Laub
I. Lāūb, m., –(e)s; –e:
(veralt.) Erlaubnis, z. B. in dem eingeschobnem „Mit L–e zu reden.“ 6, 499b etc., s. 2, 410 und vgl. als fem.: Wenn Gott mir hat die L. gegeben, | daß ich dir soll nehmen dein Leben. Papst Jutte, s. Nöth. Vorr. 2, 114 etc., gw. in Zsstzg.: Er-: (selten, s. Erlaubnis) Ohn’ E. Byr. 1, 70; 2, 66; 5, 327a; Ohn’ um E. zu fragen. BE. 303. — Ǖr-:
1) (veralt.) = Er-L., Erlaubnis, allgm., so z. B. noch alterthümelnd: Bis Herzog Nayms .. | .. zum begehrten Kampf des Kaisers U. schwöret. 20, 22 und parenthetisch — statt des jetzt gw. „Mit Ver-L.“ — nam. als Entschuldigung eines derben Ausdrucks, den man zu gebrauchen sich erlaubt, z. B.: Das heißen, mit U., große grobe Eselsköpf. 5, 297a; Sitzet (mit U.) im Dreck. 357b; 360b; 6, 553a; 8, 21au. v., s. 2, 411. —
2) heute gw. nur: die von einem höhern Vorgesetzten ertheilte Erlaubnis, eine Zeit lang aus dem Dienst frei zu sein, — und: die Zeit dieses Freiseins, z. B.: Ein Beamter, Soldat etc. kommt um einen vierwöchentlichen U. ein; Der nachgesuchte U. wird ihm bewilligt, gewährt, ertheilt; Man giebt Einem U. (veralt. „Urlab“. G. 2, 32 etc.), er nimmt U.; Ein Soldat hat U., ist auf U., ist auf einige Zeit entlassen, so auch: Der Lehrer giebt einem Schüler auf einige Tage U. [die Schule frei]; Bei Ferien, später bei U–en. Zaubr. 4, 30; Seinen U. bis zu Ende benutzen; Reise-U. [zu einer Reise]. Leb. 2, 227 etc. —
3) (s. 2) als Höflichkeitsausdruck: U. nehmen, sich bei Personen (hohen Rangs) verabschieden und von ihnen entlassen werden; Nehmt euren U. von der Königin | und zeiget euch zum Abschied dem Jnfanten. 256b; Erhabne Majestät von Engelland, | vergönne, daß wir unsern U. nehmen. 416a etc., veralt. neutr.: O Menelae . . ., darum bitt ich dich, du wollest mich nicht aufhalten und ein gutwilliges U. lassen. 17b etc., vgl. minder devot: Sich bei Jemand beurlauben, sprchw. auch: Hinter der Thür U. nehmen, z. B. B. 240b, ohne Abschied davon gehn; ferner: Ihr kalter Gruß schlägt gleich beim ersten Blick | ihm alle Lebensgeister nieder. | Er sieht in ihm den U. [Erlaubnis = Weisung], schnurstracks wieder | zu gehen. 12, 57 etc. und (ver- alt.): Dem Leben U. [Valet] geben, z. B. 1, 39a; 420b; 671a; 705a etc., es fahren lassen, sterben. — Ver-: gw. nur als höfliche Einschaltung: Mit V., als Entschuldigung für Das, was man sagen oder thun will, = wenn Sie erlauben, wenn Sie Nichts dagegen haben etc., z. B.: Wichsier, mit V., so was man sagt Stiefelputzer. 1, 149; Er scheint mir, mit V. von Ew. Gnaden, etc. 11, 15; Nun mit V., ich trinke des Jüngferchens werthe Gesundheit. 1, 41 etc., vgl.: Ein schuftischer Mit-V.-Hans. Sh. 6, 202. Veralt. auch = Urlaub (2): Den 19. dito bat ich J. fürstl. Gn. um V. . .. IFGn. haben mir aber nicht gern verlaubet [Urlaub gegeben]. 2, 338 u. alterthümlich = Urlaub (1), Erlaubnis: Du hast V. Garb. 93.
Anm. Ahd. urlaup (n.), von dem Zeitw.: ar–, er–, ir–, ur–laupan, unserm erlauben, vgl. glauben, Anm. (bei Altern, wie dies, mit Uml., z. B. bei in der Bibel; 5, 88b; 6, 12a; 8, 12a; 27b etc.; Opitz 1, 183 etc.) und schwzr. laub, a.: nachgiebig, mit der Fortbildung: lauben, intr. (haben): es werden.
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