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Recepisse recepissieren Recept Reception Receplivität Receptor Recess recessieren
* Rec~episse (lat.), n., –s (uv.); –s, uv.:
Empfangschein. Guhrauer Less. 2, 192 etc.
~epissīēren, tr.:
ein Recepisse ausstellen.
~épt, n., –(e)s; –e:
eine Vorschrift, wonach Etwas zu bereiten ist etc.: Ein R., gute Dinte, Wichse etc. zu machen; Dinten-, Wichs-R. etc.; R. zu einem Pudding, zu einer Speise; Küchen-R–e. G. 25, 66 etc., nam. oft ohne Zusatz = ärztliches R., Arzneiverordnung, und dann auch zuw. = Arznei: Es ist nicht das rechte R. oder Arznei. Luther SW. 46, 369; R. eines Tranks wider den Stein. Zinkgräf 1, 146 etc.; Pillen- R.; Wie der Arzt in verzweifelten Fällen wohl noch ein Hoffnungs-R. verschreibt [das Hoffnung erwecken soll]. G. 25, 111; Universal-R–e, die für Alles ausreichen oder es sollen. Rabner 2, 11 etc.
~eptiōn, f.; –en; –s-:
Recipierung; Aufnahme als Mitglied.
~eplivitǟt, f.; 0:
Empfänglichkeit.
~éptor, m., –s, (-eptōren); -eptōren:
Einnehmer: Ein Rendant oder R. Immermann M. 1, 254.
~éss, m., –es; –e:
1) ein Vergleichsvertrag streitiger Parteien, z.B.: Erb-, Grenz-, Haupt-, Neben-, Stadt-R. etc.
2) Landtags-Abschied. 3) ein kurzer mündlicher Vortrag eines Anwalts vor Gericht und ein schriftlicher an Stelle des mündlichen. Adelung. 4) Schuldenrückstand und (Bergb.) Zubuße.
~essīēren: 1) intr. (haben):
einen Receß (1) schließen. 2) tr. in Zsstzg.: Ver-r.: die Receßgelder oder Zubußen zu einem Bergwerk zahlen, „(ver)zubußen.“