Faksimile 0653 | Seite 651
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räthig räthisch räthlich
Rǟth~ig, a.:
1) (vralt.) voll Raths (s. d. 4), d. h. weisen Raths: Er heißt Wunderbar, ist r., kräftig wie ein Held. Luther SW. 6, 94, s. Jes. 9, 6; Da sie redlich, thätig, |aufrichtig, standhaft sind und r. HSachs. 2) (oberd.) R. werden = Raths (s. d. 6) werden: Wir wurden r., ich sollte etc. Gotthelf 5, 121; Sie wurden r., Uli zu senden. U. 2, 231; Sch. 136; 197; G. 66 etc. 3) in Zsstzg., zum Theil mundartl., z. B.:Einem an-r. sein, Etwas zu thun, anrathen. Hippel Leb. 1, 288; Kant 4, 138; 289; 5, 212 etc., auch: Daß gewisse Vorzeichen die Nothwendigkeit einer Reform an-r. machen mußten. 1, 203 = (an)räthlich machen, anrathen; Bau-r–e [zum Getreidebau taugliche] Gründe. Schm. 3, 147 etc.; Bei-r.: Einem mit Rath (s. d. 2 und 1b) beistehnd, vergl. Beirath: Hatte ich bei-r. und mitthätig eingewirkt. G. 27, 164; 269; Bei-r. mir zu sein mit eurem Urtheil zu eines wichtigen Falls Entscheidung. Rückert Morg. 2, 245; Mak. 1, 20 etc., ähnlich: Einem ein-r. sein. Heinr. Julius 347 etc.; Haus-r. und sparsam. Simplicissimus 3, 24, s. räthlich3; Ein klug- r–er Freund (s. 1). 2, 21; In miß-r–en Jahren. Schm. 3, 146, in Jahren des Mißraths (s. d. 2) oder Mißwachses; Ruhm-r., bei Altern statt des heute gew.: ruhmredig (s. d.) auch o. Uml.: ruhmrathig; Schiff-r., schiffbar. Schm.; Jedoch zwingt mich der übelrathige Hunger etc. Schaidenreißer 76b [18, 53], wohl: der auf Rath nicht hört etc., „unselig“. V.; Vor-r., als Vorrath vorhanden: Das vor-r–e Getreide, Geld etc.; Etwas vor-r. halten etc. mit der mundartl. Fortbild.: Daß das Puddelwerk Z. nicht ausreichte, um das für das Walzwerk nöthige Halbprodukt rechtzeitig zu bevorräthigen [vor-r. zu liefern]. Jahresbericht des Verwaltungsrathes der schles. Hütten-, Forst- u. Bergbaugesellsch. Minerva v. 1861.
~isch, a.:
s. Rath8c.
~lich, a.:
1) zuw. = beiräthig: Wollt ich ihnen meines Vermögens hilflich und r. sein. Berlichingen 93; 92; Ich werde r. und thätig bei der Sache mitwirken. G. Zelt. 1, 81 etc.; Daß er .. Sorgfalt auch auf die neue Anordnung mit R–keit hinwendete. G. 27, 345 etc.; Theilnehmend und bei-r. König Kl. 1, 164. 2) so beschaffen, daß man dazu rathen (s. d. 2e) oder es anrathen kann, rathsam:
1) gerathen: Glaubst du . ., daß es r. sei, den Hauptmann mit Ottilien als Hausgenossen zu sehen? G. 15, 16; Es sei alles R–e geschehen. 17, 394; 19, 170; 301; 22, 411; 31, 71 u. o., auch: Befragte die Opfer über die R–keit eines Angriffs. Rüstow gK. 156, seltner: Indem die Wieder- aufnahme . . unter den obwaltenden Umständen nicht an-r. sei. Rabe Meklbg. (1847) 237 etc. und als Ggstz. (vgl. 3 und 5): Das Un-r–e einer solchen Expedition einsehen. G. 26, 4; Gerade in dieser Zeit war un-r. zu thun, was man für nothwendig hielt. 27, 23 etc. 3) (s. Rath 1a und hausräthig) ökonomisch, sparsam, rathsam 2: Hinweg vom r–en Mahle. Fouqué Gd. 1, 26; Lerne von den Alten | deine Gläser r. halten. Michaelis 260; Mit ihren Wünschen r. umzugehen. Musäus M. 2, 146; Drum wird dem Geizigen der Ruhm auch beigemessen, | daß er fein r. sei. Rachel 4, 102; V. Ländl. 1, 28 etc.; Die R–keit; Ggstz. (s. 2): Daß Magdalene mit der verschütteten Salbe sei un-r. um- [gelgangen. Luther 5, 142a (s. Unrath 1); Ein un-r–er [verschwenderischer] Zehrer. AGMeißner. 4) auf ein Rathskollegium oder auf eine als Rath (s. d. 7 und 8) betitelte Pers. bezüglich, dazu gehörig etc., z. B.: Die (groß)herzoglichen und die r–en Professoren in Rostock, jene vom (Groß-)Herzog, diese vom (Stadt-)Rath angestellt etc. u. nam. in Zsstzg.: Den finanzgeheim-r–en jakobinischen Israelssohn. Bettine 1, 215; Geheim-r. thun. Rahel 1, 389 (s. räthisch); Das kirchen-r–e Anstellungsdekret. Scherr Pr. 118; Beim Anblick meines wirklich kommerzien-r–en Bäuchleins. Hartmann E. 157; Aus einer stadt-r–en Familie. Hackländer KrFr. 1, 209 etc. und scherzh.: Was half uns die Land-R–keit, | zu hindern die Schandthätlichkeit? Kladderadatsch 15, 21. 5) in vralt., mundartl. Bedd. s. Schm. 3, 147; Stalder 2, 253 ff. (ohne Uml.) und z. B.: Wie die Gäste plauderten und un-r–e Worte ausstießen. Zinkgräf 1, 274 = thöricht, unbedacht, vgl. Rath 4 und rathsam 3.