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künden
Künden, tr. (refl.):
1) kund thun: Wie Laura es mit Thränen mir gekündet. Beer Arr. 5; 7; Eitel Rabenbotschaft ist, was ich k. muß. Geibel Jun. 350; Was kündest du für Feste mir? G. 10, 313; Der Fackel Flamme morgendlich dem Stern voran | in Vaterhänden aufgeschwungen, kündest du | Tag vor dem Tage. 275; Wohl kündet uns die Sage| von einem Himmelsboten. Grün; Jehovah, dir künd’ ich auf ewig Hohn. Heine Lied. 72, offen und laut Hohn sprechen, gleichsam als förmliche Kriegserklärung etc.; Sein fanatisches Selbstgefühl schien mir eine göttliche Mission zuk. Lewald Ferd. 3, 21; Inzwischen haben wir von dgl. merkwürdigen Erscheinungen zu wenig seelen-k–de Beobachtungen. Zschokke 1, 242 etc., s. ver-k. Dafür zuw.: Kündigen, z. B. Zukunft kündigend. WHumboldt 3, 72, auch: Ihr Priester, ... Gedenkt an unsern Heiland .., dessen Diener und Kündiger ihr seid. Reithard 94; ferner = aufbieten (s. d. 3c und abbieten), von einem Brautpaar: Sind schon zweimal vom Pastor gekündigt, heut soll es zuletzt geschehen und am Freitag die Hochzeit sein. Höfer V. 211, s. auch ab-, aus-k. Am häufigsten aber in Zsstzg., s. d. und 2.
2) gw. in der Form kündigen (s. 1, doch vgl. kündbar) = auf-k., Einem ein bestehendes Verhältnis in gesetzlicher, beglaubigter Form aufsagen, es durch solche Kundgebung aufheben: Einem ein Miethsverhältnis, die Wohnung, den Dienst, ein Kapital kündigen etc., auch mit Fortlassung des (bekannten) Obj.: Mir ist [der Dienst, die Wohnung] gekündigt etc. und dann auch zuw. mit Übergang des persönl. Dat. ins Obj. (ugw. bei aufk.): Sie sind gekündigt. Klencke Stolb. 2, 150 etc. Dazu: Ein Kontrakt mit halbjähriger Kündigung beiderseits etc.
Zsstzg. vgl. kunden etc., z. B.: Ab-:
1) Etwas kündigend absagen, sowohl s. [2] und auf-k. von einem bestehenden Vh. etc., als auch von einem erst als zukünftig Festgesetzten (s. abbestellen): Angesetzte Termine, Vorlesungen, Schauspiele, Koncerte etc. abkünd(ig)en; Mußte .. Geld leihen, weil man nicht Alles a. konnte. Gott- helf G. 29, 293; Als ein Herold ihm die Ritterschaft abgekündigt [verkündet, daß ihm der Adel abgesprochen etc.]. JvMüller 24, 322; Es ward mir aber unterweges von dem Herrn Bischof [der Vorbescheid, die Vorladung] abgekündiget. Schweinichen 3, 108; Ob aber die Eidgenossen von Waldstädten denen von Thun solchen Frieden wieder a. wollten, sollten sie dennoch in 14 Tagen den nächsten nach solcher Abkündung auf sie keinen Angriff thun. Stumpf 722a etc.
2) öffentlich, von der Kanzeletc. herab, verkündigen, z.B.: Einen Verstorbenen a., den Tod, die Zeit der Bestattung etc.; [Zur Bestattung] habe ich den 23. April angesetzt . .. Zuvor habe ich sie .. abkündigen lassen, wie folget: Abkündigung etc. Schweinichen 3, 255 etc.; ferner: Ein Brautpaar etc. a., s. ab-, aufbieten; Wann ich meine Luis’ abkündigte. V. 1, 160; Lässt abkündigen | und nie denkt er zu frein. Sh. 3, 389 etc.; Großmann lässt nach den Stücken, weil doch einmal annonciert werden muß, nie in der Kleidung und den Charaktern des Stücks a. Schütze Hamb. Th. 695, s. abdanken 1 u. übertr.: Im 203. Stück Ihrer gelehrten Anzeigen geben Sie von einer .. Vorlesung des Herrn Hofrath Heyne, die Sie .. im 132. Stück ankündigten, die gewöhnliche ausführliche Abkündigung. FAWolf H. 83 etc. An-: anmelden, ansagen: Etwas a.; Sich als (s. d. †) ein oder einen Mann a., kundgeben, zeigen; Mit welchem Rechte .. die Hummeln den Bienen den Krieg ankündigen. Fichte 8, 238; Alles kündet dich an. G. 1, 49; Tiefgefühlte Reuelieder | künden uns die Brüder an. 2, 26; Ein Wort .. | schien mir sein Werk [als] vollendet anzukünden. 13, 103 [daß sein Werk vollendet sei]; Schöner ward | kein Mann mir angekündigt. 139; Trat ihnen entgegen und kündete sich als Herrn des Hauses an. 18, 162; Bekanntschaften, wenn sie sich auch gleichgültig ankündigen [im Beginn so erscheinen], haben oft die wichtigsten Folgen. 19, 83; Also kündeten sie auf den nächsten Sonntag eine nagelneue Komödie an. Hebel 3, 349; Zudem wollte ich mich gern als einen solchen Bibliothekar ankündigen, dem etc. L. 12, 261; Mitternacht a. die Glocken. Platen 2, 184; Im Herzen kündet es laut sich an: | zu ’was Besserem sind wir geboren. Sch. 81b; [Es] ward mir angekündigt, | nach Brüssel abzugehen. 258a; Wie kann man hier gelebt haben und sich als solcher Undichter ankündigen? Tieck GsN. 2, 189; Daß ich euch ankünde Tiresias’ göttlichen Ausspruch. V. Od. 12, 272; Zinkgräf 1, 249; 317 etc. Alle Wände sind mit Ankündigungen beklebt. Forster A. 3, 48 etc. Āūf-:
1) [2] Den Stillstand aufgekündigt und den Anfang der Feindseligkeiten befohlen. G. 25, 76; Die Sache kommt so weit, daß dem Magister aufgekündigt wird. 10, 192; Er hätte seinem Herrn aufgekündet auf der Stelle. Hebel 3, 74; Kündeten den Waffenstillstand auf. 373; Daß die Preußen dem französischen Kaiser und seinen Bundesgenossen aufkündeten. 368; Ein kaiserlicher Brief ..., | der uns befiehlt, die Pflicht dir aufzukünden, | weil du ein Feind und Landsverräther seist. Sch. 381a; Kündigt er dem Thron strafbare Pflichten auf. 775b; Seinem Vaterlande die Pflicht aufzukünden. W. 22, 153; Entschlossen, als ein Held | den Dienst Zeniden aufzukünden. 12, 331, ihr nicht mehr als Liebender zu dienen etc. Ihn zum Aufkündiger eines alten Bundes mit Gott und Abschließer eines neuen machen. Fichte 7, 104; Termin der Aufkündigung. G. 15, 87; Mit Aufkündigung des Dienstes zuvorzukommen. 27, 138; Aufkündung und Abtragung [der Schuld]. Rückert Mak. 1, 210 etc.
2) (veralt.) Ein Brautpaar a., (ab-k. 2); Das dritt Gebot oder Aufkündigung thun und die Braut damit zu Bett führen. Weidner 94. Āūs-: durch Ausruf kund machen (veraltend): In drei Tagen wird man mich als die Braut eines Andern auskündigen. Pfeffel Pr. 1, 92, s. ab-k. (2); Den Tod des Herrn uskünden d. i. preisen und loben. Zwingli 3, 9 [1. Kor. 11, 26], vgl. auskunden. Be-: s. bekunden. Er-: s. erkunden 1 und 2. Lōs- [2]: (veraltend) Auf vorhergehende Loskündigung. Erbvergl. § 325. Ver- [1]: gw. statt des seltnern Grundw., nam. in der Form: Verkündigen, z. B. oft in der Bibel etc., während verkünden mehr der gehobnen Rede angehört: Etwas Geschehnes, etwas Künftiges, es voraus, vorher, zuvor etc., Jemandes (Gottes) Lob, Ruhm, Preis, Schande, Thaten, Werke, Wunder, Heil etc.; Ein Fasten, Krieg etc.; Einem Heil, Segen, Krieg, Frieden, Wonne verkünd(ig)en u. ä. m.; Die Feste verkündiget seiner Hände Werk. Ps. 19, 2; 50, 6; 97, 6; Die Sonne verkündiget den Tag. Sir. 43, 2; Was kommen soll, verkündige ich zuvor. Jes. 42, 9; Eile, der Geliebten | zu verkünden, daß ich ihr | ewig angehöre. G. 4, 35; Daß die echten Menschen aller Zeiten einander voraus verkünden, auf ein- ander hinweisen. 39, 135; Sich als Knabe schon v–d | künft’gen Meister. 12, 209; Es bleibt dem Thron nicht länger unverkündet. 6, 370; Geheimnisvoll vorherverkündigt. H. R. 7, 286; Da kaum | im Osten sich der junge Tag verkündet. HKleist Hint. 246; Er hat es gestern | mir vorausverkündet, nach der Brautnacht | mich zu höhnen. Platen 4, 295; Verkündige dorten, du habest | uns hier liegen gesehn. Sch. 76a; Dein Orakel zu verkünden. 61b; Ihr Wamms und Rock verkündigten Ärmlichkeit. Zschokke 8, 11 etc. Auch: Alle Propheten ... haben von diesen Tagen verkündiget. Ap. 3, 24; Keiner hat mir noch verkündet [Kunde gebracht] | von dem lieben Angesicht. Sch. 54a etc. Mehr mundartl.: Verkünd(ig)en, ein Brautpaar etc. aufbieten. Gotthelf Sch. 15; G. 45; 374; Verkündigung. 242 etc. Auch sonst: Die Verkündigung, die wir von ihm gehört haben und euch verkündigen. 1. Joh. 1, 5; Er glaubt an G Vorherverkündigungen. Sch. 673a; Das ist wahrlich von Zeus die herrlichste Adlerverkündung. V. Th. 26, 31 [insofern den Alten der Vogelflug als bedeutsames Götterzeichen galt etc.]. Ferner: Der Verkündiger [Bote]. 1. Sam. 4, 17; [Prophet.] Jes. 41, 26, gew. mit abhäng. Genit. oder in Zsstzg.: Der Friedensverkünder. Fallmerayer Or. 2, 34; Die kleine Gunst ist mir des größern Glücks | Verkünderin. Sch. 425b etc.