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Meister
Mēīster, m., –s; uv.; –chen, lein; -:
ein Andern an Macht und Kraft oder an Kunst und Geschicklichkeit Überlegner, sie Übertreffender; ein Höherer, über Andern Stehnder, ihnen Gebietender; auch: ein über Etwas Gebietender, es Beherrschender etc., so nam.:
1) in Bezug auf überlegne Macht und ausgeübte Herrschaft = Herr, Gebieter etc., nam. als Prädik., z. B.:
a) Einer Person oder Sache, von ihr, über sie M. sein, sie bewältigen können, die Herrschaft darüber haben und aus- üben etc., wobei das Subj. auch fem. sein kann: „Was ist’s, das den Befehl des Königs hindert?“ | Der Zufall, dessen [„über den“ 34, 190] wir nicht M. sind. G. 13, 58; Ist er [der Ritt-M.] nun M. von dem Ritt, | führt er mit Recht den Namen; | doch nimmt der Ritt den M. mit, | weh ihm! 22, 59; (Kornelia): Der Zunge bin ich M., nicht des Auges. Kotzebue NSch. 10, 244; Was willst du mit dem Sticheln? Geradeheraus ist M., wenn man ’was hat, das man sagen darf. Pestalozzi 1, 72 [der den Sieg gewinnt, den Platz behauptet etc.]; Der londonschen Kaufleute, die, so lange das Linnen über Bremen kömmt, mehr M. von der Quelle sind. Möser Ph. 1, 19; Ein Gefühl, deß ich nicht M. bin, | .. überschleicht .. mir die Sinne. Sch. 376a; Der Griechen M. [seind oder geworden, s. c], bezeigen sie Lust, ihre Waffen gegen die Lateiner zu kehren. Sch. 1041a; Hier ist das Steuer unnütz und der Steurer, | der Sturm ist M. etc. 539b; Daß Jemand lebt, der euer M. möge sein. Simrock N. 443; Der mochte M. sein | auf der weiten Erde wohl über jeden Mann. 1064; Mit einer Empfindlichkeit, über die er nicht M. war. W. 14, 157; In solchen Augenblick ist die Natur M. 9, 137; Seiner selbst, seiner Leidenschaften M. sein; M. im Hause sein (gew. Herr, s. h). Gotthelf U. 1, 1; 2 etc., zuw. (in gehobner Rede) auch mit Dat.: Nun hab ich’s wohl befunden, daß du magst Frauen M. sein. Simrock N. 626 etc., s. c; ferner mit Bez. des weibl. Geschlechts: Daß also der Glaube und die Liebe soll aller Gesetz M–in sein. Luther SW. 63, 13, sie beherrschen, das oberste sein; Daß sie nicht mehr M–in von ihren Bewegungen war. W. 4, 199 etc. Auch mit Artikel etc.: Geist ist der Herrscher des Weltalls und der M. des Teufels. Gutzkow R. 8, 25; So daß des Lebens Kunst und praktisch Theil | der M. [vgl. 2] dieser Theorie muß sein [sie übertrifft, so daß die Theorie noch von ihm lernen kann]. Schlegel Sh. 7, 12 etc.; [Der] wäre kein M. | über die Geister. G. 11, 53 etc. Auch von einer Kunst, deren Gebiet man mit Sicherheit beherrscht etc., s. 2.
b) (s. a): Da dann die Kürze der Zeit M–in bleiben wird. G. 24, 7; Wie sie sich zu betragen hätte, um von der kleinen Gartenthür ausschließlich M. [Herrin] zu bleiben. W. 14, 18; Daß die „Schatten“ M. von der Wahl des neuen Archon bleiben würden. 82; Blieb sie nicht immer so ganz von ihren Sinnen M. 15, 126; Stark genug, daß ich M. von mir selber blieb. 22, 122 etc.
c) (s. a): Die Freude, wo sie wieder M. über den Schmerz wird. Engel 8, 373; [Kupido, du] bist nun herrisch und M. im Hause geworden. G. 8, 32; Dann adies Zufriedenheit! dann wird der Teufel M. Gotthelf U. 2, 132; Sie ward ihres Widerstrebens M. Lewald Reis. 2, 393; Sie wird wieder M. von ihrer Vernunft. Mendelssohn 4, 2, 147; Sobald Donna Felicia durch den Tod ihres Alten M–in | von sich selbst wurde. W. 1, 168; Laß den griesgrämischen Geist nicht über euer Fleisch und Blut M. werden. Merck 2, 232 etc. und (nam. schwzr.) m. Dat.: Dem wird kein Teufel M. Reithard 88; Dem einzelnen Fuchs wird ein starker Laufhund stets M. Tschudi Th. 423 etc., auch: Wie solche Jungens dem Bengel oft bis weit in die 20er Jahre hinein nicht M. werden [die Bengelhaftigkeit überwinden, aus den Flegeljahren kommen]. Gotthelf Oberamtm. 33.
d) (s. a): Sie ihrer alten Rechte zu berauben, sich M. von ihren Besitzthümern zu machen [sich derselben bemächtigen]. G. 9, 213; Wie der König von Frankreich sich M. von Straßburg machte. Leibnitz 2, 373; L. 3, 240; Macht sich der wilden Fluthen M. [bewältigt, bezwingt sie]. Novalis 1, 69; Sch. 1090b; 1082a; Wenn man sich seiner Materie völlig M. gemacht hat. Sulzer 3, 222a; Sobald ihr Herz, aufs Äußerste gebracht, | vom Kopfe M. sich gemacht. W. 11, 275; 13, 64; 22, 254; Mit einer Zerstreuung von welcher er sich nicht völlig M. machen konnte. 23, 56 etc., auch tr.: Auf den elften wird unsere zweite Mine springen und uns hoffentlich M. vom bedeckten Wege machen. L. (s. Guhrauer L. 1, 300) etc. auch: Der kann nicht klagen über harten Spruch, | den man zum M. seines Schicksals macht. Sch. 537a [in dessen Hände man es legt, als sein eignes Werk, s. 2f und: Jeder ist seines Glückes Schmied etc.]; Durch einen einzigen Sommer zu M–n des Feldes gemacht. 993a; Da er sich durch einen der dienstbaren Geister | im Hause mit leichter Mühe zum M. | von ihrem Geheimnis gemacht. W. 15, 186, in dessen Besitz setzt etc.
e) seltner: Er fühlt sich neuer Kräfte M. [in Besitz neuer Kräfte, über die er zu gebieten hat, verfügen kann]. W. 20, 211; Der sich als M. [Herr, Eigenthümer] zu dem Silberservice bekannte. Möser Ph. 1, 30 etc.
f) Welcher Kluge fänd’ im Vatikan | nicht seinen M.? [den ihm Überlegnen]. G. 13, 116; Hebel 3, 4; Sie hatte in Sidonien ihren M. gefunden. Lewald W. 3, 145 etc.
g) Verdrießlich fiel mir stets die steife Klugheit | und daß er immer nur den M. [Überlegnen] spielt. G. 13, 182; Da ein Jeder hierin den M. spielen und selbst die Krähen den Adlern gleichfliegen wollen. Mühlpforth 1, IV; Wo die Athener [Mz.] den M. spielen [die Herren sind]. W. 23, 13; Sie spielt vollkommen nun den M. | in ihren neuen Leib. 12, 336 etc.; schwzr.: Einem den M. zeigen, ihm seine Überlegenheit kundgeben, s. Stalder.
h) außer den obigen Fügungen nam. in vielen Zsstzg. (s. d.) zur Bez. eines Obersten, Vorgesetzten, dessen Würde und Rang natürlich von dem Gebiet und dem Kreise, über die er gesetzt ist, die ihm untergeben sind, abhängt, bes. oft als Titel von Hofbeamten, wo dann noch oft Oberetc. davor tritt, dazu M–in, Frau des M–s. Auch von den Vorgesetzten und Obern eines Ordens, z. B.: Sch. 65a etc., s. Ordens-, Hoch-, Groß-, Deutsch- M. etc., bei den Freimauern, s. 2k etc. Sonst aber alleinstehnd im Nhd. ungw., vgl.: M. = M. der Stadt, Bürger-M. Schm. 2, 643, wie auch: Ich bin der M. einer, der’s kann, was die Leute verdreußt. Luther 6, 315a, vgl. das Sprchw.: Wer nicht thun kann, was die Leute verdrießt, ist kein rechter Schulze etc.; schwzr. M., Dienstherr. Gotthelf U. 1, 1 ff.; Stalder 2, 206 etc., doch s. auch i, k und 3b.
i) Schiff.: Bootsmann (s. d.) Cham. 4, 159, auch allgemeiner: Schiffslenker, Steuermann: Der M. des Schiffs. Mandelslo 118a etc., vgl.: Die an den Rudern ziehn, sammt den Schiffsknechten u. M–n. Hes. 27, 29 etc., s. Schiffs-M. k) prägn. von Gott, wo neben dem Begriff des „Herrn“ auch der des Vollkommnen (s. 2i) und des Schöpfers (s. 2f) hervortritt, z. B.: So spricht der Herr, der Heilige in Jsrael und ihr M. [,,Bildner“ Zunzl. . . Weiset meine Kinder und das Werk meiner Hände zu mir. Jes. 45, 11 etc.; Mein M. rufe, wann er will! dies Herz | ist freudensatt und ich kann fröhlich scheiden. Sch. 468a etc.
2) ein Andern an Kunst und Geschicklichkeit Überlegner; Einer, der in einer Kunst (s. d.) den höchsten Rang einnimmt, es bis zur Vollendung darin gebracht, sie vollkommen beherrscht, mit sehr versch. Nüancen, nam. nach den versch. Fächern und Gebieten, worin Jemand seine vollendete Kunst zeigt, und nach dem mehr äußerlichen oder innerlichen Maß für die Beurtheilung dieser Vollkommenheit (s. 3). Dasjenige, worin Jemand sich als M. zeigt, erhellt entw. aus dem Zusammenhang (a) oder wird durch abhäng. Vh. bez. (b—d):
a) Von welchem M. ist dies Gemälde, diese Statüe, diese Sonate? etc.; Welcher M. hat dies Haus, dieses Schiff, diese Orgel gebaut? Der M. gießt wohl ein Bild etc. Jes. 40, 19; Gold, durch den M. und Goldschmied zugerichtet. Jer. 10, 9; Spangen, die des M–s Hand gemacht. Hohel. 7, 1; Der M. hat’s [das Schiff] mit Kunst zubereitet. Weish. 14, 2; Sie knüpfte manchem Ehepaar | den Nestel als ein M. [im Hexen etc.]. Hölty 108; Kein Auge schaute, | den M., der es [das Haus, d. i. das Himmelsgewölbe] baute. Sch. 75b; Die Rechnung hatte ein M. gemacht. 213a etc., vgl. e. Auch sprchw.: Wer am Wege baut, hat viel M. (s. Meisterer), Viele, die es wenigstens in ihrem Dünkel besser verstehn und ihm sagen, wie er es machen soll etc.
b) (s. a) mit abhäng. Genit.: Ein M. oder eine M–in des Gesanges, des Orgelspiels, der Schauspielkunst, der Verstellung(skunst) etc. s. c m.; Die M. des Himmelslaufs und die Sterngucker. Jes. 47, 13, die des Himmelslaufs kundigen Astrologen; Daß ich des Zaubers M–in (s. 1a) | und alles Unheils Urquell bin. B. 302b; Der M. eines Baues [gew.: Bau-M.] gräbt den Grund etc. G. 6, 399; Arion war der Töne M. (s. 1a), | die Zither lebt’ in seiner Hand. Schlegel etc.
c) mit abhäng. Präpos.: Den M–n an Eisen und Erz. 2. Chr. 24, 12, gew. „in“ (s. u.). Ein M. auf einem musikalischen Instrument, auf der Orgel etc. Ein M. in einer Kunst (s. b), in der Malerei, Schauspielkunst, in der Verstellung, in der Kunst zu lügen etc.; Den M. in allerlei Erz und Eisenwerk. 1. Mos. 4, 22; 1. Kön. 7, 14; Ein unnachahmlicher M. in Verstand und Redekunst [an Verstand und in Redekunst]. G. 39, 223; Ein Mädchen, M. in Talent, | die Herzen anzuketten. Gotter 1, 60 etc.; Eine Kenntnis, von welcher Ovid ein gar vortrefflicher M. war (s. 1a). 21, 171; Der von allen schönen Künsten in einem hohen Grade der Vollkommenheit M. war. W. 7, 68 etc.; Indem ich mich, um von dem Hebräischen M. zu werden (s. 1c) mit dem alten Testament ausschließlich beschäftigte. G. 20, 152 etc.
d) mit abhäng. Jnfin.: Ein M. zu schneiden, zu wirken und zu sticken. 2. Mos. 38, 23; Ein M. zu helfen. Jes. 63, 1 etc.; Auf meinem stillen Rasen | mir Launen einzublasen, | den M. [wer Das im Stande wäre] will ich sehn. V. 3, 226.
e) allgem., ohne bes. Bezug auf ein best. Fach: Es wird kein M. geboren, es fällt kein M. vom Himmel etc. Sprchw., Niemand gelangt sofort zur Vollkommenheit; Da der in einer Kunst Vollendete M. heißt. Fichte 8, 161; Das Schwere mit Leichtigkeit thun ist Sache des M–s. ebd.; In der Beschränkung zeigt sich erst der M. G. 6, 355; Sie überall zu sehn als M–in, | Das war mein Stolz. 13, 288 etc., s. f.
f) oft in Zusammen- oder Gegenüberstellung des vom M. geschaffnen Werks: Das Werk lobet den M. Sir. 9, 24; Sch. 77a; Das Werk sammt dem M. Weish. 14, 10; Spricht auch ein Werk zu seinem M.: Warum hast du mich also gemacht? Röm. 9, 20; Jes. 29, 16 etc., so auch (s. 1k) von Gott in Bezug auf das von ihm Geschaffne.
g) verbunden mit den Ggstzn.: Ein guter M. macht ein Ding recht, aber wer einen Hümpler dinget etc. Spr. 26, 10 etc.; Den Pfuscher vom M. unterscheiden. G. 10, 164; Daß die Pfuscher zuletzt die M. [in der Kunst, schlimmen Händeln ein gutes Aussehn zu verschaffen] verdrängten. W. 13, 131; Die den thessalischen Zaubrerinnen zeigt, daß sie in ihrer eignen Kunst gegen eine M–in, wie sie, nur Pfuscherinnen sind. 23, 315 etc.; M. entwarfen dereinst zum schönsten Gebäude der Kunst mich | Stümpern erlag nachmals plumpen Geschmacks der Koloß. Platen 2, 280 etc.
h) (s. g) dem Nicht-Fachmann gegenübergestellt: Daß es [d. Lied] Laien gern empfinden, | M. es mit Freuden hören. G. 4, 7; Wenn die M. in der Kunst dem falschen Geschmack folgen, glaubt der Di- lettant desto geschwinder auf dem Niveau der Kunst zu stehn. 31, 427 etc. Ferner im Vh. zu den noch auf niedren Stufen der Ausbildung Stehnden, die sich entw. an und nach dem M. bilden oder direkt von ihm unterwiesen werden (iu. k), so:
i) M. und Schüler (s. d.): Dem Schüler steht nach heutigem Gebrauch im Allgem. der Lehrer (s. d.) gegenüber, was durchaus (s. o.) nicht identisch mit M. ist, vgl. z. B.: Ein Lehrer der deutschen Sprache und des deutschen Stils [der in der Theorie der genannten Fächer unterrichtet] muß in den Werken der M. deutschen Stils [der deutschen Schriftsteller, die in Bezug auf den Stil den ersten Rang einnehmen] gründlich bewandert sein; Es kann Jemand ein tüchtiger Lehrer im Singen sein, ohne selbst eine gute Stimme zu besitzen, die für einen M. im Singen unentbehrlich ist etc. Dem Lehrer aber im Vh. zu seinen Schülern wird nach heutigem Gebrauch (nam. in Zsstzg., s. d.) der Name M. beigelegt, insofern er sie nicht sowohl unterrichtet (s. d.) als unterweist (s. d.), d. h. sie zur praktischen Ausübung von Fertigkeiten und Geschicklichkeiten anleitet (s. k), z. B.: Bei einem französischen Sprach-M. lernen die Kinder Französisch parlieren; der Sprachlehrer führt sie zuvörderst in die Theorie der Sprache, in die Grammatik ein etc., s. auch: Fecht-, Klavier-, Rechen-, Schreib-, Schwimm-, Sing-, Tanz-, Zeichen-M. etc. und das sich daranreihnde Schul-M., vgl. ferner die Zusammenstellung von M. und Jünger (s. d. und die Belege dort), der eben nicht theoretisch von einem Lehrer lernt, sondern praktisch einem M. nachstrebt und nachfolgt. In der ältern Zeit freilich, gemäß der nicht strengen Scheidung von Kunst (s. d.) und Wissenschaft und dem zunftmäßen Betriebe derselben (vgl. k) waren Ausdrücke ganz geläufig, wie: Ein M. der 7 freien Künste (s. d. 1e und vgl. k). Zinkgräf 1, 243 etc.; ferner: Ein natürlich M. [Naturkundiger]. Eppendorf54 u. o.; HSachs G. 1, 225, ferner: M. = Lehrer, s. Zarncke Br. 356a und z. B.: Joh. 3, 10; Hebr. 5, 12 [,,Lehrer“ Eß] etc. und: Der Schrift M. 1. Tim. 1, 7 [,,Gesetzgelehrte“ Eß], vgl.: Beide, M. und Schüler. Maleach. 2, 12 und ganz dem heutigen Gebrauch gemäß, M. als häufige Anrede Christi von seinen „Jüngern“ (s. o.), s.: Jhr sollt euch nicht Rabbi [„M.“ v. 10] nennen lassen, denn Einer ist euer M. [vgl. 1. nam. 1k] Christus. Matth. 23, 8 und danach z. B.: Euch ist der M. nah, | euch ist er da. G. 11, 35 etc., der Herr und Heiland als vollkommnes Muster der Nacheifrung. Als bestätigende Beispiele des oben angegebenen heutigen Gebrauchs wählen wir noch folgende: Unsere M. nennen wir billig Die, von denen wir immer lernen; nicht ein Jeder, von dem wir lernen, verdient diesen Titel. G. 3, 173; „Herr und M.! hör mich [den Zauberlehrling] rufen!“ | .. Als Geister | ruft euch nur zu seinem Zwecke | erst hervor der alte M. 1, 188; Weichlichkeit ist das Einzige, worin es natürlicherweise der Schüler weiter bringt als sein M. Leisewitz Jul. 16;. Rutland und sein Lehr-M. [Hof-M.]. . „Ach, M., sieh’. Schlegel Sh. 8, 209; Er ward | der Führer seiner Jugend und sein M. in | der Ritterschaft. W. 11, 125 (vgl. Knappe); Ohne auf die Worte | von einem M., sei er wer er sei, zu schwören. HB. 1, 22 etc., auch: Du [Vernunft] lehrst die Jugend, M–in [Lehrerin, Bildnerin] der Sitten. W. 26, 287 etc. und von der Kunst selbst, in der und zu deren Ideal der Künstler sich bildet: Jhre Hand, Romano! Jhre M–in [vgl. 1: Herrin, Gebieterin etc., die Malerei] ist eine Verwandte meines Hauses. Sch. 160a etc. k) bei den zunftmäßig erlernten und ausgeübten Handwerken (vgl. Kunst) ist M. die Bez. Dessen, der durch Erfüllung der zunftmäßig festgesetzten Forderungen zur selbständigen Ausübung des Handwerks die Berechtigung erlangt hat, im Ggstz. zum Gesellen, Lehrling, Burschen etc., dazu: M–in, die Frau des M–s: M. werden; Sich zum M.-Werden melden; Bei einem M. in die Lehre kommen, in der Lehre sein, als Gesell arbeiten; Der M. hält sich viel Gesellen; Die Stufen von Lehrling, Gesell und M. müssen aufs strengste beobachtet werden etc. G. 19, 126; Hölderlin H. 1, 147; M. rührt sich und Geselle. Sch. 79b etc. Hier giebt es so viel Zsstzg. als es eben zünftige Handwerke giebt, z. B.: Bäcker-, Brauer-, Färber-, Gärber-, Glaser-, Gürtler-, Kürschner-, Metzger-, Pantoffelmacher-, Schlachter-, Schneider-, Schuster-, Stuhlmacher-, Tischler-, Uhrmacher-, Weber-M. u. v. a., zuw. übrtr., s. Schneider wobei der Form wegen zu bemerken: Gieß-M. (s. Gießer), Schmiede-M. (s. Schmied), Mauerneben Maurer-M. (s. Maurer) und Zimmer-M. (s. Zimmermann), vergl. ferner 1: M. Schneider etc. Auch übrtr. und verallgemeinert zuw. von nicht zünftigen Gewerben etc., s. i und z. B.: Er ist ein schlechter Ge- selle, kein M.-Schurke. Börne 1, 201; Daß man nicht einmal ein solches Besondere [in der Wissenschaft] mit Glück vollführen werde, wenn man nicht im Ganzen, wo nicht M., doch wenigstens Altgeselle sei. G. 22, 29; Wer die Kunst versteht, verräth den M. nicht etc. So z. B. nam. auch nach der zunftartigen Einrichtung bei den M.-Sängern (s. d.), ferner bei den Freimaurern (s. d. und 1h), auch: M. vom Stuhl, Logen-M., Vorsitzender der Loge und danach übrtr. z. B. Thümmel 2, 21 etc. l) (s. k) M. als Titel zunächst vor Eigenn., s. Herr 5, dann auch meist in verächtl. Sinn vor Gattungsnamen und Ew. etc., z. B.: Merk Er sich, M. Bakel! [Schul- M.]. Auerbach Leb. 2, 216. Mit denselbigen M. Klüglern (s. u.) und Dünklern. Luther 5, 217b, s. Dünkel- M. Man schalt ihn insgeheim M. Duns und Ritter Großbrot. Musäus M. 1, 83. In dem Bilde, des M. Glattkinn entworsen. Ph. 2, 76. M. Hämmerling (s. Hammer 16): Der in gemeiner Leute Mund zu meiner Zeit noch sprichwörtliche M. Hemmerlin für den Teufel oder einen Hexenmeister. JvMüller 6, 393; M. Hämmerling, der Scharfrichter .. Bei M. Rothmanteln. Musäus 5, 127; M. Hans (s. d.), der Henker. Luther 5, 493b etc., s. Feldglocke, auch: Dorten stand der rothe M... gestützt auf seinem Richtbeil [der Scharfrichter]. Heine Rom. 134; Ein M.-Hämmerlins Spiel oder andern Gaukelmarkt (s. Hammer 16d). Fischart B. 165a; 163b. M. Klug (Schlegel Sh. 3, 61), Klügler (Luther 5, 217b), Klügel (6, 29b; SW. 63, 42), Klugling (25) etc., Einer, der sich klug dünkt, s o.: M. Dünkler, M. Naseweis etc. M. Reineke(s. d.): der Fuchs. M. Rothmantel: s. o. M. Hämmerling etc. Ein M. Schneider, ein Ding, das noch vor ein paar Monaten Wäschermädchen war. L. 6, 214. M. Ungeschickt. Droysen A. 1, 107. M. Urian (s. d.). B. 24a, der Teufel, s. o.: M. Hans etc.
3) an das Vorstehnde schließen sich einige bes. Anwendungen:
a) M., der rothe M. (s. 21: M. Hämmerling etc.), der Scharfrichter, danach auch: M. und best. Fall-, Feld-, Rasen-, Wasen-M., der Abdecker (s. d.), Schinder (wie zuw. dafür, zuw. für dessen Untergebne: Halb-, Mieth-M.), vgl. das Räthsel: Hinter Berg und Wald und Brunnen sollst du mein Freund sein, | hinter dem Wasen postiert, hebe dich, Satan, von mir! Hebel 2, 238. Dazu: M–ei: Schinderei, Abdeckerei.
b) Blechhamm.: M. im Blech, eine windschiefe Stelle darin, wohl (s. 1a) insofern sie gleichsam des Blechschlägers M. ist, er sie nicht leicht bewältigen kann: Dem Blech den M. benahmen etc.
c) Färb.: M. geben: eine neue Brühe machen, wenn sie beim Färben aus der Indigküpe vermindert worden, vgl.: meistern, intr.: die Grundfarbe einrichten. Adelung, und tr.: ein in der Blauholzküpe hell gefärbtes Zeug in der Blauholzbrühe dunkelblau färben. Pierer.
d) Salzw.: im Salzburgschen eine Art Schiffe M. oder M.-Schiff (versch. Herzogschiff) und die Ladung für ein solches Schifs. Schm.: Nach Lori’s Bergr. besteht der Sommer- M. oder das Sommersalz aus 15 Hallfahrten oder halleinischen Salzfahrten, jede von 186 Kufen Salz, die den Sommer über, der Herbst-M. oder das Wintersalz aber aus 12 Hallfahrten, die im Herbst von Ruperto bis Weihnachten statt haben. ebd.
e) Seine Schülerinnen, die sich alle zu seinen M–innen im französischen Sinne des Wortes ausbilden. Heine Lut. 2, 92 = Maitresse (s. d.).
Anm. S. Meist, Anm. Volksthüml. Mz. (in Bed. 2k): M–s, tretet dicht heran. Schlegel Sh. 8, 24; M–s, ihr solltet dies bei euch selbst überlegen. Somm. 3, 1; König Hoh. Br. 1, 53, s. auch Bürger-M. und im Femin.: Frau Schul- Meistersch. JGMüller Lind. 3, 96 etc. Als Titel vor Namen (s. Herr, Anm.) im Genit. unflektiert: Die Tochter des [Weber-] M. Heinrich etc., s. Zunft-M. 1. Zstzg. sehr zahlreich, s. 2k, ferner z.B.: Aceīse- [1h]: Vorgesetzter über das Accisewesen, Ziese-M. Ált- [1h und 2k]: der Älteste oder Vorsteher des Gewerks, Ober-, Vor-M. (s. Amt- und Laden-M.), auch übertr.: Als ein kundiger A. des Fachs. Ense Denkw. 6, 218; War Nicolai nicht der angestellte A. aller Schriftsteller? Fichte 8, 39; G. 2, 254 etc. Ám-: veralt. Bez. einer hohen obrigkeitl. Würde, z. B.: Erwählten die von Basel einen A. zu ihrem Obersten, gleich als die Straßburger haben. Solches war dem Bischof, der ihnen einen Burger-M. pflegt zu geben, nicht gefällig. Stumpf 709b; 711a; Die A. zu Straßburg. Weidner 146 etc., s. Ammann. Amt- [1h]: Alt- oder Ober-M. (s. Amt 4b), Gilde-, Handwerks-, Zunft-M., nicht immer von dem folgenden geschieden. Ámts- [2k]: einem Amt (s. d. 4b) oder einer Zunft angehöriger Meister: Bönhasen, die .. von den A–n gejagt werden. V. 2, 209, s. das vor. und Gilde-, Innungs-, Zunft-M. Bách- [1h]: Oberster der Flößer und Holzknechte. Bāde- [1h]: Aufseher einer Badeanstalt, versch.: Bader-M. [2k]. Abele 3, 179 = Bader 3, Feldscher etc. Báll-:
1) Vorsteher eines Ballhauses, das Ballspiel dort leitend und beaufsichtigend. 2) Ballen-M. Bállen-: (Buchdr.) nach der frühern Einrichtung, wo die Farbe auf die Form mit Ballen (s. d. I 2e) aufgetragen wurde, wie jetzt gew. mit Walzen, der Dies bei der Presse besorgende Arbeiter, s. Walzen- und vgl. Preß- M. Ballétt-: Vorsteher des Ballettkorps, oft auch zugleich selbst Ballettdichter, s. Düringer 115; L. 4, 253. Bánk- [2k]: Bänker (s. d. u. Bank II 2f). Bāū- (s. Bauherr): Architekt; Meister, der Gebäude oder Bauten aufführt, z. B. auch: Deich-, Kriegs-, Maschinen-, Schiffs-B. etc., auch übrtr.: Hast du gleiches Schicksal mit dem B., der Berge aufthürmte. G. 31, 3; Weder wie dies besagte All entstanden noch wer Dessen B. W. Luc. 1, 203; Ihren [der Welt] B. 207; Nunmehr sah man die Materie selbst als ein Produkt des göttlichen freien Willens an und dachte sich Gott nicht bloß als Welt-B., sondern zugleich als den Weltschöpfer. Kant phR. 164 etc.
2) zuw. Bez. einer obrigkeitl. Würde, nam. die röm. Adilen, denen die Sorge für die öffentlichen Gebäude und das Policeiwesen oblag, z. B. Eppendorf 44 u. o.; so auch: der eine Gewerbschaft Leitende, dem dabei die Erhaltung der Baulichkeiten obliegt etc., s. auch Bauer-M.
3) (s. 1) ein Käfer, Cerambyx aedilis, Schreiner, Holz-M. Bāūer- [1h]: Gemeindevorsteher, vgl. Bürger-M., Dorfs-M., Schulze, z. B.: Die Regel des Sachsenspiegels Buch 2, Art. 55: Was der B. um des Dorfes Frommen willen mit Verwilligung der Menge setzt etc. Möser Ph. 3, 197. Bêrg-:
1) (Bergb.) der im Bergamt vorsitzende Be- amte, der die Gerichtsbarkeit verwaltet, im Namen des Landesherrn belehnt etc.: Ober-B., Unter-B. oder Bergvogt. 2) in Nürnberg: Vorsteher der Steinbrecher- innung. 3) Vorgesetzter der landesherrl. Weinberge, Wein-M. 4) Dazu (1–3): B–ei, Amt, Wohnung und Bezirk des B–s. Bétt-: an Höfen etc. ein zur Aufsicht über Betten und Bettgeräth Bestallter: B. auf dem Schlosse. CFBahrdt 1, 171; B. oder Garderobe-Inspektor auf dieser Villa. L. 11, 337; Weiße Kom. Op. 3, 288 etc.; B–in, die Frau des B–s oder eine weibl. Pers. in seinem Amt; B–ei, Amt und Wohnung des B–s oder der B–in, s. auch Brett-M. Béttel-:
1) Bettelvogt. 2) verächtl. Bez. eines armseligen Meisters [2k], ebenso Lumpen-M. etc. Bēūte-: über die Beute und deren Vertheilung zu wachen gesetzt. JvMüler 24, 147. Bickel-: (schwzr.) Aufseher über das Gassenpflaster. Stalder, auch übertr.: Er war ein rechter Pflanzer und B. der wiedertauferischen Sekt. Stumpf, = Befestiger. Bīēnen-: Imker, Zeidler. Bítt-: bei den Soldaten. Weidner 314. Bōden-: Aufseher über einen Kornboden oder Getreidemagazin etc. Bōten- [1h]: Aufseher über öffentliche Boten, z. B. über Kanzlei-, Gerichts-, Postboten etc. Bránd-:
1) Aufseher über die Lösch- anstalten, vgl. Brandherr, Spritzen-M. 2) brandschatzender Officier: Rott-M., Wacht-M., Proviant-M., Profoß, B. bestellet. Kirchhof Disc. Mil. 53 etc., s. Brandhuldiger. Brāten- [1h]: Oberster der Bratenköche an fürstl. Höfen. IGMüller Lind. 4, 245. Brāū-: ein die Brauerei leitender Meister (vgl. Brauknecht), auch: ein die Brauordnung beaufsichtigender öffentl. Beamte. Möser Ph. 4, 169, vergl. auch [2k] Brauer-M. Brénn-: leitender Aufseher z. B. einer Branntweinbrennerei, in den Schmelzh. über das Brennen der Röste. Brétt- [2k]: Brettgeselle (s. Brett 2b). LSchefer Rom. 5, 70 etc.; Volkswitz: Die Wittwe hält sich einen Brett- und Bett-M. (oder-Gesellen); bei den Schneidern auch Tafel-M. oder -Schneider und nach Campe Winkel-M. Brítsch(en)-: ein Meister, der die Britsche (s. d.) führt, z. B.: Die Barbarei meines mehr Zucht- als Lehr-M–s .. Jener saubere Pritsch-M. Kosegarten Rh. 3, 159 etc., nam.: Spaßmacher und lustige Pers. (s. Britsche1) z. B. der Scheibenweiser der Schützengilde. G. 9. 140 etc., vgl. Zarncke Br. 476b. Brúnnen-: Aufseher über öffentl. Brunnen, Wasserleitungen und Wasserkünste, auch Röhren-, Kunst-M. (s. d. 1), übertr.: Weil das Verdienst der sel’gen Geister | für Alle quillt und überschwenkt, | seid ihr der Gnade B. Lenau Sav. 149 etc., auch: Aufseher eines Gesundbrunnens. G. 27, 86 etc. Bǘchsen-: Artillerist, Kanonier, Konstabel. JvMüller 24, 175; Schlegel Sh. 7, 222; Haupt- B. bin ich dieser Stadt. ebd.; B–ei, Geschützkunst. Búrge- (G. 5, 31; 11, 37; 27, 84 etc.), Bǘrge- (Spate; Weise Kl. Leut. 206 ff.), Búrgen- (Fischart Garg. 133a), Búrger- (1. Kön. 22, 26; Eppendorf 30; G. 10, 174; Stumpf Ic; Weidner 95 etc.) und jetzt am gewöhnlichsten: Bürger-: 1) der Vornehmste unter der bürgerl. Obrigkeit einer Stadt, dessen Frau: B–in, z. B. Burgemeisterin. G. 10, 166 etc. Alte Mz. (s. Eppendorf 30 u. o.) noch gw.: Burgermeistere und Rath der Stadt Brandenburg [in Mecklenburg], um hervorzuheben, daß die Stadt nicht etwa nur einen B. hat etc. Dazu: B–ei [Mairie etc.], der einem B. untergebne Bezirk. Grube 3, 247 oder das Gebäude, das dessen Amtswohnung enthält. Stahr Par. 1, 41 etc.
2) (s. 1) Bez. des Abtritts (s. d.): Der seine Verse nur bei dem geheimen B. mache, wo man mit niedergelassenen Hosen Audienz hätte. Neumeister (Gervinus Lit. 3, 493).
3) eine Art Mewe, Larus glaucus. 4) (schwzr.) ein Getränk, hauptsächlich aus Anisbranntwein. Ceremōni-en-: an Höfen das Ceremoniell bei feierlichen Gelegenheiten anordnend: Ober-C. Arnim 294; Groß- C. etc. Chōr-: der den Chor leitende Meister, z. B. übertr. auf die Bühne der Welt oder des Lebens: Bis der Ch. es endlich müde wird und Einen nach dem Andern von der Bühne jagt. W. Luc. 1, 220. Dēīch-: für die In-Stand-Haltung und Ausbeßrung der Deiche sorgend: Des heil. röm. Reichs D., Titel der Grafen von Oldenburg. Dēūtsch- [1h]: Meister des deutschen Ordens, s. Hoch-M. Dórf-:
1) Bauer-M., Schulze.
2) [2k] Handwerks-M. auf einem Dorf, Land-M., Ggstz. Stadt-M. Drêh- [2k]: Drechsler-M., auch übertr.: Die D. deuteln und drehen an dem Worte. Zelter 5, 367. Dríll-: die Soldaten drillend oder erercierend, Exercier-M. Dünkel-: s. [2l] Meister Dünkel, ein Dünkelhafter: Luther 5, 125b; Die D., die sich dünken lassen, sie können’s Alles. SW. 63, 58. Dútzend-: ein schlechter, wie sie sich zu Dutzenden (s. d.) finden. G. 29, 48. Eīch-: Be- amter zum Eichen (s. d.) von Gewicht und Maß und Tonneninhalt eines Schiffs etc. Eīsen-: Kerker- M. Elephánten-: im Orient oberster Führer der Kriegselephanten. 3. Macc. 5, 4; Olearius Ros. 106b. Erz-:
1) [1h] dem Erzwesen vorstehend, nam. Hütten-M.: Ein tüchtiger Erz- und Schür-M. Gutzkow Bl. Sandecs, deutsches Wörterb. II. 1, 260.
2) ein ganz vorzüglicher Meister, Haupt-, Ur-M. Exercīēr-: Drill-M. Fǟhr-: Fährmann, Ferge. G. 25, 140. Fálken- [1h]: Vorgesetzter einer Falknerei; Ober-F. Fáll- [3a]: Abdecker. Fárben- [1h]: z. B. Vorgesetzter und Leiter eines Blaufarbenwerks. Fasānen- [1h]: Aufseher einer Fasanerie. Fécht- [2i]: G. 20, 174 etc. Féld- [3a]: Abdecker, vergl. Feldküche. Físch- [1h]: Aufseher über die Fischerei, z. B.: Die Aufsicht über den Fischereibetrieb .. haben zu Stettin der Ober-F. und die ihm untergeordneten Beamten (F., Haffkieper, Fischkieper, Fischereiaufseher). Preuß. Gesetzsamml. (1859) 464; ferner z. B. an Höfen. Pz 2, 33. Fólter- [1h]: Vorgesetzter und Oberster der Folterknechte, s. Marter-M. Fórst- [1h]: oberster Be- amter und Aufseher über einen Forst. Cham. 4, 277; Fürstlicher Ober-F. Pfeffel Pr. 9, 151, ähnlich in Ostreich Wald- M., vgl. Jagd, Jäger-, Wild-M. Frēī- [2k]: ein Handwerker, der nicht zur Zunft gehört, bes., der nicht auf die vorgeschriebne zunftmäßige Weise, sondern durch die Machtvollkommenheit des Landesherrn Meister geworden. Möser Ph. 1, 211 ff.; Durch 1000 F., welche in Hamburg auf einer ihnen angewiesenen Freiheit wohnen, entgeht dem Staate kein Pfennig und zunftmäßige Handwerker werden durch sie in der Billigkeit erhalten. 35. Dazu: F–ei, die Einrichtung, wonach F. ernannt werden etc. ebd. So nach den versch. Handwerken: Frei-Schlächter, -Schmied, -Schneider, -Schuster etc., s. Freimaurer. Frēūden-: Maître de plaisir: Der zum F. heruntergesetzte Musik-M. IP. (ETA Hoffmann Ausgw. 7, IX). Gáffel- [1h]: Zunft-M. (in Köln), s. Gaffel4. Gánt- [1h]: obrigkeitl. Auktionator. Gār- [1h]: Garmacher, Spleiß-M. Garderōben- [1h]: Aufseher über die Garderobe. König Jer. 2, 6. Gárn-: Fischer, der nur mit Garnen oder großen Netzen fischt. Gárten- [1h]: ein dem Gartenwesen Vorstehnder: Schon führet klug des G–s Hand | durch Busch und Fels bescheiden Wege her. G. 13, 296 etc., nam. auch in Klöstern. Gássen- [1h]: Gassenhauptmann. Gást-: nam. in Klöstern, ein für die Aufnahme und Bewirthung einkehrender Fremden Sorge tragender Bruder; mundartl. auch = Gastwirth und bei Spate = Trinkkönig. Gérn-: Einer, der gern (s. d. 1d) Meister wäre (vgl.: Kein fanatisches Jucken, keine G–e i. L. 4, 464, die Sucht, den Meister zu spielen), nam. [2k]: ein Handwerksgesell, der das Meisterrecht sucht. Schm. Geschírr-: Schirr-M. (s. d.). Gestǖt- [1h]: Vorgesetzter eines Gestüts: Den Esel kann der G. wohl zur Beschälung in den Nothstall hin- einprügeln. Jah M. 116. Gewérk-: Gilde-, Jnnungs-M. Gīēß- [2k]. Gílde-: Amt(s)- M.: Die Gerechtsame der Zunft werden durch ihre Vorsteher (Zunft-M., Ober-M., G., Altermänner) ausgeübt. Eich- horn Priv. 900 etc., auch verallgemeinert: Die G. oder Bauerrichter (s. d.) sind beeidigt, darauf zu sehen, daß die Wirthe, welche zum feilen Kauf brauen, das gehörige Malz dazu nehmen. Möser Ph. 1, 180 etc. und übertr.: Wenn ein laienhafter Schüler den G–n zu widersprechen wagt. G. 36, 246. Glās(e)- [1h]: Leiter und Vorsteher einer Glashütte (Glashütten-M.). Erbvergl. § 44, versch. Glaser-M. [2k]. Glāūbens-: Einer, der in Glaubenssachen sich als Meister behabt, namentl. bestimmte Satzungen als unumstößlich und von Allen zu glauben aufstellt: Wenn du von kalvinischen G–n abhängst. Zimmermann. Dazu: Lieblose G–e i. Ders. Gnāden- [2k]: aus Gnade (unentgeltlich) in die Zunft aufgenommen. Góttes-: G., Heiligen-M., Pfleger oder Kurator einer Kirche. Schm. Grōß- [1h]: Ordens- M.: Stifterin und G–in der herrlichen Frauenzimmerrepublik etc. W. 34, 29. Hāār-: auf Helgoland Bez. des graurückigen Steinschmätzer (Saxicola oenanthe) in der Sommerkleidung. Frommann 3, 32. Hāfen- [1h]: ein Beamter als Aufseher des Hafens, Hafenkapitän. Hálb- [3a]: Abdecker (s. d.). Eichhorn Priv. 263; Frische Knochen aus den H–eien. Landwirthsch. Zeit. (55) 822a. Hámmer- [1h]: Leiter und Vorgesetzter eines Hammerwerks, Eisen-, Kupferhammers etc. G. 27, 51. Hándwerks- [2k]: s. auch Amt- M. Háspel-: Aufseher über Haspeln und Ziehschächte im Bergbau. Hāūpt-: s. Erz-M. 2 und Neben-M. Hāūs-:
1) In Wien nennt man die Thürwächter H. Auerbach Gv. 443.
2) Hausverwalter, Hausmeier, s. Haushof-M.: Wie der selige Melanchthon sich von seinem H. musst anschnauzen lassen, wenn er einmal .. einen Hochschmaus anstellen wollte. Musäus Ph. 4, 105. Hêêr- [1h]: Meister mancher Ritter- orden (f. Herren-M.) Eine Rittertafel . . Obenan saß der H. G. 22, 102. Hēīl- [2]: Meister der Heilkunde. Hēīligen-: Gottes-M. Hérbst- [3d]. Hérren- [1h]: Meister mancher Orden, z. B. der deutschen Herren, auch Heer-M. Héren-: ein des Herens Kundiger, Zaubrer, s. Hexe, Anm., z. B. im Ggstz. zum ,,Zauberlehrling“. G. 1, 185 etc., aber auch sonst 6, 338; 11, 174; Ich fange an zu glauben, daß er ein H. ist. 10, 99; Ein H. von einem Künstler. W. Luc. 3, 285, der Übermenschliches leistet etc. Auch eine Schnecke, Trochus magus. Hōch- [1h]: oberster Ordens-M., nam. bei den deutschen Herren und Malteserrittern: Das Still-Leben des H–s des deutschen Ordens. Raumer Hist. Tasch. 1, 169. Hōf- [1h]:
1) Meier (s. d.), Aufseher an einem oder über einen Hof (s. d., Anm.), oft auch über das dazu gehörige Hauswesen (Hausmeister, Haus-H.), nach den versch. Vh. in Rang und Berufsthätigkeit versch., z. B.:
a) Verwalter auf Landhöfen und Landgütern, bald höhern Standes, z. B.: Der H. des Erzstifts zu Wien etc., vgl. Haus-H., der Aufseher der Dienerschaft in Haus und Hof (s. b); Das ruhig aufmerksame Kind verstand sich mit dem Haus-H. durch Blick und Wink, daß Alles [an der Tafel des Barons] auf das trefflichste gerieth, obgleich ein paar neue ungeschickte Bediente in der Livrée staken. G. 12, 87; Immermann M. 1, 185; Kotzebue NSch. 10, 468 etc. bald auch nur in gw. ländlichen Wirthschaften der Schaffner oder Verwalter, Statthalter, Schirr-M. (s. d. 1), Hofmann, dazu: H–in, Frau des H–s oder: Vorgesetzte und Aufseherin der Mägde, auch zuw.: Vom ältesten Knecht, dem sogen. H. Grube 3, 72 etc.
b) an fürstl. etc. Höfen ein hochgestellter Beamte als Verwalter des Hofes, Aufseher der Dienerschaft (vgl. a), z. B.: Potiphar, des Pharao Kämmerer und „Hofe-M.“ 1. Mos. 37, 36 [,,den Obersten der Leibwächter.“ Zunz]; 40, 3 ff.; Ahisar war „Hoff-M.“ 1. Kön. 4, 6 [,über das Haus.“ Zunz]; „Hof-M.“ 18, 3; „Hofe-M.“ 2, 18, 18; 19, 2; Jes. 22, 15; Jer. 39, 3 [,,oberster Magier]; Als nun Childerikus .. alle Regierung und Verwaltung auf den einigen Pfalzfürsten und H. [Major Domus, Hausmeier, s. d.] Pipinum verließ. Stumpf 224b; Graf Wolf Ernst von Jsenburg und Büdingen hatte einen genauen „Hoff-M.“, der klagte auch eine Zeit, daß das Hofgesind soviel Wein trinke etc. Zinkgräf 2, 23 etc. Ahnlich nam. an kleinen Höfen: Haus-M., ferner nam. an größern zur Bez. verschiedner Rangstufen, Titel und Würden: Erb-, Groß-, Haus-, Land-, Ober-, Oberst-H., z. B.: Der Herr Haus-H. G. 29, 17 (s. 16: H.); Sprengte der burgundische Oberst- H. die Heimziehenden an. JvMüller 24, 185 etc. Dazu: H–in (und Zsstzg.), die Gattin des H–s; zuw. auch: die oberste Vorgesetzte über den weibl. Hofstaat und die weibl. Dienerschaft.
c) (s. a) zuw. allgem.: ein Aufseher über das Hauswesen etc.: Eben als ein „Hofe- M.“, der eine Jungfrau schändet, die er bewahren soll. Sir. 20, 4 etc., vgl. 2.
d) (s. a und c) auf Kriegs- und großen Kauffahrteischissen der Kajütsverwalter, der das Essen und alle übrigen Bedürfnisse und Geräthschaften der Kajüte zu besorgen hat.
2) [2i] in vornehmen Häusern ein Erzieher der Kinder, M. oder Lehrer am Hofe oder zu feinen, Hofes-Sitten (s. höflich und Sitten-M.), auch übertr.: Cenrio gehörte zu den verkehrten Fürsten-H–n, die jeden ernsten Gedanken, wie eine Zugluft von den verehrten jungen Leben abhalten möchten. Arnim 128; Haben wir’s unsern H–n nicht eben so gemacht? G. 34, 253; L. 1, 232; Rabner 3, 14; Raumer Päd. 3, 1, 14; Ihr dürfet uns nicht hofmeistern . ., wir haben euch zu keinem Hofemeister angenommen. Schweinichen 2, 323; Eines Volks, welches seinen H–n nicht wenig zu schaffen zu machen pflege. W. 6, 23 etc., selten weibl.: Die Frau H–in [s. 1b] hat mich oft mit dem bösen Manne und mit dem Popanz geschreckt. Weise Mas. 22 etc. 4) an einigen Orten = Hofrichter, Vorsitzender eines 36 Hofgerichts. Hólz-:
1) [1h] Oberster und Vorgesetzter der Holzknechte etc.
2) Bau-M. 3. Hütten- [1h]: Vorsteher und Leiter einer Hütte (s. d. 4), z. B. einer Glashütte. Erbvergl. § 246, einer Schmelz-H., s. Erz- und Nacht-M. Innungs-: Gilde-M. Jāgd- (Simrock N. 881), Jǟger- [1h]: ein dem Jagdwesen vorgesetzter Beamte, so auch: Ober-J., (Ober-) Hof-, Land- J. etc. Júng- [2k]: der zuletzt in einer Innung Meister Gewordne. Kámmer- [1h]: Vorgesetzter einer (Finanz- oder Rent-) Kammer. Kapéll- [1h]: der eine Kapelle (s. d. 3) oder ein Orchester leitende Meister, vergl. Koncert-M. G. 15, 22; Hof-K. Hackländer Tag. 1, 59 etc., seltner: Wer ist der Kapellen- M. | in dem grünen Waldorchester? Heine Reis. 2, 265. Kássen- [1h]: Kassenverwalter, Säckel-M. Kéller- [1h]: der einem großen (nam. herrschaftlichen) Keller oberste Vorgesetzte: Daß ein jeder Pinsel sich träumen lässt, der König der Götter und Menschen sei nur darum da, sein ewiger Geschäftsträger, Hausverwalter, Küchen- und K. zu sein. W. 27, 293 etc. Sprchw.: Wüßte man ja nicht mehr, wer Küchen- und K. ist. Alexis H. 2, 3, 103, s. Kellner 1 und Keller 5 (auch Zsstzg.). Kérker- [1h]: oberster Aufseher über einen Kerker und die Gefangnen. Jes. 37, 15; Ap. 16, 23 ff.; Sch. 409a etc., s. Eisen-, Stock-M., selten: Kerkner. Campe. Kérn-: ein ganz vorzüglicher Meister. Kérzen- [1h]: (oberd.)
1) in der röm. Kirche ein Aufseher über die Kerzen, nam. Strafkerzen.
2) Handwerksältester: Diese K. sind eig. diejenigen Meister oder Vorsteher, welche die Besorgung der ökonomischen Zunftgeschäfte über sich haben. Krünitz 6, 90, so auch bei den Fleischern die aus den Altesten genommenen: Schätzer, Fleisch-Schauer. Kétzer- [1h]: Vorsitzender eines Ketzergerichts, Inquisitor. Luther SW. 25, 182; 26, 153 etc. Kírch(en)- [1h]: Vorsteher der ökonom. Verhältnisse einer Kirche. Klavīēr- [2i]: Singe- M., Tanz-M., K. L. 4, 358; IP. 1, 102. Klēīn-:
1) nicht durchgedrungen als wörtl. Verdeutschung des frz. petit-maître, Stutzer (s. d.), vgl. Mendelssohn 4, 1, 442.
2) ein Meister im Kleinen, in Kleinigkeiten oder in Kleinlichkeiten, z. B. ohne tadelnden Sinn: Die K. unter den Kupferstechern wie Albr. Altdorf etc.; zumeist aber tadelnd, vgl. Kleinigkeitskrämer etc.: Der Atheīst mit seinem großen Weltgeist (für mich der prächtigste Name für Gott) ist mir mehr als zehn solche K. der Philosophie. H. Merck 2, 9 etc. Dazu: Diese wirre Weitläuftigkeit und juristisch schwerfällige K–ei in Dingen, die raschen Entschluß und sichres Handeln forderten. Droysen Y. 1, 31; 94; Wie Sterne’s Tristram z. B. das Urbild aller K–ei ist. Gervinus Lit. 5, 167; 140; 163; Die Abrichtungs- K–ei, die ich mir bei meinem Soldatenmustern angewöhnt. Pestalozzi 4, 33 etc., s. K–isch, -lich, –n. Klügel-: Meister [2e] Klügler. Knūt-: Einer, dessen Amt es ist, die Züchtigungen mit der Knute zu vollführen: Sklavinnen, die man auch wohl K–innen nennen könnte. Böt- tiger Sab. 25; Folgten die Streiche des K–s auf den nackten Rücken. Zschokke 8, 288. Koncért- [1h]: K. heißt in einigen größern Kapellen der erste Geiger, nach dessen festem Spiele sich das Orchester zu richten hat. Er steht unter dem Kapell-M., dessen Stelle er zuweilen vertritt. Düringer 221, s. k–lich. Kȫr- [1h]: ein zur Prüfung und Preisbestimmung der Marktwaaren etc. angestellter Be- amter, z. B. in Bremen als Untergebner des Körherrn, s. d. und vgl. Kieser, in Aachen: Kur-M. Krünitz 56, 670, Kür-M. etc., vgl. Markt-M. Kórn- [1h]: Vorgesetzter und Aufseher eines Kornbodens oder -Magazins. Kórt- [1h]: nach Spate der Meister und Richter der Kaufmannszunft. Krǟmer- [1h]: Zunft-M. der Krämer. Krān- [1h]: Aufseher eines Krans, unter dessen Leitung die Waaren damit aus- und eingeladen werden etc. Küchen- [1h]: der oberste Vorgesetzte einer großen (nam. herrschaftlichen) Küche. Sprchw.: Dort war Schmal- (Langbein 2, 115; Niebuhr Nachg. 261 etc.) oder Spar-Hans (s. d.) K.; Hans (s. d.) K.! [Topfgucker], s. auch: Keller-M.; Kuchen-M. Schaidenreißer 61b etc.; Ober-K. Kúnst-:
1) Meister eines künstlichen, kunstvollen Werks, z. B.: Da sie doch einen Gott zum K. des Ganzen [Weltalls] bestellen wollen. W. Luc. 1, 207 etc., so nam. auch: Meister einer Wasserkunst, s. Brunnen-M.
2) mit tadelndem Nebensinn in Bezug auf die Behandlung einer freien Kunst, gleich als ob es ein zünftiges Handwerk wäre, Gilde-M. der Kunst: An dem beschäumten Gebisse, das ihm [dem Pegasus] von den K–n eingeklemmt worden. Arnim XV etc. Kūr-, Kǖr-: s. Kör-M. Lāden- [2k]: ein in einer Zunft die Lade (s. d. 2) verwaltender Meister: Der Zweck der Alt- M., die L. bei der nächsten Zusammenkunft als Vertreter der Gesellen dort zu sehen. Volksz. 8, 141. Lāger-: Quartier-M. Lánd-: Dorf-M. 2. Lêge-, Légge- [1h]: Verwalter und Aufseher einer Legge (s. d.). Lêhm-: der beim Aufrichten von Wellerwänden die Wand aussetzende Arbeiter, Wandsetzer. Krünitz 70, 64. Lêhr-: Meister, bei dem man in der Lehre ist; ein Meister im Verh. zum Lehrling oder auch zum Schüler, s. [2i und k], z. B.:
1) bei zünftigen Handwerkern: Der L. lässt den Burschen ein- und ausschreiben etc.
2) Lehrer: Ein Tag ist des andern L. Sprchw.; Sein L. im Zeichnen, Schreiben, Rechnen, in der Musik (Tieck N. 4, 125), in den Wissenschaften; Die Barbarei meines mehr Zucht- als L–s. Kosegarten Rh. 3, 159; Bald werden Sie aus dem L. Jhren Beichtsohn machen. Rabner Br. 52; L–in. Pfeffel Pr. 9, 125 etc.
3) prägn.: ein Meister im Lehren, im Lehrfach: Selbst der Meister im Fache ist deßhalb noch nicht ein L. Raumer Päd. 3, 1, 20; 164 etc. Lêse-:
1) [2i] Leselehrer.
2) Lektor (s. d.) im Kloster etc. G. 5, 227, s. Wackernagel Gloss. 353.
3) [1h] Aufseher der Weinlese. Lōgen- [2k]. Lúmpen-: Bettel-M. 2. Márkt- [1h]: bestallter Aufseher über die Marktwaaren, nam. in Bezug auf Qualität und Preis, in Bezug auf das Letztre auch Schatz-M., s. Kör-M. Márter-: Folter-M. Maschīnen- [1h]: Aufseher und Leiter einer Maschine oder einer Maschinerie und der dabei Beschäftigten, z. B. ein Drucker an der Schnellpresse oder Maschine. Franke Kat. 105 etc., ferner nam. im Theater: Die Direktion des Maschinenwesens führt ein Maschinist (M.) . . . Zur Aufstellung der Dekorationen und Handhabung der Maschinerie sind ihm ein Theater-M., der ein geschickter Zimmermann und eine Anzahl Theaterarbeiter, die gelernte Zimmerleute und Tischler sein sollen, untergeben. Düringer 692; L. 4, 252. Māūer- [2k]: Maurer-M.: Raths-M. Alexis Dor. 1, Kap. 11. Mêhl-: der oberste Mühlknappe, s. Metzner, Bescheider. Mīēth- [3a]. Mít-: ein Meister im Verh. zu seinen Kunst- oder nam. Zunftgenossen. Mūhl- [1k]: der Vorgesetzte, Leiter und Aufseher einer Mühle, vgl. Müller. Münz- [1h]: Vorgesetzter einer Münzanstalt oder des Münzwesens. G. 28, 116 etc., als Titel z. B. auch Erb-M. etc.; Das Gepräge, was er trägt, ist nicht das Werk eines Hecke-M–s, sondern des redlichen gemeinen Wesens. Möser Ph. 3, 194 (s. I. Hecke, Anm. und Heckmünze), Falschmünzer. Musīk- [2i]: H. 11, 69; ETAHofmann Ausgw. 7, IX; 39 etc., vgl. Klavier-M. Nácht-:
1) [1h] bei einem Werk, das Nacht und Tag betrieben wird, der zur Nachtzeit die Aufsicht Führende, im Ggstz. zum Tage-M., z. B. im Hüttenwesen = Nachthüttenmeister. 2) Kloakenfeger, Abtrittreiniger, s. Laurenberg 35. Nāgel-: Aufseher beim Rammen im Wasserbau. Nêben-: ein Meister neben einem andern, z. B. als Gehilfe des Haupt-M–s, s. auch Mit-M. Öber-: ein oberer oder oberster Meister (vgl. mhd. obmeister, Aufseher), s. Alt-, Gilde-M. und z. B. von der „Brüderschaft“ (oder Jnnung) der Steinmetzen: Die O. dieser Heerschaar saßen in Köln etc. G. 26, 344; Ihr [der lügenhaften Reisenden] O. und Anführer in dieser kurzweiligen Art die Leute zum Besten zu haben ist der .. homerische Ulysses. W. Luc. 4, 147 etc., ferner z. B. von Gott: Der O. zwar wird Meister meistern. Werner. Febr. 10 etc.; auch: Die O–in von allen Precieusen. W. 15, 182, die alle Precieusen an precieusem, geziertem Wesen übertrifft etc. Nam. auch (Schiff.): der Oberbarbier auf großen und stark bemannten Schiffen. Bobrik 91a, Ggstz.: Unter-M. Ordens- [1h]. Páck- [1h]: der als Aufseher über das z. B. mit den Posten, Eisenbahnen etc. beförderte Gepäck bestallte Beamte. Patént- [2k]: ein Handwerker, der durch ein von der Obrigkeit gelöstes Patent die Berechtigung als Meister zu arbeiten erlangt hat, im Ggstz. zu den zünftigen Meistern. Péch- [1h]: der Aufseher und Leiter einer Pechbrennerei. Döbel 3, 65a. Pfénnig- [1h]: Kassen-, Säckel-, Schatz-M. HSachs (Wackernagel 2, 114 Z. 5); Landes-Pf., Einnehmer der obrigkeitl. Gefälle in einem Lande; Reichs-Pf. etc. Plátz- [1h]: der bei Feierlichkeiten, nam. bei Tänzen die Ordnung auf dem Platz aufrecht zu halten hat, s. Platzknecht und Schm. 1, 340; Haltaus 1491 ff.: Die P. fingen an auszuräumen für den Tanz [auf der Hochzeit]. Goldammer Lith. 318. Auch zugleich: Hochzeitbitter, z. B.: Ein P.! .. Sie werden zu einer Landhochzeit gebeten. ALewald 1, 144. Ferner: der Meister herumziehnder Klopffechter. Halt- aus, vgl. Unleute. Póst- [1h]: Vorgesetzter des Postwesens (so nam. in den Zsstzg.: Erb-, General-, Ober-P. etc.) ader gw. eines Postamts: Die P–in. G. 9, 312 ff., auch: Frau P. (s. Mann 22c). Kartensp.: Einen P. (oder Jmpaß) machen, postmeistern, impassieren, schneiden, reiten: in der Voraussetzung, daß der Gegner keine höhere Karte habe, mit einer niedrigen stechen, um einen Stich mehr zu machen. Praktīken-: Einer, der sich meisterlich auf Praktiken und Kniffe versteht und sie ausübt, Ränkeschmied etc.: Wo solche heimliche P. ihm in den Weg treten. IFalk G. 298. Préss- [1h]: Die Buchdruckerpresse wird von zwei Arbeitern bedient, von welchen der eine (P.) das Einlegen und Herausnehmen des Papiers, so wie das Ein- und Ausfahren des Karrens mittelst Umdrehung der Kurbel und das Anziehen des Preßbengels, der andere (Walzen-M.) hingegen das Auftragen der Farbe auf die Form zu verrichten hat etc. Karmarsch 1, 407, vgl. Franke Kat. 106. Prítsch-: Britsch-M. Proviánt- [1h]: ein Beamter, der für die Verproviantierung beim Heer, bei der Kriegsflotte etc. zu sorgen hat: Zur Eskorte, zum Quartier- und P. erhielten wir jenen Husaren. G. 25, 100; General-P. etc. Quartīēr- [1h]:
1) Einer, dessen Amt es ist, Quartier, d. i. Wohnung, für Andre zu besorgen, nam. beim Heer, „Lager-M.“, s. Quartiermacher und Proviant-M.; General-, Regiments-Q. etc., ferner als Titel eines Reichsbeamten: Zeigte sich der Reichs-Q. vom Erbmarschall abgesendet, um die Wohnungen des Gesandten und ihres Gefolges nach altem Herkommen anzuordnen und zu bezeichnen. G. 20, 217, ähnl. früher in Polen: (General-)Kron-Q. etc.
2) (Schiff.) Deckofficier, der u. A. Quartier (s. d.) zu purren, d. h. die Mannschaft zur Wache zu rufen hat. Rāīt-: Rechen-M. 2. Rāsen- [3a]: z. B. Scharfrichter. Musäus Ph. 2, 200, gw. Abdecker. Rāths- [1h]: der Erste im Stadtrath. Rāūch- [1h]: Vorgesetzter der Rauchknechte (s. d. 1). Réchen-:
1) ein Meister oder auch [2i] ein Lehrer im Rechnen, auch übrt.: Wie seicht urtheilten jene rathlosen politischen R. Gentz Rev. 50, wie seicht war ihre Rechnung in der Politik, vgl. Rechenkünstler. Sch. 392a.
2) [1h] Vorgesetzter einer Reit- od. Rechenkammer, ,,Reit-M.“. Réde-:
1) Meister der Redekunst.
2) Mäkler (s. d. und Dremmler) und Zwischenhändler, nam. im Kohlenhandel, s. Krünitz 43, 177. Rēīt-:
1) [2i]. 2) Rechen-M. 2. Rént- [1h]: Vorgesetzter einer Rentei, Kassenverwalter: Ich will dein R. sein. Euch gutherzigen Leuten sollte man allen einen Vormund setzen. L. Barnh. 5, 14; Ein Schösser oder R. Luther SW. 61, 380. Ríng-: Meister und Lehrer [2i] im Ringen, s. r–lich. Rítt- [1h]: Hauptmann bei der Kavallerie; Vorgesetzter einer Schwadron Reiter; R–in, Frau eines R–s. IP. 1, 73; 186 etc. Rȫhren-: s. Brunnen-M. Rótt- [1h]: Korporal (s. d. 1): Lassen Sie sich in die Rolle unsers R–s einschreiben. Mendelssohn 5, 431; Rotten-M. Uhland 431 etc., auch übrtr.: Führer einer Rotte. V. Ant. 1, 354. Rǖden- [1h]: „der die Jagdhunde zu besorgen hat“. Laube Brev. 282; Vorgesetzter der Rüdenknechte. Rūder-:
1) [1h] Vorgesetzter der Ruderknechte, nam. auf Galeren.
2) ein Meister im Rudern: Der erste R. in der Welt. W. Luc. 3, 138. Rüge-:
1) Meister im Rügen oder Tadeln, Erztadler etc.: Die R–in ihrer Schwestern. VWeber 2, 174.
2) [1h] Vorsitzender eines Rügegerichts. Rumōr- [1h]: ein Vorgesetzter, dessen Amt es ist, Rumor zu verhüten, z. B. in Wien der Vorgesetzte der sogenannten Rumorwache, nam. aber im Feld = Generalgewaltiger, zumal außerm Lager oder Quartier, s. Krü- nitz 50, 543; Eggers Kriegslex. 2, 686. Rǘst- [1h]: Einer, der die Aufsicht darüber hat, daß die zur Ausrüstung nöthigen Waffen vollständig und im Stande sind, s. 685; Schiffs-R. ebd.; bei Adelung der Vorgesetzte eines Rüsthauses oder einer Rüstkammer und vralt. = Bogenverfertiger. Sä́ckel-: Kassen-M.: Ihre Landammanns und deren Minister, „S.“ und Kriegsminister, „Bannerherr oder Zeug-M.“ genannt, sind Bauern. Kohl A. 1, 77; Der S., d. h. Finanzpräsident. IP. 3, 50. Sáng-: Meister und [2i] Lehrer im Singen. 1. Chr. 16, 22, s. Sing-M. Schácht- [1h]: der Oberste und Leiter von Arbeitern, die Gräben, Teiche etc. graben. Schāf- [1h]: der über eine große Schafherde Gesetzte, als Oberster der ihm untergebnen Schafknechte etc., ähnl.: Vieh-M. Schánzen- [1h]: Vorgesetzter der Schanzen und Schanzgräber. Schār(en)- [1h]: Führer einer Schar (vgl. Rott- M. etc.): Einen klugen Schare-M. | hat das treue Schwyz gesandt. Schwab 521; Der Herren Schar-M. führten das Volk hindann. Simrock N. 198; 171. Schátz- [1h]: Schatzverwalter, s. Kassen-, Pfennig-, Rent-, Säckel-, Zahl-M. Esra 1, 8; 7, 21; Als der Sch. des heiligen Vaters mit einem Säcklein auf ihn zuging. Hebel 3, 39; Daß ein unbilliger Sch. [Schösser] die Unterthanen sehr hart mitgenommen und ausgesogen. Olearius Ros. 16a; Lord Sch. (–⏑). Sch. 412b = Lord Groß-Sch. 419b, ähnl.: Erb-, Reichs-Sch., als Titel vornehmer Be- amten. Schä́tz- [1h]: s. Markt-M. Schāū- [1h]: Einer, dessen Amt es ist, Etwas zu beschauen, zu besichtigen, z. B. [2k] Meister, die bei einem Meisterwerdenden „die Schau führen“, aufpassen, daß er sein Meisterstück ohne Hilfe und vorschriftsmäßig fertige etc.; auch = Visitator. Schícht- [1h]: Aufseher über Arbeiter, die in oder nach Schichten arbeiten, nam.: 1) (Bergb.) das Geld der Gewerken einnehmend und davon die Arbeiter nach ihren Schichten bezahlend etc., Berg-Sch. 2) (Schmelzw.) in den Seigerhütten der Aufseher über die Schmelzschicht, das eingelieferte Metall probierend und danach die Beschickung an- oder einrichtend, „Anrichter“. Schíffs- [1i]: Sch–n und Meistersgehilfen. Lichtenberg 4, 34; Wer soll Schiff-M. [Steuermann] sein? Simrock N. 366. Schírr-:
1) Geschirr-M. [1h], Aufseher über Pferde- und Ackergeschirr, wie auch über das dazugehörige Gespann etc., vgl. Schirrkammer, z. B.: Bis daß der Sch. auch klagt, | ich [das Pferd] wäre ganz und gar abgejagt. Rolenhagen Fr. 197 etc., nam.:
a) der oberste Knecht auf Landgütern, der das Geschirr in Verwahrung hat, Hof-M. (s. d. 1a).
b) in fürstl. Ställen: ein Stallbedienter unter dem Wagen-M.
c) im Kriegswesen, zugleich die Aufsicht über eine Anzahl Wagen und die zugehörigen Fuhrknechte führend. G. 25, 55 etc.
d) im Postwesen: Kondukteur.
2) s. Schür-M. Schöppen-: der Oberste des Schöppen (s. d.): Des Sch–s von Köniasberg. Goldammer Lith. 203; 69 etc., s. Haltaus 1644. Schrēīb(e)-: Meister und [2i] Lehrer im Schreiben. Schūh-: vralt. Schuhmacher-M. Schūl-:
1) vralt.: der Meister oder oberste Leiter, Rektor einer Schule, s. Frisch 2, 232a und Benecke 2, 122.
2) Lehrer übrh., z. B.: Des Königs Ptolemäi Sch. 2. Macc. 1, 10; Ihr wohlberufner und verordneter Leib- und Mund- Sch. Rabner Br. 42 etc., in diesem allgm. Sinn jetzt ebenfalls vralt. und nur noch üblich für einen allein an einer niedern Schule unterrichtenden Lehrer (vgl. aufgelöst: Der Meister einer ländlichen Schule. G. 2, 223) oder doch sonst mit verächtl. Nebensinn, wo es dann auch einen Menschen bez., der in der Gesellschaft etc. den pedantischen Lehrton wie im Unterricht von Schulkindern hat: Das Pensionsleben bei einem steifen Sch. Gervinus Lit. 5, 142; Hebel 3, 139; Einst wollte der Sch. katechisieren. Körner 246b; So muß ich den Vetter Sch. nehmen. . . | Er macht mich durchaus zur Sch–in etc. 257 ff.; Den armen Sch–n und Kalmäusern. Matthesius Lthr. 136b; Des vergnügten Sch–lein[s]. IP. 3, 123; Früherhin mit so stolzem wie verdientem Namen Magistri Germaniae, Lehrer Deutschlands genannt, werden sie [die Gelehrten] jetzt statt seiner Lehrer, vielmehr nur seine Sch. oder, noch deutlicher zu sprechen, seine Abrichter. Prutz GschTh. 134 etc.; Dorf- Sch.; Soldaten-Sch.: Fort in die Feldschule! Marsch ihr Buben! Sch. 321b etc. Dazu: Ich bekam die Sch–ei [Sch.-Stelle]. Körner 258a; Mügge Norw. 1, 94 etc.; Ihr werdet mich doch wenigstens bis an die Sch–ei [Amtswohnung des Sch–s, Schulhaus] mitnehmen. AWall Bill. 231 etc.; Seine Sch–ei [Sch.-Thätigkeit, ohne tadelnden Nebensinn] dem höhern Geist und Sinn der wahren Erzichungskraft zu unterordnen. Pestalozzi 4, 297, dagegen häufig tadelnd: Dafür sei Ihnen alle Sch–ei [pedantisches Wesen etc.] verziehen. Waldau N. 2, 51 etc.
3) eine Art Kaulbars. Schǖr- [1h]: in den Schmelzhütten etc. das Feuer schürend, s. Erz-M., auch übrtr.: Großer Leute Ernst, Brunst, Eifer und Heftigkeit. .Sie haben ihren Seigersteller und „Schirmeister“ bei sich im Herzen, der geräth oft über sie und bringt sie auf etc. Matthesius Lthr. 73b. Danach auch bei Schmieden der Vorschläger (s. d.), bei Adelung und Campe „Schirr-M.“ Schützen- [1h]: Oberster der Schützen (s. d.), z. B. Schützenkönig etc.; Landes-Ober-Sch. in Tirol, eine vornehme Würde. Schwánz- [1h]: Er war Das bei der Sache, was der Sch. bei der Ramme ist: er kommandierte, führte den dicksten Strick und arbeitete am wenigsten. Lichtenberg 1, 374. Schwímm- [2i]; auch: Einen eigenen Schwimmer-M., unter dessen Aufsicht die Jugend das Schwimmen lernte. Möser Ph. 3, 136. Sīēchen- [1h]: Kranken-Pfleger, -Wärter in Klöstern etc. Síng-: Sang-M. W. 9, 175; Singe- M. L. 4, 358. Sítten-: Hof-M. (2), Erzieher. Spate; Des Fräuleins S–in. B. 53b, vgl. Aja. Sómmer- [3d]. Spēīse- [1h]: der für die Bewirthung Sorge zu tragen hat. Joh. 2, 7 ff. (auch Eß); auch = Speisewirth, Garkoch: Hole mir geschwind einige Gerichte bei dem Sp. Cronegk 1, 102. Spínn- [1h]: Aufseher über Spinnende, auch über ein Spinnhaus. Spitāl-, Spíttel- [1h]: Der Oberist unter den Geistlichen dieses Klösterleins oder Spitals wird genennt der Almosner oder „Spitel-M.“ Stumpf 678b. Splēīß- [1h]: Oberster der Spleißknechte, Gar-M. Sprāch-: s. [2i]: Den akademischen Sp. G. 21, 103; Als Sp. und Übersetzer zu tagelöhnern. Voigts H. 25; Der Sp. seines Papageien zu werden. W. 21, 248 etc., auch verächtl. für „Grammatiker“: Die abgezogenen, matten oder mißgegriffenen Regeln der Sp. Grimm Gramm. 1, X etc. Auch Zsstzg.: Es ist hier eine neue romantische Welt aufgethan, an deren Grenze Gozzi schweifte und deren Sprache nur der Seelen-Sp. Shakespeare zu reden verstand und lehrte. Platen 6, 181. Sprítzen- [1h]: die Aufsicht über die Feuerspritzen führend. Stádt- [1h]: in Straßburg etc. Titel der in der Würde unmittelbar auf den Am-M. folgenden städtischen Verwaltungsbeamten. G. 31, 360, an andern Orten = Bürger-M. Schm. Stáll- [1h]: Vorgesetzter eines Marstalls, auch einer Reitschule. G. 20, 176; 3, 256 etc. Stímm-: vralt. Titel für gewisse Rathspersonen in Köln. Stóck-: Kerker-M. Luther 6, 481b; Wie ein Vater sein Kind stäupet, nicht daß er als ein Henker oder St. es todtschlage. SW. 35, 145; V. Sh. 2, 167 etc. Dazu: Was für eine St–ei und Marter der Gewissen im Papstthum gewesen. Luther SW. 60, 257. Stück- [1h]: Aufseher über die Stücke oder Kanonen. Stūten- [1h]:
1) Gestüt-M.
2) „auf Gestüten die Pers., welche die Aufsicht über die zu begattenden, tragenden und säugenden Stuten und ihre Pfleglinge führt.“ Falke, mundartl. Wilden-M. oder Hirt. Tāfel-: Tafelschneider:
1) s. Brett-M.
2) Einer, der in vornehmen Häusern, an fürstl. Höfen das zur Tafel Gehörige überwacht, vgl. Vorschneider. Tāge-: s. Nacht-M. Tánz- [2i]. Tāūsend-: Tausendkünstler. Tēīch- [1h]: Aufseher über die Fischteiche, s. Fisch-M. Theāter-: s. Maschinen-M. G. 17, 57; 11, 187. Tórf- [1h]: Aufseher und Leiter beim Torfstich: Den sogenannten Veenbasen d. h. T–n. Körner Sch. 3, 520. Unter- unter einem Ober-M. stehnd. ūr-: der erste, größte, Erz-M.: Daß er uns einen Landstreicher seinesgleichen als den U. seiner Kunst aufdringen will. G. 10, 31. Vīēh-: s. Schaf-M. Viertels-: (s. Viertelsmann) der die Policeiaufsicht in einem Stadtviertel hat: „Ich muß gehen und den V. holen“ Den Viertels-, Fünftels-, Sechstels- oder Achtels-M. Shakespeare 5, 225. Vōr-: vorstehnder Meister, s. Alt-M., z. B. auch = oberster Büchsen-M., Oberkanonier: Kaltblütig lehnte sich der V. an seine Kanone etc. Hackländer SoldKr. 160. Wách(t)- [1h]: eig., der die Aufsicht über die Wachtposten hat, so noch bei den Stadtwächtern oder Stadtsoldaten; im heutigen Kriegswesen aber nur bei der Kavallerie der erste Unterofficier, dem Sergeanten bei der Infanterie entsprechend: Paul Werner, gewesener Wacht-M. des Majors. L. Barnh.; Herr Wacht-M., braucht Er keine Frau Wacht-M–in? 5, 15; Sch. 319 etc.; General- W., über die Wachen einer Armée oder eines Korps gesetzt; Oberst-W., bei der Kavallerie, was der Major bei der Infanterie. Wāge- [1h]: Vorgesetzter einer öffentl., z. B. der Raths-Wage. Wāgen- [1h]: ein Oberaufseher über die Wagen, s. Schirr-M. 1, nam. 1b: Er begleitete zu Pferde den Zug und war zugleich Kourier, W. und Wegweiser. G. 19, 211. Wāīsen- [1h]: Vorsteher eines Waisenhauses etc. Wáld-:
1) Oberforst-M. (s. d.).
2) Name von Pflanzen, nam. Asperula odorata, s. z. B.: W–s Brautfahrt von O. Roquette, nam. 13 (vgl. Maitrank); Möhsch, schwed. möska etc., W. Boll Fl. 37; Kränz’ aus Möserich. V. 3, 152; Meserich, Meseke. Nemnich etc., s. Oken 3, 843 ff.; Bräune-W., A. cynanchica; Acker-W., Sherardia arvensis. Nach Nemnich auch: W., Adoxa moschatellina (.,Maisch“); Großer W., Symphytum officinale; Gülden W., Vallantia cruciata und nach Adelung alch: W., Galium verum. 3) Die manneslange rothgelbe Rautenschlange, W. genannt. Linck Schl. 31. Wálzen-: s. Ballen- und Preß- M. Wāsen- [3a]: Der Abdecker oder W. vHorn rhD. 2, 228; Die Wittwe des W–s als die Verkäuferin der Hundezeichen. König Kl. 3, 188 etc. Wēīn-: Berg- M. 3. Wēīsheits-: nicht durchgedrungne Verdeutschung für „Doktor“. Zschokke 1, 241, ähnl. Wiß- M. Wélten-: oberster Leiter der Welten, Gott (s. Welt-Bau-M.). Sch. 8a; 756b. Wérk- [1h]: der einem Werk Vorstehnde, es Einrichtende und Leitende, z. B. in Fabriken s. Werkführer; Mit Anlegung von Maschinen durch die Hilfe tüchtiger W. G. 19, 296; Zur Aufsicht über den W. [des Baus]. 31, 360; Einen so erfindsamen W. V. Myth. 1, 212 etc., auch bei vielen Handwerkén der die Andern leitende Gesell, ferner = Feldzeug-M. Adelung; ferner übrtr.: Sei der W. deines Schicksals! Forser Voln. 27; Ein W. [Urheber, Anstifter] aller Bosheit und Verrätherei. Schaidenreißer 69b; Der W. [Verfasser] dieses Dialogs. W. 24, 25; Natur, die ewige W–in etc. Wíld- [1h]: ein Beamter, der die Aufsicht über das Wild eines Reviers hat und z. B. das in der Hofhaltung nöthige Wildbret zu liefern hat. Wílden-: s. Stuten-M. 2. Wínkel-:
1) Pfuscher.
2) s. Brett-M. Wíss-: s. Weisheits-M. Wúnder-: wunderbarer Meister. Zāhl- [1h]: ein Beamter, dem die Auszahlungen obliegen; General-Z. im letzten Kriege. Möser Ph. 1, 30; Hof-, Kammer-, Kriegs-Z. G. 22, 70 etc. Zāūber-: Zaubrer, s. Hexen-M.: Geisterseher und Z. W. Luc. 1, XXXIV. Zéch- [1h]: Verwalter einer gemeinschaftl. Kasse, z. B. des einer Kommune gehörenden Kirchenvermögens. Schm. 4, 219; ferner = Zunft- oder Ober-M. eines Gewerks. Frisch 2, 466c, nam. aber (Bergb.) Z., Zechen-M., der über Einnahme und Ausgabe Rechnung führende Vorgesetzte der Bergleute einer Zeche (s. d.). Zēīchen- [2i]: Als Z. der Princessinnen. G. 30, 199. Zēūg- [1h]:
1) ein Jäger als Aufseher über Jagdzeug und Zeugknechte.
2) ein Kriegsbeamter, der die Anfsicht über das Geschütz und die Kriegsgeräthschaften führt, vgl. Zeughaus und s. Säckel-M., oft: Feld-Z. Zīēse- [1h]: Accise-M. Krünitz 64, 299. Zímmer- [2k]: Schiffs-Z. Zúcht- [1h]: Einer, der die ihm Untergebnen in Zucht hält, früher allgm., jetzt gw. 36* von dem Vorsteher eines Zuchthauses (z. B. Hebel 3, 166 etc.) oder doch mit dem Nbnbegriff der strengen Zucht und Züchtigung, z. B.: Die Barbarei meines mehr Zucht- als Lehr-M–s. Kosegarten Rh. 3, 159; Hüter und Z. solchen Geziefers zu sein! FMüller F. 28; [Hof-M.], welche, bei ihrer tiefen Unwissenheit, eine so schlechte Aufführung haben, daß sie selbst noch verdienten unter der Hand eines Z–s zu stehen. Rabner 3, 15; Herzog von Alba, den Z. der Flamänder. Sch. 925b; Stahr Par. 2, 151; Eines Z–s, der seine Knotenpeitsche fürchterlich über das zitternde Weib schwang. Sturz 2, 331 etc. Dazu: Von der unerträglichen Z–ei. JvMüler 24, 406. Zúnft-:
1) [1h] Vorgesetzter einer Zunft, z. B. als Übersetzung des röm. Tribun. Stumpf 396b etc., vgl.: Z. und Rathsherren. W. 13, 159, nam. bei Handwerkern, s. Alt-M., z. B.: Die ganze löbliche Schusterzunft. .. Den Z. Pfriem. 14, 15; Des Z. [s. Anm.] Pfriem. 19 etc.; Mit der Nichte eines Ober-Z–s. 13, 186 etc.
2) zünftiger Meister, Ggstz. Frei-, Patent-M. etc., s. Amt(s)-M.