maledeien
Malesiciat
Malefikant
Malefiz
* Male~dēīen (lat.), tr. und intr. (haben):
fluchen, verwünschen, s. den Ggstz. benedeien: Ihr Maledeiten! Rom. 269; Jakob’s maledeiten Samen. 265; Die Schrift maledeit, was wider das Evangelium handelt und streckt doch ihre Maledeiung nicht weiter. SW. 24, 184; 58, 211; Lief heim und maledeite im Sturm des Ungemachs. 322; „Kein Verlaß auf dieser Welt!“ maledeite . . der junge R. St. 1, 8 etc. — Zsstzg.: Ver-, tr.: Sich selbst v. SW. 58, 211; Mit Verbannen und V. 1, 262; Und, wann dir denn auch Gott verzeiht, | auf Erden sein vermaledeit. 11, 165 etc. und nam. im adjekt. Partic. wie „verflucht, verdammt, verwünscht“ etc.: Mit den vermaledeiten Aufrührern. 25, 121; Daß ich diese vermaledeite Polterkammer der neuen Weltschöpfung verwünsche. 40, 296; Zum Henker! lärmst du dort schon wieder, | vermaledeiter Seifensieder? 2, 119; Keinen Fuß mehr in das vermaledeite Haus setzen. 1, 510; Tausend Schwerenoth! da ist dir just der vermaledeite Graben dazwischen. 107b etc. —
~siciāt, m., –en; –en: ein dem Malefizgericht Unterworfner. 10, 99. —
~fikánt, m., –en; –en: der peinlich Angeklagte, der arme Sünder. 3, 169; 259. Dazu: Die M–enschaft. Ph. 4, 31, die Schuld des so Angeklagten etc. —
~fīz, n., –es; –e; -: 1) peinliches oder Kriminalverbrechen, z. B.: Erklärten sie [die That] für wahres M. 11, 255 etc., so auch früher insonderheit Hexerei: Durch M. verursachte Hindernisse der Eheleute. Ph. 1, 103 etc. —
2) veralt. (s. 1) Kriminal-Recht, -Gerichtbarkeit, Blutbann: Das M. aber gehört an das Reich. 508b etc. —
3) (s. 1) mundartl. als Bstw. in Flüchen: M.-Luder, -Spitzbube etc., auch: Malefizisch, a.: 1) kriminalisch. — 2) adv. zur Bez. eines hohen Grads: sehr, s. u. schwzr. in scherzh. Übertragung: Malefisten, tr.: von Obrigkeitswegen die bei der Heuernte hindernden zu weit überhängenden Zweige abhauen (gleichsam als gemeinschädliche Verbrecher enthaupten).
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