Faksimile 0305 | Seite 303
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Metzg metzgen Metzger Metzgerei
Métzg, f.; –en:
Schlachthaus, Fleischbank (s. Metz, Anmerk.): Das Land umher gleicht einer M–e, wo Menschenfleisch wohlfeil ist. G. 9, 128; Daß man solches [Wildbret] bisweilen in der M. neben anderm, gemeinem Fleisch aushaut. Stumpf 655a etc., häufiger: Ein Metzger, | der ein Schwein zur Metzig trieb. Cham. 3, 203; Fischart B. 86a; Schloß die Metzig zu. Seitdem heißt er .. der Metzger Blutscheu. Hebel 3, 363; 8, 139; Heut muß er sie schlachten, | die ihm nach der Metzig, der blutigen, [ihn zu metzeln] trachten. Schwab 382; Wagner Kind. 80; Zinkgräf 1, 235 etc. Schwzr. auch: das Fest des Hausschlachtens: Am Neujahr, an der Metzig und an der Sichelten. Gotthelf Sch. 136; Metzgete, f.; –n: das Schlachten eines Stücks Vieh zu Hause und: ein freundschaftliches Geschenk von im Hause geschlachteten Vieh. Stalder.
~en, tr.:
schlachten (s. d. und Zsstzg.), eig. u. übertr., metzeln etc.: Mensch und Vieh ist Eins; es ist nur Schad, daß man die Menschen nicht auch verkaufen und m. kann. Auerbach D. 4, 13; Sie schlecht füttern, ausschimpfen, unterdrücken und überhaupt, was man so nennt, ins Haus [s. d. 5] m. Barf. 238; Der einen Ochsen gemetziget. Eppendorf 80; Sie kämen von selbst daher, wie, wenn man im Winter metzget, die Krähen. Gotthelf Sch. 9; Es blähte ihm seine beste Kuh . ., man mußte sie m. 211; 323; Solche Kühe seien das lustigste M. [reiche Verwandte be- erben sei das Angenehmste etc.]. U. 2, 342; Thue er aber mal die Augen zu, so werde er im Aus-m. desto besser ausfallen. 105; Sie [die Eltern] wollten sie [die Tochter] einm. [ins Haus m., sich nicht verheirathen lassen], damit der Kerl in Frevlingen desto mehr hätte. 1, 295; Daß sie Den ein-m. [sich das Seinige zueignen] und noch reicher werden könnten. G. 174; So ein Ein-m. bei lebendigem Leibe. 189 etc.; Denen eilten die Bundsgenossen nach .. mit so ernstlichem Würgen und M. etc. Stumpf 589b.
~er, m., –s; uv.:
Schlachter, Fleischer: Cham. 3, 203; Wenig Fleischer . . Die M. G. 26, 58; Hebel 3, 158; 168;Schaidenreißer 48b; Schlegel Sh. 8, 83; 101; Schubart 2, 222; Stumpf 62b etc.; Hof-M., als Titel, aber auch, z. B. Auerbach D. 4, 98, ein Güterschlächter (s. d.), der Bauerhöfe parcellierend gleichsam abschlachtet und zerstückt.
~erēī, f.; –en:
Schlächterei, die Metzig: Ihr Blut bespritzt die M. FFörster (Hungari 2, 317) etc., und das Metzgen, Metzelei: Sieh diese Probe deiner M–en. O