Lass
II. Láſs, m., –es; Läſe, (–e); (Läßchen); -:
(vgl. Stalder 2, 157) in Zſſtzg. vgl. die von laſſen,
z.B.: Ab-: das Ablaſſen (abſtrakt, ohne Mz.); Das,
wodurch Etwas abgelaſſen wird und das Abgelaßne,
z. B.: 1) Der A. [oder das Ablaſſen] des Waſſers aus dem
Teich, — des Teichs, auch: der Ort, wodurch das Waſſer
abgelaſſen wird, wo der Abzug ſich findet (ſ. Mönch 7);
eine Schleuſe zur Ableitung des aufgeſtauten Waſſers in
eine Rinne ꝛc. Schm. 2, 493. — 2) Ohne A., ohne ab-
zulaſſen, ohne Aufhören, unabläſſig, z. B. H. 13, 205
ꝛc., ſ. Nach-L. 1 und: Sündigt ohne Erlaß. Klinger 6,
184. — 3) das Ab- oder Herunterlaſſen vom Preiſe,
von einer Geldſumme, Abzug, Rabatt: Bei Barzahlun-
gen wird ein A. von 2 Procent bewilligt. — 4) in der ka-
thol. Kirche das Erlaſſen der Strafe für eine Sünde
und dann auch die Sündenvergebung, vgl. Läßliche
oder Laß-Sünde ꝛc., — in der ältern Sprache (auch
in allgemeiner Bed.) Entlaſſung von einer Verbind-
lichkeit), Antlaß, ſ. Schm. 2, 494 ff.; bei Luther über-
wiegend als neutr., vgl.: Solange das A. geſtanden ..
Ungewiſſer A. iſt kein A. Luther 5, 224b; Des A. [A–ſes]
Schatz . . Es bleibt der A. wohl was er iſt ... Soviel das
A. belangt. 1, 127b ff.; Des A. 5, 79d ꝛc.; Einem A.
geben, ertheilen, bewilligen; A. bekommen; Ich ſündige nicht
im Vertrauen auf den A., aber der A. iſt doch .. ein großer
Troſt, wenn man geſündigt hat und ſeine eigene Schwäche
fühlt. Forſter Br. 1, 497; Einen umſtändlichen Freibrief vom
Papſte, damit ich nach Rom gehen und den A. durch die hei-
ligen Marien im Auguſt erlangen und mich von dem Flecken
des Todtſchlags reinigen könnte. G. 28, 175; A. iſt uns er-
theilt für alle Schulden, | die wir begingen. Sch. 429d;
Geld-A. [der für Geld ertheilt wird]. Mattheſius Luth.
11a ꝛc., auch Mz. (vgl. A.-Brief, -Ertheilung ꝛc.):
Alle Abläſſe liegen nieder. Schlegel Mißd. 50 nach dem Frei-
gedank, dagegen veralt. uv.: Solche A. Mattheſius Luth.
11d; Die A–en. Weidner 238 ꝛc. Übertr.: Eine drama-
tiſche Todſünde, die keinen A. findet. Börne 1, 78 ꝛc. —
5) mundartl., veralt.: a) (ſ. 4) an einzelnen Orten
Feſte, an denen A. ertheilt zu werden pflegt oder pflegte
und die Feierlichkeiten an dieſen Feſten. — b) junger
Wein, Moſt. Ayrer 78a, ſ. Grimm. — c) das Zopf-Ende
eines Baums ꝛc. — Āder-: eig. (Arzn.) Blutentzie-
hung durch Offnung einer Ader (ſ. d. 1a) und danach
übertr. (vgl. ſchröpfen, bluten 5 ꝛc.): Durch einen A. zu
helfen . .. Das Aderlaſſen. G. 18, 341; Vierzehn Ader-
läſſe ausgehalten. Platen 7, 190; Indem er von filzigen
Geldraffern und nützlichen Aderläſſen derſelben murmelte.
HKleiſt Erz. 1, 5; So ſprechen wir, zwar nicht arzneigelehrt: |
. .. Hier frommt kein A. [Blutvergießen]. Schlegel Rich. II.
1, 1 ꝛc., vgl.: Das ſog. Aderlaſſen, d. h. das Aufſchlitzen
der Rinde an den Obſtbäumen. Landwirthſch. Ztg. (55) 210b ꝛc.
Daneben (ſelten): Von einem A–e, das ich heute vorge-
nommen. Sch. Humb. 392. Dagegen nam. ſüdd.: Die
Läſſe, z. B.: Zwo Adern, deren Läſſe oder Öffnung .. ſehr
dienlich. Garzoni 353b; Die Roſenadern geſchlagen . .. und
mit ſolcher Läſſe Bibergeil eingeben. Ryff Th. 20; 36; 48
ꝛc. und oft zſſgſtzt.: Die Aderläſſe. 30; Sp. 161 ff.;
Klinger Griſ. 59; Miller Siegw. 573; Muſäus M. 2, 92;
Platen 6, 255; Nur immer zu mit dieſer Aderläſſe [Blut-
vergießen]! ſpottete er. „ſie iſt im Auguſt ſo geſund als im
Mai.“ Sch. 1075a ꝛc., auch: Unter dem Schein einer
Aderläß. Garzoni 692b ꝛc. und ohne Uml.: Die Ader-
laß. 352a; IP. Siebenk. (1848) 2, 93 ꝛc.; Wenn er einer
A–e zuſah. Muſäus Ph. 4, 19 ꝛc., ſ. Schm. 2, 492 ff., ſo
auch: Das Blutlaſſen oder die Blutläſſe; ferner:
Die Luftläſſe, das Luftläßlein, wobei nur wenige
Unzen Blut weggelaſſen werden, gleichſam um dem
Blut Luft zu machen. Schm. ꝛc. — An-: 1) der An-
ſchein, wie ſich Etwas anläſſt: Es hat den A., als ob ꝛc.
— 2) das Anlaſſen (ſ. d.), z. B.: Der A. des Waſſers,
der Blaſebälge, einer Maſchine (ſ. 6), des Stahls ꝛc. —
3) eine angelaßne oder angerührte Maſſe, z. B.: Man
läſſt Dies mit einem halben Schoppen lauer Milch .. zu
einem nicht zu feſten Teig an . . . Dies Alles wird unter den
zuerſt geſchriebenen A. gemiſcht. Muſterzeit. (55) 109. —
4) (veralt.) Kompromiß (vgl.: Sich an Einen laſſen,
ſeine Sache Deſſen Entſcheidung anheimgeben), z. B.
Stumpf 374b, wie: Beide Theile (Parteien) veranlaſſen, zum
Kompromiß vorladen, beſcheiden. ebd.; Da ward die
Sach zum Frieden veranlaſſt auf den Truchſeſſen von Wald-
burg. 394d [ihm als Schiedsrichter übergeben]; 372a
(ſ. Obmann 3) ꝛc., ſ. Schm. 2, 494; Friſch 1, 578c ꝛc.
— 5) (veralt.) Anfang: A., Mittel und End einer Hiſto-
rie. Stumpf ebd. — 6) am häufigſten = Veranlaſſung,
der äußre Anſtoß, wodurch Etwas ins Werk oder in
Gang kommt (vgl. 1: Der A. einer Maſchine), die Ge-
legenheit (ſ. d.) zu Etwas, verſch.: die innre Urſache,
vgl.: Man muß zwei Dinge wohl unterſcheiden, die ſo oft
mit einander verwechſelt werden: Urſache einer Revolution
und . . A. zu ihrem Ausbruch, ſ. W. 32, 424: Auf dieſen
A.; Bei dem erſten beſten A. Engel 1, 164; Dann giebt’s
einen A. [den Schmuck anzulegen], giebt’s ein Feſt. G. 11,
123; Brachte ich manche vergnügliche Stunde durch A. ſolcher
Aufträge zu. 19, 180; Die Anläſſe zur Magie uberhaupt
finden wir bei allen Völkern. 39, 114; Durch Bacon’s A.
und Anſtoß war der Sinn der Zeit auf das Reale .. gerich-
tet worden. 225; Nach dem A. dieſer Urbilder die Räume
auszumalen. 15, 160; Waren dieſe Tage voller Anläſſe
[Anregungen] zu ernſthafter Unterhaltung. 161; Daß man,
wahrſcheinlich aus ägyptiſchen Anläſſen die Mutter Gottes
braun gebildet. 26, 319; 22, 65; Haupt-A. 17, 278;
Jedes kleinſte Anläßchen. Kapper Chr. 1, 230; Äußerun-
gen, wenn man ſie, abgeſondert von ihren nächſten Beziehun-
gen und Anläſſen, .. wiederholt. Schlegel Mißd. 8; Nehmen
auch bei kleinen Anläſſen den Mund voll. Stahr Par. 1, 45;
Wenn ihnen nur die Anläſſe nicht mangeln, oft in Geſellſchaft
.. . zu ſein. Zimmermann Einſ. 17 und in Mz. ohne
unl: hsäöä~i-ú áä á êſ-
1, 454); Dergleichen A–e. L. 6, 270 ꝛc., wie veralt. fem.:
Die A. SClara EfA. 3, 524; Fiſchart Ehez. 67; Simpliciſſi-
mus 1, 252 ꝛc. (ſ. Wurm) ꝛc. Auch von Perſ., inſofern
ſie Etwas veranlaſſen (vgl. Urſache): Oft wird ein
Freund, an den man ſchreibt, mehr der A. als der Gegenſtand
des Briefes. G. 30, 6; Des Kampfs unſchuld’gen A., meinen
Zögling. 13, 304 ꝛc. — Aūs-: (ſelten) das Hinaus-
laſſen ꝛc.: Das Vieh .. zur Ätzung hinauszulaſſen. Dieſer
A. Kohl Südr. 2, 224. — Dúrch-: 1) (ohne Mz.)
das Durch- oder Hindurchlaſſen; auch veralt., ſprchw.
= Verſchwendung. Mattheſius Sar. 9b und dann auch
(mit Mz.) = Verſchwender. Heniſch. — 2) etwas zum
Hindurchlaſſen Dienendes, z. B.: a) ein ſchrägſtehen-
des Sieb, zum Reinigen des Hindurchgelaßnen ꝛc.,
z. B. der Durchwurf oder Durchſchlag, das Klare des
gepochten Erzes vom Groben zu ſcheiden, wie auch: der
Kaſten, woraus man das Waſſer auf den Durchwurf
läſſt. — b) bei Eiſenbahnen, die über Waſſer wegge-
führt werden, eine Offnung, die der Waſſermaſſe einen
freien Weg durch einen Damm gewährt, wobei auf der
obern Decke oder dem Gewölbe ein Theil des Bahn-
erdkörpers liegt. Karmarſch 1, 615. — c) bei ſchwim-
menden Brücken ein herausnehmbares Glied von Pon-
tons ꝛc. zum Durchlaſſen ankommender Schiffe: Brücken-
wärter an den D–en. Roſenkranz Sk. 2, 140. — d) bei
Schleußen eine kleine Zugfalle in den Thoren, um vor
dem Offnen derſelben das Waſſer einzulaſſen. — e) ein
enger Durchgang, Thor ꝛc.: In dumpfen engen Stadt-
vierteln mit zum Theile überwölbten Durchläſſen. Demokrat.
Stud. 116 (Vogt). — f) die Backen des Walzwerks, zw.
denen die Zaine hindurchgezogen und zu Blechen ge-
ſtreckt werden, z. B. in den Münzen u. ä. m. —
Eīn-: 1) das Ein- oder Hineinlaſſen: E. begehren ꝛc.,
zuw. in Mz. (vgl. Entrée): Ihr allerlei Einläſſe mittelſt
Billette ꝛc. zu verſchaffen. G. 20, 236. — 2) Eingang,
eine zum Hineinlaſſen dienende Offnung, z. B. eine
ſolche für Fußgänger in Thoren, Nebenthor ꝛc.: Der
Schlüſſel, der zu den Einläſſen führte. Gutzkow R. 9, 391;
Beſondere Thore und Einläſſe. Kohl E. 3, 111 ꝛc., auch
Mz. ohne Uml.: Mit E–en und Kanälen ꝛc. 1, 144. —
Ent-: 1) veralt. wie Ant-L., ſ. Ab-L. 4. — 2) (ſel-
ten) ſtatt Entlaſſung: Guſtav winkt E. dem Pagen. Böttger
(Vergißmeinnicht 1853 S. V); Freundlich giebt ihm beim
E. | die Seneſchallin zu verſtehen, | er habe nun bis Abend
freien Paß. W. 12, 106. — Er-: 1) das Erlaſſen: Einem
E. der Schuld bewilligen, ſie ihm erlaſſen; Gieb E. dem
Schäfer! V. Sh. 2, 446, laß ihn frei, ſ. E.-Jahr ꝛc.
— 2) ſ. Ab-L. 2. — 3) eine von der Obrigkeit er-
laßne Verfügung: Aus den Verordnungen und Erläſſen.
Kapper Chr. 2, 245 ꝛc., häufiger Mz. ohne Uml.: E–e.
Seltner neutr.: Worauf Ihr Beſcheid vom 3. Sept. das
zweite E. iſt. Arndt Ber. 45. — Ge-: ſ. Zſſtzg. v. III.
— Hínter- (Mz. H–e): 1) ohne Mz.: das Hinter-
oder Zurücklaſſen: Geſtand den abſichtlichen H. des Ringes.
Muſäus M. 3, 129; 96. — 2) (weidm.) in der Fährte
des Hirſches das Zurückbleiben des Hinterlaufs hinter
dem vordern. Fleming J. 95, auch: Das Hinterlaſſen,
Zurückbleiben, die Erfüllung. Döbel 1, 8b. — 3) das von
einem Verſtorbnen Hinterlaßne, Hinterlaſſenſchaft,
Nach-L. (2), Ver-L. (2): Vom H–e verſtorbener Bürger.
Fichte 6, 127; Muſäus Ph. 4, 115. — Nāch-: 1) das
Nachlaſſen, nam. die Vermindrung der Intenſion oder
Anſpannung, der Stärke ꝛc., z. B.: Gleich iſt ein N. ge-
kommen und iſt beſſer geworden. Falk G. 7; Kopfſchmerzen,
die ohne den geringſten N. fortdauern. Garve Br. 121; Der
frühe N. der Kraft. Gentz 1, 185; [Sie] immerwährende
Anſpannung, ſteter N. die Schweſter. OLudwig Thür. 1, 335;
Mit geſetzmäßiger Herrlichkeit bringt jede Stunde dieſelben
Spannungen, dieſelben Nachläſſe der Naturkräfte. KFPhMar-
tius (Mager Leſeb. 2, 89); Ein deſto tieferer N. lehrt ..,
daß Überſpannung nicht Geſundheit war. Sch. 697a ꝛc.,
zuw. auch: das Nach- oder Ablaſſen von der Strenge
der Fordrung ꝛc.: Dem Schuldner einen N. von 20 Thaler
bewilligen; Sämmtliche unbewilligte Gläubiger zu einem
ſolchen N. angewieſen, daß die Stätte binnen 8 Jahren völ-
lig befreiet ſein kann. Möſer Ph. 1, 145; 3, 114 ꝛc., auch
übertr.: N., Weichheit gegen ſich und unerbittliche Selbſt-
ſucht gegen Andere. IP. 36, 49. — 2) Hinter-L. (3):
Familiennachläſſe zu durchſtöbern. Gutzkow R. 9, 218, auch
Mz. ohne Uml.: Die N–e regulieren ꝛc., auch vom Gei-
ſtigen: So entſtand weder um ihn noch um ſeinen N. eine
Schule. G. 39, 118; Er und Taſſo lebten von Nachläſſen
der mittleren Zeiten. H. 9, 431; In literariſchen und
Kunſtnachläſſen einer andern Nation. Schubarth G. 2, 105
ꝛc. — 3) ſ. Vor-L. 3. — Nīēder-: ſ. nieder-
laſſen. — Rück-: Nach-L. (2): Den R. Kaiſers
Karl VI. zu theilen. Prokeſch v. Oſten (Vierteljahrſchr. 1,
l, 365). — Uber-: (veralt.) Überbleibſel. Friſch. —
Unter-: in der Verbind.: Ohne U., ununterbrochen,
unaufhörlich, ſ. Unterlaſſung. — Ver- (Mz. ſelten):
1) das Sich-Verlaſſen-Können auf Einen oder Etwas,
Zuverläſſigkeit: Auch auf Parteien .. | iſt heutzutage kein
V. G. 12, 12; Grimm M. 41; Pröhle J. 190; Worauf iſt
jetzt V.? Schlegel Sh. 6, 219; Keine Treu, kein V.! Spind-
ler Stadt 1, 8 ꝛc. Auch: Das iſt mein ganzer Zu-V.,
worauf ich mich verlaſſe, meine Hoffnung. — 2) (mund-
artl.) Hinter-L. (3): Teſtament über ſeinen V. Zelter 2,
35. — 3) (veraltend) die getroffne Verabredung (ſ.
verlaſſen 2f): Verweilte länger, als ſein V. war. Muſäus
M. 2, 115; Schickte mir, dem V. nach, einen reitenden
Boten. Schweinichen 1, 335; Doch hab’ ich V. genommen,
daß ꝛc. Weiſe Iſ. 91. — Dazu: Raths-V. (in Nürn-
berg), Rathsbeſchluß. Friſch. — 4) (Waſſerb.) mund-
artl. ſt. Schleuſe. — Vōr-: 1) (Falkner) das Feder-
ſpiel, den Falken, wenn er nicht gefangen hat, zurück-
zulocken, Lockſpiel (Freiligrath Ven. 64), auch Vorloß
(z. B. Laube Br. 52) und Lur, Luder (ſ. d. 1a), vgl. im
allgm. Sinn der Lockſpeiſe (übrtr.): Der Teufel hatte
dem David ein Fürlaſs oder Köder geleget. Mattheſius bei
Friſch. — 2) (weidm.) Einem Hühnerhund den V. geben,
ihn mit einem (lebendigen) Feldhuhn ꝛc. an einer Leine
zum Vorſtehn abrichten, ſ. Döbel 1, 110b. — 3) das
beim Keltern wie beim Deſtillieren zuerſt Ablaufende,
der Vorlauf (ſ. d., im Ggſtz.: Nachlauf oder Nach-L.),
vgl. Karmarſch 3, 613 und Stalder. — 4) das vom erſt-
maligen Griesaufſchütten erhaltene Mehl, Kernmehl:
Höchſtens einmal ein bischen V. als Weißmehl. Auerbach
Volksk. 4. — 5) das Vorlaſſen oder Vorgelaſſenwerden:
V. [Audienz] verlangen. — Wínd-: Setzte ſich auf den
W., der hinter dem Hauptmaſt ſtand und deſſen blankge-
ſcheuerter Meſſingknopf mit einer ledernen Überkappe bedeckt
war. Gerſtäcker BlW. 104. — Zū-: Zulaſſung, Zu-
tritt, vgl. auch Zulaſt — u. ä. m.
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