Nachbar
(~in
Náchbar, m., –s, –n; –n; –chen; -(~in, f.; –nen):
eig. der „Nachbau(e)r“ (s. d.): 1) der Nachwohnende; eine Pers., insofern ihre Wohnung — und dann ver- allgemeinert auch ihre Stelle, ihr Platz — der eines Andern nahe ist, daran grenzt; soauch von Völkern etc.: Ein N. ist besser in der Nähe weder ein Bruder in der Ferne. 27, 10; Lud alle seine N–n und Freunde zu Gast. 8, 21; Sein nächster N. 2. 12, 7; Zu allen ihren [der Amoriter] N–n im Gefilde. 5, 1, 7; Von ihrer N–in und Hausgenossen. 2, 3, 22; Des N–s Thüre. 2, 79; Die sorgenlose Freude | des N–s. 144; 9, 371; Ich ergriff die Hand meines [Tisch-] N–s. 1, 9 etc.; Des N–n Weinberg. 6, 25; Auf des N–n Schritt und Tritt zu gaffen. 11, 199; Keiner, | der seines N–n sich zu schämen brauchte. 13, 126 etc.; Dem nächsten N. 18, 223; Geht zu meinen N–n. 3, 488; Der Schriftwechsel [Lessings] mit dem „N–n“. Less. 2, 174; Meinem guten „N.“ 10, 59; Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, | wenn es dem bösen N. nicht gefällt. 545a; Den folgenden Schritt, den ich zu dem N. ihres Elends [dem nächsten Galerensklaven] that. 5, 40; Also redete Mancher gewandt zum anderen N. [zu dem neben ihm Stehnden]. Od. 10, 37; Ländl. 1, 43 etc.; Den N–n [Acc. der Ez.]. Frz. 59 etc.; Ihre Blicke schossen bald auf ihren [Tisch-] N., bald auf die Schüsseln. R. 7, 218 etc. —
a) Oft in der Anrede: Es ist auch Abend mit uns, N. Stähler. 1, 9; 11; Guten Tag, N.!; N–in, euer Fläschchen! 11, 168etc.; dann auch vor Eigenn. (im Genit. uv.) oder allein, in der Weise von Eigenn. (im Genit. ausschließl. N–s): N. Schmidt’s Tochter; Mein Herr, fing N. Marder an, | der Dorfhund Greif hat es gethan. 124; N–s Lotte. 92 etc. —
b) zuw. von (mehr od. minder personif.) Ggstdn: Ihn [den Bergkrystall] sah-ein Knabe, der ihn zu sich steckte; | den edlern N. [den neben dem Krystall liegenden Diamanten] kannt’ er nicht. F. 1, 226; Hoch überm niedern Erdenzelt | soll sie [die Glocke] im blauen Himmelszelt, | die N–in des Donners, schweben. 80a etc. — 2) (veralt., mundartl.) ein Grundstücke und Gemeinderecht („N.-Recht“) besitzender Dorfeinwohner, s. und 2, 689; dazu z. B.: Die ganze Nachbarschaft [Gemeinde] Geisenhausen. ebd.
Anm. S. Bauer III und Nach-Bauer, und die ältern Formen Gloss. 397. — Über die Flexion s. o., nach heutigem Gebrauch überwiegt in der Ez. die starke Abwandlung, nam. im Dat. und Acc., also: Der N.; des N–s (s. 1a); dem, den N. — seltner: des, dem, den N–n, s. zahlreiche Belege für die versch. Formen der Kasus 16, 411—416. Mundartl.: Nachtbar, z. B. schon 1, 478b. Vgl. auch Genbar.
Zsstzg. nam. nach Dem, in Bezug worauf die Nachbarschaft statthat, z. B.: Deich-N. — Keinen andern Haus- und Feld-N. W. Luc. 1, 91. — Furchen-N., dessen Acker von dem des N–s nur durch eine Furche getrennt ist. — Mein Flur-N., dessen Wohnung von der meinigen nur durch einen Flur oder Diele getrennt ist, s. Stock- N., aber auch: Unsre Flur-N–n, deren Gemeindeflur oder Mark an die unsrige stößt. — Gassen-N. Spate. — Eine kleine Beschädigung am Deiche, welche ein Grenz-N. dem andern anhälsen will. Brem. Wörterb. 2, 779; Meinen künftigen Grenz-N. Gleim (L. 13, 205). — Haus-N., s. Feld-N. — Durch den Zudrang wilder Insel-N–n [nachbarlicher Jnselbewohner]. G. 39, 71. — Die Wohnung seines Mit-N–s. Musäus M. 3, 14. — [Da] wohnten nur deutsche Halbbrüder und Stief-N–n [mit denen kein volksnachbarl. Vh. statthat]. Jahn M. 69. — Seine betagte Stock-N–in. G. 33, 133, Flur-N–in, mit der er im selben Stock(werk) wohnt. — Mit unsern nächsten Thür-N–en vertraulich verkehren. IKinkel Jb. 1, 197. — Tisch-N–(in). Thümmel 5, 83, neben der man bei Tisch sitzt. — Treppen-N., zu dessen Wohnung man von der unsrigen durch eine Treppe gelangt. — Sein Wand-N. G. 28, 9, deren Wände unmittelbar an einander grenzen etc.
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