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Lassen
I. Lássen, ließ; gelassen; lässt, lässt:
Hilfszeitw. (vgl. machen 1c), d. h. mit Jnfin. ohne „zu“ oder vielmehr vollständig mit der Fügung des Accus. und Infin. (1—9); tr. und refl. (10—21); intr. (haben) (22 und 23):
1) Bed.:
a) machen, bewirken, veranstalten (veran-l.), daß Etwas geschieht.
b) nicht hindern, gestatten, dulden (zu-l.), daß Etwas geschieht, sich gleichgültig dagegen verhalten, sich nicht darum kümmern. S. Bsp. im Folgenden und vgl. die abhäng. Infin., z.B. gehen (1c), kommen (1d), liegen, sitzen, stecken, stehen etc.
2) auf die Konstruktion übt l. keinen Einfluß, als daß das abhäng. Zeitw. im Infin. und dessen Subj. und Prädik. (s. 5) im Accus. steht, also z. B.: Er ließ (1a) den Hund auf den Hinterbeinen stehn; Er ließ (1b) Alles stehn und liegen etc., und daß ferner Fürw. beim abhäng. Jnfin., die das Subj. von l. wiederholen, refleriv sind, z. B.: L. (1a) Sie mich von sich hören, machen Sie, daß ich von Ihnen höre; Er lässt (1b) mich nichts Schlechtes von sich sagen, er duldet nicht, daß ich Schlechtes von ihm sage etc., s. 4b. Ist der abhäng. Infin. ein Transit., so hat man vollständig zwei Accus., einen des Subj. und einen des Obj. (was auch ein Satz sein kann) vgl. in Bezug auf refl. Zeitw.: 8 —, z. B.: Er lässt (1a) seine Schüler die Vokabeln auswendig lernen; Er lässt (1b) seine Schüler zu viel Unsinn machen; Ihr Benehmen lässt (1a) mich glauben, daß ich ihr nicht gleichgültig bin; Kaidl hatte die Kinder glauben gemacht oder wenigstens glauben l. (1a und 9), daß etc. Auerbach Leb. 1, 74; Der Dichter lässt (1a) ihn diese Worte sterbend sagen; Jch lasse (1b) die Leute sagen, was sie wollen, und thue, was Recht ist; Du lässest (1a) mich erfahren viel und große Angst. Ps. 71, 20; Er ließ (1a) es die Leute fühlen. Richt. 8, 16; Freilich ließen (1b) ihn die Folgen seiner Handelsweise keine Entschuldigung aufbringen. G. 19, 375; Der Fürst hatte sie bemerken l. (1a), wie etc. 386; Die Schmähsucht lässt (1b) sich doch den [oder von dem, durch den, s. 4b] Eifer nicht bekehren. Günther 533; Ich habe mich wohl gehütet, den jungen Kleist meine Empfindlichkeit darüber merken zu l. (1a). L. 12, 148; Laß (1b) dich den [oder von dem, s. 4] Teufel bei einem Haare fassen und du bist sein. Gal. 2, 3; Daß ich mich den [oder von dem, s. 4] Teufel reiten ließe (1b) und einmal spielte. L. 13, 163 (Ebert); vgl.: Ich mich vom Bösen blenden ließ. G. 6, 70; Seine eigene Einfalt den armen Dichter entgelten zu l. (1a). Sch. 102b; Ein Kind, das .. lässt (1b) sich Niemand [oder von Niemand, s. 4] schweigen. Waldis Ps. 131, 3; Sich Etwas oder durch Etwas irren l.; Sich durch den Glanz des Goldes anködern l. W. Luc. 4, 34 etc.
3) statt des (persönl.) Subjekts- Accus. neben dem Objects-Accus. wurde nach franz. Muster nam. früher auch der Dat. verwandt. So haben wir viele Belege zusammengestellt (Herrig 27, 233) für die Fügungen: Ein em (st. des heute gw.: Ein en) Etwas ahnen, blicken, empfinden, fühlen, entgelten, hören, kennen, lesen, merken, (ver)missen, genießen, errathen, sagen, sehn, verspüren, abwägen, gewinnen, wissen, bezahlen l., vgl. 4a.
4) durch den Wegfall des eig. Subj.- Accus. (wenn dies eine allgemeine unbestimmte Pers. ist s. man, Einer oder eine, die man unbez. lassen will) gewinnt der abhäng. Infin. pass. Bed., wozu denn auch demgemäß die abhäng. Präpos. ,,von“ und „durch“ treten können, was nam. gern zur Vermeidung zweier persönl. Accus. geschieht (s. in 2 die Bsp. aus Günther; L. Gal.; Ebert und Waldis), oder da, wo nicht hervorgehoben werden soll, wer Etwas thut, sondern vielmehr, daß Etwas geschieht, und nur nebenbei, durch wen:
a) (s. 1a) Er ließ mich danach fragen, veranstaltete, daß Jemand mich fragte, daß ich gefragt wurde, und so: Er ließ mich durch einen Freund danach fragen; Er ließ mir (durch seinen Bruder) sagen, melden, daß etc.; Er ließ mir (von einem Bekannten) einige Zeilen schreiben; Er ließ dem Armen durch einen Diener Brot geben; Sich einen Zahn (vom Zahnarzt) ausziehn l.; Einem mit Schlägen drohn l.; Der Iltis ließ einen fauchenden Ton hören (s. d. 8c), machte, daß man ihn hörte, gab ihn von sich, und dazu refl.: Ein fauchender Ton, ein Knall ließ sich hören, erscholl; Ein Sänger ließ sich im Koncert hören, veranstaltete es, daß und damit man ihn höre (s. auch b); In der Thierbude ließ man einen Tiger sehn; Der Zwerg lässt sich für Geld sehn; Seit einigen Wochen lässt sich ein Komet sehn etc. Man beachte den Untersch. des Infin. mit akt. und mit pass. Bed., z. B.: Die Hypothese lässt das ehemalige feste Land nicht überschwemmen [pass.], sondern mit allen seinen Einwohnern einbrechen und versinken [act.]. H. Ph. 13, 166; Er lässt sich nicht lange bitten und nöthigen [pass.]; Mein Herr schickt mich her und lässt mich fragen [damit ich frage], oder: und lässt Sie fragen [damit Sie gefragt werden], ob etc.; Ich lasse dich Etwas sagen [veranstalte, daß du es sagst], und: Ich lasse dir Etwas sagen, veranstalte, daß es dir gesagt wird; Ich lasse dich Nichts merken, mache es so, daß du Nichtsmerkst; Ichlasse mir Nichts merken (G. 20, 215; 28, 192; W. 27, 254 etc.) oder abmerken (Cronegk 1, 103), anmerken, ansehn, ich mache es so, daß man mir Nichts (an)merkt, ansieht etc. Freilich finden sich (s. 3) Abweichungen, doch steht trotzdem das Gesagte für den heutigen Sprachgebrauch fest, vgl.: Der Plan des Verfassers nöthigte ihn, verschiedene Wahrheiten zu sagen, die in dem Munde einer Mannsperson Beleidigungen gewesen wären. Er mußte sie also einem Frauenzimmer [gw. von einem Fr.] sagen l. L. 3, 161; Durch welches Wort habe ich mich merken lassen, daß ich ihn weiter als aus seinen Büchern kenne? 8, 207; G. 28, 141 (vgl. Herrig l.l.).
b) (s. 1b), wobei man (s. a) ebenfalls den Untersch. des Infin. mit aktiv. u. pass. Bed. zu beachten hat, z.B.: Ich ließ die Glocken läuten [pass.], den Kaiser sich in die Kapucinerkirche begeben [act.], die Kurfürsten und den Kaiser abreisen [act.], ohne deßhalb einen Schritt von meinem Zimmer zu thun. G. 20, 258; Ich lasse meinem Bruder Nichts zu nahe thun [pass.], und ihm Nichts zu nahe geschehn [act.]: ich dulde nicht, daß man ihm Etwas zu nahe thue, daß ihm Etwas zu nahe gethan werde oder daß ihm Etwas zu nahe geschehe; Du lässt dir auf der Nase spielen [pass.], Alles bieten [pass.], Alles gefallen [act.] etc. Und so nam. oft, indem das Subj. von l. bei dem abhäng. (pass.) Infin. als reflexives Fw. (s. 2) wiederkehrt, z. B.: Mit sich reden, handeln l.; Mit sich umspringen, Schindluder spielen l.; Holz auf sich hacken l.; Sich (Dat.) von Allen befehlen, übel mitspielen, ins Gesicht schlagen, die Thür vor der Nase zumachen l. etc.; Sich (Acc.) abschrecken, zurückweisen, schlagen, treten, en canaille behandeln, als Kuppler gebrauchen l. etc. Ferner: Sich gehn (s. d. 1c) l., vgl.: Das Pferd gehn l., wie es will, es nicht zügelnd oder lenkend etc. Ferner, wo die Bedd. 1a und 1b ineinander spielen: Sich auf den Sopha fallen (s. d. 5d) l.; Schwäne, die sich langsam hingleiten ließen durch die Kühle der Fluth. Lewald W. 3, 288 = hinglitten etc., minder gw.: Er ließ sich durch das Thor ins Freie wandeln. König Kl. 2, 320 = er wanderte, schlenderte; So ließ sie sich verhungern. Cham. 4, 73, hungerte sich allmählich todt etc., vgl. 6b.
c) (s. b) auch mit unpersönl. Subj.: Gold lässt sich dehnen, ist dehnbar; Die Klinge lässt sich biegen; Das ist zu hart, es lässt sich nicht schmieren etc.; Solche Last lässt sich tragen, sie kann wohl getragen werden, ist erträglich; Mit ihrer Schönheit lässt sich Das noch halten (s. d. 5), ihre Schönheit ist nicht unbändig (s. d.), übermäßig etc.; Der Wein lässt sich trinken [ist trinkbar], die Speise lässt sich essen, das Buch lässt sich lesen, der Vorschlag lässt sich hören [vrsch. a], darüber lässt sich weiter reden, sprechen etc., von etwas einigermaßen Annehmbaren, das in sich nicht etwas an und für sich gleich Hinderndes hat, weßhalb man die Speise nicht essen, das Buch nicht lesen, den Vorschlag nicht anhören, darüber nicht weiter sprechen könnte u. A. m., auch verneint: Das lässt sich gar nicht reden, ist ganz unglaublich etc., und mit vorangehndem „es“ (s. d. 7 und 3): Es lässt sich hier gut tanzen, in andrer Stellung: Hier lässt sich gut tanzen; Es lässt sich hier noch die Frage aufwerfen, ob etc.
5) ist der abhäng. Infin. ein Zeitw. mit doppeltem Nom., wie: sein, werden, bleiben, scheinen, so tritt das Prädik. wie das Subj. in den Accus., z. B. sprchw.: Gott einen guten Mann sein l., und so in vielen von mir (Herrig 18, 221; 21, 334 und Bd. 28) zusammengestellten Beispiele, dar- unter namentl. bei B., G., H., Luther (auch SW. 46, 339; 314 etc.), Rückert, Sch. (auch 177a und 493a), Schlegel (auch Sh. 7, 214: Laß deinen Knecht, nicht deinen Herrn mich sein), Uhland, V. und W., wie auch bei L. 1, 283; 373; 11, 528; Ließen den Berengarius einen Ketzer bleiben. JvMüller 10, 3 etc., vgl. nam. auch: Hast uns dein Sohn .. | zum Heiland l. werden. Waldis Ps. 68, 11, doch findet sich auch das Prädik. im Nomin. (vgl. 7), z. B.: Laß mir Alles, was geschah, ein Traum bleiben. Klinger Giaf. 447; L. 12, 505 und Gal. 1, 6, zu welcher Stelle er 12, 348 den Accus. sogar für „undeutsch“ erklärt, s. Ausführlicheres Herrig a. a. O. und vgl. lehren 8e.
a) zuw. st. Subj. und Prädik. dasselbe Wort, zur Bez. der völligen Gleichgültigkeit gegen das Genannte, des Unbekümmertseins darum (s. 1b), z. B.: So ließ ich das Bild Bild sein. Gutzkow R. 2, 151; 1, 401; Ich hätte Rauch Rauch sein l. und gar Nichts dar- aus geschlossen. L. 11, 189; Ließ die Mäuse Mäuse sein | und sie die Stühl’ und Bänke nagen. Ramler F. 2, 458 etc. Daran schließt sich prägnant:
b) Einen sein l., ihn zufrieden, in Ruhe, ihn gehn l.; Laß mich sein! so wie ich bin, bekümmre dich nicht um mich und suche mich nicht aus meinem Zustand, aus meinem Sein zu bringen (vgl.: Außer sich sein), so auch: Laß mich! s. 10 und 13.
c) Etwas sein l., davon abstehnd, es nicht thun, sich nicht damit befassen oder beschäftigen, vgl.: Etwas unter-l., es unterbleiben (s. d.) l., und dafür denn auch: Es l. (s. 10 und vgl. 22a). S. auch: Etwas gut (s. d. 1c), Etwas dahingestellt sein l. etc.
6) der abhäng. Jnfin. entspricht einem unpersönl. Zeitw. (s. Es und Herrig 18, 105ff.), dessen Bed. sich die Verbind. mit l. nähert, und analog st. des „es“ mit einem allgm. Subj., nam. mit Etwas, Nichts, Alles etc.:
a) (s. 1a): Es [d. h. ein Unbekanntes, nur aus seinen Wirkungen Erkennbares] donnert, hagelt etc., und dazu: Gott ließ (es) donnern (s. d. 1) und hageln, Gott wirkte, daß die unbekannte Kraft donnerte es donnerte, vgl.: Alle Tage, die Gott werden lässt; Gott lässt die Sonne scheinen über Gute und Böse etc., dagegen (s. 1b): Wir müssen es ruhig regnen l., können es nicht ändern etc.
b) mit rückbezügl. Fw., wo l. die Bed. hat: sich den Einwirkungen der unbekannten, nur aus den Wirkungen erkennbaren Kraft hingeben, sich ihnen über-l., vgl.: Ich verlange (s. d.) nach Etwas; Es verlangt mich danach, etwas Unbekanntes, nur aus der Wirkung Erkennbares wirkt das Verlangen in mir; Jch ließ mich einmal danach verlangen und nie wieder, ich überließ mich jenem Unbekannten, das Verlangen in mir Wirkenden, so daß dem Sinn nach die drei Wendungen ziemlich Dasselbe sagen, ebenso: Daß wir nicht uns gelüsten lassen des Bösen, gleich wie Jene gelüstet hat. 2. Kor. 10, 6; Sie ließen nach Gerechtigkeit sich dürsten. HSachs G. 1, 121; Du darfst dich Das nicht wundern l. W. Luc. 1, 52 etc.; Sich Etwas einfallen (s. d. 6), träumen, in den Sinn kommen, beigehn l., sich den Einfällen, Träumen etc. hingeben; Sich Etwas gefallen (s. d. 2d), behagen, schmecken l., vgl.: Der Wein schmeckt mir, und: Ich lasse ihn mir schmecken, gebe mich ganz den wohlschmeckenden Einwirkungen desselben auf mich hin; Sich Etwas erbarmen (Simrock N. 2099), jammern, reuen, verdrießen, anfechten, kümmern, freuen (W. Luc. 3, 372), sich die Lust vergehn l.; Es sich sauer werden l.; Sich Etwas gesagt sein [vrsch. 7] l., das Gesagte hinnehmen und den Einwirkungen desselben Raum geben und einige ähnliche, vom Sprachgebrauch festgesetzte Verbindungen, vgl. 4b.
7) in der aus 1 sich entwickelnden Bed.: Etwas als so oder so seind schildern, darstellen, und (nam. im Imper. oder in Verbind. mit wollen): annehmen, den Fall setzen, daß Etwas so oder so sei stimmt die Fügung mit dem Vorbemerkten überein, nur daß das abhäng. Zeitw. auch im passiven Jnfin. und im Infin. der Vergangenheit stehn kann, z. B.: Die Sage lässt Zeus den Kronos entthronen, lässt Kronos vom Zeus entthronen oder entthront werden; Der Dichter lässt beim Beginn seines Gedichts die meisten trojanischen Helden schon in ihre Heimath zurückgekehrt sein; Lasst diesen und jenen großen Gelehrten in einem andern Jahrhunderte geboren werden .. und ich zweifle, ob er Derjenige bleiben würde, für den man ihn jetzo hält. L. 11, 22; Es hat’s Niemand gesagt, aber laß es Jemand gesagt haben oder laß es gesagt (worden) sein [vrsch. 6b]: was kümmert’s mich?; Laß Andre vorher gesagt haben, was sie wollten: ist es nicht schön .., Besseres zu sagen? H. Ph. 13, 349; Laß sein, Geliebte, daß der Trübsal viel | noch auf uns harrt, sie nähert uns dem Ziel. W. 20, 255 = sie mag immerhin auf uns harren, und so auch im Gedanken an das gleichbedeutende ,,mögen“ mit dem Prädik. im Nomin. (s. 5), nam.: Laß Das [Das mag] immer der Fall sein etc. S. ferner 8 und 9.
8) L. im Jmperat. der Bed. 1a, 1b und 7 entsprechend, so kann z. B.: Laß uns gehn bed.: (7) angenommen, gesetzt, wir gehn; ferner [1b]: hindre uns nicht, zu gehn, unsres Weges zu gehn, laß uns zufrieden, und endlich: eine Aufforderung an die Genossen zu gehn, mit dem ausgesprochenen Willen des Sprechenden, ebenfalls zu gehn, grammatisch kurz als erste Person der Mz. des Imperativs bez., vgl. „wir“ als sog. Mz. von „ich“ (s. d.) also: geh(t) und ich will auch gehn; wir wollen gehn, und dafür jetzt sehr gw.: gehn wir! was Adelung noch als oberd., Mendelssohn 4, 2, 527 als ,,un- erlaubte Neuerung“ (bei Jselin) bez.: Lasset uns die Dirne rufen. 1. Mos. 24, 57 = wir wollen sie rufen, was in anderm Zusammenhang auch bed. kann: Veranstaltet, daß sie uns hergerufen werde etc.; Laß euch, laß euch wehren! G. 8, 148 (ob zweimal Druckf. statt lasst?); Laß dir sein, ich unterhalte dich persönlich [es sei dir, möge dir so sein, als unterhielt’ ich dich]. Lavater 1, XIII etc. Für die Form verdient der Fall Beachtung, wo bei reflexiven oder bei reciproken Zeitw. dieselbe Form des persönl. Fw. zweimal unmittelbar hinter einander stehn müßte, wie z. B. Brockes 9, 574 in der That schreibt: So lasst uns uns annoch bemühn. Diese Härte wird aber gw. vermieden (s. Du 8 und heißen I. 1, z. B. auch: Hieß er mich augenblicklich zu einer Reise rüsten. Höfer Leb. 251; Mach mich nicht erzürnen. Tieck 2, 21 und: Ich will euch wachsen und mehren l. 3. Mos. 26, 9 statt „euch mehren“ etc.) entweder dadurch, daß zwischen die beiden Fw. Etwas tritt, z. B.: Laß mich in Demuth | mich verneigen | dem Herren mein. Cham. 3, 13; Lasst uns auf nächsten Samstag uns vertagen. 4, 77; Laß .. mich in Hoffnung einer künft’gen | beglückten Auferstehung mich begraben. G. 13, 352 etc., oder durch den Fortfall des einen Fw.: Ps. 118, 24; 2. Kor. 6, 4; Lasse ihn sich gebaren, wie es seine Art ist .. Und sie ließen dich gebaren. Alexis Dor. 1, Kap. 5; Lasset mit Rebschossen uns kränzen. Geßner 2, 175; Mosen Ah. 95; Schlegel Sh. 6, 164; Tieck Makb. 2, 2; Viel Lärm 5, 3; Laß ewig treu dem Treuen mich ver- einen. Werner Osts. 1, 218; Lasst hurtig uns entgürten. W. Ober. 3, 55, wo die neuere Lesart geschmeidiger lautet: Lasst hurtig euch entgürten etc.
9) in Bezug auf die Abwandlung des Hilfszeitw. ist nur zu bemerken, daß in den Zeiten der Vergangenheit das Partic. „l.“ lautet, vgl. dürfen I., können I. etc.: Er hat ihn kommen l.; Nachdem er ihn hatte kommen l.; Daß Heine zuerst Epigramme gegen mich [hat] drucken l. Platen 7, 137; Die Wahl, die man Sie [hat] blindlings treffen l., | war Ihre Züchtigung. Sch. 307b; Da hab’ ich .. den großen Sumpf l. austrocknen. 310a; Die Aufschrift . ., | die Hektor in die Klinge [hatte] graben l. W. 11, 146 etc. Seltner: Etwas, das sie selbst auf eigene Hand sich ausgedacht oder sich einfallen gelassen haben [gw.: sich haben einfallen l.]. Fichte 6, 378; Wo habt ihr sie hängen gelassen. G. 5, 143; Daß ihr den guten Wein stehen gelassen. Spindler Stadt 1, 51 etc. Hängt von „ich will l.“ in Bed. 7 ein Infin. Perf. Aktiv. ab, so findet sich eine doppelte Form des Partic., je nachdem haben voransteht oder folgt, z. B.: „Laß es ihn erreicht haben.“ Ich will es ihn erreicht haben l., und: Ich will es ihn haben erreichen l. etc. Ein Passiv findet sich nur selten, in der gw. Schreibweise, z. B.: Zu Ende dieser Periode werden die Schlacken durch Kalkzusatz streng flüssiger gemacht und der Ofen ein wenig abkühlen gelassen [gw.: man lässt den Ofen abkühlen]. Karmarsch 1, 251; Da wird .. genarrt, geäfft, am Fädchen hin und her zappeln gelassen. Gutzkow FrGl. 169 etc. Aus den Bedeutungen des Hilfszeitw. (1a und b) gehen die selbständiger transit. (und refler.) Zeitw. hervor, die sich durch Ergänzung eines Infin. erklären (vgl. die Zsstzg., bleiben etc.). Wir behandeln zunächst l. mit bloßem Obj. (10—18), dann mit Obj. und persönl. Dat. (19), dann mit abhäng. Präpos. oder entsprechenden Ortsadv. (20), dann mit einem dem Obj. sich anschließenden Prädik. (21): 10) Einen oder Etwas [sein] l. (s. 5b und c), sich davon abwenden, sich nicht damit befassen oder beschäftigen, vgl. 11b: Laß mich! (s. 13); Laß Das!; Die Katze lässt das Mausen nicht. Sprchw., z. B. W. Merck 2, 70 etc.; Dies soll man thun und Jenes nicht l. Luk. 11, 42; Sie gehorchen oder l. es. Hes. 2, 5; 3, 11; Laß den Grimm [fahren]. Ps. 37, 8; Jch war nunmehr auf mich selbst zurückgewiesen, doch konnte ich es nicht l. und setzte noch einigemal an. G. 39, 450 (vgl.: es nicht unter-l., nicht umhin können etc.); Laß die Mücken und die Juden! [sprich nicht davon etc.]. Heine Lied. 268; Wenn ihr doch eure Reden l. wolltet. HKleist Kr. 84; Gürte mir das Schwert um, laß das Trau- ern: Sch. 1a etc. Mit sachl. Obj. auch: L. Sie das Heirathen unterweges. Iffland 9, 2, 53 etc., vgl. unter-l. Dazu auch oft der substant. Infin., verbunden mit dem Ggstz.: Nach diesen Gesetzen war mein Thun und L. eingerichtet. G. 15, 278; H. Phil. 13, 341; W. 27, 237 u. o. 11) Einen oder Etwas l., sich davon entfernend es zurückbleiben l., bestimmter: zurückl. (s. d. und hinter-l.), mit Bezug auf das Zurückbleibende, und ver-l. (s. d.) mit Bezug auf den sich Entfernenden:
a) zurück-l.: Unsre besten Thaten . . | l. keine Spuren. Platen 6, 18; Ihre Blicke ließen nicht mehr Narben | in seinem Aug’, als eine Rose lässt, | die man mit Lust an Nas’ und Lippen presst. W. 11, 180 etc.
b) Einen, Etwas ver-l., sich davon entfernen, wegwenden, vgl. 10 und 22a: Er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Lebenlang nicht l. möge. 5. Mos. 22, 19; 1, 28, 15; Götzenhirten, die die Herde l. Zach. 11, 17; Das Werk deiner Hände wollest du nicht l. Ps. 138, 8; 27, 9; Warum habt ihr den Mann gelassen [seid von ihm gegangen, habt ihn dort gelassen], daß ihr ihn nicht ludet, mit uns zu essen? 2. Mos. 2, 20; Gnade und Treue werden dich nicht l. Spr. 3, 3; Wenig Stunden schwinden, | da lässt er seine Haft. Freiligrath Garb. 97; Sie folgt | aus dem Palast mir in die Hütte, lässt | ein thöricht Leben, das ich selbst ver-l. G. 8, 23; Durch Krankheit, welche mich noch jetzt nicht gänzlich lässt [vgl. 21: frei-l.]. Opitz 1, 10; Wir l. nun, um weiter vorzugehn [in unsrer Erzählung] | die schöne Vastola. W. 12, 5 etc. Auch: Das Leben l., es ver-l., aus dem Leben scheiden, sterben, aber auch mehr thätig: es hingeben, es gleichsam mit dem Blute hinströmen lassen: Sie l. das Leben für ihn, vgl.: Gut und Blut für Jemand l., hingeben, opfern (s. 12 und 17c). 12) Einen fort-, weggehn, sich entfernen l., bestimmter: fort-, (hin)weg-l. etc.: „Laß mich gehen.“ .. Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn. 1. Mos. 32, 26; Haltet mich nicht auf . ., lasset mich, daß [damit] ich zu meinem Herrn ziehe. 1, 24, 56; vgl. (1b und 8): lasset mich ziehn. 2, 7, 16; Ich will sein Herz verstocken, daß er das Volk nicht l. wird. 2, 4, 21; Mein Bruder wird ihn nicht mit Willen l. G. 13, 160 etc. 13) Jemand ungehindert seines Weges gehn, ihn in Ruhe sein, ihn seinem Willen gemäß handeln l., ihn nicht hindern und belästigen etc. (s. 1b; 5b und 10): Gehasi trat herzu, daß er sie abstieße. Aber der Mann Gottes sprach: laß sie. 2. Kön. 4, 27; Laß mich [los etc.], daß ich die Säulen taste. Richt. 16, 26 etc. 14) Etwas so, wie es ist, bleiben l., es bel.: Man verändert, was man l. sollte; lässt, was man ver- ändern sollte. G. 15, 27 etc., nam. oft mit Angabe des Wie, s. 21. 15) durch Hergeben der nöthigen Räumlichkeit ein Unterkommen finden lassen, unterbringen, placieren, nam.: Sachen oder Pers. (nicht) l. können, zu l. wissen (s. Gelaß 1) und danach auch übertr. aufs Geistige (refl.): Sich nicht zu l. wissen etc., ganz außer (s. d. †) sich sein oder gerathen, aus dem Häuschen sein, z. B.: Er kann sich für Freude nicht l. [ist vor Freude außer sich]. G. 1, 140 etc. und als Ggstz. das adjektiv. Partic.: Gelassen (s. d. unter II). 16) Ein Frauenzimmer lässt einen Mann [in fleischlicher Vermischung seinen Geschlechtstrieb befriedigen] und refl.: Sie lässt sich (von einem Mann) [als Werkzeug zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs gebrauchen], z. B. Droysen A. 3, 262 etc., vgl.: Hure nicht und laß keinen Andern zu dir (s. 20). Hos. 3, 3 und zu-l. 17) mit einigen best. Hw. (oder svwdten) als Obj.:
a) Einen Magenwind, Furz etc. [gehen, streichen, fahren] l. Luther 8, 221b; Zinkgräf 1, 145 etc., auch mit Verschweigung des Hw.: Einen (s. Ein II 2c) l.; So ließ | ich einen tüchtigen, denn mir war der Bauch so voll. Droysen Ar. 1, 190 etc. Ahnlich auch: Einen Rülps, Rülz, Grülzen etc. l.
b) (Sein) Wasser l. (G. 5, 288 etc.), es aus der Harnblase laufen l., sein Wasser abschlagen, pissen.
c) Blut (s. d. 2) l., es aus der geöffneten Ader strömen l., mittels eines Aderlasses (s. d. und vergl. schwzr.: Blut use lah, aus-l. Gotthelf G. 151), auch übertr., z. B. Forster Br. 1, 286; HVoß JP. 63; W. Merck 2, 68 etc., vgl. d im selben Sinne: (zur) Ader (s. d. 1a) l. etc. G. 28, 180 und 183; ferner (veralt.): Einem l. [ihm Blut entziehn] und l. [sich Blut entziehn lassen], z. B.: Handwerksleut .. die sollen wenig l. .. Die einen blöden Magen haben ..., Denen soll man nicht l. Ryff Sp. 163a u. o., auch als substant. Infin.: Das Ader-, Blut-L.; Meister, der des L–s geübet. Ryff Sp. 177b etc. und übertr.: Dies Lärchenholz hat auch Harz wie die Tannen; so man ein Loch darein bohret, fleußt es heraus; aber das Holz verleurt durch solch L. sein Geschmack, Kraft und Stärke, gleichwie ein Mensch, dem man sein Kraft und Leben im Blut auslasst. Stumpf 607a. Vgl. ferner: Gut und Blut, das Leben l., s. 11b.
d) Haare (s. d. 1d) l., übertr. wie „Blut l.“ (c), empfindlichen Verlust leiden, wohl hergenommen von dem gehetzten Hasen etc., der, von den Hunden gepackt, sich ihnen mit Verlust eines Stück Fells (Haare zurücklassend) entreißt, oder Ahnliches, vgl. G. 5, 141 von Braun, der in Rüsteviels Block Haare vom Kopf zurückließ.
e) ugw.: Er gar demüthig die Worte ließ [von sich gab, sprach]. G. 2, 146. 18) vgl. die folgenden Fügungen mit dem (zuw. fortbleibenden) persönl. Dat. oder Prädik. 19) Einem Etwas [was er hat] l., es in seinem Besitz bleiben l., es ihm nicht fortnehmen, nicht von ihm nehmen und: Einem Etwas [was er nicht hat] l., es ihm zukommen, in seinen Besitz übergehn l., es ihm über-l., vgl. 20, z. B.: Wenn Sie mir die Waare nicht billiger l. [über-, ab-l.] können, so muß ich sie Ihnen l. [in Jhren Händen l., kann sie nicht von Jhnen nehmen oder kaufen]; „Mein sei dieses Geschöpf!“ . . | Nein, laß es, laß es mir, Herr! [nimm es mir nicht]. H. 15, 7 etc.; Ihr sollt nicht Alles genau auflesen, sondern sollt es den Armen .. [über-] l. 3. Mos. 23, 22; Alles was meine Augen [zu haben] wünschten, ließ ich ihnen und wehrete meinem Herzen keine Freude. Pred. 2, 10; Sie lassen ihr Übriges ihren Jungen. Ps. 17, 14; Sie müssen ihr Gut Andern l. 49, 11; Er ließ den Ring von seinen Söhnen .. den geliebtesten. L. 2, 277; Ich will meine Ehre keinem Andern l. [über-l.]. Jes. 48, 11; Jedem seine Ehre, das Seinige l. [es ihm nicht nehmen]; Sobald der Handel und das Handwerk den Städten vorab gelassen und ihnen gleichsam ein Monopolium im Lande eingeräumt wird. Möser Ph. 1, 198; Einem Gelegenheit zu Etwas, z. B. zur Entwicklung l., sie ihm geben, oder nicht entziehn; Seinen Gefühlen freien Lauf l.; Dieses Bewusstsein, womit man .. mit seinen Irrthümern scherzt und ihnen desto mehr Raum und Lauf lässt. G. 39, 296; Ehe er dem Teufel Luft und Raum lasse. Luther 6, 317a; Laß ihm den Zügel ein wenig [schießen]. V. Il. 23, 337; Einem Ruhe, Muße, Zeit l. [gönnen], auch: Sich Zeit (zu Etwas) l. [sich nicht übereilen]; Einem den Vorrang l. [nicht streitig machen]; Einem seinen (freien) Willen l., ihn nicht beschränken; Dem Pferde die Zügel [schießen] l.; Einem das Reich zu beherrschen l. Zinkgräf 1, 315; ihm die Herrschaft l. etc. Seltner: Einen sich selbst l., gw. über-l., doch z. B.: Ich soll ganz mir selbst gelassen sein, hat er mir versprochen. G. 14, 86; Gellert 1, 178 etc. Auch zuw. mit Auslassung des persönl. Dat., z. B.: Wie theuer l. Sie die Waare [dem Käufer]?; Da lässt denn der Verkäufer . . die Waare oft unter dem Preise. Immermann M. 1, 258 etc., und mehr mundartl.: (Den Arbeitern) Feierabend, Schicht l. [oder geben] etc. 20) mit abhäng. Präpos. oder mit entsprechenden Ortsadverb., wobei derselbe Untersch. wie bei 19 hervortritt, jenachdem Ruhe oder Bewegung bez. wird (beachte den Dat. oder Accus. bei vielen Präpos.), z. B.: Etwas Sanders, deutsches Wörterb. II. hier, da, dort, an einem Ort [bleiben] l., es hier-, da-, dorthin, an einen Ort [kommen] l.; Die Knaben haben keinen Apfel auf dem Baum gelassen, ich will deßhalb künftig keinen Knaben mehr auf den Baum l.; Den Degen aus der Scheide [bleiben] l.; Den Vogel aus dem Käfig in die Stube [fliegen] l.; Die Nummerkarten aus dem Spiel [bleiben] l.; Etwas aus dem Spiel l., nicht mit einmischen; Laß unsern Herrgott aus dem Spaß! G. 11, 164; Den Vogel im Käfig [bleiben] l.; Ein Schiff vom Stapel [laufen oder ab-] l.; Etwas nicht von der Stelle l.; Zu Hause oder daheim, nach Hause oder heim l., auch übertr.: Etwas soll heimgelassen [wie: heimgestellt] bleiben. Erbvergl. § 165 etc.; Etwas draußen, drinnen, oben, unten [bleiben, liegen] l. etc.; es hin- (oder her-) aus, -ein, -auf, -unter l.; Einen Eimer, eine Pers., sich an einem Seil in den Brunnen l., herab-, hinunter-, nieder-l.; Etwas vorn Befindliches vorn, etwas hinten Befindliches vor-l.; Einen, Etwas dahinten l., hinter sich [zurückbleiben] l.; Freuden, die sie große Sorge trugen, nicht dahinten zu l. FHJacobi 5, 42; Daß er alle Mitschüler dahinden ließ. Schaidenreißer Vb; Meinen Mantel dahinten [zu Hause etc.] gelassen. 61b; Mein einziger Sohn, ich möchte ihn einst als einen glücklichen Menschen hinter mir l. W. 24, 9; 28, 80; Zinkgräf 1, 207; Ich ließ nach mir [gw. ich hinterließ, sterbend] wohl Bier und Brot. Oehlenschläger Gd. 45; Rückwärts ließ ich die griechische Fabel [darüber hinausgehend]. Platen 2, 276 etc.; Jemand vor sich, zu sich [s. 16] l.; Einen zu dem Gelde, übers Geld l.; Einen ewig in Unruhe l. Ps. 55, 23; Einen in Ruhe, Frieden, veralt.: mit Frieden l., ihn zufrieden l. (s. 21); Einen in der Patsche, in Verlegenheit, im Stich (s. d.) l.; Einen in den Händen der Feinde l.; Ihm Etwas unter Händen l.; Daß er in vielen Fällen, wo es nur auf ihn ankam, den Leuten den Wahn .. zu benehmen, sie absichtlich auf [bei] ihrem Glauben ließ. W. 18, 101; 100; Laß Diejenigen, die sie für todt halten, auf ihrer Meinung. 102; Es beim Alten l. Werner Osts. 1, 153; Die Gelegenheit aus den Händen l.; Bier vom Faß l., ab-l., abzapfen; Einen Sack Korn vom Boden l., nieder-l.; Sich aufs Knie [fallen, sinken, nieder-] l.; Bis dahin lassen Sie die Geschichte nicht weiter [kommen durch Erzählung]. Forster Br. 1, 267; Bretter, Balken in einander [greifen] l., sie zusammenfügend, s. einl. Veralt. refl.: Sich an (Zwingli 2, 12; 204 etc.), auf (3, 2; 9; Luther SW. 64, 86; Waldis Ps. 20b, 6) Einen, Etwas l. = sich ver-l., eig. wohl: sich daran oder darauf stützend, ihm über-l. oder hingeben, vgl. Anlaß; auch pass.: Auf Gott gelassen sein. Zwingli 3, 7 etc. 21) mit einem dem Obj. sich anschließenden Prädik.:
a) dem „Werden“ entsprechend: Einen frei, los, ledig (Sch. 194b) l., ihn nicht halten, ihn ent-l., so daß er frei etc. wird, versch.: frei machen, befreien. So nam.: Einen Gefangnen frei l., ferner: Einen Sklaven, Leibeignen frei l.; Ein Freigelaßner [früherer Sklave etc.]; Die Freilassung eines Gefangnen, Sklaven etc. (s. b).
b) öfter dem „Bleiben“ (s. d. 13) entsprechend, nam. häufig mit dem durch „un“ bez. Ggstz. eines Partic.: Etwas unerörtert l., es nicht erörtern, die Er- örterung unter-l.; Etwas unbesprochen, ungesagt, unerledigt, unberücksichtigt, ungethan, einen Brief ungeschrieben l.; Einen unbefriedigt, ungeschoren, ungehudelt l.; Einem Etwas unbenommen l.; Das will ich ungesagt l., darüber halte ich meinen Ausspruch zurück, weil ich nichts Gewisses sagen kann; Du lassest es ungenossen. Geßner 1, 23; Daß sie diesen Text mußten unumgestoßen l. Luther 8, 532a; Solche Verse lässt ein Grammatiker wohl ungemacht. V. Georg. 314, ist nicht im Stande sie zu machen etc. Selten refl.: Schon Thespis ließ sich um die historische Richtigkeit ganz unbekümmert. L. 7, 141, blieb, verhielt sich unbekümmert. So auch: Die Thüre offen (oder auf-) l., sie nicht zumachen; Sie zu-l., sie nicht öffnen; Einen ruhig [in Ruhe] l. Gotthelf Sch. 66; 172; ihn zufrieden l., vgl. 20; (Einem) Etwas übrig l.; Einen Platz frei l. (versch. a), ihn nicht besetzen; Platz, Raum frei, auf-l. oder auch bloß: l. für zweiZeilen; Den Acker wüst [liegen] l.; Alles so l., wie es ist etc.
c) (s. b) mit einem Hw. als Prädik., das mit „als“ oder „zu“ angeknüpft wird: Ich lasse den Freund dir als Bürgen [zurück]; Etwas als oder zum Pfand l. etc. 22) intr.:
a) Von Etwas oder Einem l., sich davon entfernend, es (ihn) l. (s. 10 e und 11b) oder ver-l., s. ab-l. 7; Art lässt nicht von Art; Laß vom Bösen und thue Gutes. Ps. 34, 5; Spr. 17, 14; Der Gottlose lasse von seinem Wege und der Übelthäter seine Gedanken [11b]. Jes. 55, 7; Wie man einen Knaben gewöhnt, so lässt er nicht davon. Spr. 22, 6; Von Deß Hause wird Böses nicht l. 17, 13; Lässt du das Trinken nicht sein [5c] | und lässt nicht vom leidigen Branntewein. Cham. 3, 190, vergl.: Laß die Hand von meiner Gurgel [bleiben, nimm sie weg]. Schlegel Sh. 3, 336 etc.
b) (niederd.) Die Bienen l. [ihren Stock, ver-l. ihn], schwärmen. 23) intr.: das Aussehn von Etwas haben, so oder so aussehn, vgl. machen 2c:
a) Jemand oder Etwas lässt so und so, sieht so aus, z. B.: Er lässt jünger als vorher. V. Sh. 1, 46; Das Feld sieht jetzo traurig aus | . . Wie weit betrübter lässt dein Haus! Günther 160; So hoch Melanie .. aufgeschossen war, so behend ließen doch ihre Bewegungen. Gutzkow R. 1, 315. Auch: Was in meinen Anmerkungen nach Sprachkritik lässt. V. Georg. XXII; Das ließe ja, als wenn man glaubte, daß etc. Claudius 5, 135; Es lässt, ob [s. d., gw.: als] wäre die Natur bemüht. Brockes 1, 38; Es würde l., als ob ich mich wer weiß wie nothwendig glaubte. L. 12, 246; Es lässt ja ungereimt, wenn etc. Lichtwer 3; Es lässt recht lächerlich, wenn etc. 103; Es lässt verdächtig, wenn etc. Rabner 1, 152; Sturz 1, 178 etc. Auch: Etwas lässt so oder so, mit Bezug auf eine Pers. oder einen Ggstd., woran es sich findet, die aber auch ungenannt bleiben können: Ordnung würde hier viel zu dogmatisch gelassen haben. L. 5, 60; Etwas Trotz lässt schön. West Dian. 1, 1 etc., nam. aber mit beigefügtem (meist persönl.) Dat.: Es lässt ihm [er ist] doch gar hübsch. Gleim 3, 25; Die Frau betheuerte .., diese Tracht lasse [stehe, kleide] ihm vorzüglich gut. G. 16, 250; Ein wildes Wesen, das ihm nicht übel ließ. 19, 292; Wie das zarte Schwarz dem innen blendend weißen Marmor so lieblich lässt! Heinse A. 1, 263; 2, 94; Lenau Sav. 166; Ich wollte sehn, | wie dieser männerscheuen Unholdin | der Brautstand lässt. Sch. 597a; Waldau N. 1, 266; Ihr Aufzug ... ließ ihr doch gar zu schön. W. 9, 170; 12, 260; Sie sucht die Miene, die ihr am besten l. möchte. 15, 13; Was mir an Aristipp gefällt, ist, daß | ihm jede Farbe gut ließ. HBr. 1, 243 etc. und prägn. = gut kleiden, wohl anstehn, z. B.: Weil doch am zweiten Hochzeittage | die Ehescheidung noch nicht lässt. Burmann F. 142; 146; Das muß so sein! Das lässt! Das thut Wirkung! G. 32, 5; Es würde nicht l., wenn etc. L. 7, 282; Bei Kindern lässt Putz. Lichtenberg 1, 395; Ob es sehr lasse, so in den Garten zu laufen. IP. 22, 14 etc. 24) Dazu:
a) Das L., s. nam. 10 und 17c.
b) Lassung, f.; –en: nur in Zsstzg. (s. d., wie auch 21a).
c) Lasser, m., –s; uv.: veralt. wie das einfache l. [17c]: Einer der zur Ader lässt, sowohl Andern (der Chirurg, Bader), als auch Der, dem so Blut entzogen wird, z. B. (mit Uml.): Wo der Lässer verzagt und kleinmüthig wäre . ., soll er vor dem L. ein Schnitt Brots (ge)nießen etc. Ryff Th. 177b, so auch: Wie die Operation . . dem Blutlasser wohl bekommt. Musäus Ph. 3, 80; Der Aderlasser etc.; ferner in einigen andern Zsstzg.: Erblasser, Testator; der ein Erbe hinterlässt; seltner: Thronlasser, der den Thron hinterlässt, Vorfahr des Thronnachfolgers etc. Immermann 12, 367 etc., s. ferner Zsstzg. von l.; scherzh. auch von dem Hilfszeitw., z. B.: Ich bin auch kein Herodes-Tyrann, | kein Kinderabschlachtenlasser. Heine Verm. 1, 200, der die Kinder abschlachten lässt.
Anm. Goth. lêtan, ahd. lâzan, mhd. lâzen, zsgzgn. lân (vgl. I. Laß), so noch oft im ältern Nhd. z. B. Waldis Ps. 87, 3 etc. und noch alterthümlich: Den Ring .. | hat ins Meer sie fallen lan. Uhland 469. Über die im ältern Hochd. gewöhnlichen und noch, nam. bei Dichtern nicht seltnen gedehnten Formen des Präs.: Du lässest, er lässet, s. Sanders Orth. 68 ff.; daneben (mehr mundartl.) ohne Uml.: Du lassest. Geßner 1, 23; Er lasst. Hebel 3, 259; Spindler Stadt 1, 182; Stumpf 609a etc. Mundartl. Formen und Bedd. z. B. Schm. 2, 492 etc.
Zsstzg. vergl. die von bleiben, gehn und kommen, z. B.: Áb-, tr. (1—6) und intr. (7): 1) [20] Etwas ab- [bleiben] lassen, das Abgegangne, Abgenommene nicht wieder anmachen, aufsetzen, befestigen: Den Knopf a., nicht wieder annähen; Den Deckel des Glases a., nicht aufsetzen etc. 2) [20] Etwas a., es abgehn, von da, wo es bisher gewesen, nam. zurückgehalten war, sich entfernen, sich fortbewegen lassen, zuw. auch metonym.: Es ist genug, laß nun deine Hand ab [nimm, zieh sie fort]. 2. Sam. 24, 16; Einen Eingesperrten a. IP. Fat. 2, 122, gw. fort- oder ziehn lassen; Ein Schiff a., vom Stapel (laufen) l.; Schon seit langer Zeit steht ein Brief an dich auf dem Stapel und es brauchte nur diese Erinnerung um ihn abzulassen. G. Merck 2, 257; An Humboldt habe ich einen langen Brief abgelassen. Sch. 6, 165 etc. und allgm.: Briefe etc. a. (nam. in den Kanzleien) schreiben (ausfertigen) und absenden, z. B. G. 18, 275; 21, 186; L. 12, 363; Gesandte a. ans Volk. IP. 17, 163 etc.; Wo er die Hunde a. sollte [entkoppelnd, auf das Wild]. Gott- helf Oberamtm. 70; 81 etc.; Das Wasser aus dem Teich, metonym.: Den Teich a.; Das Bier etc. vom Faß, metonym.: Das Faß a., abzapfen, so auch: Einem Blut a., es ihm durch Aderlassen entziehend; Den Wein a., von den Hefen, ihn klärend; Den Pfeil vom Bogen a., entsenden, abschnellen; Die gespannte Sehne des Bogens, meton.: Den Bogen a.; Die Feder des Schlosses, das Schloß a. (versch.
1) etc.; Das Erz aus dem Ofen a., abstechen und laufen lassen, meton.: Den Ofen a. (versch. 8) etc. 3) (Schuhmach.) Die Sohlen a., am Rand abhängig schneiden, dünner machen. 4) Etwas an dem zu Fordernden a., sich Etwas davon abziehn lassen; Ich will Ihnen noch einen Thaler a. [weniger nehmen]; Ich soll von meinem Recht Etwas a. [nach-l.], aber wie-, viel? Lasse ich zu Viel ab, so thue ich meinem Rechte Abbruch. Kant ph. Rel. 7. 5) (veralt., s. 4) Einem eine Sünde a., sie ihm er-l., sie ,,ab und todt“ sein lassen, vgl.: Ablaß (s. d. 4) heißt soviel als a. oder nach-l.; es lässet abe alles Gute und lässet zu alles Unglück. Luther 1, 420a; 543b; Deine Sünden sind dir abgelassen. Geiler Par. 173a etc., vergl.: Den Zorn a. [fahren lassen, nach-l.]. HSachs G. 1, 84. 6) Einem eine Waare etc. a., die beseßne in seinen Besitz übergehn lassen, vgl. abtreten, wobei das Besitzthum an seiner Stelle bleibt und durch das Zurücktreten des frühern Besitzers dem neuen zum Eintreten übergeben wird: Einem das Reich, die Krone, ein Besitzthum, gewisse Rechte etc. abtreten; Einem Etwas von seinem Vorrath, Waaren a.; Er verkauft (s. d.) eig. kein Obst aus seinem Garten, er hat mir aber aus Gefälligkeit einige Metzen Äpfel abgelassen; Da die Besitzerin diesen Schatz verkäuflich abzulassen geneigt war. G. 31, 340 etc., vgl. über-l. und auf-l. 5. 7) [22a] Von Einem oder Ⅰ2 Etwas a., vgl. (2): Die Hand a. etc.; Laß ab von mir [verfolge mich nicht weiter etc.], daß ich mich erquicke. Ps. 39, 14; 2. Sam. 2, 21; 26; Ap. 5, 38; Von Etwas a. (ver- alt. tr.), abstehn, aufhören, das Begonnene nicht fortsetzen, nicht weiter verfolgen, vgl.: Etwas unter-l., auch: es überhaupt nicht beginnen, es nicht thun: Vom (mit Gotthelf Sch. 62) Weinen a.; A. zu weinen, zu klagen; Lasset ab vom Bösen, vom Frevel, vom Hader; Laß ab von deinem Grimm, von deiner Ungnade; Laß nicht ab, den Knaben zu züchtigen [züchtige ihn unablässig]; Daß ich nicht abgelassen habe, drei Jahre, Tag und Nacht, einen Jeglichen mit Thränen zu vermahnen; Da ließ ihr Zorn von ihm ab. Bibel u. o., z. B. Cham. 4, 159; 6, 248; Wie Rostem matt ließ ab, fing muthig an Suhrab. Rückert Rost. 90 etc. Auch von einem allmählichen Abnehmen, nach-l.: Die Kälte lässt [schlägt] ab; In dem Allen lässet sein Zorn nicht ab. Jes. 5, 25; Daß die Rauhigkeit der Sitten abgelassen. H. R. 8, 23 etc., seltner: Der Tag lässt ab [neigt sich zu Ende]. Richt. 19, 9 etc. 8) (Glash. etc.) Den Ofen a. (versch. 2), machen, daß seine Hitze etwas nach- oder ablässt (s. 7), kalt schüren. 9) selten: Daß sie nicht.. abließen (7), wie ein treuloser Ablässer. Luther SW. 64, 18. An-:
1) ref. [23]: Sich so und so a., dem Anschein nach so zu werden versprechen; die Erwartung erregen, daß es so wird; Etwas lässt sich gut, schlecht etc. an; Es lässt sich ganz danach an, als ob etc.; Es lässt sich zum Frieden, zum Krieg an; Meine Kinder lassen sich zu gescheiten Jungen an. G. 17, 270; Da das Wetter sich auf das Herrlichste anließ. 14, 184; Wenn das Geschäft sich anders anlässt, diese Sorge und Mühe einmal zu belohnen. L. 12, 317; Daß diese [Geschäfte] so gut nicht gehen oder so gut sich noch nicht a., als daß etc. 359; Daß es sich mit seiner Besserung recht wohl anlässt. 464; Wozu sich auch bereits alle Umstände anzulassen scheinen. Sch. 738b; Daß es sich seit gestern Abend ruhiger anlässt. G. 5, 206 etc. Dann auch ohne Bezug auf däs Künftige: so und so aussehn, erscheinen oder (von Pers.) sich behaben etc., z. B.: Wo sich bei jedem Schritt die Umgebung malerischer anließ. G. 23, 346; Die Linden machen sich ganz artig und bei Mondenschein lässt sich’s vielleicht noch schöner an. Gutzkow R. 1, 23; Dennoch wollte ihn die Art, wie die schöne Frau sich anließ, befremden. Möricke N. 123; Er sollte sich gnädiger a. Platen 7, 89; Bin ich auch schon zum Liebhaber zu schlecht, vielleicht laß ich mich desto besser als Kuppler an [schicke mich, tauge dazu]. Sch. 201b etc. (s. 5). Ferner tr.: z. B.:
2) [20] Etwas a., an Etwas bleiben lassen, nicht abmachen oder abnehmen: Die ihr übliches Kostüm angelassen [anbehalten] hatten. Gutzkow R. 4, 286; Einem den Mantel a. etc.
3) [20] an Etwas heran-kommen, -laufen lassen etc. (vgl. heran-l.) und dann auch meton., z. B.:
a) Die Hunde a. aufs Wild etc., sie darauf los-l., anlaufen lassen, hetzend, so auch (veralt., mund- artl.): Zu Etwas a., hetzen, locken, reizen, s. Schm. 2, 494.
b) Wasser a., in ein Wasserbehälter, z. B. in einen Teich laufen und diesen dadurch anschwellen lassen, meton.: Den Teich a.; Der Teich ist von den Regengüssen hoch angelassen [angespannt] etc., s. den Ggstz. ab-l.
c) (s. b) in Salzw.: Eine Pfanne a., die leere mit Soole füllen, vgl. nach-, zu-l. = nachfüllen.
d) (Kochk.) Eine Flüssigkeit an Etwas, damit zu einem Teig zu Rührendes a., und meton.: Etwas mit einer Flüssigkeit zu einem Teig a., s. b und Anlaß 3.
e) Metalle a., wohl metonym.: die Hitze an die Metalle lassen, sie erhitzen, z. B.: Eisen beim Ausstrecken a., es wiederglühen und so weich machen, nam. aber: Stahl a. oder nach-l. (s. d. 4a „ent-l.“ Adelung, vgl. enthärten), ihn durch Erhitzen bis zu einer best. Temperatur, die sich nach dem „Anlaufen“ (s. d. 2l) oder der Farbe beurtheilen lässt, minder hart und spröde machen, s. Karmarsch 1, 50; 3, 354; Mitscherlich 2, 2, 128 (vgl. glashart); Violett angelaßner Stahl etc., s. 4.
4) (s. 3) Eine Maschine etc. a., sie durch Hinzulassen der bewegenden Kraft etc. ihren Gang anfangen lassen, sie so in Gang bringen: Die Mühle a., das Schutzbrett aufziehend etc.; Das Gebläse a. Karmarsch 1, 584 und so auch: Den abgewärmten und mit der Beschickung gefüllten Schmelzofen a., durch A. des Gebläses oder bloß: A. und danach übertr., z. B. (nach Jer. 6, 27): Der rechte Schmelzer, durch den Gott zu unsern Zeiten gepochet und angelassen. Matthesius Luth. 201b; 199b etc.
5) Einen so und so a., sich gegen ihn so und so a. (1) oder benehmen, z. B.: Unser Held wurde von der Fürstin noch freundlicher angelassen als vom Fürsten. IP. 9, 81, gw. aber: von der übeln Behandlung (Adelung, vgl.: das Anlaufenlassen des wilden Schweins auf das Fangeisen), z. B.: So wie ich nur den Mund aufthat, ward ich ja angelassen [angefahren]. Ifland 3, 1, 24 etc. und nam. mit Adv.: Einen nicht allzu freundlich (W. 19, 213), ihn hart (Sch. 712b; 312a; Tieck DBl. 2, 106), scharf (Auerbach Barf. 84), übel (G. 25, 70), kalt und spröde (Gutzkow R. 5, 387), rauh (Sch. 797a), barsch (630a), unsanft a. etc.; Wie der Prinz den bösen Hauptmann | Chatelaine einst angelassen. Lenau 1, 320; Einen mit rauhen, harten, scharfen, unfreundlichen Worten, Reden, mit Schimpfworten, Hohn, Spott a.; Jch wurde mit einem solchen Zorn und Hohn angelassen, daß etc. Immermann M. 4, 53 etc.
6) (mund- artl.) Jene ernste, heilige Empfindung der Natur, die den unverdorbenen Menschen anlässt [ahnen lässt], daß Etwas Höheres in dieser wundervollen Seelenneigung liegt. (G. 33, 340) Rhesa.
7) Doppelzsstzg.: Ver-a.:
a) den Anlaß (s. d. 6) zu Etwas geben oder abgeben: Etwas ver- a., vgl. verursachen; Einen zu Etwas ver-a.; Daher auch das Phantastische lächerlich wird, weil es komische Verhältnisse veranlasst. G. 33, 343; Einen Cyklus der Liebe von ihrer ersten Veranlassung bis zu ihrer Vollendung. 339; Der Schuldige wird bestraft, aber die Veranlasser dieser Gerechtigkeit werden getadelt. 22, 199.
b) s. Anlaß 4. Āūf-, tr.:
1) [20]
a) in die Höhe, empor-l., aufstehn lassen: Einen Niedergeworfnen nicht wieder a. etc.
b) auf, d. h. außer dem Bette, bleiben lassen.
2) [20]: Die Mütze, den Hut a., auf dem Kopf lassen, nicht herunternehmen.
3) [21b] offen lassen:
a) nicht zumachen: Eine Thüre, Stube, das Haus a.; Sich eine Hinterthüre (s. d.) a.; Den Rock a., nicht zuknöpfen.
b) unbesetzt, unausgefüllt lassen: In dem zu schreibenden Kontrakt Platz für die Namen a.; Dem abgehenden Kommis seine Stelle eine Zeitlang zum Wiedereintritt a. etc.
4) (Bergb.) Eine Grube a., sie nicht wieder mit Arbeitern besetzen (s. 3b), sie aufgeben, „auffliegen (s. d. 1) oder auflaufen (s. d. 2g) lassen“ (vgl. 1): Wo Steinkohlenflötze „angefahren“ . ., aber wegen Wohlfeilheit der Holzkohlen wieder „aufgelassen“ wurden. KCvLeonhardt (DViertelj. 1, 1, 74) etc. Auch (ver- alt., mundartl.) allgm. st. aufgeben (s. 5), wie auch ohne Obj. = aufhören, ab-l. von Etwas, z. B.: Darum wollen wir nicht a. und sein Thorheit vollend aller Welt fürstellen. Matthesius Lthr. 208 etc., s. auflässig. 5) (Rechtsspr.) das Eigenthumsrecht an unbeweglichen Gütern aufgeben, damit ein Andrer in dasselbe eintreten kann, s. 4, vgl. aufsenden, ab-l. 6 und: Daß zur Übertragung und Erwerbung des Eigenthums an Grundstücken in vielen Landen eine Privatübergabe durch bloße Besitzeinräumung nicht hinreicht, sondern eine gerichtliche Erklärung des bisherigen Eigenthümers . . erfordert wird. Man nennt diese Handlung die gerichtliche Auflassung (resignatio s. investitura judicialis). Glück 8, 123; Seinen Gewährsmännern, seinen gerichtlichen Auflassungen. Schlegel Haml. 5, 1. 6) refl.: (schwzr.) groß thun, prahlen. Gotthelf G. 182; Stalder. Aūs-, tr.:
1) Etwas ausbleiben (s. d.) lassen, in Wörtern, Sätzen, Schriften etc., vrsch.: fort-, weg-l., die sich auch auf Etwas, was fortbleiben muß, nicht stehen darf, beziehen können: Man lässt von dem mit einem Particip verbundnen „geworden“ die erste Silbe fort [nicht: aus], dagegen widerstrebt es dem heutigen Gebrauch, sie in Fügungen wie: Er ist Minister geworden, aus- (oder fort-) zulassen; Der Schreiber hat eine Zeile ausgelassen [die stehen müßte]; Der Schreiber soll alles im Koncept Durchstrichne fort-l.; Der Setzer hat sich vor Auslassungen oder „Leichen“ zu hüten etc. Ver- alt.: Außen-l., a., fort-l., s. außenbleiben, z. B.: Warum lässt hie der Prophet den Pöbel außen [unbeachtet, schweigt davon] und spricht allein die Könige und Regenten an? Luther 8, 311a; 6, 405b; Lässt Viel außen, was sich nicht hinschicken will. Opitz (Wackernagel 3, 1, 623 Z. 35); (630 Z. 36); Zinkgräf 1, XVI etc.
2) ausgehn (s. d. 1) lassen; die Erlaubnis zum Ausgehn geben: Er lässt seine Dienstboten nur Sonntags aus etc., so auch: Das Vieh etc. a., aus dem Stall, Joh. 10, 4, vgl. (9), dagegen veraltet, wie noch oft in der Bibel, ohne Bezug auf das nur zeitweilige Verlassen und die Wiederkehr (s. ein-l. 1) st. ent-l., z. B.: Die Frau mit einem Scheidebrief a. [fortschicken]. 5. Mos. 24, 4 etc.; Abraham ließ Hagar aus [verstieß sie]. 1, 21, 14; Gefangne a. [frei ziehn lassen]. 5, 21, 14; Ps. 105, 20; Zach. 9, 11 etc., vgl. heraus-, hinaus-l. 3) (vralt.) Schriften im Druck ausgehn lassen. Luther 5, 1b; 4a; 145a u. o.; Edikte, Befehle, Briefe etc. a., z. B.: In dem Befehle, welchen der Kaiser ausließ. Möser Ph. 3, 177 etc., jetzt gw. er-l. 4) etwas im Innern Befindliches aus-, hervorbrechen lassen, z. B.: (vralt.) Die Jungen a. [gebären]. Hiob 39, 3; ferner von Gott etc.: Seinen Odem (Ps. 104, 30), seinen Donner (18, 14 etc.), die Blitze (Hiob 38, 35), das Wasser [der Wolken] (12, 15) a.; vgl.: Wenn Noah schwimmt | auf ausgelaßnen Meeren. Schubart 1, 92; Äolus lässt seine Winde aus, vgl.: Äolus löset | das ängstliche Band. G. 1, 54, seltner: Sein Zopf war nun ausgelassen [aufgebunden]. Gutzkow R. 4, 167 (s. 9) etc.; ferner: Einen Schrei (Pfeffel Pr. 1, 96), ein Geschrei (Fisch- art Garg. 106b), einen Brüll (Gotthelf G. 165), einen Seufzer (Sch. 334) a., häufiger: ausstoßen; nam. aber von Ausbrüchen der Wuth, des Zorns und ähnlicher Leidenschaften, dann aber auch allgemeiner von allem im Jnnern Vorgehnden, insofern es sich in entsprechenden Außerungen kundgiebt, das Obj. gw. mit possess. (zuw. mit demonstrat.) Fw.: Seinen Grimm (2. Mos. 15, 7), sein Gift (Luther 3, 48a), seinen Rausch (G. 19, 86), seinen übeln Humor über Kleinigkeiten (16, 148), die böse Laune an Einem (21, 84), seinen Unwillen gegen Einen (Tieck 14, 209), seine Wuth an Etwas (Sch. 113b) a.; An wem, an was soll ich diese kochende Wuth a.? König Kl. 2, 188; Lassen Sie Ihren Schmerz in verdiente Verwünschungen aus: L. etc., selten mit unpersönl. Subj.: Die Spannungskraft der Federn fängt an, ihre Thätigkeit auszulassen. Kant 8, 141 etc., dagegen: Seine Gefühle, Ansichten, Meinungen, Gedanken etc. und dafür allgm.: sich über Etwas a. (s. heraus-l.), z. B.: Auch, was Dies betrifft, darf ich mich nicht weiter a. G. 18, 182; Auf mein eigenes Glaubensbekenntnis habe ich mich bereits eingelassen, wenigstens mich darüber ausgelassen, denn zum Ein-l. gehören Zwei. L. 12, 541 etc., dagegen als volles Refl.: Laute Klage, wie sie grimmig auch | sich auslässt [äußert, s. d. 2], wird nicht Furcht und niemals Argwohn | erregen. Böttger Byr. 8, 148 etc. Ferner dazu: Daß in den humoristischen Auslassungen [Außrungen] manch ernste Wahrheit enthalten ist. Pz 1, VII; Die Auslassungen zu Protokoll nehmen etc. 5) (Kochk.) Fett, Butter, Talg etc. a., ausschmelzen, zergehn lassen. 6) (Schneider.) Einen eingelegten Saum, ein Kleid a., es durch Auftrennung der eingeschlagnen Naht weiter machen. 7) (Hüttenw.) Den Ofen a., ausgehn lassen, zu arbeiten aufhören. 8) (weidm.) Den Leithund a., ihm an der Leine mehr Flucht lassen. 9) dazu das adjekt. Partic. ausgelassen, ungebunden, außer Rand und Band (vgl. 4 und z. B.: Lasst Lust und Sehnsucht aus und jagt euch um die Wette! Günther 541 etc.), nam. in der Lust: Ein ausgelassenes, der Sitte ins Angesicht trotzendes Leben. Fichte 6, 463; Manchmal mißfällt mir nicht ein lustiger Abend mit Freunden, selbst ein ausgelassener. G. 29, 247; Die ausgelassene Freude. Kant 10, 280; Ausgelassene Lustigkeit. Pla- ten 3, 169; So rachsüchtig und ausgelassen im Siege. Sch.; Von der ausgelassensten Sinnlichkeit bis zur geistigsten Geistigkeit. FSchlegel Luc. 21; Ausgelassen vor Freude. W. 23, 317; 1, 119; Alle ausgelassene Leidenschaften. Winckelmann 4, 153 etc. und dazu: Nur gleichsam der erste Grad .. des Lärmens und der Ausgelassenheit. G. 24, 226; Die unschuldigen Sitten .. gingen in den stürmischen Ausgelassenheiten einer Gemeinde von Handwerkern und Matrosen verloren. JvMüller 1, 139; Sch. 828b; Tieck N. 5, 324; Durchschänd’ ihn mit aller Ausgelassenheit der Dinte. V. Sh. 2, 347 etc. Āūßen-: s. aus-l. 1. Be-, tr.:
1) Es bei Etwas b., bewenden lassen, z. B. G. 18, 273.
2) in einem Zustande (s. 1), an einem Ort bleiben lassen: Diese kleinen Meisterwerke in ihrer Kleinheit b. Hartmann BB. 93; Man bringt das halbfertige Glas in die Gießhäfen und belässt es in diesen noch .. 16 Stunden. Karmarsch 2, 153. Bēī-, tr.:
1) bei Etwas bleiben lassen, nicht davon absondern.
2) beigehn (s. d.) lassen.
3) zu-l. (s.d. 2). Dúrch-: hindúrch-l.:
1) [1b] Niemand durchs Thor d.; Einem alle Fehler d., durchgehn, passieren lassen (vgl. nach-l. 4b); Stiefel, die kein Wasser d.
2) [1a] Durch die Hecheln d., hindurchziehn. Fischart B. VIIIb; Erz d., das gepochte mittels des Durchlasses (s. d. 2a) scheiden, auch durch den Schmelzofen gehn lassen; Gold so fein und durchgelassen. Opitz Ps. 119, 64; auch übrtr.: Die römische Hall [s. Halde] kleinen, pochen, d. und schmelzen. Matthesius Lthr. 202a etc.; Zaine d., im Durchlaß (s. d. 2e) strecken etc. Eīn-, tr. (1—2) und refl. (3):
1) [1b] den Eingang verstatten, eindringen lassen: Einen e., ins Haus, in die Stadt etc.; auch mit dem Ggstz.: Der Portier lässt Alle aus und ein etc.; Er hält die Fenster verschlossen, er lässt kein Lüftchen ein etc.
2) [1a] bewirken, daß Etwas eingeht, einläuft, eindringt etc., z. B.:
a) in ein Gefäß fließen lassen, z. B. Soole in die Siedepfanne. Raabe Meckl. (1847) 128 ff.
b) (Gärb.) Die Blößen in den Äscher e., einlegen.
c) (Holzarb., Metallarb.) Etwas so in einen Ggstd. versenkend befestigen, daß keine Hervorragung entsteht: Schrauben, Nägel mit eingelaßnem Kopf (s. d. 4g) etc., ferner (s. einfugen und vgl. einkeepen): Spiegel (G. 26, 91), Bilder (31, 254) sind in die Wand, Betten in die Schiffswände (Mügge Silt. 1, 33) eingelassen, doch auch: In der Wand war es [das Bett] eingelassen. 48; Granitpfosten, worin die Latten des, Geheges eingelassen werden sollten. G. 40, 282 etc. Ubrtr.: Geschickt in den Text eingelassen. Augsb. Zeit. (44) S. 2249b.
d) Tuch etc. e., einlaufen lassen, krumpen.
3) refl.: Sich auf oder in Etwas eingehend damit abgeben: Sich tief e. Kant Kr. d. r. Vern. 817; Sich auf (Hackländer Sold. 162; Hebel 3, 450; L. 12, 541 etc.), in (G. 19, 24; 27, 182; Kant 8, 113; W. 1, 108 etc.), über (L. 4, 88; Stolberg 8, 395 etc.) eine Sache e., wozu noch treten kann: mit Jemand, z. B.: Sich mit Einem in einen (Liebes-)Handel e.; Es hat sich noch Niemand mit ihm auf diese Waffen eingelassen (Kant 8, 112) etc.; aber auch: Sich mit Jemand (z. B. G. 4, 19; 20, 87 etc.) oder mit Etwas (z. B. Kant SW. 1, 170; Tieck 1, 406) e., befassen etc., seltner: Weil ich bei ihrer Tochter mich einließ mit Liebe. Schweinichen 1, 344 etc. und mit Infin.: Sich [dar- auf] e., die Wahrheit .. auszumachen. Kant 8, 75, s. abgeben 4a etc.; auch: Du siehst, daß ich mich nicht e. will. L. 1, 388. Im Infin. ohne ,,sich“ (s. d. und aus-l. 4), vgl.: Eine gerichtliche Einlassung. Möser Ph. 3, 109, Proceß etc. Empōr-, tr.: s. auf-l. 1. Ent-, tr.:
1) von etwas Bindendem, Einschränkendem etc. frei machend, fort-l., s. das vralt. aus-l. (2): Die Truppen, das Heer, Sklaven, Gefangne e.; Der Fürst entließ [verabschiedete] den Gesandten: Danke Gott, wenn er dich presst, | und dank ihm, wenn er dich wieder entlässt. G. 4, 5; Aus dem Samen entwickelt sie sich, sobald ihn der Erde | stille befruchtender Schoß hold in das Leben entlässt. 2, 291; 292 etc. Das aufgelöste Verh. etc., aus dem man scheidet, steht mit „aus“, „von“ (mehr örtl.) oder im Genit.: Einen vom, aus dem Dienst, ihn des Dienstes e.; Einen (aus, von) der Haft, aus dem Gefängnis e.; Einen aller Verpflichtungen, des Eides, des Amtes, seiner Stellung, seiner Lehnspflichten e. (oder er-l., s. d.), zuw. örtl. mit Date: Entließ . . Aineien dem reichen | Tempel. B. 227a, aus dem Tempel etc. Dazu: Die Freilassung seines Freundes zu bewirken .., die Entlassung. W. 6, 136; Amts-, Dienst-, Eides-, Hafts- (Möricke N. 343) Entlassung etc.
2) s. an-l. 3. Er-, tr.:
1) Einen Befehl etc. e., s. aus-l. (3).
2) s. ent-l. 1: Daß sie mein müde werden und mich e. sollen. G. 9, 121; Eilig erlass’ ihn [den Leichnam des Hektor] .. und du empfahe die Lösung. V. Il. 22, 554; 561; Verzögert würde vielleicht die Erlassung des Leichnams. 655; Sie erlasse ihn seines Versprechens. L. 1, .. .; Ich erlasse ihn seines Danks. 11, 535; Jch erlasse Sie deren [Ihrer Schuldigkeit]. Gal. 4, 6; Luther Br. 5, 62; Murner Ul. 39; Olearius Baumg. 51a; Simrock N. 767; Kaspar erließ die Gotteshausleut ihrer Eide(n). Stumpf 375a; Jch begehre, meines Amts e. zu sein. Weise Mas. 12; Seines Diensts e. Weidner 361 etc., heute aber gw.: Einem Etwas e., ihm erklären, daß er von einer Verbindlichkeit oder von einer Strafe etc. frei sein soll; Einem eine Schuld, Sünde, Strafe, Buße, die ausführliche Schilderunge., vgl. ab-l. 5. Fāhr-: s. fahrlässig. Fórt-, tr.: weg-l.:
1) s. aus-l. 1: Die Textkritik .. besteht zumeist in Weglassungen. Uhland V. 982.
2) Einen fortgehen lassen; verstatten, daß er fortgeht. Hēīm- [2o]. Hêr-, Hín- etc.: s. [2o], wonach wenige, nam. die übertragenen Bedd. hervorhebenden Bsp. genügen: Er lässt mich nicht hin [gehn], verstattet mir das Hingehn nicht; Er lässt sich auf ein Knie vor dem Monarchen hin [oder nieder]. W. 20, 125. Einen oder sich an einem Seile aus dem Fenster herab-, hinab-, her- unter-, hinunter- (nieder-) l.; Etwas vom Preis herab- oder herunter-l.; Sich zu Jemandes Standpunkt oder Stande herab-l. (s. herab 1), z. B.: Der Lehrer muß sich zu der Fassungskraft seiner Zuhörer herab-l.; Ich fühl es wohl, daß mich der Herr nur schont, | herab sich lässt. G. 11, 133; Der Treffliche ließ selber sich herab, | die hohen Glaubenslehren mir zu deuten. Sch. 410a; Weil er sich nie zu den armen Bedürfnissen dieses Wortführers herabgelassen hat. Tieck N. 2, 82 etc. (s. herbei-l.). So nam. auch im adjekt. Partic.: Herablassend (s. Sich): dauernd, seinem Wesen nach mit Leuten niedrigern Stands leutselig verkehrend, doch mit Bewahrung seiner Würde und seines Rangs (vgl. gemein 3c), z. B.: In dieser Noth ließ er sich obgleich durchaus sonst nicht herab-l–d so weit herab, seinem Bedienten gute Worte zu geben; Er giebt sich für einen Diener eines Jeden, er ist nicht höflich, nicht herabl–d, nein, herabgesunken und bedürftig. G. 16, 293 etc., dazu: Herablassenheit (s. Bedeutend, Anm.) und häufiger: Seine Leutseligkeit und Herablassung. G. 16, 206; Gnaden und Herablassungen [einzelne Außerungen und Akte derselben] dieser Art muß man so nehmen, wie sie geboten sind. Gutzkow R. 5, 378; 3, 292; O, nicht diese himmlische Herablassung, | nicht diese Güte, Königin! Sch. 293a; An die Stelle | huldreich vertraulicher Herablassung| ōD war feierliche Förmlichkeit getreten. 383a; Die Dinge hatten ihren Namen geändert, Niederträchtigkeit war Herablassung. 1075betc. Etwas heraus- [gehn od. bleiben]l., z.B.: Er öffnete die Thür und ließ den Hund heraus (s. d., Anm.); Den „Hund“ muß ich aus der Übersetzung heraus-l. [darf ihn nicht hinein nehmen]. B. 136b, vgl.: Die Nummerkarten aus dem Spiel heraus-l.; Eigentlich sollte man die didaktische Poesie aus dem ästhetischen Vortrage ganz herausl. G. 32, 207 etc.; auch refl.: Sich (über Etwas, gegen Jemand, weitläufig etc.) heraus-l., sich aus-l. (s. d. 4) od. äußern, sich in Außrungen ergehn, z. B.: Worüber sich . . Franklin schon umständlich heraus gelassen hat. Forster R. 1, 146; Daß Eduard sich zu Ottiliens Lobe weitläufig herausließ. G. 15, 93; 16, 255; Jener ließ sich desto aufrichtiger und weitläufiger heraus. 57; Unversehens hatte ich schon so weit mich herausgelassen, daß ich kaum hätte zurückhalten können. 19, 152; Sich in weitläuftigen Erzählungen des grenzenlosen Elends heraus-zu-l. 25, 263; 27, 196; 29, 96; Daß sie über einige Bilder .. sich gegen ihren Begleiter mit Tadel herausließ. 30, 373; 33, 60; Klinger Teutsch. 73; Merck’s Br. 2, 187; Sch. 724a; 736a; „Erst neulich,“ ließ sich der Prinz .. heraus, „schickte etc.“ 820b; 1126b; G. 1, 257; Thümmel 6, 21; W. 1, 75; 13, 149; Nachdem ich mich einmal so freimüthig herausgelassen habe. 21, 115 etc. Einen herbei-, hinzu-l., auchrefl. (vgl.: sich herab-l.): Als sic sich so bereitwillig auf Gottsched’s Vorschläge herbeiließ [einging]. Prutz GschTh. 234; Sich gestern in eigener hoher Person herbeigelassen, den jungen Briton bei der Tafel aufzuführen. Sealsfield Leg. 3, 111. Einen in die Stube herein-, hinein-l.; vralt. refl.: Sich zu den Juden in die Schrift hinein-l. [sich mit ihnen darauf ein-l.]. Zwingli 3, 3 etc.; Den Vorhang herunter- [fallen] l.; Von seinem strengen Rechte [Etwas] herunterl. Fichte 6, 81; Wenn sich der allvermögende Lord Lester | so tief zu mir herunterlässt, ein solch | Bekenntnis mir zu thun. Sch. 421b u. ä. m. Hintán-: s. hin-dann, z. B.: Wir lassen Nichts hindan. Opitz 1, 103 v. 489 etc. I. Hínter-, tr. [20]: nach hinten hin lassen etc., vgl. hinterbringen II. II. Hinter-: 1) intr. (weidm.): Der Hirsch hinterlässt, die Fährte des Hinterlaufs erreicht die des Vorderlaufs nicht, s. Hinterlaß 2. 2) tr.: fortgehend Etwas nicht mitnehmen, sondern wissentlich weil man es so will oder nicht anders kann da, von wo man weggeht, bleiben lassen, vgl. zurück- und ver-l. 2, z. B.: Ap. 25, 14; Der Bediente ging und hinterließ Wilhelmen eins von seinen Lichtern. G. 16, 189; Es ließe sich noch Viel sagen, Das will ich aber Gelehrteren h. [gw.: über-l.]. 14, 270; Er hinterließ eine Wirthshausrechnung von cirka 24 Maß Wein. Hebel 3, 451; Meine Kerle haben ihnen ein Andenken h., sie werden ihre neun Monate daran zu schleppen haben. Sch. 118a; Musst .. aus dem Land [fliehn] und das Haus mit allen übrigen Gütern h. [gw. ver-l.]. Weidner 21; Er hinterließ den Befehl ihm Alles, was er aus Vergeßlichkeit etwa zurückgelassen, ihm nach Berlin .. nachzusenden etc., nan. aber: Etwas (sterbend) h., vgl. hinterbleiben II. und nach-l. 1: Einen guten Namen, ein großes Vermögen h.; Er hinterließ ihm einen wohlbehaltenen Herd. Iffland 5, 1, 123; Die H–en; H–e Schriften von H. v. Kleist; Er hinterließ der Folgezeit | zwar Muster, aber nicht Gesetze. Hagedorn 1, 209 etc. Lōs- [21a]:
1) tr., nicht weiter festhalten, losgeben, freilassen, fahren lassen etc.: Den Gefangnen l. G. 5, 267; Ramler F. 2, 549 etc.; Die Verändrung, ach, wie groß! | Liebe! Liebe! laß mich los! G. 1, 57; Es reißt sich los, was erst sich uns ergab; | wir lassen los, was wir begierig faßten. 13, 167; Das Buch war eins von denen, die ein zartes Gemüth an sich ziehen und nicht wieder l. 15, 267; Daß einmal erkannte Persönlichkeiten .. unsern Antheil zeitlebens nicht l. 25, 186; Da die Furien jetzt von ihren Fesseln losgelassen zu werden knirschten. Sch. 1074b; Wie eine losgelaßne Hölle tobt | der Sturm. 480b; Werner Febr. 47 etc.; Er ließ (mich s. 3) los, da fiel ich hin. 2) tr., losgehn (s. d. 2 u. 3) lassen: Ein Gewehr, Geschütz l., übrtr.: Flüche; Donnerwetter; Billionenpfünder und Wachteln (IP. 21, 191) auf Einen l.; Einen Witz l. etc.; Hunde l. (an-l. 3a) aufs Wild, vgl.: Den Hund fahren lassen, l.: ihn ohne Leine hinter dem Wild her-l. Laube Brev. 284; Lasst denn einen Blaffer los! Er meldet doch, daß Wild da sei. V. Ant. 2, 104; Er ließ einen Hund auf das 5* Wild los, der es packte und nicht wieder losließ [1]; Hab ich von wegen meines ausgetauschten Säckels einen Diener auf Sie losgelassen. Cham. 4, 307 etc. 3) intr. (zu 1, s. d.), nicht halten, nicht haften: Der Leim, das Angeleimte lässt los, vgl. nach-l. 5c und mundartl.: Die Farbe lässt. Schm.; Der saugende Blutigel lässt los, wenn man ihn mit Salz bestreut; Ich lasse nicht los (vgl. nach-l. 4d), bis mir mein Recht wird. Mít-: mitgehn lassen. Nāch-: tr. (1—4) und intr. (5): Ein Gegenstand lässt Etwas nach, lässt, indem er selbst nicht bleibt, doch etwas zu ihm Gehöriges bleiben: Daß auch der abgeriebne Klecks einen Flecken nachlässt. V. Ant. 2, 119 etc., s. zurück-l. So auch nam. von sterbenden Personen: Etwas Beseßnes n., hinter-l. (s. d. II. 2): Ein Hauptmann, der einen andern erstach, | ließ mir ein paar glückliche Würfel nach. Sch. 319b; Nachgelaßne Schriften etc.
2) etwas bisher Geübtes nachbleiben lassen, es unterl., davon ab-l. (s. d. 4d): Diese Unart musst du n. etc., dagegen vralt.: Etwas überh., von vorn herein unterl., z. B.: Den Wucher n. Neh. 5, 10, wie auch: etwas Bestehendes aufhören lassen, es aufheben, z. B.: Einen Bund n. Richt. 2, 1.
3) nachgehn lassen: Er ist im Theater; lassen Sie mich ihm nach!; Die Hunde (dem Wild) n., sie der Fährte nachgehn lassen etc. Ahnlich: Soole in die Pfannen n., nachfließen lassen, nachgießen, und meton.: Die Pfannen n., nachfüllen, s. an-l 3c.
4) Dem Ziehnden das Seil n., es nicht straff halten, sondern nachgebend es nach seiner Seite hin gehen lassen, und so im Ggstz. zum starken Anspannen, kräftigen Anziehn etc.: Den Zügel anzuziehn oder nachzulassen. W. 7, 182; 32, 112 etc.; Eine Schraube n., die festgeschrobne lockrer, loser schrauben. Dazu:
a) Stahl n., den zu sehr gehärteten durch Glühen minder hart machen, ihn ent- oder an-l. (s. d. 3e).
b) Einem Etwas n., nachgiebig, nachsichtig seinen Neigungen und Wünschen etc. in Bezug auf Etwas die Zügel schießen lassen: Seine Mutter ist zu schwach, sie lässt ihm Alles nach (vgl. durch-l. 1), auch: Sich Etwas n., z. B.: Ich witzle mich mit meinen Schmerzen herum; wenn ich’s mir nachließe, es gäbe eine ganze Litanei von Antithesen. G. 14, 107.
c) von dem Geforderten oder zu Leistenden, von dem Preise, von einem Recht, von einer verhängten Strafe etc. nachgebend Etwas ab-l., fahren lassen: Ich kann Nichts mehr am oder vom Preise n., ich habe Ihnen auf Ihr Markten und Feilschen schon zu Viel nachgelassen; Von 50 Thaler 20, bis auf 30 n.; Er trotzt sie ihnen ab, ohne nur ein Tüttelchen nachzulassen. Kohl E. 2, 380, auch ohne Obj.: Das ist keine Handelsmanier; ich habe [Etwas] zugelegt, du musst.[Etwas] n. Temme SchwM. 2, 92, und so als subst. Infin. = Nachgiebigkeit. Pred. 10, 4, vgl. schwzr.: Sich n. [nachgeben], z.B. Gotthelf G. 210.
5) intr.:
a) s. 4c.
b) (s. 2 und los-l. 3): weichend ab-l. oder abstehn von Etwas: Wir wollen mit oder in der Verfolgung des Feindes nicht n.; nicht n., ihn zu verfolgen; nicht n., bis wir ihn ganz vernichtet etc. (s. d).
c) Etwas, das fest, dicht halten soll, lässt nach, giebt nach (s. d. 4), wird locker, lose etc., vgl. 4 und d: Die Schraube, die Klammer lässt nach; Die Fugen der Theile hätten nachgelassen [wären aus einander gewichen]. Leisewitz Jul. 6; Der Leim, Mörtel lässt nach, hat nicht mehr seine volle Bindekraft, vgl. los-l. 3.
d) Etwas Angespanntes lässt nach, wird minder gespannt, s. c u. 4, z. B.: Diese Rückfälle müssen uns nicht erschrecken. Jede Natur, die sich aus einem gesunkenen Zustande erheben will, muß oft wieder n., um sich von der neuen, ungewohnten Anstrengung zu erholen. G. 8, 185, und so: der Jntensität, der innern Stärke nach geringer werden: Der Sturm, der Regen, die Kälte, die Hitze, die Krankheit, der Schmerz, das Fieber, die Heftigkeit des Anfalls, der Eifer, der Zorn, die Wuth, sein Eifer, sein Fleiß, sein Widerstand, sein Eigensinn lässt nach; Die Schmerzen haben nicht ganz aufgehört, aber doch sehr nachgelassen; Des Herrn Zorn wird nicht n., bis etc. (s. b). Jer. 23, 20; Sein Lieb, gewahrend, wie so wild er thut, | wird gütiger und nachlässt seine Wuth. Freiligrath Ven. 24 etc., dann auch mit persönl. Subj. (s. b): Er hat in seinem Fleiß (Eifer etc.), in seinem Widerstand schon nachgelassen. Auch: Eine solche Nachlassung der Kräfte. Herrig 16, 283 etc.
e) das Partic. mit „un“: Das un-n–de Streben. G. 30, 45; Was weilst du | unn–d in mir? Kl. M.; Der un-n–de Sünder. Bers. etc. Seltner so der substant. Infin.: Ein Un-N. der Kraft. G. 26, 122 etc.
f) (Salzw.) Das Salz lässt nach [etwa: weicht den Einwirkungen der Hitze], setzt sich. hernieder-, herunter-l.: Den Vorhang, die Tischklappe, den Schlagbaum, die Segel n.; Einen oder sich an einem Seil n.; Ein Vogel, ein Luftballon lässt sich nieder, senkt sich zu Boden; So lässt .. | die Hoffnung sich auf seinen Busen nieder. W. 11, 175; vralt.: Niedergelaßner Geist (im Ggstz. zum „hochmüthigen“). Luther 1, 363a. Nam. auch: Sich n., sich setzen; Wollen Sie sich n.?, auch: Sich wo häuslich n., seinen Wohnsitz dort nehmen. Dazu: Die Niederlassung, das Sich-N., Sich-fest-Setzen, z. B.: Daß er sich gegen den Donaustrom ziehen solle, die gefährliche Niederlassung des Herzogs von Weimar an Österreichs Grenzen zu hindern. Sch. 977a etc., aber auch (mit Mehrzahl) = Kolonie: Das Bedürfnis von Niederlassungen daselbst. Heeren 1, 636 etc., wofür Campe das minder gewöhnliche Niederlass empfiehlt. s. zurück-l. und Zurück. I. Über-, tr. [1a und b]: Etwas in dem Besitz oder in der Gewalt eines Andern sein lassen, sei es, daß man sein Anrecht darauf Diesem abgetreten oder nur unfreiwillig aufgegeben hat oder daß man überhaupt gar keine Ansprüche darauf machen kann und will: Einem Etwas freiwillig, käuflich, durch einen Tausch ü. (vgl. ab-l.); Der fliehende König überließ dem Feinde die Hauptstadt, dem Sieger das Schlachtfeld etc. [das er nicht behaupten konnte]; Neckereien über einige Provincialreime .. mögen unsern Kriticis . . ü. bleiben [ich erkläre, daß dgl. meine Sache nicht ist]. H. 13, 354 etc.; Einem Etwas als oder zur (Nicolai 1,-287) Beute ü.; Ü. Sie Das mir, meiner Sorge [lassen Sie es meine Sorge sein etc.]; Wir ü. es Deinem Ermessen, Deiner Anordnung, Leitung; Wir wollen ihn seinem Schicksal ü., uns nicht weiter um ihn kümmern; Ich bin mir ganz allein ü., kein Andrer kümmert sich um mich, leitet mich etc. Auch: Sie marktete mit ihnen, überließ aber, um sich mit dem Gast zu unterhalten, das Geschäft an zwei Mädchen. G. 19, 133 etc. Oft refl. = sich hingeben: Sich seinen Gedanken, einer Leidenschaft, dem Zorn, dem Schmerz, der Freude, Jemandes Leitung ü.; Daß Sie sich einer so unwahrscheinlichen Mähre so unvorsichtig ü. [sie geglaubt] haben. Forster Br. 2, 101; Darf ich ohne Zittern mich der süßen | Gewalt des trunknen Herzens ü.? Sch. 492a etc. Als tr. auch zuw. trennbar (s. II.), zumal bei Dichtern (s. Adelung und Campe): So lasst es lieber | dem Dichter ü. Blumauer 1, 184; Brockes 9, 246; [Das] lässt man dem Leser selbst zu untersuchen über. W. 3, 30 etc., aber auch in der Prosa: Engel 6, 156; Jch thue, was mir recht scheint, und lasse die Folgen außer meinem Kreis Dem über, Der Alles leitet. Pestalozzi 4, 328 etc. II. Über-, tr.:
Nīēder-: Rǘck-:
1) s. I. 2) übrig lassen: 2. Mos. 12, 10; 3, 7, 15 etc.; Nichts lassen diese Leute Einem über. Immermann M. 3, 201. 3) hinüberl., nam.: den Übergang über einen Fluß gestatten. Úm-, tr. [20]: Etwas um- [bleiben] lassen: Lassen Sie mir den Mantel um! [ihn mich umbehalten]. I. Unter-, tr. [20]: Einen unter- [treten] lassen, z. B. unter das Obdach, den Schirm etc. II. Unter-, tr. [10]: Etwas, wozu man eine Bestimmung fühlt, nicht thun (vgl. ab-l. 7 und unterbleiben), mit Infin. und „zu,“ worauf in bejahenden Sätzen ein vorbereitendes „es“ hinzuweisen pflegt oder mit substant. Jnfin. und svwdten Hw., wie auch mit dem gw. von dem Ggstz. „thun“ abhängigen Obj.: Ich unterlasse nicht, die Anwendung .. umständlicher nachzuweisen. Uhland V. 987; Ich will, ich kann (es) nicht u., Dies nachzuweisen; Ich unterlasse das Nachweisen, die Nachweisung, den Nachweis; Er unterließ es, zu heirathen, das Heirathen, die Heirath, die Ehe; Er unterlässt (es) nie, dich zu grüßen, die Grüße an dich; Unterlasse den Gesang (Hagedorn 2, 120), das Singen, die Anspielungen, es, darauf anzuspielen; das Streiten, den Streit, alle Streitigkeiten etc.; Seine Pflicht, seine Schuldigkeit, das Rechte, etwas Gutes, Böses thun oder unter-l.; Er unterlässt Nichts [thut Alles], was mir schaden kann etc. Veralt. dagegen: Gottes Bund (1. Mos. 17, 14), Gottes Wort (Ap. 6, 2) unterl. Auch als subst. Infin.: Was die Rebellen durch ihre Thaten, haben die Übrigen durch ihr U. verschuldet. Sch. 837a. Ver-, tr. (1—3) und refl. (4):
1) [11b] von Etwas weggehn, sich wegwenden, nicht dort bleiben:
a) allgem.: Ungern verließ er die Stadt, in der er so viele Freunde zurückließ (s. d.); Einen Ort, das Schloß, das Zimmer, den Kerker, den Tanzsaal, eine Gesellschaft von Freunden. seine Freunde, die Heimath ver-l.; Wir verließen nun die Ebne und stiegen bergan; Wir ver-l. nun den Helden unsrer Geschichte und wenden uns zurück zu seinen Eltern etc.; Das Leben, die Welt verl., daraus scheiden, sterbend; Verlaß mich! geh weg von mir. Bei hinzutretendem Prädik., wenn Subj. und Obj. Pers. sind, doppeldeutig, vgl.: Du verlässt den Ort unbefriedigt [du bist es] und: Ach, du verlässest mich so unbefriedigt [ich bin es]. | „Was für Befriedigung begehrst du noch?“ Schlegel Sh. 1, 55 etc.
b) mit dem schärfer hervortretenden Nebensinn, daß die Beziehungen der Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit, die zw. Subj. und Obj. bisher statthatten, aufgehoben werden, vergl. aufgeben, im Stich lassen etc., z. B.: Vater und Mutter verl. und an seinem Weibe hangen. 1. Mos. 2, 24; Matth. 19, 5; Wer verlässet Häuser oder Brüder oder Schwestern oder Vater oder Mutter oder Weib oder Kinder oder Äcker um meines Namens willen. 29; Bald verließen sie ihre Netze [ihr Fischergewerbe] und folgten ihm nach. 4, 20; Joseph, ihr Mann, gedachte sie heimlich zu verl. 1, 19; Da verließen ihn alle Jünger und flohen. 26, 56; Ein Miethling verlässet die Schafe und fliehet. Joh. 10, 12; Demas hat mich verl. und diese Welt liebgewonnen. 2. Tim. 4, 10; Vater und Mutter verl. mich, aber der Herr nimmt mich auf. Ps. 27, 10; Der Arme wird von seinen Freunden verl. Spr. 19, 4; 27, 10; Gott verlässt die Seinen nicht; Den richtigen Weg; die rechte Bahn; die erste Liebe; den Bund des Herrn; den Herrn; sein Gesetz, Gebot; seine Befehle; die Furcht des Herrn; die heidnische Weise; das bisherige Leben; den Weg des Irrthums; der Sünde; den Irrthum, die Sünde verl.; Sie folgt | aus dem Palast mir in die Hütte, lässt | ein thöricht Leben, das ich selbst verl. G. 8, 23 etc., s. d.
c) auch mit sachl. Subj., nam. zu b: Meine Kraft (Ps. 38, 11), mein Herz (40, 13) hat mich verl., ist von mir gewichen; Der Muth, die Besinnung, die Geistesgegenwart verlässt Einen; Um, falls sie in diesem Streben von geistiger Kraft oder dem Leben ver-l. würden, Stellvertreter hinter sich zu lassen, welche etc. Fichte 8, 99; Das Gesicht verlässt mich, meine Augen werden schwach; Ja recht, mein Gedächtnis verlässt mich. Engel 1, 95 etc.: auch: Die Krankheit, das Fieber verlässt mich, ich werde es los; So verlässt mich jener Wahn. Platen 6, 6, vgl.: [Dieser Schnee] verlasst [verliert] gar die Natur und Eigenschaft des gemeinen Schnees und Eises, ja wirt ein verhartet Eis. Stumpf 605b.
d) Zu b das adjekt. Partic. verl. = allein und hilflos etc., vgl.: Von allen Freunden verl.; Von Gott und Menschen verl.; In der von Menschen und Gott v–sten Wildnis. Kohl Jrl. 1, 21 etc.; Eine arme, v–e Waise; Traurig ist es, durch die Welt, verl., | ungesellig allein sich durchzuwinden. Platen 4, 278; In dem Palaste, in welchem der V–ste, um seinen Schutz von der Gerechtigkeit zu fordern, sicher sein sollte. Sch. 1075betc., auch in Zsstzg., wo das Bstw. einem Hw. mit „von“ entspricht, z. B.: Einem allverlaßnen Kinde | Vater und Versorger sein. Daumer 1, 263, von Allen oder ganz verl.; Ein geist- verlaßner körperlicher Traum. G. 13, 285; Der Fluch der gottverlaßnen Unnatur. Hölderlin H. 2, 113; Geflohn | von Freunden und Verwandten, welt-v. [von aller Welt verl. etc.]. Cham. 4, 111; 141; Laß welt-v. sterben mich allein. 163 etc. Dagegen veralt.: Seid darum un-v. [ohne Sorge]. Luther 6, 275b. Zu dem Ew.: verl. gehört: Verlassenheit, der Zustand des V.-Seins, z. B. Auerbach Barf. 220; Das deutsche Schauspiel aus der V–heit und Bedrängnis erhoben. Devrient 1, 230; Kinkel E. 235; Keller LvS. 95; Kompert Pfl. 1, 182; Lewald W. 69; Solche V–heit von der Welt. Prutz Mus. 3, 171; Dieses Gefühl seines Nichts und seiner V–heit in der ungeheuren Gotteswelt. Sealssield Leg. 1, 240; Seume Sp. 12; Tschudi Th. 218; Unsere V–heit durch seine Besuche zu erheitern. W. 21, 43 etc.
e) Diese Treue muß auf den wahren Charakter des Originals, nicht, mit Verlassung jenes, auf seine Zufälligkeiten gerichtet sein. WHumboldt 3, 16; Nach Verlassung dieser öden Gegend. Lichtenberg 4, 77; Eine feigherzige Verlassung der guten Sache. W. 6, 138 etc.
2) zuw. (veraltend) = zurück-, hinter-l. (s. d. II 2) etc., z. B.:
a) (s. 1) Wir verließen unsern Helden in einer gefährlichen Lage, wandten uns in unsrer Erzählung von ihm in dem Augenblick, wo er in der Gefahr war, blieb; Nicht leicht verlässt [baut, wirkt] die Biene ihren Waben in einem todten Aas. Schlegel Sh. 6, 329; Doch die Leiber der Rinder verlaß im laubichten Haine. V. Georg. 4, 543b; Dort im Haselgesträuche verließ sie Zwillinge eben, | ach, die Hoffnung der Trift, die auf harter Klippe sie ausrang. Ländl. 1, 5 etc.
b) sterbend hinter-l. (s. a): Hat nicht so Viel verl., daß er unter die Erde gebracht werden konnte. Gellert 3, 267; Wendet . . | zurück ins Leben euren feuchten Blick, | zu jenes Mannes freundlicher Umgebung, | die er, ihm selbst geschaffen, euch verlässt. G. 6, 374; Leben von meines Vatern verl. Gut. Schaidenreißer 3a; Karl V. verließ seinem Nachfolger eine Gewalt in diesen Ländern, die etc. Sch. 787b; Er verließ vier Söhn. Stumpf 215a; Er verließ ein unglückhaftig blutig Testament hinter ihm. 420b; Nichts verließ er mir sterbend | außer die Flut. V. Ov. 1, 190; Damit ihr euren Kindern groß Reichthum verl. mögt. Zinkgräf 2, 96; 1, 321 etc., vgl. Verlassenschaft etc.
c) (s. b) Daß die historischen Bücher vielerlei Beschreibungen guter und böser Personen .. verl. [der Nachwelt überliefern]. Stumpf Vorr. 1a; Ryff Sp. 11 etc.
d) Einem Etwas verl., über-l., z. B.: Jsegrimm hat vier tüchtige Schuhe, da wär’ es wohl billig, | daß er ein Paar mir davon zu meinem Wege verließe. G. 5, 191; Wem verlasst ihr eure Töchter? (s. b). H. Cid 58; In den Krieg gezogen und sein Haus andern Leuten verl. Schaidenreißer 67b etc.
e) (s. d) Eine Waare verl., ab-l., verkaufen: So verlässt er sie euch ums halbe Geld. Musäus M. 4, 48; Aus welchem man den Branntewein nur nach Krügen .. verlässet. Olearius (Wackernagel 3, 1, 680 Z. 42); Daß kein Exemplar unter drei Reichsthaler verl. werden soll. L. 13, 297 (Reiske), vgl. Guhrauer Beil. 2, 37.
f) weggehend Etwas beordern, verabreden (auch ohne Bezug auf das Weggehn, s. Verlaß 3): Du weißt, wie wir es mit deinem Vater verl. baben. Tob. 11, 2; Am Thor fand sie .. die Ältesten, die ihr[er] warteten, wie es verl. war. Judith 10, 7; Das achte Exemplar für Meyer habe ich an Fräulein von Imhof abgegeben, wie unser Freund verl. Sch. G. 1, 248.
3) (ver- alt.) Einem Etwas er-l.: Darum absolviert und verlässt ihnen Gott, was sie nicht genug thun. Luther 1, 72b; Die Gnade, die zuvor die Schuld verlässet. 543a etc.; Keiner soll sein Geld empfangen können, ohne .. zu bekennen, daß er, eine aufrichtige und vollkommene Verlassung thue. Möser 1, 145.
4) Mundartl. s. Schm. und Brem. Wörterb.
5) refl.: Sich auf (veralt. an, z. B. Waldis Ps. 71, 1) Etwas ver-l. (veralt. lassen, s. d. 20), sich darauf stützen und dem sichern Vertrauen hingeben, daß es Einen nicht täuschen, nicht in Stich lassen werde: Sie können sich darauf, auf mich verl.; Hab ich mich auf Gott und sein Wort verl., er hat mich hergegen auch nicht verl. (1b). Zinkgräf 2, 17 etc.; Der Mann, der Gott nicht für seinen Trost hielt, sondern verließ sich auf seinen Reichthum. Ps. 52, 9; Jene verl. sich auf Wagen und auf Rosse. 20, 8; Narren verl. sich auf Träume. Sir. 34, 1 etc.; „Sie verlässt sich | auf seine Redlichkeit.“. Die Königin verlässt sich | auf ihn und ich, Mylord, verlasse mich | auf mich und meine beiden offnen Augen. Sch. 421; Ich verlasse mich dar- über vollkommen auf den Schutz der Fee. W. 1, 51; ver- alt.: Deß verl. wir uns zu dir. Schm., vgl. zuverlässig. Zuw. auch (s. Sich und Zu): Auf Äneens Galantrie | war sich nicht zu verl. Blumauer 2, 15; Wieviel sich darauf zu verl. ist. Zarncke Br. 413b. Vōr-, tr.: 1) [20]. 2) in Jemandes Gegenwart, vor ihn lassen: Einen zur Audienz vor-l. etc. Vorbēī-, Vorǖber- [20]: vorbeigehn lassen: Niemand ungenecktv.; Keine Gelegenheit unbenutzt v.; Ein kleines Abenteuer, das dein Ungenannter nicht vorbeigelassen [in seiner Erzählung nicht übergangen]. W. 16, 65; Ich lasse vorüber, | von welchem Haus’ und Stand’ ich bin. 10, 194; Diese Vorbeilassung [dies Übergehn]. L. 8, 42 etc. Wég-: fort-l. 1 und 2, z. B.: Nicht vergessen, absichtlich weggelassen. Hackländer Erl. 1, 276; seltner: Es müsse etwas Wichtiges sein, daß sie sich vom Ofen weggelassen [wegbegeben, weggemacht]. Gotthelf Oberamtm. 101. Zer-: zergehn, zerschmelzen lassen: Fett. Talg, Butter, Bleiz., auch übrtr.: Ein blauäugiges Mädchen hat das eiskalte Herz Ihres Freundes in Empfindungen z. Mendelssohn 5, 259; Zerlaß die Kälte [Dissolve frigus]. 328. Zū-, tr.:
1) nicht öffnen, verschlossen lassen: Den Kasten z.
2) hinzu-l. zu Einem oder Etwas, den Zugang verstatten: Es wird Niemand ohne Eintrittskarte zugelassen; Hatte sich geweigert, ihn bei der Probe zuzulassen. G. 16, 301; In ihre Gesellschaft zugelassen zu werden. Hartmann Erz. 30; Ob .. Rabbi Ben- Israel sollte zugelassen werden? Letztlich wurde er beige- lassen. Schuppius 721 etc., so auch: Die Stute lässt den Hengst zu (oder bei), zur Begattung, und: Der Beschälknecht lässt den Hengst zu (oder bei), zur Stute etc.; Die weiblichen Schaf’ und die Ziegen, | wenn von der Zu- lassung sie gekehrt. V. Arat. 193.
3) (s. 2) Etwas geschehen oder gelten lassen, es nicht hindern: Du hast es, wenn auch nicht ausdrücklich erlaubt, doch zugelassen; Alle Farben sind ihm wahr und entspringen auf einerlei Weise, doch lässt er, um sie erklären zu können, den Unterschied zwischen dauernden und vorübergehenden Farben einstweilen zu. G. 39, 187 etc., auch mit persönl. Dat., wo die Bed. sich mehr der des Erlaubens, Gestattens nähert, z. B.: Es lässt sich ein Jeder | Alles zu. G. 5, 224; Kaum ließ mir noch ein halb erloschner Strahl | von ferne zu, die Thüre zu gewinnen. W. 12, 264 etc. Dazu: Die .. es thaten | aus Gottes Zulassung. Rückert Morg. 1, 83. Zurück-, tr.: sich fortbewegend Etwas zurückbleiben lassen, sei es, daß Dieses sich nachbewege oder nicht, s. hinter-l. II 2: Einen auf dem Wege überholen und hinter sich z.; Daß ich nur lächerlich bin, wenn ich will, und sie alsdann [in der Lächerlichkeit] weit hinter mir zurücklasse. G. 29, 266 etc.; Daß er das Unbedeutende fasst und das Theure zurücklässt [wider Willen]. 5, 8; Darüber habe ich die fünf Strophen Ihrer Romanze zurückgelassen [bei Jhnen liegen lassen, vergessen]. Zelter 1, 22; Einem ein Andenken, Etwas als Pfand z. oder hinter-l.; Beim Weggehn Bescheid für den Nachfragenden z. oder hinter-l.; Da du sterbend deine Reichthümer z. musst [sie nicht mitnehmen kannst], so fragt es sich, wem du sie hinter-l. willst [in wessen Besitz du durch deine Verfügung sie gelangen lassen willst] etc. Auch: Dem schroffen | Gestein rücklassend seines Wandels Spuren. Rückert 1, 164; In dessen Hand sie rücklässt ihre Lieben. 2, 92 etc. Dazu: Zurücklassung, auch: So löst er sich mit Rücklassung von wenig fettiger Substanz .. auf. Karmarsch 1, 281. Zusámmen-, tr.:
1) zusammenkommen lassen, die Zusammenkunft verstatten. 2) zusammenbleiben lassen, nicht trennen oder aus 9. einander bringen.