Löse
Lȫse, f.; –n:
in einigen Fällen st. Lösung (s. d.), nam.:
1) (ältre Rechtsspr.) Kapitalskündigung (s. lösen 1q: 4, 260): Er nimmt 1000 Thaler auf und verspricht solche nach einer halbjährigen L. zu bezahlen. Ph. 3, 272; 364; 2, 97 ff.; Die jetzige L., welche sich erst gegen das Ende des vorigen [17ten] Jahrhunderts in den Kontrakten der Landbesitzer gemeiner gemacht hat. 4, 260 ff.; 2, 87. —
2) in Zsstzg. z. B.: Ab-L. (s. 1), Rückkauf. 6, 363; Hand-L., Handlohn, Lehnwaare; Wasser-, Wetter-, Wind-L. oder -Losung, s. Lösen 4b. öfeí.: f. Áuscher , ícī u. losen 2.
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