lässig
Lä́ssig, a.:
laß (s. d. I), nam.: von dauernder Laßheit, säumig-träge: Einem L–en geräth sein Handel nicht, aber ein fleißiger Mensch wird reich. 12, 27; L–e Hand macht arm. 10, 4; Verflucht sei, der des Herrn Werk l. thut. 48, 10; Die L–en oder stürmischen Organe in das gewohnte Geleis zurückzuführen. Gsch. 385; Wie .., nicht beherrschend mehr die l–en Glieder, | sich von der That zurück mein Wille bog. 4, 98; Sie weder durch sein Vertrauen l., noch durch Mißtrauen schüchtern machen. 4, 14; Wo l. er [der Rhein] | verrinnt in sand’gen Flächen. 1, 258; Nun du mir l–er dienst. 1, 233; Möge nur Keiner l. ruhn! 3, 57; L–er Wicht! 5, 142; Die Nächsten, die | oft unsern Gram als wohlbekanntes Übel | mit l–er Gewohnheit übersehn. 13, 309; Da nun ohnehin der Fleiß meine Sache nicht war . ., so wurde ich nach und nach, wo nicht l., doch mißmuthig. 21, 120; Morg. 1, 138; 82b; Auf dies sein kahles, loses Schwatzen, Herr, | antwortet’ ich nur l. Heinr. IV. 1, 1, 3; Ihr eignes Herz, dem sie | nur l. [schwach] widersteht. 3, 45; Die .. | nie l. war, was ich für dich gethan, | durch Frömmigkeit und Unschuld zu verdienen. 11, 257 etc. Dazu: Eine träge L–keit in meiner Kunst. 339; Meine thätigen Kräfte sind zu einer unruhigen L–keit verstimmt, ich kann nicht müßig sein und kann doch auch Nichts thun. 14, 63; Die studierte Naīvität der L–keit, die berechnete Pose des Modells. Par. 1, 271; Durch des Gebieters Vergehn und L–keiten der Völker. Il. 13, 108 etc.; Arbeits-L–keit. Alp. 1, 277 etc.
Zsstzg. s. I. Laß, Anm. und die von lassen und läßlich: Ab-: veralt. s. Wurm; gw. nur im Ggstz.: Un-a.: nicht ablassend, unnachlassend, unabläßlich, zumeist als Adv.: Un-a. verfolgen (G. 33, 154), weinen (Stolberg Jl. 1, 299; V. Od. 4, 593), die Arme in die Höhe strecken (Zimmermann Eins. 72) etc. oder als Ew. bei Verbal-Hw. (und sinnvrwdtn): Das un-a–e Weinen, Flehn, Grollen; Un-a–en Groll tragen. Wiedasch Od. 1, 21; Die un-a–e Gewohnheit. Sulzer 3, 718b; Der Proceß ist also ein un-a–er, stetiger. Burmeister gB. 1, 19 etc., dagegen ugw.: Sie un-a–er Mensch! König Jer. 2, 380; Feurigen Naturen, | .. die un-a–er sind mit ihren Zwecken. Platen 3, 57, sie un-a–er verfolgen etc. —
An-: (schwzr.) leicht anbindend zu Händeln (von Männern), zu Liebeshändeln (von Weibspersonen, z. B. Gotthelf G. 18), s. Stalder. —
Aūf-: (Bergb.) aufgelassen (s. auflassen 4): Gangbare Gruben nicht a. werden lassen. G. Merck 2, 258; A–e Zechen; Die Gewerke sind a. geworden etc. —
Dúrch-: Etwas durchdringen lassend, nam. vom Boden: die Feuchtigkeit durchlassend: Un-d–er Boden. Landwirthsch. Zeit. (56) 686a; Ungleichmäßige D–keit für die Feuchtigkeit. Volger EE. 245 etc. — Veralt. = durchbringend, verschwendend: Sein Gut d. verzehren. Schaidenreißer 59a. —
Eīn-: sich einlassend auf Etwas, eingehend, gründlich, einläßlich: E–en Bescheid. GotthelfU. 2, 229. —
Fāhr-: unachtsam in seinem Thun und dadurch Schaden ver- anlassend: F–e Brandstiftung etc., vgl. Glück Pand. 4, 320 etc.; Daß mir große treffliche Anschläg durch liederliche f–e Leut verhindert und verwahrlost worden. Berlichingen 181; Schulden, darin er .. durch Feuersbrunst, Ungewitter ... ohne seine Hin- und F–keit aus göttlicher unwandelbaren Verhängnis gerathen möchte. Erbvergl. Beil. 26; Nun aber gesellten sich die strengsten sittlichen Forderungen an sich und Andere zu der größten F–keit im Thun. G. 22, 186; Er war sehr f. in seinem Weingartbau; dem verwies sein Edelmann diese F–keit. Zinkgräf 2, 59 etc.
Anm. Wohl zunächst: Die Fahr (s. d. II und. Anm.) oder Gefahr lassend, außer Acht lassend, vgl. in ähnl. Sinn: fahrlos = sorglos, ohne Befürchtung vor Gefahr, z. B. Arm. 147; Der doch, da er .. immer in Gefahr, heute noch es [das Leben] aufzugeben, | Alles fahrlos liegen lässt und kaum an die Seele denket. 9, 589; O wie | fahrlos gegen uns selbst ein hartes Gesetz zu verfügen! H. 2, 35 etc., vergl.: Laß den Frieden dein | mich haben, König Hagen, daß ich fahrlos möge sein [sicher vor Gefahr]. G. 363; Gieb unsern Schiffen fahrenlose Fahrt. — und die (veralt.) Ableit.: Thoren, welche, wann sie ihre Sachen selbst verfahrlässt [„verfahrlest“, durch F–keit verdorben] oder übel angestellt, es Gottes nothwendiger Vorsehung Schuld geben. 1, 82, vgl. das veralt. wahrlos und die Fortbild. verwahrlosen. Hín-: (mundartl.) nach-l. (vgl. fahr-l.): 157; 1, 361a; 1, 333; 1, 228; 172b; H–keit. 312a; Sp. 115b etc. — Nāch-:
1) ohne Sorgsamkeit und Sorgfalt: N. sein, arbeiten, im Beruf, im Amt, in seinen Geschäften sein; Etwas n. betreiben; N–e Arbeiter, Arbeit, Kleidung, Schreibweise; N. geschrieben; Sich n. kleiden; Wenn der Mann | sein Äußeres .. vergisst, | n. oft sich vor die Menge slellt. 13, 252; Auf n–em [vernachlässigtem] Boden gedeiht zum Verbrennen der Rainfarn. H. 2, 33 etc.; Die N–keit des Arbeiters, der Arbeit, der Kleidung, der Schreibweise etc.; Sich manche N–keiten im Amt zu Schuld kommen lassen etc. Auch ohne tadelnden Sinn (zumal im Ggstz. einer peinlich ängstlichen Sorgsamkeit und des allzu Gekünstelten): N. hingegossen lag sie da; N. fielen die Locken nieder; Eine N–keit von guter Wirkung, die deßwegen von Cicero .. die wohlüberlegte N–keit genennt wird; Die künstliche N–keit, die Alles so kunstlos und natürlich erscheinen lässt etc. —
2) (veralt.) Ggstz. Un-n.: ohne Nachlassen, streng: Gegen Dem wollt euch mit Einbringen vorberührter Straf ernstlich und un-n. zeigen. 1, V. — Ver-: worauf man sich verlassen (s. d. 5) kann: In Quellenbenutzung und Forschung sehr verl. und gründlich. Lit. 3, 199; Die Berichte, die durch den Mund v–er Officiere zukamen. 1, 332; Sie führe ihn ganz verl. DTr. 1, 81 etc. Gw.: Zu-v–e Nachricht; Sie bekommen es zu-v. noch heute; Er ist .. zu-v. wie Gold. 8, 298; Zu-v–e Männer in der Hut des Hauses. R. 4, 105; Solche Zu-V–keit giebt’s — wie wir sprichwörtlich sagen — auf Erden nicht. JP. 16; So wandelbar, so hin und her, so unzuverlässig. 5, 27 etc.; auch mehr im Sinne von zuversichtlich: So flüsterte die Sorge ..., auf der andern Seite sprach der gute Muth mit weit zu-v–erer Stimme. 14, 218. — Dazu die oberd. Fortbild.: Einen verlässigen, ihn (oder ihm) versichern; Nach dieser vorläufigen Verlässigung. Sonn. 142 etc. — Zū-: was zugelassen werden kann, vergl. statthaft: Diese Erklärung ist nicht z., ist un-z. etc.; Alle Unzulässigkeiten [un-z–en, unerlaubten Handlungen] des heiligen Tribunals. BB. 180.
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