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Lass
II. Láss, m., –es; Läse, (–e); (Läßchen); -:
(vgl. Stalder 2, 157) in Zsstzg. vgl. die von lassen, z.B.: Ab-: das Ablassen (abstrakt, ohne Mz.); Das, wodurch Etwas abgelassen wird und das Abgelaßne, z. B.:
1) Der A. [oder das Ablassen] des Wassers aus dem Teich, des Teichs, auch: der Ort, wodurch das Wasser abgelassen wird, wo der Abzug sich findet (s. Mönch 7); eine Schleuse zur Ableitung des aufgestauten Wassers in eine Rinne etc. Schm. 2, 493.
2) Ohne A., ohne abzulassen, ohne Aufhören, unablässig, z. B. H. 13, 205 etc., s. Nach-L. 1 und: Sündigt ohne Erlaß. Klinger 6, 184.
3) das Ab- oder Herunterlassen vom Preise, von einer Geldsumme, Abzug, Rabatt: Bei Barzahlungen wird ein A. von 2 Procent bewilligt. 4) in der kathol. Kirche das Erlassen der Strafe für eine Sünde und dann auch die Sündenvergebung, vgl. Läßliche oder Laß-Sünde etc., in der ältern Sprache (auch in allgemeiner Bed.) Entlassung von einer Verbindlichkeit), Antlaß, s. Schm. 2, 494 ff.; bei Luther überwiegend als neutr., vgl.: Solange das A. gestanden .. Ungewisser A. ist kein A. Luther 5, 224b; Des A. [A–ses] Schatz . . Es bleibt der A. wohl was er ist ... Soviel das A. belangt. 1, 127b ff.; Des A. 5, 79d etc.; Einem A. geben, ertheilen, bewilligen; A. bekommen; Ich sündige nicht im Vertrauen auf den A., aber der A. ist doch .. ein großer Trost, wenn man gesündigt hat und seine eigene Schwäche fühlt. Forster Br. 1, 497; Einen umständlichen Freibrief vom Papste, damit ich nach Rom gehen und den A. durch die heiligen Marien im August erlangen und mich von dem Flecken des Todtschlags reinigen könnte. G. 28, 175; A. ist uns ertheilt für alle Schulden, | die wir begingen. Sch. 429d; Geld-A. [der für Geld ertheilt wird]. Matthesius Luth. 11a etc., auch Mz. (vgl. A.-Brief, -Ertheilung etc.): Alle Ablässe liegen nieder. Schlegel Mißd. 50 nach dem Freigedank, dagegen veralt. uv.: Solche A. Matthesius Luth. 11d; Die A–en. Weidner 238 etc. Übertr.: Eine dramatische Todsünde, die keinen A. findet. Börne 1, 78 etc. 5) mundartl., veralt.:
a) (s. 4) an einzelnen Orten Feste, an denen A. ertheilt zu werden pflegt oder pflegte und die Feierlichkeiten an diesen Festen.
b) junger Wein, Most. Ayrer 78a, s. Grimm.
c) das Zopf-Ende eines Baums etc. eig. (Arzn.) Blutentziehung durch Offnung einer Ader (s. d. 1a) und danach übertr. (vgl. schröpfen, bluten 5 etc.): Durch einen A. zu helfen . .. Das Aderlassen. G. 18, 341; Vierzehn Aderlässe ausgehalten. Platen 7, 190; Indem er von filzigen Geldraffern und nützlichen Aderlässen derselben murmelte. HKleist Erz. 1, 5; So sprechen wir, zwar nicht arzneigelehrt: | . .. Hier frommt kein A. [Blutvergießen]. Schlegel Rich. II. 1, 1 etc., vgl.: Das sog. Aderlassen, d. h. das Aufschlitzen der Rinde an den Obstbäumen. Landwirthsch. Ztg. (55) 210b etc. Daneben (selten): Von einem A–e, das ich heute vorgenommen. Sch. Humb. 392. Dagegen nam. südd.: Die Lässe, z. B.: Zwo Adern, deren Lässe oder Öffnung .. sehr dienlich. Garzoni 353b; Die Rosenadern geschlagen . .. und mit solcher Lässe Bibergeil eingeben. Ryff Th. 20; 36; 48 etc. und oft zssgstzt.: Die Aderlässe. 30; Sp. 161 ff.; Klinger Gris. 59; Miller Siegw. 573; Musäus M. 2, 92; Platen 6, 255; Nur immer zu mit dieser Aderlässe [Blutvergießen]! spottete er. „sie ist im August so gesund als im Mai.“ Sch. 1075a etc., auch: Unter dem Schein einer Aderläß. Garzoni 692b etc. und ohne Uml.: Die Aderlaß. 352a; IP. Siebenk. (1848) 2, 93 etc.; Wenn er einer A–e zusah. Musäus Ph. 4, 19 etc., s. Schm. 2, 492 ff., so auch: Das Blutlassen oder die Blutlässe; ferner: Die Luftlässe, das Luftläßlein, wobei nur wenige Unzen Blut weggelassen werden, gleichsam um dem Blut Luft zu machen. Schm. etc.
Āder-: An-:
1) der Anschein, wie sich Etwas anlässt: Es hat den A., als ob etc.
2) das Anlassen (s. d.), z. B.: Der A. des Wassers, der Blasebälge, einer Maschine (s. 6), des Stahls etc.
3) eine angelaßne oder angerührte Masse, z. B.: Man lässt Dies mit einem halben Schoppen lauer Milch .. zu einem nicht zu festen Teig an . . . Dies Alles wird unter den zuerst geschriebenen A. gemischt. Musterzeit. (55) 109.
4) (veralt.) Kompromiß (vgl.: Sich an Einen lassen, seine Sache Dessen Entscheidung anheimgeben), z. B. Stumpf 374b, wie: Beide Theile (Parteien) veranlassen, zum Kompromiß vorladen, bescheiden. ebd.; Da ward die Sach zum Frieden veranlasst auf den Truchsessen von Waldburg. 394d [ihm als Schiedsrichter übergeben]; 372a (s. Obmann 3) etc., s. Schm. 2, 494; Frisch 1, 578c etc.
5) (veralt.) Anfang: A., Mittel und End einer Historie. Stumpf ebd.
6) am häufigsten = Veranlassung, der äußre Anstoß, wodurch Etwas ins Werk oder in Gang kommt (vgl. 1: Der A. einer Maschine), die Gelegenheit (s. d.) zu Etwas, versch.: die innre Ursache, vgl.: Man muß zwei Dinge wohl unterscheiden, die so oft mit einander verwechselt werden: Ursache einer Revolution und . . A. zu ihrem Ausbruch, s. W. 32, 424: Auf diesen A.; Bei dem ersten besten A. Engel 1, 164; Dann giebt’s einen A. [den Schmuck anzulegen], giebt’s ein Fest. G. 11, 123; Brachte ich manche vergnügliche Stunde durch A. solcher Aufträge zu. 19, 180; Die Anlässe zur Magie uberhaupt finden wir bei allen Völkern. 39, 114; Durch Bacon’s A. und Anstoß war der Sinn der Zeit auf das Reale .. gerichtet worden. 225; Nach dem A. dieser Urbilder die Räume auszumalen. 15, 160; Waren diese Tage voller Anlässe [Anregungen] zu ernsthafter Unterhaltung. 161; Daß man, wahrscheinlich aus ägyptischen Anlässen die Mutter Gottes braun gebildet. 26, 319; 22, 65; Haupt-A. 17, 278; Jedes kleinste Anläßchen. Kapper Chr. 1, 230; Äußerungen, wenn man sie, abgesondert von ihren nächsten Beziehungen und Anlässen, .. wiederholt. Schlegel Mißd. 8; Nehmen auch bei kleinen Anlässen den Mund voll. Stahr Par. 1, 45; Wenn ihnen nur die Anlässe nicht mangeln, oft in Gesellschaft ... zu sein. Zimmermann Eins. 17 und in Mz. ohne unl: hsäöä~i-ú áä á ês- 1, 454); Dergleichen A–e. L. 6, 270 etc., wie veralt. fem.: Die A. SClara EfA. 3, 524; Fischart Ehez. 67; Simplicissimus 1, 252 etc. (s. Wurm) etc. Auch von Pers., insofern sie Etwas veranlassen (vgl. Ursache): Oft wird ein Freund, an den man schreibt, mehr der A. als der Gegenstand des Briefes. G. 30, 6; Des Kampfs unschuld’gen A., meinen Zögling. 13, 304 etc. Aūs-: (selten) das Hinauslassen etc.: Das Vieh .. zur Ätzung hinauszulassen. Dieser A. Kohl Südr. 2, 224. Dúrch-:
1) (ohne Mz.) das Durch- oder Hindurchlassen; auch veralt., sprchw. = Verschwendung. Matthesius Sar. 9b und dann auch (mit Mz.) = Verschwender. Henisch. 2) etwas zum Hindurchlassen Dienendes, z. B.:
a) ein schrägstehendes Sieb, zum Reinigen des Hindurchgelaßnen etc., z. B. der Durchwurf oder Durchschlag, das Klare des gepochten Erzes vom Groben zu scheiden, wie auch: der Kasten, woraus man das Wasser auf den Durchwurf lässt.
b) bei Eisenbahnen, die über Wasser weggeführt werden, eine Offnung, die der Wassermasse einen freien Weg durch einen Damm gewährt, wobei auf der obern Decke oder dem Gewölbe ein Theil des Bahn- erdkörpers liegt. Karmarsch 1, 615.
c) bei schwimmenden Brücken ein herausnehmbares Glied von Pontons etc. zum Durchlassen ankommender Schiffe: Brückenwärter an den D–en. Rosenkranz Sk. 2, 140.
d) bei Schleußen eine kleine Zugfalle in den Thoren, um vor dem Offnen derselben das Wasser einzulassen.
e) ein enger Durchgang, Thor etc.: In dumpfen engen Stadtvierteln mit zum Theile überwölbten Durchlässen. Demokrat. Stud. 116 (Vogt).
f) die Backen des Walzwerks, zw. denen die Zaine hindurchgezogen und zu Blechen gestreckt werden, z. B. in den Münzen u. ä. m.
Eīn-:
1) das Ein- oder Hineinlassen: E. begehren etc., zuw. in Mz. (vgl. Entrée): Ihr allerlei Einlässe mittelst Billette etc. zu verschaffen. G. 20, 236.
2) Eingang, eine zum Hineinlassen dienende Offnung, z. B. eine solche für Fußgänger in Thoren, Nebenthor etc.: Der Schlüssel, der zu den Einlässen führte. Gutzkow R. 9, 391; Besondere Thore und Einlässe. Kohl E. 3, 111 etc., auch Mz. ohne Uml.: Mit E–en und Kanälen etc. 1, 144. Ent-:
1) veralt. wie Ant-L., s. Ab-L. 4.
2) (selten) statt Entlassung: Gustav winkt E. dem Pagen. Böttger (Vergißmeinnicht 1853 S. V); Freundlich giebt ihm beim E. | die Seneschallin zu verstehen, | er habe nun bis Abend freien Paß. W. 12, 106. Er-:
1) das Erlassen: Einem E. der Schuld bewilligen, sie ihm erlassen; Gieb E. dem Schäfer! V. Sh. 2, 446, laß ihn frei, s. E.-Jahr etc.
2) s. Ab-L. 2.
3) eine von der Obrigkeit erlaßne Verfügung: Aus den Verordnungen und Erlässen. Kapper Chr. 2, 245 etc., häufiger Mz. ohne Uml.: E–e. Seltner neutr.: Worauf Ihr Bescheid vom 3. Sept. das zweite E. ist. Arndt Ber. 45. Ge-: s. Zsstzg. v. III. Hínter- (Mz. H–e):
1) ohne Mz.: das Hinter- oder Zurücklassen: Gestand den absichtlichen H. des Ringes. Musäus M. 3, 129; 96.
2) (weidm.) in der Fährte des Hirsches das Zurückbleiben des Hinterlaufs hinter dem vordern. Fleming J. 95, auch: Das Hinterlassen, Zurückbleiben, die Erfüllung. Döbel 1, 8b.
3) das von einem Verstorbnen Hinterlaßne, Hinterlassenschaft, Nach-L. (2), Ver-L. (2): Vom H–e verstorbener Bürger. Fichte 6, 127; Musäus Ph. 4, 115. Nāch-:
1) das Nachlassen, nam. die Vermindrung der Intension oder Anspannung, der Stärke etc., z. B.: Gleich ist ein N. gekommen und ist besser geworden. Falk G. 7; Kopfschmerzen, die ohne den geringsten N. fortdauern. Garve Br. 121; Der frühe N. der Kraft. Gentz 1, 185; [Sie] immerwährende Anspannung, steter N. die Schwester. OLudwig Thür. 1, 335; Mit gesetzmäßiger Herrlichkeit bringt jede Stunde dieselben Spannungen, dieselben Nachlässe der Naturkräfte. KFPhMar- tius (Mager Leseb. 2, 89); Ein desto tieferer N. lehrt .., daß Überspannung nicht Gesundheit war. Sch. 697a etc., zuw. auch: das Nach- oder Ablassen von der Strenge der Fordrung etc.: Dem Schuldner einen N. von 20 Thaler bewilligen; Sämmtliche unbewilligte Gläubiger zu einem solchen N. angewiesen, daß die Stätte binnen 8 Jahren völlig befreiet sein kann. Möser Ph. 1, 145; 3, 114 etc., auch übertr.: N., Weichheit gegen sich und unerbittliche Selbstsucht gegen Andere. IP. 36, 49.
2) Hinter-L. (3): Familiennachlässe zu durchstöbern. Gutzkow R. 9, 218, auch Mz. ohne Uml.: Die N–e regulieren etc., auch vom Geistigen: So entstand weder um ihn noch um seinen N. eine Schule. G. 39, 118; Er und Tasso lebten von Nachlässen der mittleren Zeiten. H. 9, 431; In literarischen und Kunstnachlässen einer andern Nation. Schubarth G. 2, 105 etc.
3) s. Vor-L. 3. Nīēder-: s. niederlassen. Rück-: Nach-L. (2): Den R. Kaisers Karl VI. zu theilen. Prokesch v. Osten (Vierteljahrschr. 1, l, 365). Uber-: (veralt.) Überbleibsel. Frisch. Unter-: in der Verbind.: Ohne U., ununterbrochen, unaufhörlich, s. Unterlassung. Ver- (Mz. selten):
1) das Sich-Verlassen-Können auf Einen oder Etwas, Zuverlässigkeit: Auch auf Parteien .. | ist heutzutage kein V. G. 12, 12; Grimm M. 41; Pröhle J. 190; Worauf ist jetzt V.? Schlegel Sh. 6, 219; Keine Treu, kein V.! Spindler Stadt 1, 8 etc. Auch: Das ist mein ganzer Zu-V., worauf ich mich verlasse, meine Hoffnung.
2) (mund- artl.) Hinter-L. (3): Testament über seinen V. Zelter 2, 35.
3) (veraltend) die getroffne Verabredung (s. verlassen 2f): Verweilte länger, als sein V. war. Musäus M. 2, 115; Schickte mir, dem V. nach, einen reitenden Boten. Schweinichen 1, 335; Doch hab’ ich V. genommen, daß etc. Weise Is. 91. Dazu: Raths-V. (in Nürnberg), Rathsbeschluß. Frisch. 4) (Wasserb.) mund- artl. st. Schleuse. Vōr-:
1) (Falkner) das Federspiel, den Falken, wenn er nicht gefangen hat, zurückzulocken, Lockspiel (Freiligrath Ven. 64), auch Vorloß (z. B. Laube Br. 52) und Lur, Luder (s. d. 1a), vgl. im allgm. Sinn der Lockspeise (übrtr.): Der Teufel hatte dem David ein Fürlass oder Köder geleget. Matthesius bei Frisch. 2) (weidm.) Einem Hühnerhund den V. geben, ihn mit einem (lebendigen) Feldhuhn etc. an einer Leine zum Vorstehn abrichten, s. Döbel 1, 110b. 3) das beim Keltern wie beim Destillieren zuerst Ablaufende, der Vorlauf (s. d., im Ggstz.: Nachlauf oder Nach-L.), vgl. Karmarsch 3, 613 und Stalder. 4) das vom erstmaligen Griesaufschütten erhaltene Mehl, Kernmehl: Höchstens einmal ein bischen V. als Weißmehl. Auerbach Volksk. 4. 5) das Vorlassen oder Vorgelassenwerden: V. [Audienz] verlangen. Wínd-: Setzte sich auf den W., der hinter dem Hauptmast stand und dessen blankgescheuerter Messingknopf mit einer ledernen Überkappe bedeckt war. Gerstäcker BlW. 104. Zū-: Zulassung, Zutritt, vgl. auch Zulast u. ä. m.