Recepisse
recepissieren
Recept
Reception
Receplivität
Receptor
Recess
recessieren
* Rec~episse (lat.), n., –s (uv.); –s, uv.:
Empfangschein. Less. 2, 192 etc. —
~epissīēren, tr.: ein Recepisse ausstellen. —
~épt, n., –(e)s; –e: eine Vorschrift, wonach Etwas zu bereiten ist etc.: Ein R., gute Dinte, Wichse etc. zu machen; Dinten-, Wichs-R. etc.; R. zu einem Pudding, zu einer Speise; Küchen-R–e. 25, 66 etc., nam. oft ohne Zusatz = ärztliches R., Arzneiverordnung, und dann auch zuw. = Arznei: Es ist nicht das rechte R. oder Arznei. SW. 46, 369; R. eines Tranks wider den Stein. 1, 146 etc.; Pillen- R.; Wie der Arzt in verzweifelten Fällen wohl noch ein Hoffnungs-R. verschreibt [das Hoffnung erwecken soll]. 25, 111; Universal-R–e, die für Alles ausreichen oder es sollen. 2, 11 etc. —
~eptiōn, f.; –en; –s-: Recipierung; Aufnahme als Mitglied. —
~eplivitǟt, f.; 0: Empfänglichkeit. —
~éptor, m., –s, (-eptōren); -eptōren: Einnehmer: Ein Rendant oder R. M. 1, 254. —
~éss, m., –es; –e: 1) ein Vergleichsvertrag streitiger Parteien, z.B.: Erb-, Grenz-, Haupt-, Neben-, Stadt-R. etc. —
2) Landtags-Abschied. — 3) ein kurzer mündlicher Vortrag eines Anwalts vor Gericht und — ein schriftlicher an Stelle des mündlichen. — 4) Schuldenrückstand und (Bergb.) Zubuße. —
~essīēren: 1) intr. (haben): einen Receß (1) schließen. — 2) tr. in Zsstzg.: Ver-r.: die Receßgelder oder Zubußen zu einem Bergwerk zahlen, „(ver)zubußen.“
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