Länder
ländern
II. Lä́nder, m., –s; uv.: ein langſamer Walzer
(urſpr. ein ländlicher Tanz): Wohl ziemt der Glanz zu
Spiel und Tanz, | zu Reigen oder L–n. Simrock (Echtermeyer
83), auch: Nach den ſanften behaglichen Schwingungen des
Ländlers. Auerbach SchV. 206; Einen Landler zu tan-
zen. Meißner Stein 149; Länderer, länd(l)eriſcher
Tanz, ſ. Schm. 2, 475 ꝛc. — ~n, intr. (haben): einen
Länder tanzen. Paalzow Th. 1, 145 ꝛc., auch: ländlern,
länderlen ꝛc.
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