Niedlich
niedlichen
Niedlichkeit
Nīēdlich (spr.:
niet etc.), a.:
1) (veraltend) wohlschmeckend, delikat, z. B.: 9, 17; 4, 5; 10, 3; 19, 11; 37, 32; 51, 34 etc.; Da ihr Fleisch auch n. schmeckt. 9, 296; 295; Jede Lust, | die unverwechselt stets dieselbe bleibt, | giebt Ekel, wie der Speisen n–ste, | zu lang genossen. Sch. 1, 130; Zu n–em Kälberbrissel. 2, 121; Mit den n–sten Speisen besetzt. 1, 52; 27, 43; Aß viel und n. 3, 265; Luc. 4, 139 etc. —
2) (s. 1, vgl. appetitlich) einen leichten u. gefälligen Eindruck auf die Sinne machend, vgl. nett, hübsch, artig, zierlich etc.: Smaragden .., die dein Finger n. zeigt. 4, 32; Ihr n–es .. Gesichtchen. R. 4, 357; N–er als wohlgestaltet. 7, 147; Ihr keiner Haut thut schonen, | noch „nitlicher“ Personen. 2, 124 Z. 3); Ihm um den Bart gehn und sich n. machen. Mus. 1, 246; Das menschliche Auge hat einmal sein Maß und Alles, was eine besondere Anstrengung fordert, um die Theile in der Anschauung aus einander zu halten kann, wenn es außerdem gewisse Momente des Schönen enthält, nur zierlich oder n. heißen. Ästh. 2, 74; N–e junge Sklavinnen. 22, 109; Der die n–sten kleinen Verse machte. 7, 109 etc., auch Zsstzg.: Da ist es so puppen-n. und nette. Rom 48; Wunder-n. etc. Zuw. im Gegensinn: Das ist eine n–e Geschichte [etwas Unangenehmes] etc. —
~en, tr.: in Zsstzg.: Ver-n.: niedlich machen, auch: Eine widrige Verniedlichung ist den gesuchten Bronzearbeiten der Franzosen vorzüglich eigen. Kochk. 192. —
~keit, f.; –en: 1) (o. Mz.) das Niedlichsein:
a) s. niedlich 1: Die N. der Mahlzeit, die Verschiedenheit der ausgesuchtesten Weine. 2, 43. —
b) niedlich 2: Die N. des Gesichts, der Verse etc. —
2) etwas Niedliches:
a) s. niedlich 1: Delikatesse: Lasst euch bereiten | tausendfache N–en etc. 9, 138; Eine Tafel mit tausend N–en. Br. 1, 224; E. 99; 12, 225; 15, 202 etc. —
b) s. niedlich 2: Es sehn an solchen N–en die Augen sich gar leichtlich satt. 9, 530; 9, 632a; Manche zierliche Maler, um .. ihre Verschränkungen und N–en zu zeigen. 16, 99.
Anm. Niedlich findet sich erst nhd., ahd. das entsprechende niotsam, Verlangen erregend, angenehm, von niot, das Verlangen, die Freude an Etwas, das innre Getriebensein zu Etwas, s. ahd. sih niotón, mhd. sich nieten, sich innerlich wozu getrieben fühlen; sich eifrig befleißen, sich anstrengen, bemühen; dann auch: sich an Etwas vergnügen, erfreuen; dann auch: Etwas satt haben, es übrig aufgeben, — theilw. noch (mit Zsstzg. Ableit. etc.) im ältern Nhd., s. Gl. 406 und 2, 715; 2, 19 und ferner z. B.: Ich niet [plag] mich mit Reiten und Laufen. G. 2, 150; 1, 126 (vernieten); Des geduldigsten und vielgenietesten Helds. IV; Was .., deß sich nicht der geduldig, standfest Kerl .. genietet hat? V; Ich hab mich solcher Arbeit wohl genietet und mein Tag Viel erlitten. 78b; 73a; Ein jung, ungenietet, unkriegbar und ungescheider Mensch. 45a; Junge ungenüttete Leut. 12b etc., vgl. nieten 2 u. 3. Zu demselben Stamm gehört dann auch: Noth, goth. nauths, ahd., mhd. nót = heftig dringendes Verlangen, eifriges Streben u. Eilen; Drangsal, Mühe; Nöthigung, Nothwendigkeit. Gl. 411. — Berlinisch: „Ungeheuer nüdlich“ (2). A. 2, 155.
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