Rechen
I. Réchen, m., –s; uv.; Rechlein; -:
1) Harke (s. d. 1): Holzsamen mit einem eisernen R. einrechen. 3, 41; Das Heu soll herein, | Das bedeutet der R. 1, 164; 15, 135; Nahm sie den R., so flog er auf das geschickteste über das aufgewühlte Erdreich und die weiteste Fläche glich einem wohlgeebneten Beete. 19, 175; 28, 299; Mit der Hungerharke, einem großen, von Menschen oder Pferden gezogenen R. 2, 196 etc. — 2) (s. 1) etwas R–nförmiges, näher bez. durch Bstw. in Zsstzg. (s. d.), für die (s. die Bsp.) oft das Grundw. genügt.
Anm. Ahd. recho. 2, 386; 2, 14, wohl urspr. hrecho, s. Anm. zu röcheln, Harke, Harst, Rind, Roß etc.
Zsstzg. nam. zu [2], s. die von Harke, z. B.: Áb-: mundartl. (auch „Abrecher“) = Haber-, Holz-, Teich- R., s. Schm. —
Aūslösungs-: (Uhrmach.) der gezähnte Bogen im Vorlegewerk der Schlaguhren, wovon vor jedem Stundenschlag ein Zahn durch das Schöpfrad ausgehoben (s. d. 2b) wird, „Stell-, Uhr-R., Stellbogen, Steller.“ —
Bánd-: in den Bandmühlen die Lade (s. d. 10) mit den daran angebrachten Schnellschützen. —
Bánk-: bei Spielbanken eine rechenartige, doch ungezähnte Vorrichtung zum Einharken (s. d.) des Geldes, „Spiel-R.“ —
Eīs-: rechenförmige Vorrichtung vor Wassermühlen, zum Aufhalten des Eisgangs, s. Esel 2c und Mühl-R. ― Fáll-: Fallgatter (s. d., frz. herce): Sich unter die Thore zu stellen und zu verhindern, daß man die F. nicht herunterließe. Sch. 1082a; Halte dich bei dem F. und den Fallbrücken auf, daß man sie nicht niederlasse. 1089a etc., auch bloß: Der Rechen ist gefallen hinter ihm | und wie die Brücke, die ihn trug, beweglich | sich niederließ etc. 387b. —
Físch-: Vorrichtung zum Fischfang, ähnlich wie die Mühl-R. (s. d.), die auch öfters dazu dienen (s. Teich-R.): Sind die Lachse angekommen und so weit hinaufgestiegen, als sie zu gehen pflegen, so setzen ihnen die Fischer ihre hölzernen Rechen oder Netze, die sog. „Wölfe“ und die aufschnellenden Lachsfallen quer durch das Wasser und suchen ihnen den Rückweg abzuschneiden. Tschudi Th. 53 etc.; Die Fische, so durch den Recken und Gerinne mit durchgehen. Döbel 4, 101b und: Unter allen Umständen ist verboten: das Fischen .. mit der Aalharke oder der Aalhaue und der Aalquäste. Preuß. Gesetzsamml. (1859) S. 462. —
Flōß-: dem Mühl-R. ähnliches Wehr quer durch einen Fluß etc. zum Aufhalten des Floß- oder Triftholzes: Der stockende Holzstoß, bis er endlich auf dem sanfteren Gefälle des Flusses thalabwärts schwimmt und am F. aufgehalten wird. Gutzkow Unterh. 2, 2, 27, vgl.: Ist mit dieser Anstalt [der Holzlände] ein besonderes Wassergebäude zum Auffangen des Holzes verbunden, so heißt dies der Rechen (Holzfang, Holz-R.). Scheuchenstuel 157 und Ab- R. Schm. —
Hāber-: rechenförmige Vorrichtung an der Sense zum Hafermähn und: Sense mit solcher Vorrichtung, auch,,Ab-R.“ Schm. —
Häschel-: Nach- R. —
Hólz-: s. Floß-R.: Wehren und H. für die massenhaft angetrifteten Floßhölzer. Kürnberger Nov. 2, 181; Grube 3, 140 etc. —
Hūt-: s. Kleider-R. —
Klēīder-: ein in passender Höhe befestigtes Brett mit Pflöcken zum Aufhängen von Kleidern, in Kleiderschränken oder an der Wand (,Wand-R.“), s. Rack 4, ähnl. Hut-R. etc. —
Mǖhl-: bei Wassermühlen eine Art Leiter, aus Querhölzern mit dichten Sprossen, wodurch größere im Wasser schwimmende Körper von dem Gerinne abgehalten werden: [Den Ertrunknen] unten am M. ausgefischt. Auerbach D. 4, 248 etc., auch: Der Müller hat ihn [den Ertrunknen] aufgefangen am Rechen. Hebel 3, 297; Etwas weit auseinanderstehende Borstenhaare, welche wie der Rechen eines Mühlwerks dazu bestimmt scheinen, das Eingehende durchzusieben und Ungehöriges abzuhalten. Vogt Oc. 2, 99 etc. —
Nāch-: Hungerharke, in Obersachsen „Häschel-R.“ —
Papīēr-: eine unten mit eisernen Gitter versehne Stange, womit der aus dem Holländer kommende Ganzzeug beim Zerlassen umgerührt wird — oder wurde (Jablonsky 880b) und: der Kasten, worin Dies geschieht (das Büttloch). Adelung. —
Spīēl-: Bank-R. —
Spīēß-: Gestell, worauf der Bratspieß beim Umdrehn ruht, vergl. Kleider-R. —
Stéll-:
1) in Taschenuhren ein gezähnter Bogen, dessen Zähne in die des Stellrads (s. d.) eingreifen. — 2) Auslösungs-R. — Tēīch-: eine Vorrichtung, wie der Mühl-R., in Teichen, den Weg mit dem abfließenden Wasser zu versperren, Weiher-, Fisch-R. (s. d.). — Trócken-: eine etwa dem Mühl-R. ähnliche Vorrichtung auf Trockenböden zum Aufhängen des zu Trocknenden, so nam. in Buchdruckereien. Kat. 127. — ūhr-: Stell-R. 1 und 2. — Wánd-: s. Kleider- R. — Wáppen-: Turnierkragen (s. Bank 2h). — Wēīher-: Teich-R. — Wínd-: (mundartl.) die zusammengereihten Windhaufen (s. d). 23, 159.
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