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mäßigen
Mǟßigen: 1) tr.:
mäßig machen, etwas Ubermäßiges auf das gehörige Maß und überh.: Etwas auf ein geringeres Maß der Intensität zurückführen, s. maßen 2 und bändigen, Anm.: Seine Leidenschaften, Begierden m.; Ein Vernünftiger „messiget“ seine Rede. Spr. 17, 27; Die Hast zu m., die dich übel treibt. G. 13, 197; Des Mannes Vorzug besteht nicht in gemäßigter, sondern in gebändigter Kraft. 19, 377; Bei prompter Bezahlung die Preise zu m. 20, 180; Stufenweise gehen, z. B. erstens seine Natur auf eine gewisse Zeit hemmen . ., zweitens sie m. und an kleinere Portionen gewöhnen .., zuletzt wird man dann die Natur ganz bändigen und zähmen. H. Ph. 10, 229; Während die Küsten beinahe gleichgemäßigte Winter und Sommer haben. Humboldt KlSchr. 252; Der neue gemäßigte Tarif. Kohl Irl. 1, 118; Mäßige den Schritt! Stolberg Sch. 1, 169; So mild war Sonne mit zeitigem Regen gemäßigt. V. 2, 19; Die von der Hitze des Tages gemäßigte Kühle dieser Grotte. W. 18, 94; Was bös ist, soll nicht gemäßigt, sondern gar abgestellet werden. Zinkgräf 2, 67; Die gemäßigte Zone, im Ggstz. der heißen und der kalten, vgl.: Kein Klima, so wohl gemäßigt es sei. W. 34, 118 etc., s. 3. 2) refl. (s. 1):
a) Die große Hitze hat sich gemäßigt etc., nam. mit persönl. Subj.: Sich [seine 0–