Faksimile 0170 | Seite 168
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losen
Lōsen: 1) intr. (haben):
das Los (s. d. I. und Anm.) entscheiden lassen: Lasset uns l., weß er sein soll. Joh. 19, 24; Wir wollen l., daß wir erfahren, um welches willen es uns so übel gehe. Jon. 1, 7; Jos. 13, 6; Lassen wir die Großen, | der Erde Fürsten, um die Erde l. [sich streiten]. Sch. 451b etc. So in Staaten, wo das Los über die Militärpflicht entscheidet, ohne Zusatz: Er muß dies Jahr l., sich zum L. stellen (vgl. spielen), und refl.: Sich frei, sich fest, zum Soldaten l. Ferner tr.: als Los (s. d. 3, nam. auch 3c) erhalten, ebenso er-l.: Mag Fortuna sich erbosen: | selbst will ich mein Glück mir l. | in dem Wein. Arndt 323; Mit geloseter Beute des Krieges. V. Od. 5, 40 (spätre Lesart: Mit erlosetem Theile vom Siegsraub) etc. 2) intr. (haben): schwzr. lauschen 3 (s. d. und Anm.), horchen, hören, z. B. Gotthelf G. 350; Sch. 99; Zwingli 2, 7; 24 etc., s. Stalder 2, 181, vrkl. löseln; bei Adelung auch lusen, s. Losung 6. 3) (vralt.) intr. (haben): Eine od. einer Sache l., ge-l., sie, ihrer los werden, z. B. Ge-l., mit Acc. Logau 1237 (L. 5, 320); Lohenstein Ibr. Sult. 73; Opitz 1, 174 etc., mit Genit. Schweinichen 2, 336; 3, 86 etc., auch: Wann der Bauersmann Markt gehalten hat und nicht verkaufen kann, mag er Dasselbe an andre Örter führen und ge-l. [losschlagen, verkaufen]. Preuß. Landsordn. 40b, s. Frisch und ver-l.; Groß Geld darum ge-l. Wackemagel 3, 37 Z. 15 = daraus lösen. 4) Nbnf. zu lösen (s. d., nam. 1q und vgl. Losung). 5) tr. als Fortbild. von Zsstzg. von los IV. in Verruch-, überscham-, verwahr-l., s. ruch-, scham-, wahrlos. 6) s. löschen II.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) [1] Einem Etwas a., durchs Los abgewinnen. 2) [2] Einem a., ihm zu-, ihn anhören. Gotthelf Sch. 318; Stalder. Āūf- [2]: aufhorchen, zuhören. Zwingli2, 15; Die Aufloser [Zuhörer]. 16. Aūs- [1], tr.:
1) durchs Los ausheben, auswählen.
2) durchs Los, durch eine Lotterie ausspiesen, ver-l. Er- [1]: durchs Los erhalten: Der erloste Antheil; Was hat doch Andromeda Leides so viel | vor Allen erlost? Droysen A. 3, 295; Auch vor Odysseus legten ein Theil die geschäftigen Diener, | gleichsoviel sie selber erloseten [als Antheil empfingen]. V. Od. 20, 282 etc. Veralt.: Eine Gelegenheit e. [vorübergehn lassen]. Fischart (Wackernagel 3, 142 Z. 15). Ge- [3]. Uberschām- [5]. Um-:
1) intr., das Los, das Schicksal umtauschen: Doch schon hab’ ich umgelost: | ich verkörpre mich behende | in den Holden, den sie kost. G. 4, 89.
2) tr.: s. II. Löschen, Anmerk. Ver-, tr.: 1) [1] Etwas v., durch das Los bestimmen, an wen es fällt, s. aus-l. 2: Wird der Ausguß [Gyps] zur Verlosung kommen. WHumboldt 3, 341 etc. 2) s. I. Los, Anmerk.
3) [3] mundartl., veralt.: verkaufen: Es soll ein Jeder soviel brauen, als er zu v. meint. Carpzov Zittausche Chron., s. Frisch. 4) [2] weidm.: Wild v., verlauschen, verhören (s. d. 2). Verrūch- [5]. Verwāhr- [5]. Zū-:
1) tr. [1] durchs Los zutheilen: Um dort von den sechs Thesmotheten den verschiedenen Gerichtshöfen zugeloset zu werden. Droysen A. 2, 91.
2) intr. [2]: zuhören: Daß die Nachtigallen fein das Maul hielten und zulosten. Spindler Stadt 1, 26 etc.