichtet, daß etc. 121a; Ihr könnt euch unter die Andern | wieder stellen, ihr habt den König genugsam berichtet. G. 5, 187; So zweifl’ ich fast, ob du mich treu berichtet. 13, 308; Er hat Sie nicht mit Unwahrheit berichtet. 22, 63 [vergl.: Ihnen keine Unwahrheit etc.]. Moscherosch Ges. 2, 918; Bericht mich, wer und aus was Land du seist. Schaidenreißer 58b; 56b; IESchlegel 1, 416; W. 15, 180; Sobald sie von der Alten | berichtet [worden] ist, das gelbe Haar sei da. 20, 104; 7, 88 etc., s. d. c) (s. b) ver- altend mit Genit. der Sache bei den allgm. sachl. Fw. (formell) mit Accus. (s. Das 4; Es 9 etc.), vergl. belehren: Niemand, der mich’s berichtet. Dan. 8, 27; Weß sie wider dich berichtet [worden] sind (vgl. d). Ap. 21, 24; Damit [wir] der Wahrheit berichtet .. werden. Luther 6, 5a; Das haben mich meine Doktores anders bericht. SW. 64, 372; Der gründlichen Wahrheit mich bericht. HSachs 3, 1, 27; Deß kann ich dich mit Wahrheit nicht b. Schaidenreißer 49a; 57a; Der König aber ward dieser Dinge(n) bericht. Stumpf 705b; Daß ich mag | von ihm werden einer Frag bericht. Waldis Es. 4, 82; Er kann mich Nichts b. Wickram (Wackern. 3, 447²⁶) etc. So nam. noch: Einen eines Andern, eines Bessern b., s. d. Vralt. auch: Der mich um seine Beschaffenheit berichtete. Simplicissimus 2, 183 etc. d) im Partic.: Berichtet sein (s. b), Kunde haben, unterrichtet sein und (s. c) mit Genit. = kundig etc., z. B.: Ich war noch nicht hinlänglich berichtet, um die Stellung .. würdigen zu können. Gentz 1, 194; Daß Sie .. nicht so ganz recht berichtet sind. Möricke N. 504; W. 12, 322; Da sie nun | berichtet sind, wie weit du schon gegangen. Sch. 361a; In seiner Politik schlimm berichtet [berathen]. 991a etc.; Die Steuerleute .. sind des Fahrens | nicht wohl berichtet [kundig]. 540b; Der Schiffens wohlbericht war. Stumpf 343b; Ist der Musik, als Lauten etc. . ., wohl bericht gewesen. 361a; 715b etc.; Daß die Deutschen aller Buchstaben und Schrift unbericht sind gewesen. 58a; Nun war der Bischof der deutschen Sprache unbericht. 705b; Unbericht des Wegs. Schaidenreißer 43a etc. 4) Doppelsstzg. zu 2, z. B.: Er hatte mir kaum ausberichtet [zu Ende], als etc.; (Kanzleispr.): Etwas ein-b.. mit einem Bericht dar- über der vorgesetzten Behörde einsenden. CFBahrdt 3, 119; Die vom Stadtrath einberichtete Wahl. Nat.-Zeit. 13, 207; Das von der Direktion der Strafanstalt einberichtete Begnadigungsgesuch. 15, 77 (Sächs. Justiz-Ministerium) etc.; Nach-b., nachträglich etc. 5) Berichter, Einer, der berichtet (2), häufiger: Bericht-Erstatter (Referent), doch z. B.: Professor D. erbot sich sogleich zu einem Nach- berichter. G. Br. 273a; Literaten und Zeitungs-Berich- ter. Ense Tag. 6, 413 etc. 6) Berichtung, gew. nur zu 1a. Dahín-: (vralt.) hin-r.: Den richtet und würget man flugs dahin. Luther 8, 276b; 3, 109 etc. Danīēder-: im Ggstz. zu auf-r. 1a: Daß Lokale mich mehr auf- und d. können als Menschen. Rahel 2, 608. Dúrch-: (weidm.) [2d]: D., Jagdzeug querdurch stellen. Laube Br. 247. Eīn-:
1) [2d] weidm.: Daß man einen ganzen Walddistrikt mit Jagdtüchern und Netzen umspannt (einstellt, einrichtet). Gartenlaube 9, 236a etc.
2) einrenken (s. d.), Verrenktes etc. [schwzr. „Entrichtetes“. Stalder 2, 272] wieder in die richtige Lage bringen, z. B. eig.: Den (gebrochnen) Fuß (G. 28, 255) die ausgefallne Hüfte (Matthisson E. 1, 353) e. etc. und übrtr. (vgl. 3): Ich richte wieder ein den Lauf der Zeit. Cham. 4, 25; Die Zeit ist aus dem Gelenke. Wehe mir, daß ich geboren ward, sie wieder ein-zu-r. G. 16, 295 = Die Zeit ist aus den Fugen. Schmach und Gram, | daß ich zur Welt, sie ein-zu-r. kam. Schlegel Haml. 1, 5 etc.
3) (s. 2) Etwas so machen und gestalten, wie es dem best. Zweck gemäß sein muß; es demgemäß arrangieren oder an- ordnen (s. auch 4; 5): Etwas gut, schlecht, (un)bequem, zweckmäßig etc., nach den Umständen, nach den vorhandnen Mitteln etc. r.; Eine Stube zum Wohnzimmer e.; Das Wohnzimmer ist noch nicht eingerichtet, zum Wohnen (vergl. möblieren); Den Webstuhl e., zum Weben; Das Huf- eisen e., es hämmernd dem Huf gemäß gestalten, so wie es aufgenagelt werden soll; Ich will die Sache schon so e., daß Alle zufrieden sein sollen; So soll er die Fahrt e. Görres Ver. 141; So saßen wir wohlgepackt und eingerichtet in einem bequemen Wagen. G. 27, 322; Er solle mich mit Allem versehen und meine Bedürfnisse [Alles, was ich brauchte] vollkommen e. lassen. 28, 320; Alles sehr zierlich und höchst portativ eingerichtet. Gutzkow R. 6, 35; Die Mauern wurden .. zu jener fünf Fuß breiten Promenade eingerichtet. Kohl E. 1, 102; Von ungefähr haben sie .. ihre List also eingerichtet. L. 3, 31; Komödienhaus, das er gänzlich umgeworfen und geräumlicher und schöner eingerichtet. 12, 367; Er richtete seine Maßregeln so ein. Möser Ph. 1, 159; In einer wohleingerichteten Gesellschaft. Schleiermacher (Wackern. 4, 1216 ¹⁰); Ein wohleingerichtetes Hauswesen. W. 9, 207; Sie richtet vor dem schmeichlerischen Spiegel | zugleich den Putz und ihre Mienen ein. 26, 285 etc. Dafür ungew.:
a) Ein neues Heft zu er-r. [für die Arbeiten ein-zu-r.]. Keller gH. 1, 303.
b) Der Dichtern nöth’ge Geist, der Möglichkeiten dichtet | und sie durch seinen Schwung der Wahrheit gleich entrichtet [darstellt etc.]. L. 1, 177.
4) (s. 3) Einen e., meton. = sein Haus e. (s. 5b), z. B.: Jch bat ihn, er möchte mich an einem andern Ort e. [mir eine andre Wohnung anweisen]. G. 28, 320; Er ist sehr hübsch eingerichtet, seine häusliche Ausstattung und deren Anordnung ist hübsch; Ein Kind bei der Verheirathung e. etc.
5) refl.:
a) (s. 3) An- ordnungen (Arrangements) in Betreff der eignen Pers. treffen: Sich auf Etwas e., sich darauf vorbereitend; Sich (nach Etwas) e., so wie es das Genannte oder Gedachte erfordert etc.: Sag mir, wann du kommen willst; ich will mich mit meiner Zeit danach e.; Jeder muß sich mit seinen Ausgaben nach seinem Einkommen e.; Man setzte sich, man richtete sich ein. G. 18, 39; Da sie sich, ohne Mütter zu sein, doch immer e. müssen, Wärterinnen zu werden. 15, 213; 21, 196; Ich sollte mich auf längre Zeit [zu bleiben] : e. 22, 12; Sich auf Lügen und Märchen e. 17, 252; Wenn er sich darauf einrichtete, den feindlichen Anfall zu empfangen. JvMüller (Wackern. 4, 822 ¹²) etc.
b) (s. 4) Sich (häuslich) e.; Die jungen Leute haben sich bei ihrer Verheirathung hübsch eingerichtet; Jch müßte mich, wenn ich nach B. zöge, ganz neu e. etc.; Uneingerichtet leben. Rahel 2, 396 etc., auch: Beide in dem Alter, in welchem ein Mann daran denken mag, sich ein-zu-r. Lewald Hel. 1, 197, sich einen Hausstand zu gründen, sich zu verheirathen. 6) (s. 3) Rechenk.: eine gemischte (s. d. 3b) d. h. aus einer ganzen Zahl und einem Bruch bestehnde Zahl in einen Bruch verwandeln: eingerichtet ist = ¹½ etc. 7) Ein bessernder Einrichter [Bearbeiter des Dramas]. Tieck DB. 2, 238; Ense Tag. 6, 109 etc. 8) Einrichtung, f.; –en: das E. und (3—5): das Eingerichtete und die Art und Weise desselben (auch = Eingericht eines Schlosses etc.): Die Stiftung theilt sich in zwei Einrichtungen, die eine zu praktischem, die andre zu theoretischem Zweck. G. 26, 287; Nach den Einrichtungen [Jnstitutionen, Gesetzen], die wir auf der Welt befolgen. 28, 266; Da man nicht gleich Anfangs auf den Empfang so vieler Gäste die Einrichtung gemacht [oder getroffen]. 17, 389; Jst es meine Einrichtung [Schuld], daß etc.? L. 1, 576; Seine für die damaligen Zeiten prunkhafte Einrichtung [Häūslichkeit, Ausstattung des Hauses]. Polko NNov. 16; Die Mutter hatte sich .. in alle die Einrichtungen gefunden, welche Vittoria in ihrem Haushalt für nothwendig hielt. Tieck Acc. 2, 50 etc. und Zsstzg. z. B.: Entschuldigten sich mit der vorgefundenen Dienst einrichtung. Ense Tag. 4, 181; Jene Hölleneinrichtungen [der Spielbanken]. Gartenl. 10, 255a; Unsre Justiz- und Verwaltungs einrichtungen. Ense Tag. 4, 10; Die verunglückte Mißeinrichtung. Jahn V. 134; Eine Eintheilung des Tages und eine darauf basierte Voreinrichtung für die Arbeit. IWiggers Unt. 36; Gutzkow Bl. 1, 237 etc. in die Höhe richten, s. auf-r. 1; 2: Der Stamm . . emporgerichtet. G. 6, 307; Das Auge, das sich e. mußte. Gutzkow R. 7, 213; Nun stand er emporgerichtet. Kl. M. 6, 432; Platen 4, 293; Gefahr, deren bloßer Gedanke alle meine Haare emporrichtete. W. 16, 61; Die Haare richten sich auf seinem Kopf e. 12, 93 etc.
Empōr-: Ent-:
1) (Einem) Etwas e., das Schuldige zahlen; das ihm Gebührende ihm geben vgl. ab-r. 3b und nam. Schm. 3, 34 —: Was (wie viel) hab ich zu e.?; Eine Schuld e.; Ihm den Dank ab- tragen, den ihm schon hier jedes gefühlvolle, fromme Herz durch manche reine Zähre lieblich genug entrichtet hatte. G. 21, 227; Ein Opfer, das ich ihm e. muß. Gotter 2, 47; Der katholischen Geistlichkeit die Gebühren e. Sch. 1056a; Deine Jugend ist ihr [der Welt] schuldig, was mein frühzeitiges Alter ihr nicht mehr e. kann. 316a etc.
a) Entrichtung des Chausséegelds, der Gebühren etc.
b) Auf dem Stadtgericht werden die Kosten abentrichtet. Alexis Pit. 22, 313; Rabner 4, 210 etc.
2) vralt., mundartl. Bedd., s. Schm. 3, 33; Stalder 2, 272 (vgl. ein-r. 2; aus-r. 1d); Grimm 3, 584 ff., vgl. er-r. 1a. Entgêgen- [2e]: z. B.: Das Schiff wurde fortgerissen und konnte sich dem Winde nicht e. (Ap. 27, 15). Er-:
1) s. auf-r. 1b, vgl. stiften etc.: Ein Künstler, der sich . . ein Denkmal .. e. will. G. 31, 41; Ein Tribunal e. L. 8, 204; Daß ich Vertraulichkeit und Brüderschaft mit dir e. werde. FKMoser Gs. Schr. 2, 361; Das Denkmal, das der Staat einem Privatmanne . . zur Dankbarkeit für sein Wohlverhalten errichtet. Möser Ph. f, 361; Der Landeigenthümer behauptete . ., er sei der Mann, um dessentwillen ein Regent und Staat zuerst errichtet worden (s. a). 105; Eine neue Konföderation zu e. (s. a). 317; Kreuze . ., errichtet zum Gedächtnis | der Wanderer, die die Lawine begraben. Sch. 552a; Ich .. | errichtete den 20jähr’gen Bund. 664b; Einen Vertrag (850a), Vergleich (W. Luc. 4, 162) etc., einen Verein, eine Schule, eine Anstalt, Vorschußanstalt, Zettelbank etc. e.
a) in den beiden letzten Stellen aus Möser steht in der ersten Ausg. ent-r. statt e., vergl. ein-r. 3a und b.
2) dazu: Der Errichter und: die Errichtung des Denkmals, der Schule etc.; Die allgemein verfügte Errichtung von Landwehr und Landsturm. Ense Biogr. 3, 301 etc. Fêhl-: falsch richten, z. B. [5], aber auch [2e]: Das Geschütz f. etc. Fórt-: z. B. [2e]: Er hat das Geschütz von dem frühern Ziele fort- (oder weg-) auf ein andres hingerichtet etc.; mundartl. statt fortschaffen etc., z. B.: Hast ihn nicht wieder f. [absteuern, loswerden etc.]können. Rank Achtsp. 1, 80, s. hin-r. 2b. Hêr-, Hín- etc.:
1) [2e] rein örtl., vgl. Zsstzg. von wenden, z.B.: Das Geschütz auf uns her-, nach der Stadt hin-, in die dichtesten Haufen hinein-r. etc.; Alle Augen richten sich auf uns her, auf ihn hin etc.; Daß dieser kühne Ausspruch meine Blicke sehr auf den ausgezeichneten Mann hingerichtet hat. Wackenroder Klost. 117; Wo die Deichsel .. sich hinrichte. Zinkgräf 1, 152 etc.
2) übrtr.:
a) Etwas her-r. (s. her 1e; herstellen etc., vgl.
b) es in den für den Gebrauch, für den best. Zweck etc. nöthigen Zustand setzen, bereit machen etc. (vergl. ein-r.); z. B.: Er richtet sein Berner Wägelein her [zur Fahrt]. Auerbach D. 4, 275; Den krassen Fuchsen .. zu einem forschen Studio her-zu-r. 1, 290; Als sie das Frühstück hergerichtet. Hackländer Stillfr. 1, 27; Richteten ihre Schlösser auf verschiedene Weise her. Kohl A. 2, 118; Besuchte .. die sogenannten „heiligen Gräber“ in sämmtlichen Kirchen, wo ein solches hergerichtet war. Scherr Bl. 1, 116; Das übrige Gelaß war für die Freunde hergerichtet worden. Waldau N. 3, 346 etc. Seltener so: Die Grundbirnen sind geschält, ich richt’s hin, daß ihr bloß das Fleisch ans Feuer zu stellen braucht. Auerbach D. 1, 344 etc. Dazu: Eine patriarchalische Herrichtung [vergl. Vorrichtung], um Hedwig die Arbeit zu ermöglichen. Schücking Gschw. 2, 270. b) Hin-r., Etwas, s. a; Einen (s. hin 4), zu Grunde richten, ruinieren, z. B.: Daß der Krug Mehr hinrichtet (s. u.) als der Krieg. SClara EfA. 2, 370; Du bist der Hingerichtetste. Klinger Gris. 20; Mein thörichter Eigensinn hat das Volk hingerichtet. Mendelssohn 4, 2, 478; Ps. 5, 7 etc., bes.: Einen aus dem Leben schaffen, z. B.: Jemand mit Gift hin-r. [vergiften]. Heinse A. 1, 92; EKleist 2, 86; Zinkgräf 1, 317 etc.; Ihn heimisch [heimlich, meuchlerisch] hin-zu-r. Schaidenreißer 59b; Die sich wie Schlachtschafe hin ließen richten. Luther 6, 346b; 347a; Sie sind hingerichtet worden, nicht gerichtet. Heine Lut. 2, 230, in Bezug auf das Unrechtmäßige ihres Todes, am häufigsten [6] von dem Vollstrecken eines richterl. Todesurtheil: Der hingerichtete Mörder; übrtr.: Meine Phantasie erblickte in diesen pflanzlichen Ungeheuern hingerichtete Urheber verbrecherischer Thaten. Burmeister gB. 2, 241 etc., dazu: Die Hinrichtung | der Stuart. Sch. 417b; veralt. so auch: Also wurden eine große Anzahl Hexen mit dem Feuer hindurchgericht. Stumpf 134a; Wie auch viel Leut gefoltert und gräulich weggericht wurden. Mathesius Lthr. 147b etc. (selten) kritisieren, tadeln (vgl.: splitter-r.; Kunst-richter und -richtern): Jedes Ding in seiner Welt | ist vollkommen, dennoch hält | mancher Thor es nicht dafür | und kunstrichtet Gott dafür. Gleim 3, 426. z. B.:
Kúnst-: Nāch-:
1) [2a] nachträglich richten: Dem Geschütz die richtige Stellung zu geben; Herr S. richtete nach, aber wohin? Das mag Eott wissen. Hackländer SGsch. 3, 147 etc., bes. weidm. [2d]: eilig aufgerichtetes Jagdzeug ordentlich stellen (nachstellen). Laube Br. 276, auch: das Jagdzeug hinter den Treibern aufstellen. Adelung.
2) nach etwas als Ziel, Richtschnur etc. die Richtung Bestimmendem Etwas richten, z. B.: Wiewohl er sein Gesicht mir [dem Fortgehnden] nachgerichtet hatte. IP. (Wackern. 4, 922 1⁶), seltner: Gedenket aller Gebote des Herrn und thut sie, daß ihr nicht eures Herzens Dünke [euch] nachricht, noch euren Augen nachhuret. 4. Mos. 15, 39, vgl.: Den Teufel nennet er unsers Herrn Gottes Affen und Nachrichter [Nachäffer etc.]. Zinkgräf 1, 172 etc.
3) (vgl. 2) weidm.: mit dem Leithunde eine Fährte verfolgen, vgl. [2d]: zu Holz richten. 4) in Doppelzsstzg.: Be-n. Schottel 623a, gew. benachrichtigen, s. d., vgl. (ugw.): Da er mir denn mit mehren Nachrichtung [Nachricht] von der Perser Zustand, Religion und Wesen gute Dienste gethan. Olearius Reis. 400b. 5) Nachrichter:
a) s. 2.
b) gew. [6]: Vollstrecker der Urtheile des peinlichen Gerichts, nam. der Todesurtheile (zur Untersch. von dem sie sprechenden Richter, s. Faustrichter): Soll der Richter . . seinen Stab zerbrechen und den Armen dem Nachrichter befehlen. Carol. § 96; Görres Ver. 111; Der Scharfrichter von Landau. . . Nachrichter von Landau! Hebel 3, 130; Sch. 786a; Thümmel 5, 81; W. 35, 107; Luc. 1, 348 etc., mit Fortbildung: Nachrichterei = Scharfrichterei (s. d.). s. danieder-r. den Splitter im Auge des Nächsten bemerken und tadeln und den Balken (s. d. 1) im eignen nicht sehn (s. Matth. 7, 1—3, vergl. kunst-r.); kleine Fehler an Jemand lieblos und scharf beurtheilen: Die Redlichkeit, | die sich daran nicht kehrt, daß man sie splitterrichte. Günther etc., bes. oft im Partic. Präs. und substant. Infin.: Beim Heucheln und beim Sp. Weichmann 2, 130 etc. Einem Unterricht (sowohl in der ver- alteten allgemeinen, als in der jetzt gw., engern Bed. des Worts) geben:
Nīēder-: Splítter-: Unter-:
1) Einem Kenntnis von Etwas geben, das zu wissen ihm von Interesse oder noth ist, sowohl von Etwas, das geschehn ist, als das geschehn soll (s. 2), ihn instruieren, informieren: Er unterrichtete mich von dem Vorgefallnen und dem zunächst nun zu Thunden, was er gethan habe und was ich nun zu thun hätte, von seinem Vorhaben, im Voraus von all seinen Schritten etc.; Diese wurden [von dem Vorgefallnen] unterrichtet, mit ihnen das Nöthige verabredet etc. G. 18, 21; Wallenstein, von den Kabalen unterrichtet, die gegen ihn geschmiedet wurden, verabsäumte Nichts etc. Sch. 918b; Wilhelm unterrichtete seinen Henrichen also, wie er sich betragen müßte, wenn der Pastor käme. Stilling 1, 96; Sie zu unter-r., | wie schuldlos er an ihrem Zorne sei. W. 11, 246 etc.
a) im adjekt. Partic.: Ein genau (wohl, gut etc.) unterrichteter Gewährsmann; So sind Sie unterrichteter [besser in Kenntnis gesetzt, wissen mehr von der Sache] als ich es bin. Gutzkow R. 1, 40 etc. u. im Ggstz.: Daß er sich als Räuber verkleiden und das Schiff, mit Gefahr des möglichen Widerstandes von den un unterrichteten Schiffern einnehmen sollte. Arnim 359 etc., s. 2a.
b) selten: Einen zu Etwas unt. statt ab-r. (s. d. 1b): Weil dieser verlaufene Mönch alle Umstände, wozu er wohl unterrichtet war, zu erzählen .. wußte. Olearius Reis. 117a etc.
c) vralt. (s. auch 2) mit Genit.: Daß du gewissen Grund erfahrest der Lehre, welcher du unterrichtet bist. Luk. 1, 4; Daß man Die, so darein [in den Ehestand] treten, Deß unterrichte und ermahne. Luther 6, 356a; Sie sind denn dieses nöthigen Stückes unterricht, daß etc. 443a; Ich will euch den Weg zeigen und aller Ding unt., damit ihr euch vor Gefährlichkeit zu Land und Wasser wisset zu verhüten. Schaidenreißer 50b etc., ferner (s. 2) mit doppeltem Accus., nach Analogie von lehren (s. d. 7): Daß er sie die Worte des Gesetzes unterrichtet. Neh. 8, 13 etc.
2) (s. 1) in engrem Sinn: Einem Unterricht (Lehrstunden) ertheilen, ihn lehrend (s. d.) unterweisen (s. d.), durch geistige Behandlung in den Besitz von Kenntnissen bringen (vergl.: Meister 2i und ab-r. 1a und b, auch die Bsp.): Schüler in einer Wissenschaft, in bestimmten Fächern, in Sprachen, im Rechnen, Schreiben, Fechten, Klavierspielen etc. unt.; Dieser Lehrer unterrichtet gut, schlecht, gründlich, oberflächlich etc.; Der Docent [Lehrende] trägt seine Wissenschaft vor und überlässt es den Hörern, ob und wie sie das Vorgetragne sich aneignen wollen; der U–de dagegen beschäftigt die Schüler in bestimmter Weise, so daß sie das zu Lernende sich aneignen; prüft, wieweit sie es erfasst; kommt auf das unklar Gebliebne zurück, um es klar zu machen; befestigt das Erfaßte durch Wiederholung etc.; In allen Sachen .. sollt ihr sie unt. 2. Chr. 19, 10; Wer unterrichtet den Geist des Herrn? und welcher Rathgeber unterweiset ihn? Jes. 40, 13; Der aber unterrichtet wird mit dem Wort, Der theile mit allerlei Gutes Dem, der ihn unterrichtet. Gal. 6, 6 etc. (s. 1); Er prüfte sie nach seiner Weise und hatte durch mancherlei Fragen und Wendungen gar bald die Gemüthsarten und Fähigkeiten der Kinder zu Tage gebracht und, ohne daß es so schien, .. sie wirklich bedeutend unterrichtet und gefördert etc. G. 15, 210 ff.; Da die jüngern [Docenten] nur lehren, um zu lernen .., so erwerben sie ihre Bildung durchaus auf Kosten der Zuhörer, weil diese nicht in Dem unterrichtet werden, was sie brauchen etc. 21, 40; Die Ursache, warum man im Lehren, ja sogar im U. nicht weit kommt. 39, 415; So muß ein Lehrgedicht aussehen, das nicht allein lehren, sondern auch unt. soll. Br. 130a etc.
a) auch hier (s. 1a) im adjekt. Partic.: Ein sehr unterrichteter und gebildeter Mann; Besser erzogen, mehr unterrichtet und aufgeklärter. Kohl Irl. 2, 292 etc.; So erkennt der Unterrichtete immer die Natur des Menschen und der Ununterrichtete sieht sie bald so, bald so an.
3) dazu heute ungw.:
a) Die Unterrichtung, dafür das U. und (s. 1): Information, Instruktion, Nachricht, Bericht etc., u. (s. 2): Unterricht, doch z.B. bei Altern: Thät er Unterrichtung [wies er nach], daß etc. NvWeyl (Wackern. 1, 1045²⁰) etc.
b) Der Unterrichter gew.: Lehrer oder: der U–de etc., nicht zu verwechseln mit: ünter-Richter (s. d.) im Ggstz. zum Ober-Richter.
Ver-:
1) [2d].
2) Etwas, das dem Subj. zu thun obliegt, thun (besorgen) und vollbringen: Etwas; etwas Einem Aufgetragnes; einen Auftrag; ein Geschäft; eine Arbeit; einen Dienst ver-r.; Sein Gebet, seine Andacht stehnd ver-r. etc.; Der Naturtrieb ist kein freies Princip und, was er verrichtet, Das ist keine Handlung der Person. Sch. 1113a; Niemand, der ihre Wirthschaft und ihre Plackerei verrichtet. Schlegel Sh. 6, 285; Dieselbe Kraft, die dies Laster hervorgebracht, gebt ihr nur eine andre Richkung, andre Gegenstände und sie wird Wundertugenden ver-r. W. 33, 32 etc.
a) Seine Noth (s. d. 3i, z. B. G. 6, 69) oder seine Nothdurft (s. d. 2, z.B. W. 1, 194) ver-r., vgl. aus-r. 4c, auch scherzh.: Seine gelehrte Nothdurft ver-r. Merck’s Br. 1, 73, vgl.: Sich entnothdürften [expektorieren]. Musäus Ph. 3, 205.
b) Unverrichteter Dinge (s. d. 3d, z. B. Sch. 333a etc., vralt.: Dingen. W. Att. 2, 1, XXI etc.) oder Sachen (W. 11, 72).
c) dazu: Verrichtung, das V. und: das zu V–de, die Obliegenheit etc. (Funktion): Die Verrichtung des Gebets, der Andacht etc.; Die schwersten Verrichtungen des menschlichen Geistes. Börne 2, 363; Der noch eine pressierliche Verrichtung hatte. Gotthelf Sch. 340; Jeder selbständige Theil des Leibes hat sein eigenes Geschäft, welches man seine Verrichtung .. nennt. Oken 4, 196; Wenn diese Heldenschaar ihre ritterlichen Verrichtungen ohne Murren mit dem niedrigen Dienst eines Wärters vertauscht. Sch. 1106b etc.; Die Treue oder Untreue seiner Amtsverrichtungen. Möser Ph. 1, 157; Zimmermann Nat. 37; Die mannichfachen Dienst verrichtungen. Ense Denkw. 2, 189; Biogr. 3, 313; Fabelverrichtungen [durch die Mythe ihnen beigelegte] der alten homerischen Götter. H.; Der Mensch wurzelt in seinen Lebensverrichtungen tief unten im Pflanzenreiche. Görres Ver. 165 etc.
3) veralt., mundartl. Bedd.:
a) verallgemeint zu 2 = vollenden etc. Schm. 3, 36.
b) schlichten, aussöhnen, vergleichen. 34.
c) Einen oder Etwas ver-r., darüber sprechen, urtheilen (s. aus-r. 5f) 37.
d) Einen ver-r., hin-r. Adelung.
e) Einem Salzgüter ver-r., ihm Soole überlassen. Ders., versch. f.
f) Einen eines Dings ver-r. (vrsch.
g) oder es ihm ver-r., s. ab-r. 3b; auch: Verrichtes Salz (vrsch. e), versteuertes, wovon Nichts mehr zu entrichten ist. Schm. 3, 34. g) Einen eines Dings ver-r. (vrsch. f), ihn davon in Kenntnis setzen. 37.
h) refl. = sich nach Etwas richten, sich darein finden. 33; Er sah sich um, konnt sich in die Gelegenheit nicht ver-r. [sich nicht orientieren]. Schaidenreißer 56a.
Vōr-:
1) [2] Etwas so richten, daß es weiter vorwärts kommt: Das Geschütz, die Uhr vor-r. (s. vorrücken). 2) Etwas für den Gebrauch vorbereitend vollständig her-r., vorrüsten etc.: Laß dir den Schlüssel zum Weinkeller geben und richte vor. Es ist möglich, daß wir heut Abend Besuch erhalten. Freytag DW. 463 (vgl. an-r. 1 und Schm. 3, 35); Bergb.: Einen Bau vor-r., einen Vorrichtungsbau (s. d.) machen als Vorbereitung für den geregelten Abbau; Hüttenw.: (Den Ofen) vor-r. etc. 3) Vorrichtung, f.; –en:
a) das V. (1; 2).
b) (s. 2) eine zu best. Zweck dienende, besondre Einrichtung, wodurch für das zum Gebrauch Nöthige gesorgt ist: Den Taster durch eine leichter zu handhabende Vorrichtung zu ersetzen. Galle Telegr. 103; Karmarsch 1, 397; Die Küche mit ihren verschiednen Vorrichtungen. Kohl E. 1, 52; Eine einfache Vorrichtung, z. B. einen im Innern des Fernrohrs angebrachten Ring, der diese Fäden trägt. Littrow 684 etc. und nach dem versch. Zweck (vgl. Apparat), z. B.: Preß- (Karmarsch 1, 399), Rühr- (2, 36), Steuer- (Gartenl. 10, 284b), Zug- (Schmarda 1, 73) Vorrichtung etc. s. fort-r. und hin-r. 2b am - Schluß.
Wég-: Zū-:
1) [2e] Drauf ziehet er die Rindersehne sammt | des Pfeiles Gäblein nach der Brust heran, | die Schärfe richtet er dem Bogen zu. B. 157b etc.
2) [1] Etwas vollständig fertig machen, wie es zum Gebrauch sein soll oder muß, zubereiten, z. B.:
a) allgem.: Weder die Metaphysik über das menschliche Herz noch das alberne Zeug ohne Philosophie über dasselbe ist für den gemeinen Mann zugerichtet [brauchbar, tauglich]. Abbt (Wackern. 4, 340 ¹¹); Das Zettelein in die Apotheke tragen und darnach dem Kranken geben, wenn es zugerichtet sei. Agricola 647; Diese akademischen Stellungen [der Modelle], gezwungen, zugerichtet, zurechtgerückt, wie sie sind. G. 29, 404; Ein Krystall, der ist mit güldnen hebräischen Buchstaben und Zeichen ohn Zweifel auch auf den Schlag [auf diese Weise] zugericht. Luther 8, 121a etc. Ferner in vielfachen techn. Anwend. (vergl. Zugericht), z. B.:
b) Bäcker.: Das Brot etc. z., ihm die richtige Gare (od. „Zurichtung“) geben.
c) Buchdr.: die Presse so her-r., daß der Druck regelrecht und gleichmäßig ausfällt, s. Franke Kat. 108 ff.
d) Gärb.: Leder z., das gare weiter zubereiten, z. B. Kalbfelle (sie falzen, mit Fett tränken, krispeln, schlichten und pantoffeln). Karmarsch 2, 565; weißgares Leder (s. ausbrechen 4) 569 etc., vgl. tauen.
e) Kochk.: Speisen, ein Bankett (Zinkgräf 1, 309), eine Mahlzeit (Schaidenreißer 13a) z., auch übrtr.: Accomodation . ., wo man seinem Volke alles Mitzutheilende so nach Geschmack und Gaumen z. und an-r. muste. G. 33, 313 etc.
f) Schlachter.: Geschlachtetes Vieh z., ihm ein für den Verkauf gefälliges Ansehn geben. Gutzkow Z. 2, 212, vgl. verputzen.
g) Tuchmach., Weber. etc.: appretieren (s. d.) u. ä. m.
3) (s. 2.) eig. iron.: Einen oder sich z., arg, übel, schlimm etc. z., ihn in einen übeln Zustand etc. versetzen, z. B.: Das Schiff ward von 50 Kugeln schrecklich zugerichtet. Gartenl. 10, 286a; Ich komme, durch schlimmen Weg und Wetter übel zugerichtet [arg beschmutzt] im Kloster an. G. 24, 188; Welcher Bönhase hat sie so zugerichtet? [so schlecht frisiert]. Kotzebue NSch. 10, 477; Das rechte Auge und die rechte Backe wurde mir lästerlich zugerichtet. L. 13, 425; Die den unglücklichen jungen Menschen so übel zurichtete, daß ihm auch nicht die mindeste Schaam übrig blieb. W. Luc. 6, 199 etc. So auch: Zugerichtet [besoffen] sein. Pestalozzi 4, 66 etc.
4) dazu:
a) Zurichtung, das Z. (nam. 2); die Art und Weise und zuw.: das Erzeugnis desselben oder das dazu Dienende: Auf diesen Margebogen wird die erste Zurichtung (2c) gelegt. Franke Kat. 108; Da die Mehrzahl der neuen Stücke in Übersetzungen und Zurichtungen (2e) aus dem Französischen bestand. Prutz GschTh. 236, vergl. Rumohr Kochk. 4 etc.
b) Zurichter, Einer, der zuzurichtet (2). nam. (2e), best. Lederzurichter, s. Tauer.
Zusámmen-:
1) gemeinsam richten. 2) die einzelnen Theile richtig zusammenbringen, so daß sie ein gehöriges Ganze bilden: Wenn nun eine Figur im Ganzen gut zusammengezeichnet ist. . . Nicht genug, daß ihr das Ganze gut zusammengerichtet. G. 29, 411 etc.