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metzen
Métzen: 1) tr.:
metzeln, metzgen, schlachten, s. Schm. 2, 660. 2) intr. (haben): die Mahlmetze (s. Metze II 2) nehmen, mitzen, matten etc., und danach z. B.: Der Sohn .. bringt ein Viertel Getreide über Eck, wenn er Geld braucht. Das nennt Niemand stehlen, der technische Ausdruck [in Schlesien] ist m. Waldau N. 3, 203. Dazu: Metzer, Metzner, der m–de Mühlenknappe, „Mehlmeister“, vgl. Bildner etc.
Zsstzg. nam. zu [2], was unbez. bleibt, z. B.: Áb-:
1) [1] abschlachten: Das Opfervieh da abgemetzt. Mühlpforth Leich. 406.
2) [2]. Āūs-: Mußte dem Herrn Vater die Mühle versehen mit A. etc. Schweinichen 1; 66; Ich war ein fleißiger Ausmetzer in der Mühlen. 318 etc., auch: Bei der Gerst’ Ausmetzung. V. Ar. 1, 369, bei der metzweisen Austheilung. Nāch-: Müllerknecht, der beim Nachmitzen Unterschleif gemacht. Auerbach Leb. 1, 217 etc. Ver-: Das Korn verm., die Mahlmetze davon entrichten u. ä. m.