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gelassen
II. Gelássen, a.:
bei etwas Erregendem nicht außer sich gerathend, sondern ruhig bleibend (s. lassen I 15 und vgl. fassen 10 und 13d): Du sprichst ein großes Wort g. aus. G. 13, 15; „Willst du denn Alles so g. wagen?“ | Ich hab’ es in der Götter Hand gelegt. 60; G. stehn | vor Einem, den die Wuth ergriffen hat. 148; Warum der Strom des Genies so selten ausbricht? ... Da wohnen die g–en Herren auf beiden Seiten des Ufers .., die in Zeiten mit Dämmen und Ableiten der künftig drohenden Gefahr abzuwehren wissen. 14, 16; Seine g–e Außenseite sticht gegen die Unruhe meines Charakters sehr lebhaft ab. 49; 112; Ich hätte von einem jungen bescheidenen Mädchen nicht erwartet, daß sie mir einen solchen Gegenstand g. vor die Augen stellen würde. 30, 373; Wenn die Sorge sich kalt, gräßlich g., mir naht. 1, 247; G–es Blut. W. 3, 19; Seine .. zu warme Einbildungskraft . . .; die g–e Vernunft. 5, 149 etc. Dazu: Setze dich ruhig hin, genieße dein Frühstück mit Gelassenheit. G. 6, 317; So lindert all den Tumult der Anblick eines solchen Geschöpfs, das in glücklicher G–heit den engen Kreis seines Daseins hingeht. 14, 17; Mit der größten G–heit Unglücksfälle erzählen. 233; In dem Streit aus den Grenzen der G–heit herausgeschritten. 39, 298; Fange Feuer, männliche G–heit! Sch. 110a; Fahr hin, lammherzige G–heit, | zum Himmel fliehe, leidende Geduld. 428b. Zstzg.: Aūs-: s. auslassen 9. ún-: (veralt., mundartl.) 1) nicht freigelassen für willkürliche Bestimmung. Luther 6, 321a. 2) ungehörig: Da die U–heiten einer solchen Münzverfassung sich täglich immer stärker verspüren ließen. W. 32, 11.