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Mahl
I. Māhl, n., –(e)s; –e, Mähler; -:
(vgl. Mal) ein vorbereitetes, die Ansprüche an eine Mahlzeit (s. d.) vollständig erfüllendes Essen, nam. ein feierliches, vgl. Gelag, Schmaus etc.: Ein frugales, mäßiges, ein herrliches, großes, kostbares, lukullisches, üppiges, ein improvisiertes M.; Ein M. rüsten, zubereiten, zurichten; Einem ein M. machen: Jemand zu einem M. (ein)laden, bitten, nöthigen; Ein M. halten, einnehmen; Der Herr Zebaoth wird allen Völkern machen auf diesem ein fett M., ein M. von reinem Wein, von Fett, von Mark etc. Jes. 25, 6; Kost’ ich schon der Götter Mahle? B. 28b; Bei einem gesellschaftlichen M–e. Garve Pfl. 1, 92; Am festlichen M. | sich neben dem Liebchen erfrischen. G. 1, 158; Triumphgesang kröne | mit Jubel das M. Matthisson 249; Wohl glänzet das Fest, wohl pranget das M. Sch. 69a; Jch achte nicht des M–es, | reich an Speis’ und Trank. V. 3, 105; Schweigend am M. dasitzen. Od. 2, 312; Besorgt nun andere Mähler, | eigene Hab aufzehrend. 1, 375; Sie erhoben die Hände zum leckerbereiteten M–e. 8, 71; Jl. 19, 275; Des M–s zu genießen. 305 etc.
Anm. Mhd. mâl, wohl Eins mit ahd. mahal, mhd. mahel, mâl, Versammlung, woraus, wie die Bed. Gericht (s. Hege-M. und anmalen 1), Ort des Gerichts, auch die des Vertrags, Ehebunds hervorgeht. Zu diesem Wort aber (s. goth. mathl, Markt, Versammlungsort, und ahd. in Zsstzg. madal) gehört goth. mathljan, öffentlich reden, ahd. mahaljan, mhd. mehelen, vermählen, mit ahd. gimahalo, weibl. gimahalâ, mhd. gemahel, m. und f. st. gemahele, Gemahl, s. auch Mahlschatz, mhd. mahel-, mehel–-schatz und Mahljahr, ferner Mahlbrief: der schriftliche Vertrag zwischen Schiffsherrn und Schiffsbauer über den Bau eines Schiffs von best. Größe und Lastigkeit, zu best. Preis und zu best. Liefrungszeit (vgl. Beilbrief) etc. Doch s. auch Mal I, Anm., und II 2d, Mahlzeit und Schm. 2, 562 ff. Die Schreibw. schwankt, z. B. bei Luther außer der heute gw. Mahl Tob. 2, 1; 9, 12; Sir. 32, 7 etc. auch Malh Luk. 14, 13; Dan..1, 4 etc. und Mal 1. Mos. 19, 3; 21, 8; 26, 30 etc., s. nam.: Haltet das „mal“. .. Das ist nu das dritte mal [s. Mal], daß etc. . . Da sie nu das Mal gehalten etc. Joh. 21, 12 ff. Das Wort, wie die meisten Zsstzg., gehört der edeln Spr. an, ebenso die Mz. M–e; die der gewöhnlichern Spr. angehörende „Mz. Mähler (vgl. Mal) ist am üblichsten bei Gast-M. (s. d.). Fortbild. vralt. oder selten, z. B.: Bereitung der Mahlschaft („malschafft“). Schaidenreißer 43b; Ob ich gemittagmahlt oder nicht. Meißner Stein 140; Abendmahlen etc.
Zsstzg. (vgl. in andrem Sinn auch die von Mal) s. die von Mahlzeit, Schmaus und Essen II, auch Bier 2 und Zsstzg.; danach und nach den folgenden leicht zu mehren: Abend-: Abend-Brot, -Essen. Mark. 6, 21; Joh. 12, 2; Früh, Mittags und beim A. Brockes 9, 286; Bei einem kleinen A–e | anakreontisch ihn bewirthen. Göckingk 1, 180; Ich saß mit meinen wirthlichen Genossen | beim A. Lenau 1, 322; 2, 30; Schlich sie Abends unterm A–e. Talvj 2, 161 etc.; auch: Weil mir nicht leicht ein köstlichers A. zubereitet war. G. 24, 33, ein köstlicherer Genuß etc., doch im Ganzen selten wegen der kirchl. Anwendung: Das A., das heilige A., das A. des Herrn etc. 1. Kor. 11, 20 ff., das von Christus eingesetzte A. als Sakrament, s. Kommunion, ebenso Nacht-M.; Das A. halten, austheilen, reichen, zu dienen; empfangen, auf Etwas nehmen; zum A. gehn etc.
Äbschieds-: Daß man jedes Abend-M. genießen möchte als ein A. Gotthelf G. 116; Als ein A. von dieser Welt. 77 etc., s. Scheide-M.
Āūgen-: Augen- Schmaus, -Weide: Sängerinnen, welche dieses Augen- und Ohren-M. [Mozart’s Zauberflöte] aufzutischen berufen waren. Schütze HambTh. 687.
Begräbnis-: Leichen-M., vrsch.: Begräbnis-, Grabmal (s. d.).
Blūt-: blutiges Mahl, vgl. Tiger- M.: Des B–es Entsetzen. WHumboldt 2, 86.
Brāūt-: Hochzeits-M. Sonnenberg D. 1, 480.
Dríschel-: nach beendigtem Dreschen, s. Ernte-M.
Ehren-: das Einem zu Ehren veranstaltet wird, s. Fest-M.: Der E’. und Freudenfeste Menge. Hagedorn 2, 298, s. Todten-M.; vrsch. Ehrenmal (s. d.).
Eīnstand-: zum Einstand, beim Eintritt in ein neues Verh. gegeben.
Fēīer-: feierliches Mahl oder Mahl zur Feier eines Fests etc.: Er zog | beim F–e schnell sein blitzend Schwert. Stolberg Sch. 1, 8; Trink’ ich Cäkuber, | zu Feiermählern aufbewahrt. V. H. 1, 324.
Fést-: Mahl an einem Fest, festliches Mahl.
Fétt-: das aus Fett besteht: Zwischen dem Fett- und Thran-M–e des Grönländers. H. Ph. 4, 127.
Fréss-: wobei gefressen st. gegessen wird: Belsazar machte seinen Gewaltigen .. ein Freß- und Sauf-M. Büchner Konk. 1321b.
Frēūden-: Froh-M.: Gastereien und F–e. ebd.; Die immer in F–en lebten. H. 11, 395.
Frōh-: frohes, erfreuendes Mahl, z. B. übrtr.: So bei Pythagoras, bei den Besten | saß ich unter zufriednen Gästen; | ihr F. hab’ ich unverdrossen | niemals bestohlen, immer genossen. G. 2, 220.
Frǖh-: Frühstück (s. d.), insofern es eine vollständige Mahlzeit ausmacht, Morgen-M., s. Spät-M.: Das F. zu essen. Schaidenreißer 55a; Daß man euch vor ein F. gebe, denn es ist nit gut, nüchter fer[n] zu reisen. 63b; Gingen zum F. Stolberg Jl. 19, 345; V. ebd.; Also rüsteten Jene das F. Od. 4, 624; F. feierten Jene. 20, 390; Zu bereiten das F. 24, 360 etc., vgl.: Im heitern Saal | stünd’ grade ein hübsches Frühstücks-M. G. 2, 220.
Gást-: Mahl, das sich über den gw. Kreis der Hausgenossen hinaus ausdehnt; wozu man Gäste einladet, eig. und übrtr.: Ein G. geben, veranstalten, ausrichten; Zu einem G. einladen, gehn etc.; Ein G. ist dein Leben. | Nimm, was dir wird gegeben. H. (Koner Sinnspr. No. 712); Auch die Götter halten . . ihre G–e. JGJacobi Ir. 7, 675; Die Frauen .. nahmen keinen Antheil an den bürgerlichen G–en. FSchlegel GrR. 281; Jhm zu Ehren angestellte Gastmähler. Schütze HambTh. 657; Besorgt ein schnell gerüstetes G. V. Od. 8, 38; 17, 377; G–e. W. 24, 292; Jch habe mein 90stes Jahr hinter mir, es ist .. Zeit, vom G. der Natur aufzustehen und mit Dank zu sagen: ich bin satt. 21, 193; Das ganze Zauber-G. verschwinden gemacht. 16, 77; Hole der Henker sein Gold und seine Gastmähler. Luc. 1, 149; 246; 3, 130 etc.
Gebūrtstags-: zur Feier eines Geburtstags.
Götter-: Mahl der Götter: Seine [Apoll’s] Lei’r, | die so freudig erklungen beim G. Heine Lied. 360; dann auch: ein Mahl, übrtr. ein Genuß wie für Götter (s. Nektar-M.): O schöne Nächte, o wahre Göttermähler. W. HB. 1, 229.
Grās-: bei Jagdpartien im Freien, auf einem Grasplatz eingerichtet. Schm.
Hāūpt-: hauptsächliches Mahl: Die coena war bei den Römern das tägliche H., die Hauptmahlzeit; Nicht genügt dir, daß das H. dir zu Theil geworden ist; | auch den Abfall etc. Sanders Kut. 141.
Hêbe-: Richt-M.
Hêge-: eig. (s. Anm. und hegen 1 und 4) eine Art jährlich auf best. Gebiet abgehaltnen Feldgerichts, auch Hei-M., s. Haltaus 776 u. ́0 1299, dann aber auch: ein amtlicher Schmaus nach beendetem Gericht: Begaben sich Richter und Schöppen aus der Gerichtsstube zum richterlichen H. ins Speisegemach. Musäus Ph. 4, 43.
Hénker-: die letzte Mahlzeit des Armensünders vor der Hinrichtung; dann: die letzte Mahlzeit, die Jemand überh. oder vor einem un- angenehmen, trüben Ereignis genießt (s. Henkerschmaus und z. B.: Es könnt’s Henkern-Imbs sein. LPHahn Adelsb. 57 etc.): Allem Ansehen nach werden Sie morgen Abend Ihr H. halten [Jhr letztes Brot essen]. Sch. 130a, ebenso: Henkermahlzeit, z. B. auch = Abschieds-M. (für den Scheidenden) etc. Nach Schm. 2, 563 ein früher nach Hinrichtungen üblicher Schmaus.
Hérren-: wie es vornehme Herren haben: Ein leckres H. vor seinem Bett. V. Sh. 3, 325.
Hōch-: Fest-M. Campe.
Hóchzeit(s)-: zur Feier einer Hochzeit, Braut-M.: Bei diesem Hochzeit-M. W. Luc. 1, 351 etc.
Jǟger-: das Jagdgenossen im Freien halten, schwzr. „der Halt“. Stalder; Gotthelf Oberamtm. 34. Jūbel-. Stolberg Sh. 1, 90. Kíndel- (s. Tauf-M.). Schm.
Lēīchen-: Mahl nach dem Leichenbegängnis, Begräbnis-, Todten-, Trauer-M., auch: Leid-M. B. 242 v. 29 (vrsch. Leichenmal, s. d.).
Līēbes-: ein Mahl zur liebevollen Vereinigung, nam. in den ersten Zeiten der christl. Kirche und noch bei den Brüdergemeinden üblich: Die Liebesmähler der ersten Christen. .. Von diesen L–en. L. 11, 78; Bei dieser Gelegenheit sehr reichliche L–e in meinem Gefängnisse zu veranstalten. W. 17, 30, vrsch. Liebesmal.
Míttag-: Süße Früchte zum M. dir auftischen. Geßner 3, 103 etc., häufiger Mittags-M.
Mórgen-: Früh-M. Uhland V. 647.
Nácht-: s. Abend-M., z. B.: Er begeht mit seinen Freunden ein heiteres N. G. 22, 167; An jenem Abend, der mit einem frugalen N. schloß. Polko NNov. 36; Des Abends vor oder nach dem N. Ryff Sp. 234b; Über dem N. zwischen den Bechern und Speisen. Schaidenreißer 48b etc.; heute üblicher im kirchl. Sinn: Arnim 229; Die Personen, welche den Genuß des N–s verlangten. G. 21, 90; Dann nahm die ganze Gemeinde das N. des Herrn und der Vogt Hummel diente dabei zu. Pestalozzi 1, 171; In meiner Sünden Blüthe hingerafft, | ohne N., ungebeichtet, ohne Ölung! Schlegel Haml. 1, 5; Das N. nehm’ ich darauf. V. 2, 8 etc.
Néktar-: Götter-M., s. Nektar: Ohne die Leier im himmlischen Saal | ist die Freude gemein auch beim N. Sch. 5,la.
Ohren-: Ohrenschmaus, s. Augen-M.
Opfer-: ein Mahl, Speisen, als Opfer dargebracht: Zum Grabe stellet hin das O. Collin; ferner: Opferschmaus, ein Mahl, wobei man vom Fleisch der geopferten Thiere genoß etc.: Von den Opfermählern des Raths nicht ausgeschlossen. W. Att. 2, 1, 43 etc. Pfáffen-, Prīēster-.
Rāūb-: Welcher .. ihre Leichen hin, ein R., warf | den Hunden. B. 141b; 184b. Rāīt-, Réchen-: nach Abschluß der Kirchenrechnung üblich. Schm.
Rícht-: den Zimmerleuten vom Bauherrn nach Richtung des Hauses gegeben, Richtschmaus, Heb- M. oder -Schmaus.
Rūh-: Mahl, das man von der Arbeit ausruhnd genießt. G. 10, 280.
Sāūf-: s. Freß-M., Zech-M.
Schēīde-: Abschieds-M. G. 31, 54, vrsch.: Scheidemal.
Sīēges-: Mahlzur Siegesfeier. Sch. 55b.
Spǟt-: Abend-, Nacht-M., s. Ggstz. Früh-M.: Beim fröhlichen Sp. Baggesen 1, 29; 188; Während die Mutter .. das Sp. für die Heimgekehrten bereitete. Hartmann E. 115; Rüsteten wir Sp. V. Od. 4, 429; Sp. nahmen sie dort. 786 etc.
Tāūf-: zur Feier einer Kindtaufe; Kindelbier etc.
Thrān-: s. Fett-M.
Tīger-: das Mahl eines Tigers oder wie es für einen Tiger passt, Blut-M. etc.: Blut’ge T–e netzen | eines Gottes Lippen nicht. Sch. 55b, vrsch. Tigermal.
Tōdten-: Leichen-M.; Mahl zur Feier eines Todten: Jetzt halten sie ihm ein Ehren-M., ich muß auch .. zum T. Arnim 9; 5, 248; Geht deine unersättliche Völlerei so weit, daß du beim T–e schwelgen musst? G. 17, 240, vrsch. Todtenmal.
Trāūer-: Leichen-M.
Wíllkomm-: M. zur Bewillkommnung Jemandes.
Zāūber-: Z., wo die Gäste, nachdem sie .. von einer Menge der köstlichsten Schüsseln gesättigt zu sein glaubten, am Ende die Entdeckung machen, daß sie Nichts als Luft gegessen. w. 23, 275.
Zúnft-: Mahl für Zunftgenossen: Bei öffentlichen Zunftmählern. Luc. 1, 117.
Zwischen-: zwischen die Haupt- M–e fallend u. ähnl. m.