Gemahl
Gemāhl: 1) m., –(e)s; –e; -:
ein Mann, in dem Verh. der Vermählung oder ehelichen Verbindung zu einer Frau, der vermählte Mann, vgl. Mann, Ehemann, Gatte, von denen G. sich als ehrender Ausdruck, zumal der höhern und feierl. Sprache untersch. und daher im gw. Leben nur von den höchsten und im Ton höflicher Förmlichkeit auch von den höchsten Ständen gebraucht wird: Der G. der Königin Viktoria, der Kaiserin, der Princessin; Wünsch’ ich euren Töchtern | standesmäßige G–e. Cid 56 etc.; „Sind der Herr G. zu Hause?“ Mein Mann ist ausgegangen etc., vgl.: Also war Herr R. mein G. oder wenn ich [die Gräfin] nicht mehr standesmäßig reden soll, mein lieber Mann. 4, 288; Trieben Sie mir es zu arg, so würden Sie vielleicht aufhören, mein Mann — und anfangen, mein G. zu sein. N. 3, 13, es würde ein förmlicher Ton zwischen uns eintreten, und 5, 41, wo er in einer Tragödie tadelt: „Ein G. hat eine Frau .. und eine G–in hat einen Mann etc.“, s. auch Ehegatte. In der gehobnen Rede freilich auch sonst und z. B. selbst von Thieren: Die Turtel klagt ihr Sehnen dem G. SW. 3, 77; Der Herde G., mein Leitbock. Ländl. 2, 343 etc., s. a u. Gatte. —
a) entsprechend das weibl.: Gemahlin: Die G–in des Kaisers, Königs, Fürsten, Grafen; Sie war nämlich, was wir „eine G–in zur linken Hand nennen. Luc. 3, 308 etc.; Empfehlen Sie mich der Frau (s. d. 5) G–in etc., und von Thieren z. B.: Die Hähne beginnen herum zu stolzieren, um der Bewunderung ihrer G–innen theilhaftig zu werden. 7, 619 etc., s. b. —
b) vralt. auch (st.
a) G. fem., z. B.: 2, 139 Z. 19); Von meiner abgeschiednen lieben Gemahel, Kunigund Sächsin. .. Diese mein G. 2, 16; Bei seiner ehelichen Gemahel hat mein Vater viel Kinder erobert. 59b; Seiner holdseligsten Gemahl Penelope. etc., s. 2. — 2) n., –(e)s; –e: G. (1) und G–in (vgl. über die Bed. des neutr. 18, 114 und z. B. kein 6 und ein II 2d), z. B.: So wird das ander Theil los und frei, daß es nicht verbunden ist, sein Gemahel, so [ehe]brüchig an ihm ist worden, zu behalten. . . Daß man beide Theile vermahnet, daß sie bei einander blieben und das unschuldige G. sich gegen dem schuldigen versühnen ließe. . . Wenn ein G. das ander verlässt etc. 5, 383a u. o., bes. oft aber st. G–in (1a) z. B.: 1, 20 und 24 (die Verlobte, s. vermählen); Dein edles G. H. 2, 3, 285; 192; Den Herrn und sein G. 2, 148; Sein tieftrauerndes G. 2, 643); 1, 61; 538; Da sein G. noch in dem Pfuhle steckt. 2, 278 (vgl. F. 1, 94: Da die G–in noch im Pf. etc.); 4, 263; Zu verstoßen dein G., | sie zu stoßen aus dem Leben. Morg. 1, 223; 13b; 48b etc.; Des alten Fürsten eheliches G. 497b; Gd. 1, 118; Gieb sie Muley’n zum G–e. Span. 2, 161; 393; Liebwerthestes G., .. zeige dich als eine deutsche Frau. 2, 15; Den König und sein G. 245; 202; Laß mit kindlichem Kuß dein junges G. ihn erwecken. 2, 157; 11, 59 etc.
Anm. S. Mahl I. Dazu: Das abgetretne Gleichnis von der Gemahlschaft der Seele [zu Christus, aus dem hohen Lied]. Lit. 3, 341, das Verh. des G–s zur Vermählten, vgl. Brautschaft, Kindschaft etc.
Zsstzg. z. B.: Eh(e)-: Der E. c. 2, 224; Musäus M. 2, 119; Platen 4, 14 etc.; Die E–in, und dafür: Das E. Canitz 233; Lichtwer 63; Rückert Nal 91; Schlegel Rich. III. 1, 1; IESchlegel 1, 403; Uhland 209 etc. Dichterisch auch von Thieren: Ein Vogel . ., | wenn ihm sein Eh-G. vom Garn erhaschet wird. Fleming 23 etc. —
Hánd-: (vralt.) an die linke Hand getrautes Gemahl. Frisch 1, 410c. —
Jūgend-: Gemahl, mit dem man sich in der Jugend verbunden: Selbst des J–es | denkt sie nicht mehr. V. Od. 15, 22; 23, 150; Schwermuthsvoll um den J. Il. 5, 414, vgl.: Den Mann, dem sie als Jungfrau vermählt ward. B. 226a. —
Kêbs-: gw. Kebsweib. Spate.
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