kundig
Kúndig, a.:
1) (akt.) Kunde (s. d. 1 und2), umfassende Kenntnis (von Etwas) habend, (darin) erfahren, bewandert, zumeist mit abhäng. Genit.: Einer Sache k., wohl k., besser k. als ein Anderer sein; Wenn sie der Bücher, die wir hier | von ihnen lesen, k. wären [sie kennten]. 18; Wie Ägisthos .. Jenen erschlug .. | k. des schweren Gerichts [die Strafe vorher wissend]. Od. 1, 37; Breitzüngiger Krähen | Wassergeschlecht, das k. der Meergeschäfte sich nähret. 5, 67; Zu.. Herakles, dem K–n großer Thaten. 21, 26; Wohl k. und wohl vorsorgend der Zukunft. H. 1, 10 etc., oder in Zsstzg., s. d. und die von Kunde II und vgl.: Ein des Krieges k–er oder kriegs-k–er Führer etc. Aber auch ohne Komplement: Der k–e Richter, Beurtheiler etc.; Gab es doch einmal Besser-K–e. 3, 373; Kurz war und bündig die Trau, kein K–er mochte sie tadeln. 1, .. etc. Dazu (vralt.): In Ermanglung solcher höchst nöthigen Kundigkeit [Kenntnis]. 2, 8; Tiefe K–keit der deutschen Sprache. 137 etc. — Veraltende Nbnf. mit Uml.: Nach dem Rathe kündiger Freunde. XVI; Kündig deines Raths. 163; 206 etc.; Siehe .., wie kündig und fürsichtig Junker Neidhart ist. 1, 219a; Bist kündig aufzuschließen | des Himmels blaue Burg. Hohes Verstands und Kündigkeit. IV etc., auch: Köndig oder wohlköndig etc. 310b ff. S. Zsstzg. — 2) (pass.) kundbar, allgemein bekannt, gw. mit Uml.: Kündig ist’s, daß in der Welt | sich zum Guten Böses finde. Ein künd’ger Meuter bist du. Sh. 6, 321; Kündiges red’ ich. Ov. 1, 110 etc., vgl. kündlich, doch auch ohne Uml., s. Zsstzg. und vgl. in der Bed.: (gegenseitig, mit einander) bekannt: Der Felsadler dort spielet mit der k–en | Turteltaube. 3, 82.
Zsstzg. sehr zahlreich, nam. — was unbez. bleibt, — zu [1], insofern eben Alles, dessen Einer k. ist, als Bstw. in der Zsstzg. erscheinen kann, wovon im Folgenden wenige leicht zu mehrende Bsp. genügen, vgl. die von Kenner, auch die eine best. Wissenschaft bez. Zsstzg. von Kunde, insofern die entsprechenden von k. bed.: in der best. Wissenschaft bewandert oder erfahren. Insofern sie so auch substant. den Kenner der best. Wissenschaft bez., ist nicht in allen Fällen sichre Scheidung von den Zsstzg. des Hw. Kündiger (oder Kundiger) — mit dem entsprechenden: weibl. Kündigerin — gleichfalls mit der Bed.: „Kenner oder Forscher“, vgl. erkunden, möglich, vgl. schwarzkünstig und: Ein Naturkundiger, als substant. Ew. mit Genit.: Eines Naturkundigen etc., mit best. Artik.: Der Naturkundige etc., dagegen als wirkl. Hw.: Eines Naturkundigers etc.; Der Naturkundiger etc., häufiger mit Uml., s. Kündiger. — Einzelne Zsstzg. sind ferner doppeldeutig, wie kundig selbst, s. [1] ünd [2], z. B.: Ákten-: nam. [2] aus den Akten bekannt, bes.: A–er maßen. W. 14, 98 etc. —
Áll-:
1) [1] ganz, durchaus kundig: A. des Streites. Il. 2, 823: 5, 549. —
2) [2] allbekannt: A–e Geheimnisse. — Ált-:
1) [1] alt-erfahren. —
2) [2] von Alters her bekannt: Altkündige Heldenthaten. Ant. 2, 233. — Älterthums-: Ein Anderes ist der Alterthumskrämer, ein Anderes der A–e. 8, 243; 11, 185 etc. — Bāū-: bauverständig. — Bāūer-: (ver- alt.) übermüthig, sich in bäurischem Stolz überhebend. 3, 515b; 5, 272a; 6, 162b etc.; die Bed. der letzten Hälfte unklar. — Dórf-:
1) [1] im (oder mit dem) Dorf Bescheid wissend: Der allzeit -d–e Lips. Leb. 3, 30. —
2) [2]s. land-, stadt-k. — Erd-:
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