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lässigen
Lä́ſſigen, tr. in den Zſſtzg.: Ver-: ſ. verläſſig.
Vernāch-: Etwas nachläſſig behandeln, nicht die
gehörige Sorgfalt darauf wenden (vgl. ſchwzr. verhin-
läſſigen): Seine Erziehung iſt vernachläſſigt; Der Schau-
ſpieler hüte ſich, daß er nach geſprochener Rede, ſich nicht bis
zum nächſten Merkworte vernachläſſige. Engel 8, 284 ꝛc.;
Über (ſ. d. †) eine Sache oder Perſon eine andre vern.,
doch auch: Daß ich über den Mitteln den Zweck vernach-
läſſigt habe. G. 19, 26; Wenn wir ihn über dem Gemälde
vern., findet ſich ja der Künſtler am feinſten gelobt. Sch.
183b ꝛc.; V. [verabſäumen] Sie Das nicht!; Die Ver-
nachläſſigung.