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lässigen
Lä́ssigen, tr. in den Zsstzg.:
Ver-: s. verlässig. Vernāch-: Etwas nachlässig behandeln, nicht die gehörige Sorgfalt darauf wenden (vgl. schwzr. verhinlässigen): Seine Erziehung ist vernachlässigt; Der Schauspieler hüte sich, daß er nach gesprochener Rede, sich nicht bis zum nächsten Merkworte vernachlässige. Engel 8, 284 etc.; Über (s. d. †) eine Sache oder Person eine andre vern., doch auch: Daß ich über den Mitteln den Zweck vernachlässigt habe. G. 19, 26; Wenn wir ihn über dem Gemälde vern., findet sich ja der Künstler am feinsten gelobt. Sch. 183b etc.; V. [verabsäumen] Sie Das nicht!; Die Vernachlässigung.