Lass
III. Láss, n., –es; –e:
s. Zsstzg. von II., wie: Ab-, Ader-, Er-L. etc., nam. aber: Ge- (bei masc.):
1) Raum, wo man Dinge lassen (s. d. 15), d. h. placieren kann, nam. Räumlichkeit im Hause (vgl. Gemach), z. B.: Du wolltest hier ausziehen, du hast wenig G. 9, 379; Das sonst so finstere G. [die Remise]. Nam. 1, 129; Wüthend stürzte er in das zweite G. [Zimmer]. Erz. 27; Das einzige G., welches noch Fenstern hatte. M. 1, 185; In den unzugänglichsten G–en ihres Kämmerchen[s]. gH. 2, 120; 22; Bild. 5; 7, 8; Das übrige G. war für die Freunde eingerichtet. N. 3, 346 etc.; auch: Diese G–e [Wandschränke]. R. 1, 102 etc.; Großer Höfe Raum-G–e [geräumige]. 12, 185. —
2) oberd.:
a) der Nachlaß eines Verstorbnen. —
b) = Fall (4a), Sterbefall, vgl.: Die Lässen. 380b; Geläss. 381b; Mit Glässen. 375a etc.
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