Pansch
Pantsch
pan(t)schen
Pán(t)schPán(t)sch, m., –es; –e:
1) s. Panzen und Anm. –
2) Mansch (s. d.). 1, 288; etc. als (verächtl.) Bez. eines Getränks = Gebräu: Ein warmer Weinpunsch, gegen welchen der Krickwitzer nur Weinpantsch ist. Lammf. 1, 180 u. ohne verächtl. Nebenfinn, z. B.: von Champagner: Hielt seine Lobrede auf den Pantsch, den der Ochsenwirth veuve Cliquot .. nannte. Mensch 1, 10 etc. —
~en, tr. u. intr. (haben): 1) manschen, klatschend und plätschernd in Flüssigkeiten hantieren etc.: Im Wasser p. Den Wein p. (mischen, fälschen). In den Apotheken geht es nicht zum reinlichsten her, sondern gepantscht und gemantscht. 3, 147; Die Seide am Flusse zu pantschen [spülen], um sie von aller anhängenden Farbenbrühe zu reinigen. 2, 785; [Die Heinzelmännchen beim Küfer] gossen und pantschten | und mengten und manschten. 222); Das pantscht gleich mitten in die Schale. Waldm. 79, plumpt, springt plätschernd hinein etc. Dazu z.B.: Der Pöbel, worunter ich (sit venia verbo) nicht die Mist- pantscher allein zu zählen Ursache habe. SchJug. 1, 248), Einer der im Mist herumpanscht (niederd.: Mistperrer) etc. — 2) (s. 1) klatschend schlagen: Den Dritten pantscht’ er auf den Bauch, | daß von ihm ging manch Seufzerhauch. Jun. 278; Der Bub ist gepantscht [durchgeprügelt], wie sich’s gehört. Vog. 1, 159; 323; auch übrtr.: Er griff sie an und siegte nicht | und kam gepanscht nach Haus. 12a etc., s. patschen 2a u. vgl. Panzen und Anm.
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