Reich
II. Rēīch, m., –(e)s; –e:
1) (mundartl.) die Reichung, Entrichtung von Gülten etc. (vgl. Reichnis), so auch: Ab-, Ver-R.; ferner: Lehen-R., Entrichtung bei Lehnfällen, Laudemium. 3, 11. —
2) in andern Zsstzgn. Zstzg. z. B.: b- [1]. — Án-: s. anreichen 2. — Be-: das Einem oder einer Sache zukommende Gebiet nach seinem Umfange, so weit es reicht, m. und n. und haben dies so gw. Wort noch nicht, nur als m. Wir geben Belege:
1) mit nicht erkennbarem Geschl.: Ich hätte . . | erfüllt, was ich erfüllen sollte, | in meinen Grenzen und B. 3, 63; Das Alles ist nicht mein B., | was soll ich mir viel Sorge machen? 3, 84; 4, 20; Im B. der Kanonen. 27, 46; Es sei die Komödie seines B–s nur. 4, 108; Dergl. Fratzen lägen gänzlich außer dem B–e der Kunst. N. 5, 232; Das liegt allerdings im B. der Möglichkeit, aber nicht der Wahrscheinlichkeit etc. —
2) m.: Bis es in den B. seiner gesteigerten Temperatur gekommen. Gsch. 81; Kein Erdbeben, das, in den B. von Meeresküsten fallend etc. 96; 130; Damit treten wir in den B. einer neuen elementaren Gewalt. gB. 1, 48; Es galt des Fernrohrs möglichen B. 4, 159; 6, 235; Geriethen die preußischen Reiter in den B. des französischen Geschützes. Biogr. 3, 89; Wo wir Nützliches betreiben, | ist der wertheste B. 2, 115; G. 40 (n. 41); U. 1, 46; 3, 216; Den Umfang seines Unterrichts nur auf den B. des jüdischen Wissens ausgedehnt. Börne 38; W. 1, 330; RothE. 113 etc. —
3) n.: Das ganze B. des Geistes. Leb. 1, 166; 2, 130; Ging nie über das nächste B. der Antwort hinaus. 243; SchJ. 1, 140; 3, 230; Umsomehr als das B. dieses Klosters außer der Gerichtsbarkeit des .. Bürgermeisters lag. Sh. 1, 150; Greifst in ein fremdestes B. 12, 65; G. 41 (m. 40); R. 7, 130; Was dir nicht passt in dein B. (1855) 34a; Kl. 3, 279; Fr. 61; 3, 493a; 553a etc.; SchM. 77; Hühn. 216; Erz. 188; Rev. 2, 64; Th. 311; In das B. der Möglichkeiten fallen. EE. 430; 104; In das B. der Fabel gewiesen. N. 2, 133; 256; Demokr. Stud. 472 etc. —
4) Doppelzsstzg.: Bis sie ins Fang-B. der Menschen mit ihm kamen. W. 3, 54; Fast im Hand-B. des Busches. 10, 94), so daß man es vom Busch aus mit der Hand abreichen kann; Das im Natur-B–e | ist der gemeine Brauch. H. 1, 8; Aus dem Schuß- B. bleiben. 1, 49 etc. — Dórn-: Die Gartengrasmücke macht ein .. Nest .. in Dornsträucher, daher sie auch D. heißt. 7, 33 und so von ähnl. Vögeln, z. B. Schilf-D. = Rohrsperling. — Er-: (vgl. Be-R.) der Bezirk des Erreichbaren: Männer, die sich nicht zu meinem E. und Be-R. herabließen. E. 162; In Manchem bewandert, was sonst über den E. junger Mädchen geht. Molk. 3, 2; Die außer dem E. des thrakischen Boreas hinter schützenden Metallbergen hochgesegnete Fluren bewohnten. Ant. 1, 288; Außer dem Kanonen-E. etc. — Hánd-: (mundartl.)
1) Handlanger. —
2) H. thun = Handreichung. ebd. — Hēīden-: Pflanzenn.: Thlaspi arvcnse und campestre. — Lêh(e)n- [1]. — Ver- [1]. — Wūnder-: s. Zsstzg. von I.
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