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ie e–en Gelehrte [Geographen]. Jahn (Herrig 24, 434.) — Geschä́fts-:
Der geschäftekündigen Magd. Nal. 72. — Geschíchts-: Kein Geschichte-K–er. Jul. 19. — Grúnd-: gründliche Kenntnis habend: G–keit. 2, 26 etc. — Jágd-: Den jagdenk–en Skamandrius. 159a. — Lánd-:
1) [2] im ganzen Land bekannt: Von einer stadt- und landkündigen Sache. Ph. 4, 65. —
2) [1] das Land kennend, darin Bescheid wissend: Irr geführt, daß ich mich selbst, obgleich so landes-k., hier nicht finde. 13, 229 etc., s. orts-k., in Bezug auf viele Länder: Der länder-k–e Reisende etc. — Lǖgen- [1]: Den l–sten [der Höllengeister]. 383b. — Mä́nner-: z. B. [1] die Männer, ihr Wesen kennend: Vergebens sucht die m–e Sappho die Gefahr, die ihrer Liebe droht, herabzudeuteln. 1, 306. — Mít-: mitwissend, auch von personif. Dingen: M. der stillen Vermählung | flimmert . . der Äther. 246b; M–e Sterne. 3, 20; Am m–en Born. 76; M–e Götter | zeugen dem Bund. Ov. 2, 9. — Nām-: (veralt.) berühmt, vielgenannt, gefeiert: N–e Helden. Reis. 36a. — Natūr-: Die N–en, s. o. — Offen- [2]: publik, öffentlich bekannt: Dem ganzen Ein- [⏑] hergange die größtmögliche O–keit zu geben. M. 2, 328; So zu lieben offenkü ndig. 1, 389. — Orts-: s. land-k.; namentlich (2), auch: Die Zeitort-K–e. Nal. 73, die Zeit und Ort (Lokalität) genau Kennende. — Ráche-: die Rache verstehend: Finger der r–en Nemesis. 134a. — Réchen-: im Rechnen erfahren etc. — Regiménts-:
1) das Regiment zu führen verstehend, s. Staats-k. — 2)[2]: s[)]. beim ganzen Regiment, bei allen Soldaten bekannt: Daß die Sache nunmehr r. ist. 5, 130. — Sách-: sachverständig. 3, 107. — Schēīde-, chemisch: Bei der sch–en Untersuchung. EE. 283, s. kundlich. — Schūl- z. B. [2]: War es sch., pueris decantatum, 9 [⏑ daß etc. 6, 404. — Stāāts-: in der Staatskunde erfahren: Der ägyptische Priester und. St–e. 1017b. — Stádt-: s. dorf-k., nam. [2]: Diesem st–en Taugenichts. Lenz 15 etc., s. land-k. (2). — Stérn-: Die St–e[n] der beiden Schiffe. R. 1, 5, die Astronomen. — Un- [1]: nicht kundig, ohne Kenntnis: Du kommst un-k. (⏑ – ⏑) der Wartung mit dreißig Kamelen nicht fort. 3, 316; Die der römischen Rechte unk. sind. 9, 31; Nicht unk. des Harfengesangs. 3, 31; Il. 9, 440; Nicht lang unk. beharrete Penelopeia. Od. 4, 675; Von U–en der Regel, daß etc. Ländl. 2, 505; Des Gemahls u–en Mägdlein. 2, 320, die noch keinen Gemahl kennen [„unberührte Mädchen“. HB, 59] etc., auch zur Vermeidung des Genit. der sächl. allgm. Fw.: Er sei über Alles (s. d. †) un-k. Band 1, 17. Zuw. mit Uml.: 1, 192; Behüt uns vor .. Zeit und Orts Unkündigkeit. Mak. 1, 4 etc. — Vōrzeit- [1]: die Vorzeit kennend. D. 2, 123. — Wélt-:
1) [1] die Welt kennend: Daß sie Nichts handgreiflich machten, sondern Alles nur erfaßlich für den Geist w–er Zuschauer. 1, 97; Eine Gesellschaft der w–sten Männer. Ph. 13, 150 etc. —
2) [2] der Welt bekannt: In seiner weltkündigen Sehnsucht. Th. 14, 26; Die Sache ist weltkündig. 9, 99; 35, 152 etc.
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